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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen-Kindern immer noch Alltag
Human rights violations of intersex children still
everyday
In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische
Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Behauptungen,
dass diese schwerwiegenden Eingriffe der Vergangenheit angehörten, sind
schlichtweg falsch.
Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine Studie von Dr.
Ulrike Klöppel, die die Entwicklung der Operationshäufigkeit für die Jahre 2005
bis 2014 analysiert.
Demnach wurden etwa ein Fünftel der als weiblich
registrierten Kinder, die wegen einer Variation der körperlichen Geschlechtsmerkmale
im Krankenhaus aufgenommen worden waren, einer komplexen Genitaloperation
unterzogen, die einer Anpassung an Weiblichkeitsnormen dient – und dies in
einem Alter von 0 bis 9 Jahre. Auch im Säuglingsalter sind z.B.
Klitoris-Operationen weiterhin üblich. Maskulinisierungsoperationen werden
jährlich an Hunderten Kindern durchgeführt.
Die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Studie bestätigt die Vorwürfe, die
Organisationen intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex
International, Verein Intersexuelle Menschen e.V., zwischengeschlecht) seit
Langem erheben:
Menschenrechtsverletzungen an Kindern sind auch in deutschen Kliniken Praxis.
Die im September 2014 eingesetzte "Interministerielle
Arbeitsgruppe zu Inter- und Transsexualität" hält es trotz dieser
Tatsachen und verschiedener Rügen durch UN-Ausschüsse nicht für nötig,
rechtliche Regelungen in der Bundesrepublik zum Schutz intergeschlechtlicher
Kinder vorzubereiten. "Verstärkte Aufklärung und (Peer‐)Beratung, wie von
der Interministeriellen Arbeitsgruppe empfohlen, sind zweifelsohne nötig, aber
sie bieten keine Rechtssicherheit", kommentiert Andreas Hechler, Beirat
der Organisation Intersex International (OII) Deutschland.
"Dieser Zustand ist unhaltbar",
betont Dr. Dan Ghattas, Vorstandsmitglied von OII: "Deutschland hat alle
in diesem Zusammenhang relevanten UN‐Menschenrechtskonventionen ratifiziert.
Zugleich ist Deutschland als
EU‐Mitgliedsstaat und Mitglied des Europarats dazu aufgefordert, die
Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten.
Die Bundesregierung muss sich dieser
Verantwortung endlich stellen." Ins A Kromminga, ebenfalls aus dem
OII-Vorstand, ergänzt: "Auf Länderebene hat die GMFK bereits 2014
klargestellt, dass die Verstümmelung intergeschlechtlicher Genitalien mit
'weiblicher Genitalverstümmelung' vergleichbar ist“.
Diese ist in Deutschland verboten.
„ Aber hier misst die Bundesregierung
ganz offenbar mit zweierlei Maß."
OII Germany fordert daher in Übereinstimmung mit den anderen
in Deutschland aktiven Organisationen intergeschlechtlicher Menschen ein Verbot
kosmetischer Genitaloperationen im Kindesalter.
Um Rechtssicherheit für die betroffenen Kinder zu schaffen,
bedarf es klarstellender Regelungen, wie sie mit § 226a StGB bereits für die
"weibliche Genitalverstümmelung" eingeführt wurden. Es muss
gewährleistet sein, dass intergeschlechtliche Erwachsene ihre Rechte durchsetzen
können. Dazu müssten die Krankenakten von Kindern bei Eingriffen an den
Genitalien längeren Aufbewahrungsfristen unterliegen und die Verjährung sollte
ruhen, bis die Betroffenen volljährig sind.
Quelltext: http://andersundgleich-nrw.de/610-menschenrechtsverletzungen-an-inter-kindern-immer-noch-alltag.html
Na also, geht doch (1): EU verurteilt "Genitalverstümmelungen an Intersexuellen", fordert "verhindern, verbieten und bestrafen"
Das EU-Parlament verabschiedete auf Antrag des Ausschusses
“Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter” jüngst eine bahnbrechende
>>> “Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2017
zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische
Gesundheit und klinische Forschung (2016/2096(INI))”
Dies ist wohl das allerererste Mal überhaupt, das irgendwo
ein gewähltes Parlament u.a. Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) ausdrücklich
als solche bezeichnet und – in einem Atemzug mit FGM (!) – unmissverständlich
fordert, IGM “zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen” !
Dafür von diesem
Blog an alle Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön!
