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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
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denn Wissen ist Macht!
Intersexuelle Kinder immer noch zu oft operiert
Viele Kinder, die bei ihrer Geburt keinem eindeutigen
Geschlecht zugeordnet werden können, werden häufig sehr früh einer
„geschlechtsangleichenden“ Operation unterzogen. Auf die Probleme, die das für
Betroffene mit sich bringt, macht der Intersex Awareness Day am 26. Oktober
aufmerksam.
Etwa jedes zweitausendste Kind, das in Deutschland geboren
wird, ist weder eindeutig als Junge noch als Mädchen zu bezeichnen, da es mit
uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen ausgestattet ist. Solche Kinder werden heute
immer noch oft einer frühen „Geschlechtsangleichung“ unterzogen. Das verstößt
nach Ansicht von Amnesty International jedoch gegen die Menschenrechte und kann
zu langfristigen körperlichen und seelischen Schäden führen. Der alljährliche
Intersex Awareness Day macht darauf und auf die generellen Belange der
Beetroffenen aufmerksam. Der Tag erinnert auch an die Demonstrationen, die zum
ersten Mal im Jahr 1996 in Boston gegen die medizinische Behandlungspraxis bei
intersexuellen Menschen stattfanden.
Intersexualität ist keine Krankheit
Bei intersexuellen Menschen ist das Geschlecht von Geburt an
nicht eindeutig männlich oder weiblich - und zwar hinsichtlich der Chromosomen,
der Keimdrüsen, der Hormonproduktion und/oder des äußeren Erscheinungsbildes.
Intersexuelle begreifen sich selbst in der Regel weder als krank noch als
unnormal. Dennoch wird ihre Variante der Geschlechtsentwicklung im
medizinischen Bereich als "Störung", nämlich als "Störung der
sexuellen Differenzierung", kurz DSD ("disorder of sexual
differentiation"), deklariert.
Für die Eltern ist es meist ein Schock, wenn sie kurz nach
der Geburt erfahren, dass das Geschlecht ihres Kindes nicht eindeutig männlich
oder weiblich ist. Häufig wird dann sehr schnell eine operative, oft durch
Medikamente unterstützte Geschlechtsangleichung vorgenommen – auch in Deutschland.
Doch dabei handelt es sich um eine Menschenrechtsverletzung, wie unter anderem
Amnesty International kritisiert. Erst vor einigen Monaten hat die Organisation
einen Bericht veröffentlicht, dem zufolge die unumkehrbaren Eingriffe häufig
mit langfristigen Schäden für Körper und Seele der Betroffenen verbunden sind.
Amnesty International fordert stärkeren politischen Druck
Nach Angaben von Amnesty International existieren schon gute
Leitlinien zum Umgang mit Intersexualität, die es ermöglichen, mit Operationen
so lange zu warten, bis die Kinder selbst entscheiden können. Doch zwischen
Theorie und Praxis läge immer noch eine große Kluft, so die Organisation.
Amnesty fordert daher, dass die Leitlinien verbindlich gemacht werden. Nur so
könne sichergestellt werden, dass mit Ausnahme von Notfällen keine Eingriffe
durchgeführt werden.
Amnesty International fordert nun die Politik auf, mehr
Druck auf Ärzte auszuüben, um von kosmetischen Operationen abzulassen, durch
welche die Betroffenen oft ein Leben lang geschädigt werden.
Zwischengeschlechtliche Kinder sollten nur noch dann operiert und mit Hormonen
behandelt werden, wenn ihnen sonst Gefahren für die Gesundheit drohten. So
seien Hormonbehandlungen beispielsweise angebracht, wenn ein Mensch
lebensbedrohliche Hormondefizite aufweise.
Geschlecht darf im Geburtsregister uneindeutig bleiben
Auch der Deutsche Ethikrat hatte 2012 festgestellt, dass
irreversible medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung einen Eingriff in
das Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellen. Um es für Betroffene
leichter zu machen, eine Entscheidung für ein bestimmtes Geschlecht zu einem
späteren Zeitpunkt ihres Lebens zu treffen, wurde im November 2013 auch das
Personenstandsgesetz geändert. Seitdem kann der Geschlechtseintrag im
Geburtsregister bei Neugeborenen mit uneindeutigem Geschlecht offenbleiben.
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