Montag, 20. August 2018

Kommentar Ein Stück Gleichberechtigung für Intersexuelle , Mit bitterem Beigeschmack

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Kommentar Ein Stück Gleichberechtigung für Intersexuelle – Mit bitterem Beigeschmack

Weder noch und beides ein bisschen – wer weder weiblich noch männlich ist, kann künftig im Geburtenregister eine dritte Geschlechtsoption wählen: Divers.

Nicht immer lässt sich im Kreißsaal kurz nach der Geburt eines Babys das Geschlecht eindeutig bestimmen. Intersexuelle Menschen haben weibliche und männliche Merkmale, das können Geschlechtsteile, Keimdrüsen, Hormone oder Chromosomen sein. Schätzungen zufolge sind davon rund 80.000 Menschen in Deutschland betroffen.

Zwanghafte binäre Geschlechterzuordnung kann fatale Folgen haben

Das Geburtenregister kennt bisher nur drei Optionen: weiblich,  männlich oder keine Angabe - also geschlechtslos. Mediziner und Eltern weisen den Babys oft ein Geschlecht zu, Vater und Mutter erziehen das Kind als Mädchen oder Jungen, Ärzte verabreichen Kindern Hormone, Chirurgen führen schwerwiegende und folgenreiche Zwangsoperationen durch. Bis heute gibt es Kleinkinder, denen die Genitalien aus kosmetischen Gründen operiert werden – viele Jahre bevor die Heranwachsenden selbst entscheiden könnten. 

Noch immer sind solche menschenunwürdigen Operationen nicht verboten. Betroffene leiden Zeit ihres Lebens an den schweren körperlichen und psychischen Folgen dieser zwanghaften binären Geschlechterzuordnung, die genetische Abweichungen bisher in der Praxis nicht anerkannte.
In Deutschland hat diese zweiseitige Etikettierung nun endlich ein Ende. Weder noch und beides ein bisschen – wer weder weiblich noch männlich ist, kann künftig im Geburtenregister eine dritte Geschlechtsoption wählen: Divers.

Ab Ende des Jahres soll das neue Gesetz in Kraft treten. Die große Koalition hat damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2017 umgesetzt, das die alte Regelung als einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot wertete. Ein Gesetz, das längst hätte in Kraft treten müssen.

Ein Stückchen Würde und Selbstbestimmung

Die Entscheidung ist viel mehr als eine  bürokratische oder sprachliche Finesse – denn sie gibt Betroffenen ein Stückchen Würde und Selbstbestimmung zurück. Sie akzeptiert eine Identität, die längst Norm ist, die zu uns, zu unserer Gesellschaft gehört, die aber von vielen bisher nicht anerkannt wurde. Sie gibt Intersexuellen eine Sichtbarkeit, sie zeigt: Es gibt sie.

Allen Kritikern sei gesagt: Es wird weiter Frau und Mann geben, nur ist die Natur und das Leben facettenreicher, als so manch ein Kopf es wahrhaben möchte. Das neue Gesetz hat weder etwas mit „abstruser Genderpolitik“ noch mit  „Geschlechterbasteln“ zu tun, wie Rechtspopulisten und Konservative, die alarmistisch die Natur ausgehebelt sehen, nur allzu gern behaupten.

Es hat vielmehr mit einem Grundrecht zu tun, das in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Lange haben Menschen für dieses Recht der Gleichstellung gekämpft. Was in vielen anderen Ländern längst möglich ist, wird in Deutschland nun auch gesetzliche Realität. Die dritte Geschlechteroption ist ein Meilenstein zur Gleichbehandlung Intersexueller, auf den aber dringend weitere folgen müssen.
Medizinische Beweispflicht bevormundet und diskriminiert intersexuelle Menschen erneut

Denn es ist unbegreiflich, dass Intersexuelle, die nun ihr Geschlecht auf „divers“ ändern möchten, dazu verpflichtet werden, ein ärztliches Attest  vorzulegen.  Wieso wird die Entscheidung von einem Arzt abhängig gemacht? Wer, wenn nicht die Betroffenen selbst, könnten es besser beurteilen, mit welcher Identität sie leben möchten?

Die medizinische Beweispflicht bevormundet und diskriminiert intersexuelle Menschen erneut. Sie ist absolut überflüssig, denn es ist kaum vorstellbar, dass jemand so eine Entscheidung leichtfertig trifft.
Vor dem Hintergrund jahrzehntelanger Stigmatisierung, Ausgrenzung, Gewalterlebnisse und schlechter Vorerfahrungen mit Medizinern kann so eine Prozedur für intersexuelle Menschen eine hohe psychische Hürde sein. Der Passus ignoriert zudem ein medizinisches Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus dem vergangenen Jahr. Dort wird darauf verwiesen, dass die medizinischen Kriterien für eine Begutachtung unklar sind, im schlimmsten Fall unterliegt sie der Willkür des Arztes.  Ein Gang zum Arzt wird unweigerlich mit der Frage verknüpft sein, ob der Körper „ausreichend“ binäre Merkmale vorweist, um als „divers“ eingestuft zu werden.

Es bleibt viel zu tun

Die Einschränkung führt dazu, dass nicht alle intergeschlechtlichen Menschen die Möglichkeit nutzen können. Damit vertut die Bundesregierung eine Chance, Intersexuelle als wirklich  gleichwertig anzuerkennen.  Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, der die gerade gewonnene sexuelle Selbstbestimmtheit im gleichen Atemzug mindert.

Meint es die große Koalition ernst, sollte sie diese Einschränkung dringend überdenken und zudem  das Transsexuellengesetz von 1981 schnellstmöglich reformieren, das Transsexuellen bei Namens- und Geschlechtsänderungen ebenfalls Auflagen setzt und psychische Gutachten voraussetzt.
Solange Menschen, die vom binären Geschlecht abweichen,  so wenig Selbstbestimmung zugetraut wird, bleibt viel zu tun.


Quelltext: https://www.berliner-zeitung.de/politik/kommentar-ein-stueck-gleichberechtigung-fuer-intersexuelle---mit-bitterem-beigeschmack-31121520

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