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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Laut einem
"Spiegel"-Bericht sind Familien- und Justizministerium nicht mit
einer Vorlage aus dem Innenministerium einverstanden.
Rund ein
halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten
Geschlecht streitet die Große Koalition über dessen Umsetzung. In der am 8.
November 2017 bekannt gegebenen Entscheidung hatten die Richter dem Gesetzgeber
aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2018 für Intersexuelle die Möglichkeit zu
schaffen, "eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen,
das nicht männlich oder weiblich ist".
Den genauen
Begriff gab das Gericht nicht vor – das dem Gesetzgeber als Alternative auch
ermöglichte, auf einen "standsrechtlichen Geschlechtseintrag generell (zu)
verzichten". Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Innenministerium hat
dazu diversen Medienberichten der letzten Wochen zufolge einen Gesetzentwurf
erarbeitet, der neben "männliches" und "weibliches"
Geschlecht ein "anderes" vorsieht – den Begriff habe der Ethikrat
vorgeschlagen. Eine entsprechende Eintragung solle nur Intersexuellen möglich
sein. Der Entwurf enthält kein Operationsverbot an intergeschlechtlichen
Kindern, wie es zuletzt im Gespräch war, und auch ansonsten keine weitere
Reformen.
Laut
"Spiegel" blockieren nun Familienministerin Franziska Giffey und
Justizministerin Katarina Barley (beide SPD) die "noch nicht
ausgereifte" Reform. Zum einen störe man sich an dem Begriff
"anderes", der als herabsetzend für die betroffenen Personen empfunden
werde. Barley bevorzuge den Begriff "weiteres" Geschlecht; Giffey die
Angaben "divers" oder "inter", die auch in dem Verfahren in
Karlsruhe eine Rolle spielten und von Aktivisten bevorzugt werden.
Wieder
nur eine Minimallösung?
Verbände von
Inter- und Transsexuellen hatten ohnehin eine umfassende Reform der
Gesetzgebung zu ihnen gefordert, die das von Karlsruhe im Laufe der Jahre in
mehreren Teilen außer Kraft gesetzte Transsexuellengesetz komplett neu
erarbeitet. Im Februar 2017 hatte das Bundesfamilienministerium im Rahmen eines
wiederholten Austauschs mit Vertretern von LGBTI-Gruppen und Wissenschaft zwei
Gutachten vorgestellt, die konkrete Reformen des Gesetzes einfordern.
Aktivisten
stören sich etwa an dem Gutachterzwang, die einer einfachen und
selbstbestimmten Änderung des rechtlichen Geschlechts im Wege steht. Karlsruhe
hatte diese Bestimmung allerdings im letzten Herbst für verfassungskonform
erklärt.
Der in
diesem März vorgestellte Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus Union
und SPD verspricht im Bereich "gechlechtliche Vielfalt" allerdings
nur eine Umsetzung der "Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts". Auch
wolle man "gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende
medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur
Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind." Mehr Vereinbarungen enthält der
Vertrag nicht, obwohl die SPD im Wahlkampf eine Reform des Transsexuellengesetz
versprochen hatte – und das Innenministerium in noch alter Besetzung bereits
zum Jahreswechsel erkennen ließ, dass man eine Minimallösung und den Begriff
"anderes" bevorzuge.
Im neuen "Spiegel" heißt es nun, Barley wolle ein "einheitliches Gesetz", das die Fragen von Trans- und Intersexuellen gemeinsam angehe. Anders als im Entwurf des Innenministeriums solle die Eintragung eines dritten Geschlechts auch bei Unter-14-Jährigen möglich sein und bei den Älteren auch ohne Zustimmung der Eltern. Ebenfalls wolle man eine spätere erneute Änderung ermöglichen.
Im neuen "Spiegel" heißt es nun, Barley wolle ein "einheitliches Gesetz", das die Fragen von Trans- und Intersexuellen gemeinsam angehe. Anders als im Entwurf des Innenministeriums solle die Eintragung eines dritten Geschlechts auch bei Unter-14-Jährigen möglich sein und bei den Älteren auch ohne Zustimmung der Eltern. Ebenfalls wolle man eine spätere erneute Änderung ermöglichen.
"Die
Ministerinnen Barley und Giffey haben unsere Unterstützung, wenn sie sich gegen
Seehofers Schmalspur-Lösung stellen", kommentierte am Samstag Sven
Lehmann, queerpolitischer Sprecher der grünen Fraktion. "Die Umsetzung der
dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen.
Intersexuelle sind nicht einfach 'anders' oder 'weitere', sondern haben das
Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und
weiblich." Lehmann betonte, das Karlsruhe-Urteil habe "eine größere
Bedeutung für die geschlechtliche Selbstbestimmung insgesamt" und sollte
zu einer "großen Lösung" führen, die das eine "einzige
Menschenrechtsverletzung" darstellende aktuelle Transsexuellengesetz
angeht.
Vor wenigen Tagen hatte das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, im Bundesrat eine Initiative für eine Reform des Trans-Rechts zu starten.
Vor wenigen Tagen hatte das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, im Bundesrat eine Initiative für eine Reform des Trans-Rechts zu starten.
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