Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Die Bundesregierung hat
offenbar keine Eile, das in großen Teilen völlig veraltete Transsexuellengesetz
zu reformieren.
3. September 2018, 16:40h
In dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung das Recht für
Transpersonen nicht grundlegend reformieren. Das geht aus der Antwort auf eine
Kleine Anfrage der Grünenfraktion hervor, die queer.de vorliegt.
Die Grünen hatten gefragt, warum noch immer zwei (für die Betroffenen teure) psychologische Zwangsgutachten als Voraussetzung für die Änderung des Vornamens und der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit notwendig seien, seit die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Juni ankündigte, Transsexualität nicht mehr als Krankheit einzustufen (queer.de berichtete). Das vom Familienministerium verfasste Papier erklärt zwar, dass Justiz- und Innenministerium "zeitnah" einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Vornamens- und Personenstandswechsel vorlegen würden; es verweist jedoch darauf, dass die WHO die neue Kodierung erst ab Mitte 2022 offiziell verwenden will. Außerdem würde eine komplette Anpassung "mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen".
Die Grünen hatten gefragt, warum noch immer zwei (für die Betroffenen teure) psychologische Zwangsgutachten als Voraussetzung für die Änderung des Vornamens und der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit notwendig seien, seit die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Juni ankündigte, Transsexualität nicht mehr als Krankheit einzustufen (queer.de berichtete). Das vom Familienministerium verfasste Papier erklärt zwar, dass Justiz- und Innenministerium "zeitnah" einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Vornamens- und Personenstandswechsel vorlegen würden; es verweist jedoch darauf, dass die WHO die neue Kodierung erst ab Mitte 2022 offiziell verwenden will. Außerdem würde eine komplette Anpassung "mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen".
Grüne: Bundesregierung
"verursacht unnötiges Leid"
"Die Bundesregierung
kann die Frage nicht beantworten, warum weiterhin ärztliche Gutachten verlangt
werden, um den eigenen Geschlechtseintrag beim Personenstand zu ändern",
so resümierte Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen im Deutschen
Bundestag, die Antwort. Der Kölner Bundestagsabgeordnete forderte die Regierung
auf, die Entscheidung der WHO zum Anlass zu nehmen, das bereits in mehreren
Punkten für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981
abzuschaffen und durch ein Gesetz zur Selbstbestimmung und Anerkennung der
Geschlechtervielfalt zu ersetzen. "Andere europäische Länder wie Schweden,
Dänemark oder Irland zeigen, dass dies ohne Probleme geht", so Lehmann.
"Die Regierung darf damit nicht bis 2022 warten, denn das
Transsexuellengesetz ist schon jetzt nicht mehr im Einklang mit den Normen der
WHO und verursacht unnötiges Leid."
Die Bundesregierung war bereits von LGBTI-Organisationen scharf kritisiert worden, weil sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualitätnicht zum Anlass genommen hat, das Transsexuellenrecht umfassend zu reformieren (queer.de berichtete). Zudem fordert sie vor der Eintragung einer Person als "divers" das Vorlegen eines medizinischen Attests, was von LGBTI-Aktivisten scharf kritisiert worden war.
Dabei verweist die Antwort der Bundesregierung selbst auf Gutachten der Humboldt-Universität und des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in denen entsprechende Reformen angemahnt wurden (queer.de berichtete). Die Regierung bekennt sich außerdem dazu, "geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken". Allerdings schränkte die Antwort auch das Engagement auf das minimal Notwendige ein: "Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu sollen umgesetzt werden."
Die Bundesregierung war bereits von LGBTI-Organisationen scharf kritisiert worden, weil sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualitätnicht zum Anlass genommen hat, das Transsexuellenrecht umfassend zu reformieren (queer.de berichtete). Zudem fordert sie vor der Eintragung einer Person als "divers" das Vorlegen eines medizinischen Attests, was von LGBTI-Aktivisten scharf kritisiert worden war.
Dabei verweist die Antwort der Bundesregierung selbst auf Gutachten der Humboldt-Universität und des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in denen entsprechende Reformen angemahnt wurden (queer.de berichtete). Die Regierung bekennt sich außerdem dazu, "geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken". Allerdings schränkte die Antwort auch das Engagement auf das minimal Notwendige ein: "Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu sollen umgesetzt werden."
Bundesregierung verschleppt Reform des
Transsexuellengesetzes
Transsexualität als psychische Krankheit? Darauf
basiert in Deutschland die Rechtslage, noch. Doch nach SPIEGEL-Informationen
lässt sich die Große Koalition sehr viel Zeit bei der Änderung - Deutschland
hinkt international hinterher.
Die Weltgesundheitsorganisation
WHO hat Transsexualität aus dem Katalog der psychischen
Krankheiten gestrichen. Es wird nun in einem neu geschaffenen Kapitel zu
sexueller Gesundheit zu finden sein und unter dem Stichwort
"Geschlechts-Inkongruenz" aufgeführt.
Laut dem
Transsexuellengesetz in Deutschland müssen betroffene Personen bislang zwei
Gutachten einholen, um ihren Vornamen ändern zu lassen. Diese Regelung basiere
auf der veralteten Annahme, das Transsexualität eine psychische Krankheit sei,
monieren Kritiker. Ändern will die Bundesregierung das Gesetz aber vorerst
nicht.
Das geht aus
einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünenhervor,
die dem SPIEGEL vorliegt. Da die Änderungen der Internationalen Klassifikation
der Krankheiten (ICD) erst ab 2022 zur Kodierung verwendet werden sollen,
strebt die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung auch erst zu diesem
Zeitpunkt an. Die komplette Anpassung würde mindestens fünf Jahre in Anspruch
nehmen, heißt es in dem Papier.
Einzelne
Kabinettsmitglieder sprechen sich für eine Reform aus, unter anderem
Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska
Giffey (beideSPD).
Regierung
will Gesetzentwurf für "Dritte Option" für Transpersonen angleichen
Aus dem
Papier geht zudem hervor, dass das bisher diskutierte Gesetz zur "Dritten Option" möglicherweise
auch für transsexuelle Personen in einer ähnlichen Form gelten wird. Eine
Möglichkeit zur "Dritten Option" muss laut dem Bundesverfassungsgericht
bis Ende des Jahres geregelt werden. Bislang gilt der Entwurf nur für
intersexuelle Menschen - also jene, die ohne ein eindeutig bestimmbares
biologisches Geschlecht auf die Welt kommen.
In dem
Papier heißt es nun: "Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen
Gesetzesentwurf (...) vorzulegen, der Regelungen zum Vornamens- und
Personenstandswechsel sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen
vorsehen und damit einen weitgehenden Gleichklang der Verfahren für beide Gruppen
erreichen soll." Bei dem jetzigen Entwurf zur "Dritten Option"
braucht es weiterhin eine ärztliche
Bescheinigung, um vorzuweisen, dass eine "Variante der
Geschlechtsentwicklung" vorliege.
Das
kritisieren die Grünen. Der LGBT-politische Sprecher Sven Lehman sagte dem
SPIEGEL, die Bundesregierung könne die Frage nicht beantworten, warum weiter
ärztliche Gutachten verlangt würden. "LGBT" steht für lesbisch,
schwul, bi- und transsexuell.
"Der
aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer "Dritten
Option" beim Geschlechtseintrag schreibt die Bevormundung und
Pathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen leider weiter fort",
sagte Lehmann. Und weiter: "Wenn die Bundesregierung nun ankündigt, diese
Verfahren auf transgeschlechtliche Menschen zu übertragen, ist das
inakzeptabel."
Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir
denn Wissen ist Macht!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen