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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
„Unser verstümmeltes
Geschlecht ist ein medizinisches Konstrukt, also Theorie.
So schob man uns von einem
Nichts in das andere Nichts:
Unser Geschlecht, wie
es uns angeboren wurde, hat keine gesellschaftliche Existenz. ... Nun ist
fraglich, welche psychischen Auswirkungen sich bei intersexuell
Diagnostizierten, jedoch nicht Operierten, konstatieren lassen ... Vermutlich
wären wir AUCH durch alle Kategorien durchgefallen.
Aber mit Sicherheit
hätten wir etwas EIGENES entwickeln können, hätten z. B. unser sexuelles
Potential entdeckt und unseren Körper kennengelernt.
Nikita Noemi Rothenbächer
Aus Unwissenheit verstümmelt und diskriminiert
Der Umgang mit Intersexuellen mutet
mittelalterlich an. Lange Zeit wurde ihnen wie Knetmasse das eine oder andere
Geschlecht modelliert - mit zum Teil schweren psychischen und physischen
Folgen. Der Deutsche Ethikrat macht auf dieses Problem aufmerksam. Gut, dass er
damit zum Hinschauen zwingt.
Es klingt
nach Behandlungsmethoden aus dem Mittelalter: Ein Mensch wird ohne seine
Zustimmung kastriert oder ähnlich folgenschwer an den Genitalien verstümmelt,
und keiner regt sich groß drüber auf. Es ist aber eine Behandlung, die in
Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts praktiziert wurde: Ärzte, aber auch
Eltern, spielten Gott und entschieden für intersexuelle Kinder, ob sie als Frau
oder als Mann erwachsen werden sollten. Wie Knetmasse wurde Menschen das eine
oder das andere Geschlecht modelliert, mit gravierenden Folgen für ihre Psyche
und ihre Fortpflanzungsfähigkeit.
Man kann
sich diese Leiden kaum vorstellen, man kann sich überhaupt wenig vorstellen
über die "Zwischengeschlechtlichen", über ihr Befinden und ihre
Bedürfnisse. Es gibt ja nicht einmal Zahlen darüber, wie viele sie sind - die
Schätzungen reichen von 8000 bis hin zu 120.000. Umso verdienstvoller ist es,
dass sich der Deutsche Ethikrat nun dieser Gruppe angenommen und Empfehlungen
für einen besseren Umgang mit denjenigen abgegeben hat, die oft schon allein
aus Unwissen diskriminiert werden.
Hoch
anzurechnen ist ihm das aber nicht nur im Sinne der Intersexuellen - die Frage
im Zentrum der Debatte betrifft letztlich viel mehr Menschen: Inwieweit dürfen
Menschen überhaupt ohne ihre ausdrückliche Zustimmung an den Geschlechtsorganen
operiert werden? Dieses Problem stellt sich zum Beispiel auch im Umgang mit
geistig Behinderten: Von Rechts wegen können sie gegen ihren Willen, aber mit
Zustimmung des Betreuers kastriert oder sterilisiert werden. Das ist noch so
ein Bereich, über den die Leute wenig wissen, weil sie wenig drüber wissen
wollen. Es ist gut, dass der Ethikrat von Zeit zu Zeit zum Wissen zwingt.
Präambel
Angesichts der biologischen Zusammenhänge und
der Erlebniswelt von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung bedarf
es für die adäquate psychologischmedizinische Begleitung/Behandlung einer
Revision des tradierten normativen Menschbildes von Frau und Mann.
Das
Bewusstsein für die Unzulänglichkeit des Entweder/Oder von
„Zweigeschlechtlichkeit“ ermöglicht der Fachperson, gemeinsam mit der
betroffenen Person und deren Angehörigen, das Feld des gelebten Geschlechts,
sei es als Gesamtperson oder in spezifischen Verhaltensweisen, neu zu entdecken
und zu definieren.
Dabei entsteht aus dem Integral von Weiblich-
und Männlichkeit eine ganz individuelle Dimension, die insbesondere Mitglieder
des multidisziplinären Betreuungsteams für sich reflektiert haben sollten
(Streuli, Kohler et al. 2012).
Unabhängig
von der biologischen Kondition dürfte dieser Prozess für alle Beteiligten eine
persönliche Bereicherung darstellen.
Jene
„Mehrgeschlechtlichkeit“ kann auch für das Selbstverständnis Nichtbetroffener
existentielle Aspekte liefern.
Die
psychische Entwicklung des Menschen hin zur Akzeptanz und positiven Bewertung
der eigenen Person ist gewiss beschwerlich. In der Vergangenheit wurde diesem
Prozess im Kontext medizinischer Therapiestrategien nicht immer der
erforderliche Raum und die Bereitschaft zur Akzeptanz eingeräumt.
