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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Kosmetische Operationen an Genitalien intergeschlechtlicher Kinder noch
immer traurige Realität
Cosmetic operations on genitals of intersex
children are still sad reality
Intersex-Menschen,
Zwitter, Hermaphroditen oder Menschen mit Varianten der Geschlechtsanatomie
sind so alt wie die Menschheit selbst, aber selten ging es ihnen so schlecht
wie heute. Noch im “finsteren” Mittelalter waren sie in Europa gesellschaftlich
integriert und bis 1900 rechtlich anerkannt. Seit 1950 werden ihre Körper
systematisch im Säuglingsalter medizinisch ausgelöscht.
60 Jahre
später gewinnt der Kampf der Überlebenden um körperliche Unversehrtheit und
Selbstbestimmung langsam an Fahrt: UN-Ausschüsse verurteilen
Intersex-Genitalverstümmelungen als “schädliche kulturelle Praxis” und
“unmenschliche Behandlung”. Schon 11 mal rügten sie Staaten, weil sie die
Praxis weiter zulassen – darunter auch die Bundesrepublik.
Doch solange
kosmetischen Genitaloperationen und sonstige medizinisch nicht notwendige
Eingriffe an Intersex-Kindern weiterhin verjähren, bevor die Überlebenden
erwachsen sind und vor Gericht gehen können, werden in den
Universitäts-Kinderkliniken weiterhin täglich wehrlose Kinder verstümmelt –
auch in Kassel.
Markus Bauer
ist der Partner einer IGM-Überlebenden und Gründungsmitglied der
internationalen Intersex-NGO Zwischengeschlecht.org. Er ist Mitverfasser
zahlreicher thematischer Berichte an UN-Vertragsorgane und Sachverständiger bei
Menschenrechtsorganen, Ethikgremien und in den Medien. Zuletzt erschienen:
Zusammen mit Daniela Truffer “Intersex und Selbstbestimmung” im Sammelband
“Geschlechtliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung”!
Kosmetische Operationen an Genitalien
intergeschlechtlicher Kinder noch immer traurige Realität
Studie zur Häufigkeit von Genitaloperationen im Kindesalter erschienen.
In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische
Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Behauptungen,
dass diese schwerwiegenden Eingriffe der Vergangenheit angehörten, sind schlichtweg falsch. Zu diesem
alarmierenden Ergebnis kommt eine am 1. Dezember veröffentlichte Studie von
Dr. Ulrike Klöppel, die die Entwicklung der Operationshäufigkeit für die
Jahre 2005 bis 2014 analysiert.
Demnach wurden etwa ein Fünftel der als
weiblich registrierten Kinder, die wegen einer Variation der körperlichen
Geschlechtsmerkmale im Krankenhaus aufgenommen worden waren, einer komplexen
Genitaloperation unterzogen, die einer Anpassung an Weiblichkeitsnormen
dient – und dies in einem Alter von 0 bis 9 Jahre. Auch im Säuglingsalter sind z.B. Klitoris-Operationen
weiterhin üblich. Maskulinisierungsoperationen werden jährlich an
Hunderten Kindern durchgeführt.
Die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Studie bestätigt die Vorwürfe, die Organisationen intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International, Verein Intersexuelle Menschen e.V., zwischengeschlecht) seit Langem erheben: Menschenrechtsverletzungen an Kindern sind auch in deutschen Kliniken Praxis.
Die im September
2014 eingesetzte „Interministerielle
Arbeitsgruppe zu Inter- und Transsexualität“ hält
es trotz dieser Tatsachen und verschiedener Rügen durch UN-Ausschüsse nicht für nötig, rechtliche Regelungen in der
Bundesrepublik zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vorzubereiten. „Verstärkte Aufklärung und (Peer-)Beratung, wie von der
Interministeriellen Arbeitsgruppe emp-fohlen, sind zweifelsohne nötig, aber sie bieten keine Rechtssicherheit“, kommentiert Andreas Hechler,
Beirat der Organisation Intersex International (OII) Deutschland.
„Dieser Zustand ist unhaltbar“, betont Dr. Dan Ghattas, Vorstandsmitglied von OII: „Deutschland hat alle in diesem Zusammenhang relevanten UN-Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Zugleich ist Deutschland als EU-Mitgliedsstaat und Mitglied des Europarats dazu aufgefordert, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten.
Die Bundesregierung muss sich dieser Verantwortung
endlich stellen.“ Ins A Kromminga, ebenfalls aus dem Vorstand,
ergänzt:„Auf Länderebene hat die GMFK bereits 2014
klargestellt, dass die Verstümmelung intergeschlechtlicher Genitalien
mit ‚weiblicher
Genitalverstümmelung’ vergleichbar ist. Diese ist in Deutschland
verboten. Aber hier misst die Bundesregierung ganz offenbar mit zweierlei Maß.“
OII Germany fordert daher in Übereinstimmung mit den anderen in Deutschland aktiven Organisationen intergeschlechtlicher Menschen ein Verbot kosmetischer Genitaloperationen im Kindesalter. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Kinder zu schaffen, bedarf es klarstellender Regelungen, wie sie mit § 226a StGB bereits für die„weibliche Genitalverstümmelung“ eingeführt wurden.
Es muss gewährleistet
sein, dass intergeschlechtliche Erwachsene ihre Rechte durchsetzen
können.
Dazu müssten die
Krankenakten von Kindern bei Eingriffen an den Genita-lien längeren Aufbewahrungsfristen unterliegen und die
Verjährung sollte ruhen, bis die Betroffenen volljährig sind.
Genitalverstümmelung bei Kindern: Das sagen UN und
LSVD
Eine neue vom Bundesfamilienministerium
geförderte Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen „uneindeutiger“
Genitalien im Kindesalter“ von Ulrike Klöppel, Wissenschaftlerin an der
Humboldt-Universität, kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland nach wie vor
„feminisierende“ und „maskulinisierende“ Genitaloperationen an Säuglingen und
Kindern vorgenommen werden. Das ist nach den Statuten der UN Folter und ein
schwerwiegender Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta. Wir dokumentieren die
Stellungnahme von Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands
(LSVD):
„Statt die Annahme natürlicher
Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden intergeschlechtliche Menschen in
Deutschland nach wie vor „passend“ gemacht.
Die medizinisch unnötigen kosmetischen
Genitaloperationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das
Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von
intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert,
dass medizinische Eingriffe ausschließlich aufgrund der informierten
Einwilligung der betroffenen intergeschlechtlichen Menschen erfolgen dürfen.
Die von der Bundesregierung eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe
„Trans- und Intersexualität“ muss dafür sorgen, dass diese
menschenrechtswidrigen kosmetischen Genitaloperationen an intergeschlechtlichen
Säuglingen und Kindern beendet werden.
Neben einem eindeutigen Verbot von kosmetischen
Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern fordert der
LSVD eine obligatorische und nicht-medizinische Beratungsverpflichtung für
Eltern von intergeschlechtlichen Kindern. Außerdem braucht es massive
Aufklärung unter der Ärzteschaft und dem medizinischem Personal, vor allem in
den Bereichen Geburtshilfe und Kinderchirurgie. Die LS2k-Leitlinie „Varianten
der Geschlechtsentwicklung“ ist eindeutig und muss umgesetzt werden. Für
Menschen, die menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen unterworfen wurden,
fordern wir Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.
Laut dem Verein intersexueller Menschen e.V.
gibt es 80.000 bis 120.000 intergeschlechtliche Menschen in Deutschland.
Durchschnittlich wird jedes 500. Kind mit einem uneindeutigen Geschlecht
geboren. Diese Operationen geschehen ohne Einwilligung der Kinder und die Eltern
werden oft nur unzureichend über die möglichen Folgen solcher Eingriffe und
Behandlungen aufgeklärt. Ärzt*innen wissen nicht, dass sie sich mit diesen
Eingriffen strafbar machen.
Viele intergeschlechtliche Menschen leiden an
psychischen und physischen Spätfolgen durch gravierende und irreversible
chirurgische und verstümmelnde Zwangsoperationen.
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