Dienstag, 29. Mai 2018

Große Koalition streitet über drittes Geschlecht

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Laut einem "Spiegel"-Bericht sind Familien- und Justizministerium nicht mit einer Vorlage aus dem Innenministerium einverstanden.
Rund ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht streitet die Große Koalition über dessen Umsetzung. In der am 8. November 2017 bekannt gegebenen Entscheidung hatten die Richter dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2018 für Intersexuelle die Möglichkeit zu schaffen, "eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder weiblich ist".

Den genauen Begriff gab das Gericht nicht vor – das dem Gesetzgeber als Alternative auch ermöglichte, auf einen "standsrechtlichen Geschlechtseintrag generell (zu) verzichten". Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Innenministerium hat dazu diversen Medienberichten der letzten Wochen zufolge einen Gesetzentwurf erarbeitet, der neben "männliches" und "weibliches" Geschlecht ein "anderes" vorsieht – den Begriff habe der Ethikrat vorgeschlagen. Eine entsprechende Eintragung solle nur Intersexuellen möglich sein. Der Entwurf enthält kein Operationsverbot an intergeschlechtlichen Kindern, wie es zuletzt im Gespräch war, und auch ansonsten keine weitere Reformen.

Laut "Spiegel" blockieren nun Familienministerin Franziska Giffey und Justizministerin Katarina Barley (beide SPD) die "noch nicht ausgereifte" Reform. Zum einen störe man sich an dem Begriff "anderes", der als herabsetzend für die betroffenen Personen empfunden werde. Barley bevorzuge den Begriff "weiteres" Geschlecht; Giffey die Angaben "divers" oder "inter", die auch in dem Verfahren in Karlsruhe eine Rolle spielten und von Aktivisten bevorzugt werden.

Wieder nur eine Minimallösung?

Verbände von Inter- und Transsexuellen hatten ohnehin eine umfassende Reform der Gesetzgebung zu ihnen gefordert, die das von Karlsruhe im Laufe der Jahre in mehreren Teilen außer Kraft gesetzte Transsexuellengesetz komplett neu erarbeitet. Im Februar 2017 hatte das Bundesfamilienministerium im Rahmen eines wiederholten Austauschs mit Vertretern von LGBTI-Gruppen und Wissenschaft zwei Gutachten vorgestellt, die konkrete Reformen des Gesetzes einfordern.

Aktivisten stören sich etwa an dem Gutachterzwang, die einer einfachen und selbstbestimmten Änderung des rechtlichen Geschlechts im Wege steht. Karlsruhe hatte diese Bestimmung allerdings im letzten Herbst für verfassungskonform erklärt.

Der in diesem März vorgestellte Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus Union und SPD verspricht im Bereich "gechlechtliche Vielfalt" allerdings nur eine Umsetzung der "Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts". Auch wolle man "gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind." Mehr Vereinbarungen enthält der Vertrag nicht, obwohl die SPD im Wahlkampf eine Reform des Transsexuellengesetz versprochen hatte – und das Innenministerium in noch alter Besetzung bereits zum Jahreswechsel erkennen ließ, dass man eine Minimallösung und den Begriff "anderes" bevorzuge.

Im neuen "Spiegel" heißt es nun, Barley wolle ein "einheitliches Gesetz", das die Fragen von Trans- und Intersexuellen gemeinsam angehe. Anders als im Entwurf des Innenministeriums solle die Eintragung eines dritten Geschlechts auch bei Unter-14-Jährigen möglich sein und bei den Älteren auch ohne Zustimmung der Eltern. Ebenfalls wolle man eine spätere erneute Änderung ermöglichen.

"Die Ministerinnen Barley und Giffey haben unsere Unterstützung, wenn sie sich gegen Seehofers Schmalspur-Lösung stellen", kommentierte am Samstag Sven Lehmann, queerpolitischer Sprecher der grünen Fraktion. "Die Umsetzung der dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen. Intersexuelle sind nicht einfach 'anders' oder 'weitere', sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich." Lehmann betonte, das Karlsruhe-Urteil habe "eine größere Bedeutung für die geschlechtliche Selbstbestimmung insgesamt" und sollte zu einer "großen Lösung" führen, die das eine "einzige Menschenrechtsverletzung" darstellende aktuelle Transsexuellengesetz angeht.

Vor wenigen Tagen hatte das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, im Bundesrat eine Initiative für eine Reform des Trans-Rechts zu starten.


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