Mittwoch, 25. Oktober 2017

Amnesty: Genitaloperationen an intersexuellen Kindern verstoßen gegen Menschenrechte


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017

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Amnesty: Genitaloperationen an intersexuellen Kindern verstoßen gegen Menschenrechte
Kinder, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommen, werden immer noch oft einer frühen „Geschlechtsangleichung“ unterzogen. Das verstößt nach Ansicht von Amnesty International gegen Menschenrechte und kann bei den Betroffenen zu langfristigen körperlichen und seelischen Schäden führen.

Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, die aufgrund ihrer Chro­mosomen und / oder ihrer inneren und äußeren Geschlechtsorgane nicht eindeutig einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. In Deutschland sind schät­zungs­­weise 80.000 Menschen be­troffen. Viele davon werden auch heute immer noch im Kindealter operiert. Doch dabei handelt es sich um eine Menschenrechtsverletzung, kritisiert jetzt Amnesty International. Einem aktuellen Bericht der Organisation zufolge sind die unumkehrbaren Eingriffe häufig mit langfristigen Schäden für Körper und Seele der Betroffenen verbunden.

Operationen können körperlich und seelisch negative Folgen haben


Für den Bericht hat Amnesty Interviews mit Betroffenen, ihren Familienmitgliedern, Medizinern und anderen Experten durchgeführt. Dabei wurde häufig von wiederkehrenden Schmerzen und psychischen Belastungen berichtet. Nicht selten haben Operationen auch eine eingeschränkte Empfindungsfähigkeit zur Folge. „Werden diese Behandlungen ohne akute medizinische Notwendigkeit vorgenommen, verstoßen sie gegen internationale Menschenrechtsstandards wie die Rechte auf Gesundheit und auf Selbstbestimmung“, erklärt Maja Liebing, Expertin für die Rechte von intergeschlechtlichen Menschen bei Amnesty International in Deutschland.

Die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) hatte bereits 2015 eine Stellungnahme zur „Disorders of Sex Development“ (DSD) veröffentlicht. Die BÄK forderte damals, dem Recht auf Selbstbe­stim­m­ung und dem „Recht auf eine offene Zukunft“ der Kinder mehr Platz einzuräumen. „Wir brau­chen in unserer Gesellschaft mehr Verständnis für Menschen mit seltenen Vari­anten/Störungen der Geschlechts­entwicklung“, hatte BÄK-Vorstands­mitglied Heidrun Gitter bei der Veröffentlichung der Stellungnahme erklärt.

Auch der Deutsche Ethikrat hatte 2012 festgestellt, dass irreversible medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellen. Um es für Betroffene leichter zu machen, eine Entscheidung für ein bestimmtes Geschlecht zu einem späteren Zeitpunkt ihres Lebens zu treffen, wurde im November 2013 auch das Personenstandsgesetz geändert: Seitdem kann der Geschlechtseintrag im Geburtsregister bei Neugeborenen mit uneindeutigem Geschlecht offenbleiben.

 Kinder über ihre Situation aufklären


Experten empfehlen, die betroffenen Kinder möglichst früh, aber altersgerecht über ihre Situation aufzuklären. Das Problem ist jedoch, dass selbst die Eltern intergeschlechtlicher Kinder meist nur geringe Informationen bekommen. „In der Praxis empfehlen Ärztinnen den Eltern häufig Genitaloperationen, um die Kinder zu 'normalisieren'. Dabei werden die Eltern nur unzureichend über Methoden und Folgen der Operation informiert oder psychologisch unterstützt“, so Amnesty-Expertin Liebing. „Jede Behandlung sollte, wenn möglich, aufgeschoben werden, bis das Kind die Reife besitzt, um über seinen Körper mitzuentscheiden“, erklärt sie weiter.

Nach Ansicht von Amnesty International existieren schon gute Leitlinien zum Umgang mit Intersexualität. Doch sie müssten auch verbindlich gemacht werden, fordert die Organisation. Nur so könne sichergestellt werden, dass mit Ausnahme von Notfällen keine Eingriffe durchgeführt werden.





Studie zur Intersexualität: Wenn das Neugeborene weder Mädchen noch Junge ist
Schätzungsweise eines von 4.500 Kindern wird mit „uneindeutigen“ Geschlechtsmerkmalen geboren. Wissenschaftler untersuchen jetzt, wie es in Deutschland um die Versorgung von Familien mit intersexuellen Kindern steht.

Ist es ein Junge oder ein Mädchen? Üblicherweise liegt die Antwort auf der Hand. Doch manchmal lässt sich die Frage nicht so eindeutig beantworten. Schätzungsweise eines von 4.500 Kindern wird mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren. Intersexuelle Körper weisen Ähnlichkeiten mit beiden, dem männlichen wie weiblichen, Geschlechtern auf und werden deshalb auch „zwischengeschlechtlich“ genannt. Wie gut betroffene Eltern in Deutschland beraten und unterstützt werden, untersuchen jetzt Wissenschaftler von der Bochumer Ruhr-Universität in einer Studie. Ziel der Studie ist es, Stärken und Schwächen der real praktizierten Medizin im Fall von intersexuell geborenen Kindern zu identifizieren. Dazu führen die Gender-Wissenschaftler um Prof. Dr. Katja Sabisch Interviews mit Eltern intersexuell geborener Kinder durch, die seit 2010 in Nordrhein-Westfalen zur Welt gekommen sind. Außerdem befragen sie Ärztinnen und Ärzte, welche Maßnahmen sie bei Geburt eines betroffenen Kindes ergreifen.

 
Geschlechtsumwandlung wird immer noch praktiziert


„Betroffene erfahren oft großes Leid“, sagt Prof. Sabisch. „Deshalb wollen wir die Versorgungsqualität prüfen und Schwachstellen identifizieren.“ Eine Hamburger Studie hatte 2007 bereits gezeigt, dass viele Intersexuelle mit ihrer Situation und der Behandlung in Kliniken äußerst unzufrieden sind. Aus Sicht von Experten wird das Leid durch geschlechtszuweisende Operationen im frühen Kindesalter oder medikamentöse Behandlungen noch verstärkt. Behandlungen dieser Art würden meist ohne Aufklärung vorgenommen und seien rechts- und menschenrechtswidrig, kritisiert etwa der Bundesverband Intersexueller Menschen.

Seit 2013 darf das Geschlecht im Geburtsregister offen bleiben


Geschlechtszuweisende Operationen bei intersexuellen Kindern werden seit den 1970er Jahren praktiziert und sind auch heute noch gang und gäbe. Dabei stellte der Deutsche Ethikrat 2012 fest, dass irreversible medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellen. Kurz darauf sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung dafür aus, die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Diskriminierung und das damit verbundene schwere Leid der Betroffenen zu beenden. In diesem Zusammenhang damit steht auch die seit dem 1. November 2013 gültige neue Vorschrift im Personenstandsgesetz: Seither kann der Geschlechtseintrag im Geburtsregister bei Neugeborenen mit „uneindeutigem“ Geschlecht offen bleiben.

Die Studie „Intersexualität in NRW. Eine qualitative Untersuchung der Gesundheitsversorgung von zwischengeschlechtlichen Kindern in Nordrhein-Westfalen“ wird vom Landeszentrum Gesundheit NR unterstützt.

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