Samstag, 26. Mai 2018

Schweiz : Transmenschen sollen ihr Geschlecht unbürokratisch ändern können.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Schweiz!

Eine enorme Erleichterung für Transmenschen
Transmenschen sollen ihr Geschlecht unbürokratisch ändern können. Was das konkret bedeutet, erklärt Professor Udo Rauchfleisch.

Damit Transmenschen in der Schweiz ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern konnten, mussten sie sich bisher diskriminierenden Untersuchungen unterziehen.

Wollen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ändern, sollen sie das künftig mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten tun können. Mit den Gesetzesänderungen, die heute in die Vernehmlassung geschickt wurden, will der Bundesrat die Situation der Betroffenen verbessern.
Damit wäre eine vorgängige medizinische Untersuchung nicht mehr notwendig. Ist die Person verheiratet, bliebe auch die Ehe bestehen. Das gilt auch für die eingetragene Partnerschaft. Kindesverhältnisse blieben ebenfalls unverändert. Die Erklärung beruht auf der Selbstbestimmung der betroffenen Person. Nach der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister können rasch neue Dokumente ausgestellt werden, etwa ein neuer Reisepass.

Sie behandeln seit fast 50 Jahren auch Transmenschen in Ihrer Praxis. Was belastet diese Menschen?

Die Hauptbelastung für die Transmenschen ist ihre Umwelt, die sie nicht akzeptiert, wie sie sind. Ausserdem stellt die Zweigeschlechtigkeit unserer Gesellschaft ein grosses Problem für sie dar. Das fängt schon im Kindesalter an, wenn Buben und Mädchen in der Schule teilweise geschlechtergetrennt unterrichtet werden oder wenn sie die Toilette aufsuchen müssen, die zwar ihrem biologischen, aber nicht gefühlten Geschlecht entspricht. Auf Schulreisen oder in Schullagern stellt sich die Frage, ob sie in den Zimmern für Buben oder Mädchen schlafen sollen. Erwachsene Transmenschen wissen oft nicht, wie sie sich in der Familie oder im Berufsleben präsentieren sollen, damit sie akzeptiert werden. Es gibt aber auch Transmenschen, die sich sehr von ihrer Familie und Umgebung unterstützt fühlen und deshalb nicht besonders leiden.

Und dazu kommt ein wenig sensibler Staat.

Bisher litten sie sehr darunter, wenn sie ihren Namen und ihr Geschlecht ändern wollten, dass sie sich begutachten lassen und dabei zu sehr persönlichen Dingen äussern mussten. Die heutige Praxis ist enorm belastend. Ich habe bei etlichen Klienten selbst erlebt, wie sie bei der Erstellung des Gutachtens persönlich anwesend sein mussten und von Richtern und Richterinnen befragt wurden. Deshalb ist die neue Regelung eine enorme Erleichterung für die Transmenschen.

Wie kann man den Betroffenen mittels der Gesprächstherapie helfen?

Eigentlich handelt es sich nicht um eine Therapie im engeren Sinn, sondern um ein Coaching. Ich begleite das Kind und seine Eltern im Umgang mit den Schulbehörden respektive Erwachsene im Umgang mit dem Arbeitgeber. So kommen auch Klienten mit ihrem Vorgesetzten in meine Therapie, um Ausgrenzungen zu vermeiden.

Stimmt es, dass Transmenschen, die sich outen, um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen?

Es ist bekannt, dass Transmenschen immer wieder Probleme im Beruf bekommen, weil einerseits die Mitarbeitenden sie nicht akzeptieren oder andererseits weil die Vorgesetzten Mühe damit haben, wenn sie beispielsweise im Kundenbereich arbeiten.

Im erläuternden Bericht zur geplanten Gesetzesänderung steht: «Derzeit findet eine Entpathologisierung statt, die sich darin äussert, dass die Klassifizierung der Transsexualität als psychische Störung infrage gestellt wird.» Was heisst dies konkret?

Bis vor wenigen Jahren hatten wir nur die Möglichkeit, bei Transmenschen eine Störung der Geschlechtsidentität zu diagnostizieren. Das war für die Betroffenen äusserst diskriminierend und unangenehm – und die einzige Möglichkeit, um ihren Namen und ihr Geschlecht ändern zu können. Heute sind sich die meisten Fachleute einig, dass Transidentität nichts mit psychischer Gesundheit zu tun hat.

Heute muss jedes Kind nach der Geburt innert drei Tagen mit seinem Namen und seinem Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden – auch wenn das Geschlecht nicht bestimmt werden konnte. Was waren die Folgen davon für Transmenschen?

Der Bundesrat prüft gegenwärtig unabhängig von der vorgeschlagenen Gesetzesrevision eine Anpassung dieser Frist. Eine Verlängerung um ein paar Wochen würde eine enorme Entlastung für die Eltern von Kindern mit sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung bedeuten. Heute stehen sie unter grossem Druck, sich ganz schnell für ein Geschlecht entscheiden zu müssen. Für transidente Menschen, die sich erst später einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, ist aber vielmehr die spätere unbürokratische Änderung ihres Namens und Geschlechts entscheidend.

Werden noch heute an Säuglingen und Kleinkindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschlechtsbestimmende Operationen durchgeführt?

Nein, früher wurde tatsächlich das Geschlecht der Kinder chirurgisch an das registrierte Geschlecht angepasst. Da gab es ganz schlimme Schicksale, und es war ein Verstoss gegen die Menschenrechte.




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