Sonntag, 11. Juni 2017

In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Das unantastbare Geschlecht
In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind

Im Mai dieses Jahres waren es mindestens 30 Tote allein in der südafrikanischen Provinz Mpumalanga. Kinder und Jugendliche, denen ihr Geschlecht zum Verhängnis wurde – das männliche. Sie starben an den Folgen ihrer Beschneidung, sind verblutet oder an einer Infektion zugrunde gegangen. Rund 30.000 Jungen werden Jahr für Jahr in Südafrika beschnitten. Nicht in Krankenhäusern, sondern an sogenannten Initiationsschulen; Einrichtungen, an denen die Beschneidung mit primitivsten Mitteln von Personen vorgenommen wird, die keine Ärzte sind. Die Beschneidung ist in vielen Gebieten Afrikas Teil eines Initiationsritus.

Für den Deutschen Bundestag war das bislang kein Grund, die Beschneidung von Jungen gesondert unter Strafe zu stellen. Die Beschneidung von Mädchen hingegen schon. Der Ende Juni neu geschaffene Paragraf 226a des Strafgesetzbuches (StGB) trägt die Überschrift "Verstümmelung weiblicher Genitalien" und lautet: "Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Das Höchstmaß der Strafe liegt damit automatisch bei 15 Jahren.
Liest man, was die Presse schreibt, geht es beim "Verstümmeln" um das Herausschneiden der Klitoris, womöglich gefolgt von einem Zunähen der Vagina. Tatsächlich reicht der Tatbestand aber viel weiter. Das steht schon in seiner Begründung: Er erfasst sämtliche "Veränderungen an den weiblichen Genitalien", auch eine nur teilweise Entfernung der Klitorisvorhaut, sogar bloße "Einschnitte" in sie.

Das ist deshalb so bemerkenswert, weil diese Vorhaut das Gegenstück ist zur Vorhaut des Mannes – deren Beschneidung nicht nur keinen besonderen Straftatbestand erfüllt, sondern die vor Kurzem sogar mit dem Paragrafen 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausdrücklich legalisiert worden ist. Das Gesetz verlangt lediglich, dass die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden, vor allem, dass man eine Narkose gibt und ein steriles Skalpell benutzt. Bei einem Mädchen hilft das nichts – auch wenn es allein um die Klitorisvorhaut geht und die Eltern den Eingriff aus religiösen oder ethnischen Gründen wünschen.
Damit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Denn eine Teilentfernung der weiblichen Vorhaut, erst recht ein bloßer Einschnitt in sie, ist nicht gravierender als die Beschneidung eines Jungen. Im Gegenteil, das radikale, vollständige Wegschneiden der Vorhaut eines Jungen geht weiter. Denn die Vorhaut hat bei beiden Geschlechtern die gleiche Funktion: Sie schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems zu sein.

Auch die Motive, mit denen die Vorhaut beschnitten wird, gleichen sich bei Mann und Frau. Erwachsene lassen sich aus kosmetischen Gründen beschneiden oder weil sie ihre Erregbarkeit steigern wollen. Bei Kindern geht es um einen Initiationsritus oder um eine religiöse Norm. Beides richtet sich bei einer Beschneidung allein der Vorhaut nicht automatisch gegen die Sexualität des Kindes, auch nicht bei Mädchen – Erregbarkeit und Lustempfinden bleiben schließlich erhalten. Besonders klar ist das, wenn es nur zu einem rituellen Einschnitt oder Anstechen der Vorhaut kommt.

Dass sich die Beschneidung gegen die Sexualität richten kann, gilt auch für Jungen. Objektiv werden sie durch den Eingriff desensibilisiert, weil die Eichel jetzt ständig ungeschützt an der Kleidung reibt. Und subjektiv hat die Beschneidung von Jungen seit dem 19. Jahrhundert millionenfach den Zweck gehabt, ihnen die Selbstbefriedigung zu erschweren. Das wird heute gern verdrängt, ist aber der Grund, warum die Jungenbeschneidung in den puritanischen USA so verbreitet war – und heute stark rückläufig ist.



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