Freitag, 24. März 2017

Human rights violations of intersex children still everyday // Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen-Kindern immer noch Alltag

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!

I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen-Kindern immer noch Alltag
Human rights violations of intersex children still everyday

In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Behauptungen, dass diese schwerwiegenden Eingriffe der Vergangenheit angehörten, sind schlichtweg falsch. 
Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine Studie von Dr. Ulrike Klöppel, die die Entwicklung der Operationshäufigkeit für die Jahre 2005 bis 2014 analysiert.

Demnach wurden etwa ein Fünftel der als weiblich registrierten Kinder, die wegen einer Variation der körperlichen Geschlechtsmerkmale im Krankenhaus aufgenommen worden waren, einer komplexen Genitaloperation unterzogen, die einer Anpassung an Weiblichkeitsnormen dient – und dies in einem Alter von 0 bis 9 Jahre. Auch im Säuglingsalter sind z.B. Klitoris-Operationen weiterhin üblich. Maskulinisierungsoperationen werden jährlich an Hunderten Kindern durchgeführt.

Die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Studie bestätigt die Vorwürfe, die Organisationen intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International, Verein Intersexuelle Menschen e.V., zwischengeschlecht) seit Langem erheben: 

Menschenrechtsverletzungen an Kindern sind auch in deutschen Kliniken Praxis. 


Die im September 2014 eingesetzte "Interministerielle Arbeitsgruppe zu Inter- und Transsexualität" hält es trotz dieser Tatsachen und verschiedener Rügen durch UN-Ausschüsse nicht für nötig, rechtliche Regelungen in der Bundesrepublik zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vorzubereiten. "Verstärkte Aufklärung und (Peer‐)Beratung, wie von der Interministeriellen Arbeitsgruppe empfohlen, sind zweifelsohne nötig, aber sie bieten keine Rechtssicherheit", kommentiert Andreas Hechler, Beirat der Organisation Intersex International (OII) Deutschland.

"Dieser Zustand ist unhaltbar", betont Dr. Dan Ghattas, Vorstandsmitglied von OII: "Deutschland hat alle in diesem Zusammenhang relevanten UN‐Menschenrechtskonventionen ratifiziert.

Zugleich ist Deutschland als EU‐Mitgliedsstaat und Mitglied des Europarats dazu aufgefordert, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten.
Die Bundesregierung muss sich dieser Verantwortung endlich stellen." Ins A Kromminga, ebenfalls aus dem OII-Vorstand, ergänzt: "Auf Länderebene hat die GMFK bereits 2014 klargestellt, dass die Verstümmelung intergeschlechtlicher Genitalien mit 'weiblicher Genitalverstümmelung' vergleichbar ist“.

Diese ist in Deutschland verboten.


 „ Aber hier misst die Bundesregierung ganz offenbar mit zweierlei Maß."

OII Germany fordert daher in Übereinstimmung mit den anderen in Deutschland aktiven Organisationen intergeschlechtlicher Menschen ein Verbot kosmetischer Genitaloperationen im Kindesalter.
Um Rechtssicherheit für die betroffenen Kinder zu schaffen, bedarf es klarstellender Regelungen, wie sie mit § 226a StGB bereits für die "weibliche Genitalverstümmelung" eingeführt wurden. Es muss gewährleistet sein, dass intergeschlechtliche Erwachsene ihre Rechte durchsetzen können. Dazu müssten die Krankenakten von Kindern bei Eingriffen an den Genitalien längeren Aufbewahrungsfristen unterliegen und die Verjährung sollte ruhen, bis die Betroffenen volljährig sind.


Na also, geht doch (1): EU verurteilt "Genitalverstümmelungen an Intersexuellen", fordert "verhindern, verbieten und bestrafen"


Das EU-Parlament verabschiedete auf Antrag des Ausschusses “Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter” jüngst eine bahnbrechende >>> “Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2017 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische Gesundheit und klinische Forschung (2016/2096(INI))”

Dies ist wohl das allerererste Mal überhaupt, das irgendwo ein gewähltes Parlament u.a. Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) ausdrücklich als solche bezeichnet und – in einem Atemzug mit FGM (!) – unmissverständlich fordert, IGM “zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen” !

Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön!

Nachfolgend die relevanten Absätze der Entschließung 2016/2096(INI) zu FGM und IGM (weitere Intersex-Punkte siehe unten):

“Das Europäische Parlament,
[...]
BB.  in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen, an denen eine Genitalverstümmelung vorgenommen wurde, schweren kurz- und langfristigen Auswirkungen auf ihre körperliche, psychische, sexuelle und reproduktive Gesundheit ausgesetzt sind;
BC.  in der Erwägung, dass auch intersexuelle Personen, die Genitalverstümmelungen unterzogen werden, unter Auswirkungen auf ihre körperliche, psychologische, sexuelle und reproduktive Gesundheit leiden;
[...]
61.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Genitalverstümmelung bei Frauen und intersexuellen Personen zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen und eine psychologische Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der körperlichen Versorgung der Opfer und von diesen Praktiken bedrohter Personen zu gewährleisten;
[...]”
(Dieser Beschluss des EU-Parlaments auf Antrag des Ausschusses Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter steht damit in einer direkten Linie zu den ebenfalls bahnbrechenden >>> Beschlüssen der 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) in Deutschland, welche bereits 2014 rügte, dass Intersex-Kindern (im Gegensatz zu “normalen Mädchen”) der Schutz vor Genitalverstümmelung (und Zwangssteriliserung) “faktisch häufig verwehrt” bleibt.)
Weiter erwähnt die Entschließung 2016/2096(INI) des Europäischen Parlaments Intersex-Menschen u.a. im Zusammenhang mit Zwangssterilisationen, überschneidende Diskriminierung und besondere psychische Gesundheitsproblemen und fordert auch diesbezüglich verhindern, verbieten und bestrafen bzw. besondere Präventionsstrategien und Sicherstellung des Zugangs zu Gesundheitsiensten. Nachfolgend die entsprechenden relevanten Absätze der Entschließung 2016/2096(INI):
“Das Europäische Parlament,
[...]
M.  in der Erwägung, dass insbesondere lesbische und bisexuelle Frauen sowie trans- und intersexuelle Personen von besonderen psychischen Gesundheitsproblemen betroffen sind, die auf das Erleben von Minderheitenstress, welcher definiert wird als starke Stress- und Angstzustände verursacht durch Vorurteile, Stigmatisierung und Erfahrungen von Diskriminierung, sowie auf Medikalisierung und Pathologisierung zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass LGBTI-Personen mitunter vor besonderen Herausforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens stehen, die im Rahmen von Strategien zur psychischen Gesundheit zu berücksichtigen sind;
[...]
AG.  [...]; in der Erwägung, dass die besonderen Bedürfnisse von intersexuellen Frauen nicht ausreichend erforscht sind;
[...]
20.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, gezielte Strategien zu entwickeln, um schutzbedürftigen Frauen in marginalisierten sozialen Gruppen sowie Frauen, die von sich überschneidender Diskriminierung bedroht sind, wie weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen, Frauen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, intersexuellen und transsexuellen Personen, Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, Frauen mit Behinderungen, älteren Frauen und Frauen in ländlichen Gebieten psychische Gesundheitsdienste zu bieten;
[...]
41.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf,
 [...]
       c)     sicherzustellen, dass sich Präventionsstrategien speziell an Frauen richten, die von sich überschneidender Diskriminierung bedroht sind, z. B. Roma-Frauen, Frauen mit Behinderungen, lesbische und bisexuelle Frauen, Migrantinnen und weibliche Flüchtlinge, Frauen, die in Armut leben und trans- und intersexuelle Personen;
47.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zwangssterilisation von Frauen, von der insbesondere behinderte Frauen, transsexuelle und intersexuelle Personen und Roma-Frauen betroffen sind, zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen;
[...]”
Eine Frage bleibt bei dieser wunderbaren Nachricht aus dem EU-Parlament allerdings offen: Wie lange wird es nun gehen, bis diese hehre Entschließung von den angesprochenen Staaten auch tatsächlich umgesetzt wird?!


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...