Samstag, 8. September 2018

Bundesregierung verschleppt Reform des Transsexuellengesetzes, heißt diese Minderheit ist zweitrangig, die können warten! /// Federal government abducts reform of transsexual law, means this minority is secondary, they can wait!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

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Transsexuellengesetz

Transsexuellengesetz: Bundesregierung will weiter mit Reform warten, keine Eile, das in großen Teilen völlig veraltete Transsexuellengesetz zu reformieren.
Bundesregierung verschleppt Reform des Transsexuellengesetzes, heißt diese Minderheit ist zweitrangig, die können warten!


Das deutsche Transsexuellengesetz wurde im Jahre 1980 mit Wirkung ab 1. Januar 1981 unter dem Titel Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen verabschiedet. 

Inkrafttreten der letzten Änderung1. Oktober 2017; (Art. 3 G vom 20. Juli 2017)
Letzte Änderung durchArt. 2 Abs. 3 G vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787)
AbkürzungTSG
Inkrafttreten am1. Januar 1981
Erlassen am10. September 1980; (BGBl. I S. 1654)



Ende des Stillstands?
Bei einer Tagung des Bundesfamilienministeriums wurden konkrete und massive Gesetzesänderungen gefordert.
Im Rahmen eines "Fachaustauschs zu geschlechtlicher Vielfalt" hat das Bundesfamilienministerum am Donnerstag zwei Gutachten vorgestellt, die dringende Reformen der Politik im gesetzlichen und medizinischen Umgang mit Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen einfordern.

Das von der Humboldt-Universität zu Berlin erstellte Gutachten "Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen" (PDF) untersucht die Notwendigkeit, das inzwischen vom Bundesverfassungsgericht ins sechs verschiedenen Bereichen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz zu reformieren beziehungsweise durch ein modernes Gesetz zu ersetzen.

Das Gutachten evaluiert die Anwendung des Gesetzes in der Praxis, führt einen internationalen Rechtsvergleich durch und unterbreitet rechtliche Regelungsvorschläge. Nach Jahrzehnten des Stillstands der Politik sind diese so umfangreich, dass sie sich hier kaum zusammenfassen lassen – ein Studium des PDFs lohnt.

Massive Kritik an unpassendem Gesetz

Wie veraltet das Gesetz inzwischen ist, zeige bereits, dass Bedingungen wie Operationszwang und Ehelosigkeit für eine Personenstandsänderung im historischen Zusammenhang mit dem Paragrafen 175 zu sehen seien, so das Gutachten der Humboldt-Universität.

Selbst die heute noch verbleibenden Bedingungen, etwa ein Zwang zu einer oft schikanösen bis übergriffigen Begutachtung, verstießen gegen Grund und Menschenrechte. Das Gutachten fordert zudem u.a. eine bessere Aufklärung an Schulen und im Gesundheitssystem.

Auch das vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) erstellte Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht: Status Quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt" (PDF) kommt zu ähnlichen Schlüssen und befasst sich u.a. näher mit der Rechtsanwendung des im Personenstandsgesetz (§ 22 PStG) geregelten offenen Geschlechtseintrages: Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstand ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. Außerdem stellt das Gutachten im internationalen Rechtsvergleich die Frage, ob ein drittes festgelegtes Geschlecht im Personenstandsgesetz benötigt wird.

Breite Debatte ohne Folgen?

Der Fachaustausch war der letzte von insgesamt vieren in dieser Legislaturperiode, an denen Vertreter aus Praxis, Wissenschaft, Recht, Verbänden der Community und internationalen Organisationen teilnahmen. Eine Dokumentation der Debatte über die Gutachten soll im zweiten Quartal 2017 veröffentlicht werden, heißt es auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.

Das lässt vermuten, dass mit einem gesetzgeberischen Handeln wohl bis zur Wahl nicht mehr zu rechnen ist – der Ministeriumsbericht vom Donnerstag enthält keinerlei Festlegung auf eine Gesetzesiniative. Immerhin gibt es mit den Gutachten eine Grundlage und für die Betroffenen und Verbände ein Druckmittel.
"Geschlechtliche Vielfalt ist eine gesellschaftliche Tatsache und eine gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe", sagte Caren Marks (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, zur Vorstellung der Gutachten. "Beide kommen zu der Empfehlung, dass unser Recht geändert werden muss, um die geschlechtliche Vielfalt unserer Gesellschaft und das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen zu schützen. Es ist notwendig, die Freiheit der Geschlechtsidentität als Menschenrecht zu schützen, Stigmatisierungen abzubauen und starre Rollenbilder aufzubrechen."

Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck forderte in einer Pressemitteilung noch ein Handeln in dieser Legislaturperiode: "Anerkennung selbstbestimmter Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht. Wenn der Staat darauf besteht, das Geschlecht seiner Bürger*innen zu registrieren, dann sollen sie frei und unkompliziert darüber bestimmen dürfen. Das muss endlich auch in ein vernünftiges Gesetz gegossen werden." Andere Länder in Europa seien längst weiter, so Beck, der einen eigenen Gesetzesentwurf seiner Fraktion noch vor der Wahl ankündigte.

Derweil geht bei Aktivisten und Betroffenen die Debatte weiter: Während weitgehend Einigkeit über den Reformbedarf und viele Änderungsvorschläge vorhanden ist, gibt es dennoch teils sehr unterschiedliche Ansichten über konkrete Maßnahmen und speziell über Bezeichnungen. Manche empfinden bestimmte Begriffe, Diagnosen und ihre Auswirkungen als fremdbestimmt, diskriminierend und stigmatisierend, manche wiederum die Gegenvorschläge. Auch der von den Gutachten verwendete Überbegriff "Transgeschlechtlich(keit)" findet nicht bei allen Zustimmung.


Einsatz für Transsexuellengesetz
Familienministerin Anne Spiegel setzt sich dafür ein, dass das bislang geltende Transsexuellengesetz aufgehoben und durch ein modernes neues Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung ersetzt wird.

Der Ministerrat beschloss heute, in der kommenden Bundesratssitzung am 12. Mai einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen.

„Derzeit müssen transidente Menschen zwei unabhängige Gutachten vorlegen, bevor sie ihren Vornamen so ändern dürfen, dass er ihrem empfundenen Geschlecht entspricht. Wir möchten diese Begutachtungspflicht abschaffen, da sie für die betroffenen Menschen oft zum Spießrutenlauf wird, den sie als entwürdigend erleben. Ein neues Transsexuellengesetz sollte stattdessen den Willen der transidenten Person in den Mittelpunkt stellen“, fordert Anne Spiegel. In der Praxis bestätigen die Gutachten in 99 Prozent der Fälle die Transidentität. Auch dies belege, so Spiegel, dass diese Hürde  eine unnötige Erschwernis ist.

Bislang sind die Voraussetzungen für eine Änderung des Vornamens sowie ggf. auch für eine äußere Geschlechtsumwandlung im Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 geregelt. „Das Transsexuellengesetz wurde seit seinem Inkrafttreten nicht reformiert, obwohl  das Bundesverfassungsgericht weite Teile mittlerweile außer Kraft gesetzt hat. Hier muss die Bundesregierung endlich aktiv werden“, erklärte Ministerin Spiegel. Auch für die Verbesserung der Lebenssituation von intersexuellen Menschen sieht das Familienministerium Handlungsbedarf. „Noch immer werden medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, obwohl der Deutsche Ethikrat dies bereits 2012 kritisiert hat“, so Ministerin Spiegel.

Transsexualität, Transgender oder Transidentität bezeichnet, wenn sich jemand nicht  oder nicht ausschließlich dem biologisch angeborenen Geschlecht oder der Geschlechterrolle zugehörig fühlt, also z.B. mit einem männlichen Körper geboren wurde und sich als Mädchen bzw. Frau fühlt oder umgekehrt.   


Bundesländer wollen Homo- und Transsexuellen-Rechte im Grundgesetz
Mit einer Änderung des Grundgesetzes wollen fünf Bundesländer die Rechte von homo- und transsexuellen Menschen stärken.
Berlin - Mit einer Änderung des Grundgesetzes wollen fünf Bundesländer die Rechte von homo- und transsexuellen Menschen stärken. Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen leiteten eine entsprechende Initiative dem Bundesrat zu, wie die Länderkammer am Mittwoch twitterte.

Reform des Diskriminierungsverbots

Demnach soll das Grundgesetz durch ein Diskriminierungsverbot „wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden. Dies soll in Artikel 3, Absatz 3 geschehen, in dem bisher steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Besserer Schutz gegen „menschenfeindliche Tendenzen“

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen seien trotz Verbesserungen ihrer Lebenssituation auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt, heißt es in der Begründung für den Vorstoß. Ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz könne sie noch besser vor menschenfeindlichen Tendenzen schützen.

Hinter der Initiative stehen Länder mit Regierungsbeteiligung von SPD, Linken, Grünen und FDP. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg hatten schon 2009 versucht, das Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen im Grundgesetz festzuschreiben, dafür aber keine Mehrheit gefunden.


