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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Neuer Anlauf
Die Länderkammer
beschäftigt sich wieder mit LGBTI-Themen: Es geht um den Schutz von LGBTI im
Grundgesetz und um eine Reform der Gesetzgebung zu Trans- und Intersexuellen.
Über mehr
als 50 Themenbereiche berät der Bundesrat am Freitag, darunter auch
LGBTI-Rechte: Tagesordnungspunkt 48, der auf den frühen Vormittag vorgezogen
wurde, trägt den Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)" (PDF), in Tagesordnungspunkt 49 geht es um eine
"Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der
Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der
Geschlechterzuordnung" (PDF).
Berlins Justizsenator Jörg Behrendt (Grüne) begründete in einer kurzen Rede im Plenum, warum der Gleichbehandlungsartikel 3 im Grundgesetz um die Merkmale "sexuelle und geschlechtliche Identität" ergänzt werden sollte. Derzeit sieht der Artikel nur das ausdrückliche Verbot von Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen sowie Behinderung vor.
Seine Landesregierung habe den Eintrag eingebracht, weil LGBTI nach wie vor diskriminiert würden und die Verfassung ein "deutliches Bekenntnis" ablegen müsse, dass dies "nicht hinzunehmen" sei, so Behrendt. Der Senator verwies dabei auch auf regelmäßige Berichte der Berliner Polizei über homophob motivierte Übergriffe.
Berlins Justizsenator Jörg Behrendt (Grüne) begründete in einer kurzen Rede im Plenum, warum der Gleichbehandlungsartikel 3 im Grundgesetz um die Merkmale "sexuelle und geschlechtliche Identität" ergänzt werden sollte. Derzeit sieht der Artikel nur das ausdrückliche Verbot von Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen sowie Behinderung vor.
Seine Landesregierung habe den Eintrag eingebracht, weil LGBTI nach wie vor diskriminiert würden und die Verfassung ein "deutliches Bekenntnis" ablegen müsse, dass dies "nicht hinzunehmen" sei, so Behrendt. Der Senator verwies dabei auch auf regelmäßige Berichte der Berliner Polizei über homophob motivierte Übergriffe.
Zwar erkenne
das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bereits jetzt an, dass
queere Menschen nicht diskriminiert werden dürften, was "immer noch als
Argument gegen eine entsprechende Grungesetz-Änderung aufgeführt" werde.
Es sei aber gerade jetzt wichtig, das "Erreichte für die Zukunft
abzusichern" und die "Errungenschaften der homosexuellen Emanzipation
sturm- und wetterfest für die Zukunft" zu machen.
Behrendt
will queere Menschen vor "wechslenden Mehrheiten" schützen
Sexuelle und
geschlechtliche Minderheiten müssten "vor wechselnden Mehrheiten"
geschützt werden, so Behrendt weiter. Er erinnerte dabei daran, dass
homosexuelle Handlungen unter Männern in der Bundesrepublik trotz des
Gleichbehandlungsartikels zwischen 1949 und 1969 grundsätzlich verboten waren,
ohne dass die Verfassungsrichter daran Anstoß genommen hätten.
Der Antrag von Berlin, dem sich auch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen angeschlossen hatten, wurde an die entsprechenden Ausschüsse verwiesen und wird dort weiter bearbeitet. Eine Mehrheit dafür ist allerdings noch nicht in Sicht. Derzeit wird der Antrag nur von Landesregierungen mit Beteiligung von SPD, Linken, Grünen und FDP unterstützt, nicht aber von der Union. Da für diesen Antrag eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, haben CDU und CSU aber eine Blockademehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. In der Länderkammer hat die Union dank Regierungsbeteiligungen in zehn der 16 Bundesländer ein Blockaderecht bei 47 von 69 Stimmen.
Der Antrag von Berlin, dem sich auch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen angeschlossen hatten, wurde an die entsprechenden Ausschüsse verwiesen und wird dort weiter bearbeitet. Eine Mehrheit dafür ist allerdings noch nicht in Sicht. Derzeit wird der Antrag nur von Landesregierungen mit Beteiligung von SPD, Linken, Grünen und FDP unterstützt, nicht aber von der Union. Da für diesen Antrag eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, haben CDU und CSU aber eine Blockademehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. In der Länderkammer hat die Union dank Regierungsbeteiligungen in zehn der 16 Bundesländer ein Blockaderecht bei 47 von 69 Stimmen.
Jamaikanisches
Schleswig-Holstein unterstützt Reform von Trans- und Intersexuellenrecht
Bei der
Reform des Trans- und Intersexuellenrechts kann der Bundesrat auf mehr
Unterstützung bauen: Der Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz und Bremen
wird aktiv unterstützt von Brandenburg sowie von Schleswig-Holstein, das von
CDU, Grünen und FDP regiert wird. Bei dieser Initiative wird die
Bundesregierung aufgefordert, die Gesetzgebung zu Trans- und Intersexuellen
umfassend zu reformieren und dabei unter anderem den "Schutz der
Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung" und die "Vereinfachung
der Verfahrenswege" zu gewährleisten. Auch dieser Antrag wird in den
nächsten Wochen in den Ausschüssen der Länderkammer beraten.
"Schleswig-Holstein stellt sich an die Seite von Trans- und Intermenschen. Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität, ihrem Geschlecht oder sexuellen Orientierung selbstbestimmt leben können", erklärte dazu vorab der Kieler Vizelandtagspräsident Rasmus Andresen (Grüne). Zu einer Unterstützung der Initiative über Artikel 3 kann sich das Land aber trotz Drucks der Grünen nach queer.de-Informationen bislang nicht durchringen.
Zu beiden Themen gibt es auch Streit innerhalb der Bundesregierung, insbesondere da bis Ende des Jahres nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Dritten Geschlechts rechtlich anerkannt werden muss Das Innenministerium von CSU-Chef Horst Seehofer baut hier offenbar auf eine Minimallösung, während die SPD-geführten Familien- und Justizministerien die Vorlage nutzen wollen, um die Regelungen zu Trans- und Intersexellen komplett zu überarbeiten. Wer sich durchsetzt, ist noch nicht abzusehen.
"Schleswig-Holstein stellt sich an die Seite von Trans- und Intermenschen. Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität, ihrem Geschlecht oder sexuellen Orientierung selbstbestimmt leben können", erklärte dazu vorab der Kieler Vizelandtagspräsident Rasmus Andresen (Grüne). Zu einer Unterstützung der Initiative über Artikel 3 kann sich das Land aber trotz Drucks der Grünen nach queer.de-Informationen bislang nicht durchringen.
Zu beiden Themen gibt es auch Streit innerhalb der Bundesregierung, insbesondere da bis Ende des Jahres nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Dritten Geschlechts rechtlich anerkannt werden muss Das Innenministerium von CSU-Chef Horst Seehofer baut hier offenbar auf eine Minimallösung, während die SPD-geführten Familien- und Justizministerien die Vorlage nutzen wollen, um die Regelungen zu Trans- und Intersexellen komplett zu überarbeiten. Wer sich durchsetzt, ist noch nicht abzusehen.
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