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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
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Kommentar Ein
Stück Gleichberechtigung für Intersexuelle – Mit bitterem Beigeschmack
Weder noch und beides ein bisschen – wer weder weiblich noch
männlich ist, kann künftig im Geburtenregister eine dritte Geschlechtsoption
wählen: Divers.
Nicht immer lässt sich im Kreißsaal kurz nach der Geburt
eines Babys das Geschlecht eindeutig bestimmen. Intersexuelle Menschen haben
weibliche und männliche Merkmale, das können Geschlechtsteile, Keimdrüsen,
Hormone oder Chromosomen sein. Schätzungen zufolge sind davon rund 80.000
Menschen in Deutschland betroffen.
Zwanghafte binäre Geschlechterzuordnung kann fatale
Folgen haben
Das Geburtenregister kennt bisher nur drei Optionen:
weiblich, männlich oder keine Angabe - also geschlechtslos. Mediziner und
Eltern weisen den Babys oft ein Geschlecht zu, Vater und Mutter erziehen das
Kind als Mädchen oder Jungen, Ärzte verabreichen Kindern Hormone, Chirurgen
führen schwerwiegende und folgenreiche Zwangsoperationen durch. Bis heute gibt
es Kleinkinder, denen die Genitalien aus kosmetischen Gründen operiert werden –
viele Jahre bevor die Heranwachsenden selbst entscheiden könnten.
Noch immer sind solche menschenunwürdigen Operationen nicht
verboten. Betroffene leiden Zeit ihres Lebens an den schweren körperlichen und
psychischen Folgen dieser zwanghaften binären Geschlechterzuordnung, die
genetische Abweichungen bisher in der Praxis nicht anerkannte.
In Deutschland hat diese zweiseitige Etikettierung nun
endlich ein Ende. Weder noch und beides ein bisschen – wer weder weiblich noch
männlich ist, kann künftig im Geburtenregister eine dritte Geschlechtsoption
wählen: Divers.
Ab Ende des Jahres soll das neue Gesetz in Kraft treten. Die
große Koalition hat damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus
dem Jahr 2017 umgesetzt, das die alte Regelung als einen Verstoß gegen das
Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot wertete. Ein Gesetz, das
längst hätte in Kraft treten müssen.
Ein Stückchen Würde und Selbstbestimmung
Die Entscheidung ist viel mehr als eine bürokratische
oder sprachliche Finesse – denn sie gibt Betroffenen ein Stückchen Würde und
Selbstbestimmung zurück. Sie akzeptiert eine Identität, die längst Norm ist,
die zu uns, zu unserer Gesellschaft gehört, die aber von vielen bisher nicht
anerkannt wurde. Sie gibt Intersexuellen eine Sichtbarkeit, sie zeigt: Es gibt
sie.
Allen Kritikern sei gesagt: Es wird weiter Frau und Mann
geben, nur ist die Natur und das Leben facettenreicher, als so manch ein Kopf
es wahrhaben möchte. Das neue Gesetz hat weder etwas mit „abstruser
Genderpolitik“ noch mit „Geschlechterbasteln“ zu tun, wie
Rechtspopulisten und Konservative, die alarmistisch die Natur ausgehebelt
sehen, nur allzu gern behaupten.
Es hat vielmehr mit einem Grundrecht zu tun, das in Artikel
3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist: „Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Lange haben Menschen für dieses Recht der Gleichstellung
gekämpft. Was in vielen anderen Ländern längst möglich ist, wird in Deutschland
nun auch gesetzliche Realität. Die dritte Geschlechteroption ist ein
Meilenstein zur Gleichbehandlung Intersexueller, auf den aber dringend weitere
folgen müssen.
Medizinische Beweispflicht bevormundet und diskriminiert
intersexuelle Menschen erneut
Denn es ist unbegreiflich, dass Intersexuelle, die nun ihr
Geschlecht auf „divers“ ändern möchten, dazu verpflichtet werden, ein
ärztliches Attest vorzulegen. Wieso wird die Entscheidung von einem
Arzt abhängig gemacht? Wer, wenn nicht die Betroffenen selbst, könnten es
besser beurteilen, mit welcher Identität sie leben möchten?
Die medizinische Beweispflicht bevormundet und diskriminiert
intersexuelle Menschen erneut. Sie ist absolut überflüssig, denn es ist kaum
vorstellbar, dass jemand so eine Entscheidung leichtfertig trifft.
Vor dem Hintergrund jahrzehntelanger Stigmatisierung,
Ausgrenzung, Gewalterlebnisse und schlechter Vorerfahrungen mit Medizinern kann
so eine Prozedur für intersexuelle Menschen eine hohe psychische Hürde sein.
Der Passus ignoriert zudem ein medizinisches Gutachten des Deutschen Instituts
für Menschenrechte aus dem vergangenen Jahr. Dort wird darauf verwiesen, dass
die medizinischen Kriterien für eine Begutachtung unklar sind, im schlimmsten
Fall unterliegt sie der Willkür des Arztes. Ein Gang zum Arzt wird
unweigerlich mit der Frage verknüpft sein, ob der Körper „ausreichend“ binäre
Merkmale vorweist, um als „divers“ eingestuft zu werden.
Es bleibt viel zu tun
Die Einschränkung führt dazu, dass nicht alle
intergeschlechtlichen Menschen die Möglichkeit nutzen können. Damit vertut die
Bundesregierung eine Chance, Intersexuelle als wirklich gleichwertig
anzuerkennen. Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, der die gerade
gewonnene sexuelle Selbstbestimmtheit im gleichen Atemzug mindert.
Meint es die große Koalition ernst, sollte sie diese
Einschränkung dringend überdenken und zudem das Transsexuellengesetz von
1981 schnellstmöglich reformieren, das Transsexuellen bei Namens- und
Geschlechtsänderungen ebenfalls Auflagen setzt und psychische Gutachten
voraussetzt.
Solange Menschen, die vom binären Geschlecht
abweichen, so wenig Selbstbestimmung zugetraut wird, bleibt viel zu tun.
Quelltext: https://www.berliner-zeitung.de/politik/kommentar-ein-stueck-gleichberechtigung-fuer-intersexuelle---mit-bitterem-beigeschmack-31121520
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