Sonntag, 27. August 2017

Aufgrund eines Software-Problems muss einer der Partner formal unter falschem Geschlecht registriert werden


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Aufgrund eines Software-Problems muss einer der Partner formal unter falschem Geschlecht registriert werden – Lösung erst im Herbst 2018.
Ab Oktober können lesbische und schwule Paare heiraten bzw. ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln – mit einem kleinen Schönheitsfehler: Weil die bundesweit eingesetzte Software von Standesämtern zwei Männer oder zwei Frauen nicht als Paar akzeptiert, muss laut einem Bericht der "Berliner Morgenpost" einer der Brautleute formal unter einem anderen Geschlecht registriert werden.

Erst im Herbst 2018 soll das Problem gelöst sein. "Zum Glück hat das im Alltag kaum Konsequenzen", kommentierte der Berliner LSVD-Landesgeschäftsführer Jörg Steinert die Software-Panne. Auch am Zeitplan zur Ehe für alle ändert sich nichts: Anmeldungen für Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften werden bundesweit entgegengenommen.

Erste Umwandlungen am 1. Oktober in Hannover

Das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" tritt am 1. Oktober in Kraft. Weil dieser Tag auf einen Sonntag fällt, sind Zeremonien für schwule und lesbische Paare allerdings erst ab Montag, den 2. Oktober möglich. Einzig Hannover macht eine Ausnahme und führt bereits am Sonntag zwei Umwandlungen durch (queer.de berichtete).

Vor dem Software-Problem waren bereits mehrere redaktionelle Mängel des Gesetzes bekannt geworden. So wurde kritisiert, dass durch die neue Formulierung "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen" intersexuelle Menschen ausgeschlossen würden. Darüber hinaus wurde die Anpassung eines Paragrafen vergessen, in dem "Mann" und "Frau" als Rollenbezeichnungen für Ehegatten verwendet werden.

Auch lesbische Paare werden durch die Ehe für alle nicht komplett gleichgestellt: Bringt eine Frau ein Kind in die Ehe ein oder wird sie Mutter, wird ihre Ehefrau – teilweise anders als ein Ehemann – nicht automatisch ebenfalls Mutter des Kindes, sondern ist zunächst weiter auf die bürokratische Stiefkindadoption angewiesen – eine BGB-Formulierung zu "Vaterschaft" bleibt zunächst männlich (queer.de berichtete). Das Bundesjustizministerium plant allerdings eine Überarbeitung des Familienrechts, die auch diesen Punkt umfasst


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