Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Genitalverstümmelungen aller Art sind Menschenrechtsverletzungen
Die in Amerika lebende, 1924 geborene Hanny Lightfood-Klein befasst sich in
ihrem Buch Der Beschneidungsskandal mit global verbreiteten
Verstümmelungspraktiken an intersexuellen, weiblichen und männlichen
Genitalien.
Als Menschenrechtsverletzungen werden diese, aus soziokulturell
unterschiedlichem Kontext stammenden Praktiken in ihrer Schädlichkeit
dokumentiert und kommentiert. Die hohe Zahl der Gebärmutterentfernungen, Damm-
und Kaiserschnitten in Industriestaaten wird von der Autorin kritisch in Frage
gestellt.
Zudem werden Schönheitsoperationen kritisiert. Die westliche Öffentlichkeit
tendiere zur Barbarisierung und/oder Exotisierung afrikanischer Praktiken,
ignoriere jedoch die in Industriestaaten serienmäßig durchgeführten
Verstümmelungspraktiken.
Diese würden bislang tabuisiert und selten öffentlich diskutiert. Ziel des
Buches sei es deshalb, die Öffentlichkeit über die Problematik dieser Eingriffe
aufzuklären und zu sensibilisieren. Die Autorin will ferner motivieren, gegen
diese Praktiken einzutreten.
Begründungen und Geschichte der Praktiken
Die von der Frauenbewegung der 1970er Jahre beeinflusste Autorin behandelt
„die Geschichte der Genitalbeschneidung“ auf knapp fünf Seiten und stellt dabei
fest: „Wir wissen nur, dass diese Praktiken blutige Praktiken sind, die tief im
Unterbewusstsein der Ausführenden eingebettet sind, und dass sie verwoben sind
mit kulturellen Mythen und Werten aus Jahrhunderten“ (S. 12). In diesem Kapitel
wird kaum differenziert zwischen den bekannten religiösen oder medizinischen
Begründungen, noch werden die teilweise bereits gut recherchierten
sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen analysiert. Dass in Europa
Genitalverstümmelung schon im Mittelalter vor der Christianisierung der
Elbslawen zur Strafe von Ehebrecherinnen verbreitet war und dass verschiedene
religiöse Sekten wie bspw. die Skopzen in Russland derartige Praktiken im 19.
Jahrhundert ebenfalls durchführten, bleibt unerwähnt. Die Literaturrecherche
könnte auch an anderen Stellen des Buches besser durchgeführt worden sein. Denn
um die unterschiedlichen Genitalverstümmelungen effektiv bekämpfen zu können
(also für die Entwicklung von Strategien zur Überwindung der unterschiedlichen
Praktiken), ist es entscheidend, die unterschiedlichen Argumentationen der
Befürworter von Genitalverstümmlungen sowie Geschichte und Hintergründe zu
kennen. In das Kapitel „Die jüngste Geschichte der Sexualchirurgie in der
westlichen Welt“ werden von der Autorin weitere Zitate und Berichte eingebaut.
Auf ca. 30 Seiten wird die erstmals 1977 in einer Studie von B. und V. Bullough
aufgearbeitete Geschichte der weiblichen Genitalverstümmelung im 19.
Jahrhundert behandelt. Als wissenschaftliche Lektüre bleibt überdies die im
Jahr 2002 erschienene Dissertation von M. Hulverscheidt zu empfehlen, welche die
Diskussion und Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung im deutschsprachigen
Raum umfassend analysiert.
Beschneidung von intersexuellen Kindern ist eine Menschenrechtsverletzung
Das Kapitel zu Intersexualität ist mit sechs Seiten recht kurz geraten: die
Argumentation gegen Verstümmelungen von intersexuellen Kindern wird reduziert
auf zwei Berichte von Betroffenen. Jährlich sollen in Deutschland ca. 350
operative Eingriffe an Genitalien von minderjährigen Intersex-Kinder
durchgeführt werden (S. 7 und 42). Für die USA wird von der Autorin eine
geschätzte Zahl von bis zu 12000 Fällen angegeben und kommentiert:
„Erschreckenderweise scheint ihre Zahl ständig zuzunehmen“ (S. 42). Aufgrund
der Tatsache, dass es Intersexualität weltweit verbreitet zu allen Zeiten gab
und geben wird, sind Vermutungen der Autorin über die möglichen Ursachen, wie
beispielsweise die Wirkung toxischer Substanzen während der Schwangerschaft (S.