Sind
Varianten der Geschlechtsentwicklung keine Krankheit, kann man nicht über deren
„Heilbarkeit“ nachdenken.
Keine
medizinische oder psychologische Intervention wird an dem Zustand der
Uneindeutigkeit per se etwas ändern. Der Umgang mit Menschen mit einer Variante
der Geschlechtsentwicklung ist in der Regel ein gesellschaftspolitisches
Problem und muss im gesamtgesellschaftlichen Rahmen bedacht werden.
Proteste von
Betroffenen und dadurch ausgelöste Rechtsdiskurse bis auf UN-Ebene haben die
allgemeine Rechtsauslegung seit 2008 geändert.
Die Befassung
des Deutschen Ethikrates und seine 200–seitige Stellungnahme mit ihren
Empfehlungen haben ein Umdenken in Bezug auf die bisherigen Empfehlungen zum
Umgang mit Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Gang
gesetzt (www.ethikrat.org/intersexualitaet). Basierend auf den Vorgaben der von
Deutschland bereits 1995 ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention wurde die
völkerrechtlich bindende Wahrnehmung von Kindern als (Rechts)Subjekte zunehmend
gestärkt und damit auch das Recht des Kindes auf Gehör seiner Meinung in allen
das Kind berührenden Angelegenheiten.
Deutsche
Interessensverbände (Kinderrechtsorganisationen, Verein Intersexuelle Menschen
e.V.) sehen es daher als völkerrechtlich geboten, dass Kinder in
Entscheidungsprozesse gemäß der Vorgaben aus Artikel 12
UNKinderrechtskonvention einzubeziehen sind (http://www.ohchr.org/Documents/
HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf).
Das Kind
als Subjekt steht darin an erster Stelle.
Das Recht
des Kindes als Individuum wird gegenüber dem Elternrecht gestärkt.
Die
UN-Kinderrechtskonvention hebt hervor, dass für Eltern das Wohl des Kindes
Grundanliegen für deren Erziehung sein soll (Artikel 18 UN-KRK).
Eine
Entscheidung im Sinne des Kindeswohl ist nur sachgemäß möglich, wenn dem Kind
selbst Gehör geschenkt wird.
Daher kann
bei Therapieentscheidungen mit fehlender medizinischer Notwendigkeit eine
elterliche Zustimmung das Einverständnis des Kindes nicht ersetzen (siehe auch
§1631c BGB).
Weder
Eltern noch Ärzte können die geschlechtliche Entwicklung eines Kindes
vorhersehen und damit ist jede Entscheidung „für“ das Kind quasi hinfällig,
wenn das Wohl des Kindes ernst genommen wird.
Während man
in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts davon ausgegangen war, einem Kind
die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen, indem man das für das Kind
augenscheinlich günstigste Geschlecht festlegte und den Körper, soweit möglich,
in diesem Sinne medizinisch anpasste, sowie das Kind eindeutig einem
Erziehungsgeschlecht zuwies (optimal gender policy), ist man in den letzten
Jahren dazu übergegangen, das Kind in Entscheidungsprozesse altersentsprechend
möglichst früh miteinzubeziehen, d.h. es auch adäquat an Entscheidungsprozessen
zu beteiligen.
Bei
Volljährigkeit des Kindes spricht man von full consent policy. Geschlecht wird
dabei weder hinsichtlich der körperlichen Ausprägungsformen noch hinsichtlich
Geschlechtsidentität und Geschlechtsrolle weiterhin als ein binäres Konzept
verstanden.
Varianten
der körperlichen Entwicklung und eine Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und
Rollenverhalten sollten möglich sein. Ziel ist es dabei, eine bestmögliche
Lebensqualität zu erreichen und nicht ein eindeutiges männliches oder
weibliches Geschlecht (Creighton and Liao 2004, Brain, Creighton et al. 2010,
Callens, van der Zwan et al. 2012).
Es hört sich
alles so schwungvoll und geradlinig an, die Realität jedoch ist eine andere,
Intersexuelle sind Spielball von Medizin Forschung auch Wissenschaft vielen
Lobbyisten in Zusammenarbeit mit Politik!
Wie wir
dieses Behauten können, nun da selbst Betroffen mit 60 Jahren beurteilen kann
wie mein Leben verlaufen ist, ist die Aussage eine deutliche und klare,
Intersexuellen Menschen wird Ehre wie Würde vom Staat genommen unwiderruflich,
eine Schande für Deutschland deren Gesellschaft und vor und insbesondere der
Medizin!
Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer
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