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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
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denn Wissen ist Macht!
Amnesty: Genitaloperationen an intersexuellen Kindern verstoßen gegen
Menschenrechte
Kinder, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommen, werden
immer noch oft einer frühen „Geschlechtsangleichung“ unterzogen. Das verstößt
nach Ansicht von Amnesty International gegen Menschenrechte und kann bei den
Betroffenen zu langfristigen körperlichen und seelischen Schäden führen.
Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, die aufgrund
ihrer Chromosomen und / oder ihrer inneren und äußeren Geschlechtsorgane nicht
eindeutig einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
In Deutschland sind schätzungsweise 80.000 Menschen betroffen. Viele davon
werden auch heute immer noch im Kindealter operiert. Doch dabei handelt es sich
um eine Menschenrechtsverletzung, kritisiert jetzt Amnesty International. Einem
aktuellen Bericht der Organisation zufolge sind die unumkehrbaren Eingriffe
häufig mit langfristigen Schäden für Körper und Seele der Betroffenen
verbunden.
Operationen können körperlich und seelisch negative Folgen haben
Für den Bericht hat Amnesty Interviews mit Betroffenen, ihren
Familienmitgliedern, Medizinern und anderen Experten durchgeführt. Dabei wurde
häufig von wiederkehrenden Schmerzen und psychischen Belastungen berichtet.
Nicht selten haben Operationen auch eine eingeschränkte Empfindungsfähigkeit
zur Folge. „Werden diese Behandlungen ohne akute medizinische Notwendigkeit
vorgenommen, verstoßen sie gegen internationale Menschenrechtsstandards wie die
Rechte auf Gesundheit und auf Selbstbestimmung“, erklärt Maja Liebing, Expertin
für die Rechte von intergeschlechtlichen Menschen bei Amnesty International in
Deutschland.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte bereits 2015 eine
Stellungnahme zur „Disorders of Sex Development“ (DSD) veröffentlicht. Die BÄK
forderte damals, dem Recht auf Selbstbestimmung und dem „Recht auf eine
offene Zukunft“ der Kinder mehr Platz einzuräumen. „Wir brauchen in unserer
Gesellschaft mehr Verständnis für Menschen mit seltenen Varianten/Störungen
der Geschlechtsentwicklung“, hatte BÄK-Vorstandsmitglied Heidrun Gitter bei
der Veröffentlichung der Stellungnahme erklärt.
Auch der Deutsche Ethikrat hatte 2012 festgestellt, dass
irreversible medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung einen Eingriff in
das Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellen. Um es für Betroffene
leichter zu machen, eine Entscheidung für ein bestimmtes Geschlecht zu einem
späteren Zeitpunkt ihres Lebens zu treffen, wurde im November 2013 auch das
Personenstandsgesetz geändert: Seitdem kann der Geschlechtseintrag im
Geburtsregister bei Neugeborenen mit uneindeutigem Geschlecht offenbleiben.
Kinder über ihre Situation aufklären
Experten empfehlen, die betroffenen Kinder möglichst früh,
aber altersgerecht über ihre Situation aufzuklären. Das Problem ist jedoch,
dass selbst die Eltern intergeschlechtlicher Kinder meist nur geringe
Informationen bekommen. „In der Praxis empfehlen Ärztinnen den Eltern häufig
Genitaloperationen, um die Kinder zu 'normalisieren'. Dabei werden die Eltern
nur unzureichend über Methoden und Folgen der Operation informiert oder
psychologisch unterstützt“, so Amnesty-Expertin Liebing. „Jede Behandlung
sollte, wenn möglich, aufgeschoben werden, bis das Kind die Reife besitzt, um
über seinen Körper mitzuentscheiden“, erklärt sie weiter.
Nach Ansicht von Amnesty International existieren schon gute
Leitlinien zum Umgang mit Intersexualität. Doch sie müssten auch verbindlich
gemacht werden, fordert die Organisation. Nur so könne sichergestellt werden,
dass mit Ausnahme von Notfällen keine Eingriffe durchgeführt werden.
Studie zur Intersexualität: Wenn das Neugeborene weder Mädchen noch Junge
ist
Schätzungsweise eines von 4.500 Kindern wird mit „uneindeutigen“
Geschlechtsmerkmalen geboren. Wissenschaftler untersuchen jetzt, wie es in
Deutschland um die Versorgung von Familien mit intersexuellen Kindern steht.
Ist es ein Junge oder ein Mädchen? Üblicherweise liegt die
Antwort auf der Hand. Doch manchmal lässt sich die Frage nicht so eindeutig
beantworten. Schätzungsweise eines von 4.500 Kindern wird mit uneindeutigen
Geschlechtsmerkmalen geboren. Intersexuelle Körper weisen Ähnlichkeiten mit
beiden, dem männlichen wie weiblichen, Geschlechtern auf und werden deshalb
auch „zwischengeschlechtlich“ genannt. Wie gut betroffene Eltern in Deutschland
beraten und unterstützt werden, untersuchen jetzt Wissenschaftler von der
Bochumer Ruhr-Universität in einer Studie. Ziel der Studie ist es, Stärken und
Schwächen der real praktizierten Medizin im Fall von intersexuell geborenen
Kindern zu identifizieren. Dazu führen die Gender-Wissenschaftler um Prof. Dr.
Katja Sabisch Interviews mit Eltern intersexuell geborener Kinder durch, die
seit 2010 in Nordrhein-Westfalen zur Welt gekommen sind. Außerdem befragen sie
Ärztinnen und Ärzte, welche Maßnahmen sie bei Geburt eines betroffenen Kindes
ergreifen.
Geschlechtsumwandlung wird immer noch praktiziert
„Betroffene erfahren oft großes Leid“, sagt Prof. Sabisch.
„Deshalb wollen wir die Versorgungsqualität prüfen und Schwachstellen
identifizieren.“ Eine Hamburger Studie hatte 2007 bereits gezeigt, dass viele
Intersexuelle mit ihrer Situation und der Behandlung in Kliniken äußerst
unzufrieden sind. Aus Sicht von Experten wird das Leid durch
geschlechtszuweisende Operationen im frühen Kindesalter oder medikamentöse
Behandlungen noch verstärkt. Behandlungen dieser Art würden meist ohne
Aufklärung vorgenommen und seien rechts- und menschenrechtswidrig, kritisiert
etwa der Bundesverband Intersexueller Menschen.
Seit 2013 darf das Geschlecht im Geburtsregister offen bleiben
Geschlechtszuweisende Operationen bei intersexuellen Kindern
werden seit den 1970er Jahren praktiziert und sind auch heute noch gang und
gäbe. Dabei stellte der Deutsche Ethikrat 2012 fest, dass irreversible
medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung einen Eingriff in das Recht auf
körperliche Unversehrtheit darstellen. Kurz darauf sprach sich die
Gesundheitsministerkonferenz der Länder auf Initiative der
nordrhein-westfälischen Landesregierung dafür aus, die Empfehlungen des Deutschen
Ethikrates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu
entwickeln, um die Diskriminierung und das damit verbundene schwere Leid der
Betroffenen zu beenden. In diesem Zusammenhang damit steht auch die seit dem 1.
November 2013 gültige neue Vorschrift im Personenstandsgesetz: Seither kann der
Geschlechtseintrag im Geburtsregister bei Neugeborenen mit „uneindeutigem“
Geschlecht offen bleiben.
Die Studie „Intersexualität in NRW. Eine qualitative
Untersuchung der Gesundheitsversorgung von zwischengeschlechtlichen Kindern in
Nordrhein-Westfalen“ wird vom Landeszentrum Gesundheit NR unterstützt.
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