42 f.), für die Suche nach Strategien zur Überwindung dieser Form der
Genitalverstümmelungen eher kontraproduktiv.
Leser/-innen, die sich das erste Mal mit Intersexualität beschäftigen, wird
suggeriert, dass Intersexualität durch die „Umstände ihrer ungewöhnlichen
Beschaffenheit“ (S. 49) anomal sei, was in diesem Kontext problematisch ist.
Jedoch wird eine Diskussion angesprochen, die in den letzten Jahren in den
Medien teilweise bearbeitet wurde: Um eine eindeutige, der gesellschaftlichen
Normierung entsprechende Geschlechtlichkeit herzustellen (männlich oder
weiblich), wird von Medizinern bislang immer noch die Verletzung des
Menschenrechts auf körperliche Integrität in Kauf genommen. Die ethisch selten
hinterfragte Macht der Mediziner, den menschlichen Körper nach Normen zu
klassifizieren, möchte die Autorin vermutlich als das eigentliche Problem
herausstellen.
Leider lenkt sie die Aufmerksamkeit mit vielen Kommentaren und Zitaten
immer wieder von der Kernaussage ab. Es ist diskutabel, ob
„institutionalisierte psychotherapeutische Hilfsprogramme“ (ebd.), welche „die
Furcht der Eltern mindern sollen“, damit sie sich „mit ihrem intersexuellen
Kind wohl fühlen“ (ebd.), zur Überwindung dieser Menschenrechtsverletzung
beitragen. An dieser Stelle wäre wichtig gewesen, derzeitige Diskussionen der
Nichtregierungsorganisationen von Intersexuellen einzubringen:
Sie sehen ein Problem in der Wahrnehmung und Klassifizierung der
Intersexuellen durch Ärzteschaft und Gesellschaft . In Deutschland wurde von
Aktivist/-innen beispielsweise deshalb eine zusätzliche Geschlechtsnorm (neben
Männlich und Weiblich, Intersex oder Hermaphrodit) für Personalausweise
gefordert.
Die Entwicklung von Ethikleitlinien und die Integration der Menschenrechte
in das Curriculum der Medizinstudierenden könnte ein erster Schritt gegen
diesen Beschneidungsskandal sein.
Männliche Genitalverstümmelung
In dem 21 Seiten langen Kapitel „Männliche Beschneidung“ findet sich neben
einer Sammlung verschiedener Aufsätze von Betroffenen zudem Berichte von
Aktivist/-innen: Schätzungsweise 13 Millionen Jungen weltweit würden im
Kindesalter „dem Ritual unterworfen“ (S. 153). In den USA werden trotz der
jahrzehntelang durchgeführten Aufklärungskampagnen gegen männliche Beschneidung
ca. 60 % aller männlichen Säuglinge beschnitten. Gut dargestellt werden die
Probleme der Aktivist/-innen, wie von Tim Hammond (www.noharmm.org) und Marylin
Milos (www.nocirc.org), die versuchen dieses Tabu in der Gesellschaft zu
brechen. Langfristige negative Folgen dieses unnötigen Eingriffs seien nicht
nur die Schädigung der psychischen und physischen Gesundheit der Männer.
Auch die Gesundheit von Frauen könne beeinträchtigt werden. Die
Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen der männlichen Beschneidung und der
in einer Studie von 1999 bei 43 % der Amerikanerinnen diagnostizierten
weiblichen sexuellen Dysfunktion (S. 39) ist jedoch wissenschaftlich noch nicht
belegt. Fraglich bleibt, ob es für die verschiedenen Kampagnen förderlich ist,
die Themen weibliche und männliche Genitalverstümmelung miteinander zu
vermengen, da die sozioökonomischen Rahmenbedingungen sowie die Konsequenzen
der Eingriffe vollkommen unterschiedlich sind.
Weibliche Genitalverstümmelung
Der Beschneidungsskandal will Genitalchirurgie in Industrienationen als
Schwerpunkt des Buches unter die Lupe nehmen, so wird es in Vorwort und Klappentext
des Buches versprochen. Gleichwohl beherrscht das oft diskutierte und besser
bekannte Thema „Weibliche Genitalverstümmelung in Afrika“ mit über 82 Seiten
beinahe die Hälfte des Buches. Größtenteils finden sich hier Fakten aus den
ersten beiden Büchern der Autorin wieder. Damit kann der Anspruch, Neues
analysieren zu wollen, nur begrenzt als eingelöst gelten.