Die Weltgesundheitsorganisation will Transsexualität nicht mehr als Krankheit einstufen. Diese Reform nehmen Linke und Grüne als Anlass, für einen deutschen Neubeginn beim Transsexuellenrecht zu trommeln.
Im Bundestag wollen Linksfraktion und Grüne ihren Kampf für die Abschaffung des Transsexuellenrechts und der Einführung eines Gesetzes zur geschlechtlichen Selbstbestimmung verstärken. Anlass ist die Ankündigung der Weltgesundheitsorganisation vom Montag, nach der Überarbeitung des Krankheitenkatalogs ICD Transsexualität nicht mehr als geistige Krankheit zu kategorisieren.

"Wir fordern die Bundesregierung auf, aus der Entscheidung der WHO Konsequenzen zu ziehen und die notwendige Reform des Personenstandsrechts für eine umfassende gesetzliche Regelung zu nutzen, die geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen ermöglicht", erklärte Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, die die WHO-Entscheidung als "riesigen Erfolg" bezeichnete.

Das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 müsse abgeschafft und "ein unkompliziertes, selbstbestimmtes Verfahren für den Eintrag und die Änderung des rechtlichen Geschlechts" möglich werden, forderte die Abgeordnete aus Bremen. "Und zwar sowohl für inter*- als auch für trans*-Personen. Medizinisch nicht notwendige geschlechtsangleichende Operationen an Säuglingen und Kindern müssen verboten werden", so die Linkspolitikerin mit Blick auf den Streit um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform des Intersexuellenrechts.

Das von Horst Seehofer (CSU) kontrollierte Bundesinnenministerium will das Urteil aber nur als Minimallösung umsetzen, so dass etwa das Transsexuellenrecht unangetastet bleibt und Operationen an Kindern weiter möglich sind.

Gegen "psychologische Zwangsgutachten"

Sven Lehmann, der grüne Sprecher für Queerpolitik, schloss sich dem Lob für die WHO an und erklärte, die Neueinstufung von Transsexualität sei ein "Meilenstein für die Menschenrechte". Der 38-Jährige kritisierte, dass transgeschlechtliche Personen in Deutschland bislang dazu gezwungen würden, "sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern". Dieser Vorgang müsse aber eine "freie und selbstbestimmte Entscheidung" sein. "Wir brauchen einfache Verfahren zur Änderung des Personenstandes und Vornamens ohne psychologische Zwangsgutachten. Ebenso brauchen wir ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation", so Lehmann weiter.

Auch er forderte Innenminister Seehofer auf, beim Intersexuellenrecht mehr zu tun: "Leider ist aus dem Hause Seehofer bisher nur ein Schmalspur-Gesetz bekannt, das die großen Fragen geschlechtlicher Selbstbestimmung ignoriert. Wir werden gemeinsam mit den Verbänden weiter Druck machen", versprach der Politiker aus Nordrhein-Westfalen.
 




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3 Kommentare:

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, das Transsexuell Sein soll in Deutschland endlich mal vereinfacht werden; das schwöre ich. Ich bin auch total betroffen und will mich später auch einer operativen Geschlechtsumwandlung inklusive Stimmoperation mit Kostenübernahme der Krankenkasse unterziehen (Benjamin Carbon wird zu Benjamina Brigitte Bernadette Carbon); das schwöre ich. MfG Benjamin Carbon (so lange ich noch männlich bin)

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  2. Sehr geehrte Damen und Herren, das Transsexuell Sein soll jetzt endlich mal in Deutschland vereinfacht werden; das schwöre ich. MfG Benjamin Carbon (so lange ich noch männlich bin)

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  3. Sehr geehrte Damen und Herren, das Transsexuell Sein in Deutschland muss laut Menschenrechtsorganisationen sehr einfach werden; das schwöre ich. Ich bin total betroffen,habe den Wunsch gerne eine Frau zu sein und will mich auch noch später einer operativen Geschlechtsumwandlung inklusive Stimmoperation mit Kostenübernahme der Krankenkasse unterziehen (Benjamin Carbon wird zu Benjamina Brigitte Bernadette Carbon); das schwöre ich. Ich nehme schon weibliche Hormontabletten, bis ich weiblicher werde. Ich kämpfe für Menschenrechte aufgrund sexueller Orientierung und aufgrund Geschlechtsidentität.Die Transphobie bzw Transfeindlichkeit soll aufhören und hart bestraft werden laut Menschenrechtsorganisationen weltweit; das schwöre ich ebenfalls
    MfG Euer Menschenrechtler aufgrund sexueller Orientierung und aufgrund Geschlechtsidentität Benjamin Carbon (so lange ich noch männlich bin)

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