Freitag, 20. Oktober 2017

Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

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Wir bitten die Abgeordneten des deutschen Bundestags den Gesetzentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 18/12179 - hier zu finden:dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/121/1812179.pdf) mit den Änderungen, die das trans-alliance Projekt und andere Gruppen vorschlagen haben und die hier aufgelistet sind, zu beschließen.

Folgende Änderungen des Gesetzesentwurfs sind aus unserer Sicht noch nötig:
A. Name des Gesetzes … Geschlechtsidentität / Geschlecht (d.h. statt von Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität sollte im Sinn der Stuttgarter Erklärung (die-erklaerung.de/) von Selbstbestimmung des Geschlechts gesprochen werden.)
B. Bei §6 sollte der Satz hinzugefügt wird. „Dieses wird hiermit auch im SGB-V verankert.“
C. Bei §1 (2) keine Geschlechtsangabe, „- auch ein alternativer „X“ Eintrag ist möglich -“ sollte eingefügt werden.
D. Hinsichtlich der Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) bei Babies, Kindern und Jugendlichen, bedarf eines ferner ggf. einen separten Beschluss wonach IGM verboten wird, wenn nicht lebensnotwendige Massnahmen dieses erfordern. Oder man setzt es einfach als klares Statement mit in den Beschlusstext.
E. Bei §2 (1) Die Forderung nach einer Bescheinigung für Jugendliche sollte nur empfohlen werden und keine Grundsatzforderung sein. D.h. ein Beratungszwang ist aus menschenrechtlicher Sicht abzulehnen.
Fragen zur Petition werde ich hier (t1p.de/sbstg) vertiefen und beantworten, damit ich den Text der Petition nach Veröffentlichung nicht mehr ändern muss.
Begründung:
Transsexuelle, transidenten Menschen und viele, die sich als Transgender bezeichnen, wollen ihren Vornamen und den Personenstand ändern und viele brauchen medizinische Unterstützung während einer Geschlechtsangleichung und danach. Die salutogenetische Sichtweise, die man bei trans-evidence beschrieben findet, sollte dabei die bisherige psychopathologische Sicht transsexueller Menschen ablösen (s. unten). Es braucht ein „Shared Decision Making“, zu deutsch etwas ungenau übersetzt mit „partizipative Entscheidungsfindung“ (Quelle: www.trans-health.info/2016/12/mogelpackungen.html). Derzeit gibt es dabei aber viele Schwierigkeiten. Das Transsexuellengesetz (TSG) ist seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1981 nicht mehr grundlegend reformiert worden, währenddessen mehrere Regelungen des TSG bereits für verfassungswidrig erklärt worden sind. Alle wesentlichen Fragen einer Reform sind durch mehrere, umfangreiche Gutachten die von der Regierung beauftragt wurden, geklärt (vgl.aufwind2012.wordpress.com/2017/02/17/ein-vernichtendes-urteil-ueber-die-gegenwaertige-alltagspraxis-des-tsg/).
Der Bundesrat hat am 2.6.2017 (vgl.:www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/362-17%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1) den Bundestag aufgefordert, "unverzüglich das TSG in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Gutachten" aufzuheben und "durch ein entsprechendes modernes Gesetz zur Anerkennung" des Geschlechts zu ersetzen. "Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- beziehungsweise Personenstandsänderung sofort abzuschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung" des Geschlechts zu ersetzen.
Auch aus neurowissenschaftlicher Perspektive ist eine Änderung des Transsexuellengesetzes und der Leitlinien des MdK, das noch auf psychopathologisierenden Vorstellungen von Transsexualität beruhen, ein Gebot der Stunde (vgl. www.uni-frankfurt.de/55900763/1_home undwww.uni-frankfurt.de/55900820/2_1_inhalt. "Es bedarf bei transsexuellen Menschen medizinischer Interventionen, um Leid zu vermindern. Da Gesundheit und Krankheit nicht eng assoziiert sind (s.o.), bedeutet die Verminderung des Leids nicht automatisch die Entfaltung von Gesundheitspotenzialen, zumal unter transfeindlichen, transphoben gesellschaftlichen Bedingungen." (Quelle: trans-evidence.com/wilkommen/salutogenesis-panel/)
Der Gesetzentwurf der Grünen enthält gegenüber dem bisherigen Transsexuellengesetz viele gute Gedanken, allerdings gab es in der Community auch Kritik an diesem Entwurf und Änderungsvorschläge. Diese wurden vom trans-alliance Projekt zusammengefasst:transallianceproject.wordpress.com/2017/06/09/geschlechtliche-vielfalt/
Als Theologin sehe ich die Vielfalt von Gottes Schöpfung als Geschenk. Jeder Mensch ist Gottes Ebenbild. Jedem gilt das, was die Stuttgarter Erklärung formulierte: "Nur der einzelne Mensch kann auf Grund seines Wissens über sich selbst über sein eigenes Geschlecht, seine Geschlechtszugehörigkeit, verlässlich Auskunft geben. Allein ihm obliegt es, sein Geschlecht zu bestimmen. Das Geschlecht und die Anerkennung desselben gehören zum Intimbereich und sind zentraler Bestandteil des Menschen, seines Selbstverständnisses und seiner Würde." Kein Mensch darf sich anmaßen zu beurteilen, wie Gott als Schöpfer sich einen anderen Menschen gedacht hat. Darum hoffe ich nun auf eine entsprechende Neufassung des Transsexuellenrechts und bitte um ihre Unterstützung dabei.

Quelltext: https://www.openpetition.de/petition/online/selbstbestimmungsgesetz-selbstbestg-jetzt-beschliessen

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