Die Menschenrechtsverletzung „Weibliche Genitalverstümmelung“ wird
langatmig und recht pauschalisierend dargestellt: Beispielsweise wird behauptet,
dass „sich europäische Missionare des 19. Jahrhunderts bemühten, der in ganz
Afrika verbreiteten Genitalverstümmelung ein Ende zu setzen“ (S. 17). Solch ein
falscher Satz kann zu einem undifferenzierten und negativen Afrikabild führen:
Zum einen war weibliche Genitalverstümmelung zu keinem Zeitpunkt in ganz Afrika
verbreitet. Und zum anderen haben Missionare selten zu einer klaren
Positionierung gegen die Genitalverstümmelung gefunden.
Dass es ca. 250 Ethnien im subsaharischen Afrika gibt, die weibliche
Genitalverstümmelung aus unterschiedlichen Gründen praktizieren, wird nur
ansatzweise klar. An manchen Stellen ist strittig, über welche der
Verstümmelungsarten die Autorin schreibt: Infibulation,
Exzision oder Sunna sind unterschiedlich verbreitet, begründet und haben
diverse gesundheitliche Konsequenzen. Die Suche nach Begründungen für die
Verbreitung dieser Praktik wird relativ einseitig angelegt, manchmal auf
Gesundheitsvorteile reduziert (S. 68). Hier sieht die Autorin eine Parallele zu
den USA. Projekte internationaler Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche
Genitalverstümmelung und deren Erfolge werden mit Beispielen belegt.
Wichtigste Erkenntnis daraus: Bildung und ökonomische Macht helfen
afrikanischen Frauen bei der Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung. Mit
der Auflistung erfolgreicher Projekte von afrikanischen Organisationen schließt
das Buch einen Kreis: Es zeigt auf, dass Veränderungen durch
zivilgesellschaftliche Organisation möglich sind.
Fazit
Die Autorin bricht ein Tabu: Unterschiedliche Beschneidungsskandale werden
in einem Buch aufgeführt. Durch die teilweise Vermischung unterschiedlicher
Problemkomplexe – so etwa von Schönheitsoperationen, Dammschnitten und
Genitalverstümmelungen – kommt die Autorin leider nicht immer zur Entwicklung
plausibler Strategien zur Bekämpfung der zur Debatte stehenden Praktiken. Weder
die Begründungen und Folgen von Schönheitsoperationen noch deren
sozioökonomischen Rahmenbedingungen sind mit denen der Genitalverstümmelungen,
die an Kindern durchgeführt werden, vergleichbar. Für effiziente Kampagnen
gegen diese Eingriffe sind differenzierte Argumentationen und
Projektkonzeptionen nötig. Der Beschneidungsskandal macht noch eines deutlich:
Es bedürfte einer adäquaten wissenschaftlichen Untersuchung jedes Teilbereichs,
um – wie Hanny Lightfood-Klein selbst fordert – „zu einer Art Verständnis zu
kommen und davon ausgehend, das Notwendige dazu beizutragen, um die Praktik zu
beenden“
Erzwungenes Geschlecht
Wenn Kinder bei Geburt nicht eindeutig
Junge oder Mädchen sind, werden sie oft an den Genitalien operiert. Das war
nicht immer so. Kritik wird jedoch wenig gehört, die Folgen sind oft
verheerend.
Recht auf Unversehrtheit Verbände fordern Operationsverbot intersexueller Kinder
Männlich oder weiblich? Nicht immer ist die Antwort
eindeutig. Künftig muss das Geschlecht von intersexuellen Babys in der
Geburtsurkunde nicht erfasst werden. Aktivisten fordern: Geschlechts-OPs dürfen
frühestens in der Pubertät stattfinden.
Intersexualität Die alltägliche
Folter in Deutschland Ein Forschungsbericht
„Unser
verstümmeltes Geschlecht ist ein medizinisches Konstrukt, also Theorie. So
schob man uns von einem Nichts in das andere Nichts: Unser Geschlecht, wie es
uns angeboren wurde, hat keine gesellschaftliche Existenz. ... Nun ist
fraglich, welche psychischen Auswirkungen sich bei intersexuell
Diagnostizierten, jedoch nicht Operierten, konstatieren lassen ... Vermutlich
wären wir AUCH durch alle Kategorien durchgefallen. Aber mit Sicherheit hätten
wir etwas EIGENES entwickeln können, hätten z. B. unser sexuelles Potential
entdeckt und unseren Körper kennengelernt“
"Genitaloperationen
müssen verboten werden"
Es gibt
Menschen, die sind weder Mann noch Frau, sondern intersexuell. Sie haben sowohl
weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale. Wenn Kinder so auf die Welt
kommen, hat man sie bisher meist operiert, um ein Geschlecht festzulegen.
