Freitag, 8. Juni 2018

LGBTI-Rechte erneut Thema im Bundesrat


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Neuer Anlauf
Die Länderkammer beschäftigt sich wieder mit LGBTI-Themen: Es geht um den Schutz von LGBTI im Grundgesetz und um eine Reform der Gesetzgebung zu Trans- und Intersexuellen.
Über mehr als 50 Themenbereiche berät der Bundesrat am Freitag, darunter auch LGBTI-Rechte: Tagesordnungspunkt 48, der auf den frühen Vormittag vorgezogen wurde, trägt den Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)" (PDF), in Tagesordnungspunkt 49 geht es um eine "Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung" (PDF).

Berlins Justizsenator Jörg Behrendt (Grüne) begründete in einer kurzen Rede im Plenum, warum der Gleichbehandlungsartikel 3 im Grundgesetz um die Merkmale "sexuelle und geschlechtliche Identität" ergänzt werden sollte. Derzeit sieht der Artikel nur das ausdrückliche Verbot von Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen sowie Behinderung vor.

Seine Landesregierung habe den Eintrag eingebracht, weil LGBTI nach wie vor diskriminiert würden und die Verfassung ein "deutliches Bekenntnis" ablegen müsse, dass dies "nicht hinzunehmen" sei, so Behrendt. Der Senator verwies dabei auch auf regelmäßige Berichte der Berliner Polizei über homophob motivierte Übergriffe.
Zwar erkenne das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bereits jetzt an, dass queere Menschen nicht diskriminiert werden dürften, was "immer noch als Argument gegen eine entsprechende Grungesetz-Änderung aufgeführt" werde. Es sei aber gerade jetzt wichtig, das "Erreichte für die Zukunft abzusichern" und die "Errungenschaften der homosexuellen Emanzipation sturm- und wetterfest für die Zukunft" zu machen.

Behrendt will queere Menschen vor "wechslenden Mehrheiten" schützen

Sexuelle und geschlechtliche Minderheiten müssten "vor wechselnden Mehrheiten" geschützt werden, so Behrendt weiter. Er erinnerte dabei daran, dass homosexuelle Handlungen unter Männern in der Bundesrepublik trotz des Gleichbehandlungsartikels zwischen 1949 und 1969 grundsätzlich verboten waren, ohne dass die Verfassungsrichter daran Anstoß genommen hätten.

Der Antrag von Berlin, dem sich auch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen angeschlossen hatten, wurde an die entsprechenden Ausschüsse verwiesen und wird dort weiter bearbeitet. Eine Mehrheit dafür ist allerdings noch nicht in Sicht. Derzeit wird der Antrag nur von Landesregierungen mit Beteiligung von SPD, Linken, Grünen und FDP unterstützt, nicht aber von der Union. Da für diesen Antrag eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, haben CDU und CSU aber eine Blockademehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. In der Länderkammer hat die Union dank Regierungsbeteiligungen in zehn der 16 Bundesländer ein Blockaderecht bei 47 von 69 Stimmen.

Jamaikanisches Schleswig-Holstein unterstützt Reform von Trans- und Intersexuellenrecht

Bei der Reform des Trans- und Intersexuellenrechts kann der Bundesrat auf mehr Unterstützung bauen: Der Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz und Bremen wird aktiv unterstützt von Brandenburg sowie von Schleswig-Holstein, das von CDU, Grünen und FDP regiert wird. Bei dieser Initiative wird die Bundesregierung aufgefordert, die Gesetzgebung zu Trans- und Intersexuellen umfassend zu reformieren und dabei unter anderem den "Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung" und die "Vereinfachung der Verfahrenswege" zu gewährleisten. Auch dieser Antrag wird in den nächsten Wochen in den Ausschüssen der Länderkammer beraten.

"Schleswig-Holstein stellt sich an die Seite von Trans- und Intermenschen. Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität, ihrem Geschlecht oder sexuellen Orientierung selbstbestimmt leben können", erklärte dazu vorab der Kieler Vizelandtagspräsident Rasmus Andresen (Grüne). Zu einer Unterstützung der Initiative über Artikel 3 kann sich das Land aber trotz Drucks der Grünen nach queer.de-Informationen bislang nicht durchringen.

Zu beiden Themen gibt es auch Streit innerhalb der Bundesregierung, insbesondere da bis Ende des Jahres nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Dritten Geschlechts rechtlich anerkannt werden muss Das Innenministerium von CSU-Chef Horst Seehofer baut hier offenbar auf eine Minimallösung, während die SPD-geführten Familien- und Justizministerien die Vorlage nutzen wollen, um die Regelungen zu Trans- und Intersexellen komplett zu überarbeiten. Wer sich durchsetzt, ist noch nicht abzusehen.






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