Nachfolgend die relevanten Absätze der Entschließung
2016/2096(INI) zu FGM und IGM (weitere Intersex-Punkte siehe unten):
“Das Europäische Parlament,
[...]
BB. in der Erwägung,
dass Frauen und Mädchen, an denen eine Genitalverstümmelung vorgenommen wurde,
schweren kurz- und langfristigen Auswirkungen auf ihre körperliche, psychische,
sexuelle und reproduktive Gesundheit ausgesetzt sind;
BC. in der Erwägung,
dass auch intersexuelle Personen, die Genitalverstümmelungen unterzogen werden,
unter Auswirkungen auf ihre körperliche, psychologische, sexuelle und
reproduktive Gesundheit leiden;
[...]
61. fordert die
Mitgliedstaaten auf, die Genitalverstümmelung bei Frauen und intersexuellen
Personen zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen und eine psychologische
Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der körperlichen Versorgung der Opfer
und von diesen Praktiken bedrohter Personen zu gewährleisten;
[...]”
(Dieser Beschluss des EU-Parlaments auf Antrag des Ausschusses
Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter steht damit in einer
direkten Linie zu den ebenfalls bahnbrechenden >>> Beschlüssen der 24.
Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und minister,
-senatorinnen und -senatoren (GFMK) in Deutschland, welche bereits 2014 rügte,
dass Intersex-Kindern (im Gegensatz zu “normalen Mädchen”) der Schutz vor
Genitalverstümmelung (und Zwangssteriliserung) “faktisch häufig verwehrt”
bleibt.)
Weiter erwähnt die Entschließung 2016/2096(INI) des
Europäischen Parlaments Intersex-Menschen u.a. im Zusammenhang mit
Zwangssterilisationen, überschneidende Diskriminierung und besondere psychische
Gesundheitsproblemen und fordert auch diesbezüglich verhindern, verbieten und
bestrafen bzw. besondere Präventionsstrategien und Sicherstellung des Zugangs
zu Gesundheitsiensten. Nachfolgend die entsprechenden relevanten Absätze der
Entschließung 2016/2096(INI):
“Das Europäische Parlament,
[...]
M. in der Erwägung,
dass insbesondere lesbische und bisexuelle Frauen sowie trans- und
intersexuelle Personen von besonderen psychischen Gesundheitsproblemen
betroffen sind, die auf das Erleben von Minderheitenstress, welcher definiert
wird als starke Stress- und Angstzustände verursacht durch Vorurteile,
Stigmatisierung und Erfahrungen von Diskriminierung, sowie auf Medikalisierung
und Pathologisierung zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass LGBTI-Personen
mitunter vor besonderen Herausforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit
und des Wohlbefindens stehen, die im Rahmen von Strategien zur psychischen
Gesundheit zu berücksichtigen sind;
[...]
AG. [...]; in der
Erwägung, dass die besonderen Bedürfnisse von intersexuellen Frauen nicht
ausreichend erforscht sind;
[...]
20. fordert die
Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, gezielte
Strategien zu entwickeln, um schutzbedürftigen Frauen in marginalisierten
sozialen Gruppen sowie Frauen, die von sich überschneidender Diskriminierung
bedroht sind, wie weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen, Frauen, die von
Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, intersexuellen und transsexuellen
Personen, Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, Frauen mit
Behinderungen, älteren Frauen und Frauen in ländlichen Gebieten psychische
Gesundheitsdienste zu bieten;
[...]
41. fordert die
Kommission und die Mitgliedstaaten auf,
[...]
c) sicherzustellen, dass sich
Präventionsstrategien speziell an Frauen richten, die von sich überschneidender
Diskriminierung bedroht sind, z. B. Roma-Frauen, Frauen mit Behinderungen,
lesbische und bisexuelle Frauen, Migrantinnen und weibliche Flüchtlinge,
Frauen, die in Armut leben und trans- und intersexuelle Personen;
47. fordert die Mitgliedstaaten
auf, die Zwangssterilisation von Frauen, von der insbesondere behinderte
Frauen, transsexuelle und intersexuelle Personen und Roma-Frauen betroffen
sind, zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen;
[...]”
Eine Frage bleibt bei dieser wunderbaren Nachricht aus dem
EU-Parlament allerdings offen: Wie lange wird es nun gehen, bis diese hehre
Entschließung von den angesprochenen Staaten auch tatsächlich umgesetzt wird?!
Quelltext: http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2017/03/09/EU-verurteilt-Intersex-Genitalverstummelungen
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