"Diese Verstümmelung muss aufhören", sagt Lucie Veith im Interview
mittagesschau.de.
Kosmetische Operationen an Genitalien intergeschlechtlicher Kinder noch
immer traurige Realität
Studie zur Häufigkeit
von Genitaloperationen im Kindesalter erschienen
In deutschen
Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische Genitaloperationen an
intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Behauptungen, dass diese
schwerwiegenden Eingriffe der Vergangenheit angehörten,[1] sind schlichtweg
falsch. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine am 1. Dezember
veröffentlichte Studie von Dr. Ulrike Klöppel, die die Entwicklung der
Operationshäufigkeit für die Jahre 2005 bis 2014 analysiert.[2] Demnach wurden
etwa ein Fünftel der als weiblich registrierten Kinder, die wegen einer
Variation der körperlichen Geschlechtsmerkmale im Krankenhaus aufgenommen
worden waren, einer komplexen Genitaloperation unterzogen, die einer Anpassung
an Weiblichkeitsnormen dient – und dies in einem Alter von 0 bis 9 Jahre. Auch
im Säuglingsalter sind z.B. Klitoris-Operationen weiterhin üblich.
Maskulinisierungsoperationen werden jährlich an Hunderten Kindern durchgeführt.
Die durch
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte
Studie bestätigt die Vorwürfe, die Organisationen intergeschlechtlicher
Menschen (Organisation Intersex International, Verein Intersexuelle Menschen
e.V., zwischengeschlecht.org) seit Langem erheben: Menschenrechtsverletzungen
an Kindern sind auch in deutschen Kliniken Praxis. Die im September 2014
eingesetzte „Interministerielle Arbeitsgruppe zu Inter- und Transsexualität“
hält es trotz dieser Tatsachen und verschiedener Rügen durch UN-Ausschüsse
nicht für nötig, rechtliche Regelungen in der Bundesrepublik zum Schutz
intergeschlechtlicher Kinder vorzubereiten.[3] „Verstärkte Aufklärung und
(Peer-)Beratung, wie von der Interministeriellen Arbeitsgruppe empfohlen, sind
zweifelsohne nötig, aber sie bieten keine Rechtssicherheit“, kommentiert
Andreas Hechler, Beirat der Organisation Intersex International (OII)
Deutschland.
„Dieser
Zustand ist unhaltbar“, betont Dr. Dan Ghattas, Vorstandsmitglied von OII:
„Deutschland hat alle in diesem Zusammenhang relevanten UN-Menschenrechtskonventionen
ratifiziert. Zugleich ist Deutschland als EU-Mitgliedsstaat und Mitglied des
Europarats dazu aufgefordert, die Europäische Menschenrechtskonvention
einzuhalten. Die Bundesregierung muss sich dieser Verantwortung endlich
stellen.“ Ins A Kromminga, ebenfalls aus dem Vorstand, ergänzt: „Auf
Länderebene hat die GMFK bereits 2014 klargestellt, dass die Verstümmelung
intergeschlechtlicher Genitalien mit ‚weiblicher Genitalverstümmelung’
vergleichbar ist. Diese ist in Deutschland verboten. Aber hier misst die
Bundesregierung ganz offenbar mit zweierlei Maß.“
OII Germany
fordert daher in Übereinstimmung mit den anderen in Deutschland aktiven
Organisationen intergeschlechtlicher Menschen ein Verbot kosmetischer
Genitaloperationen im Kindesalter. Um Rechtssicherheit für die betroffenen
Kinder zu schaffen, bedarf es klarstellender Regelungen, wie sie mit § 226a
StGB bereits für die „weibliche Genitalverstümmelung“ eingeführt wurden. Es
muss gewährleistet sein, dass intergeschlechtliche Erwachsene ihre Rechte
durchsetzen können. Dazu müssten die Krankenakten von Kindern bei Eingriffen an
den Genitalien längeren Aufbewahrungsfristen unterliegen und die Verjährung
sollte ruhen, bis die Betroffenen volljährig sind.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen