Samstag, 8. September 2018

Bundesregierung verschleppt Reform des Transsexuellengesetzes ! Die Bundesregierung hat offenbar keine Eile, das in großen Teilen völlig veraltete Transsexuellengesetz zu reformieren.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Die Bundesregierung hat offenbar keine Eile, das in großen Teilen völlig veraltete Transsexuellengesetz zu reformieren.
3. September 2018, 16:40h
In dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung das Recht für Transpersonen nicht grundlegend reformieren. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünenfraktion hervor, die queer.de vorliegt.

Die Grünen hatten gefragt, warum noch immer zwei (für die Betroffenen teure) psychologische Zwangsgutachten als Voraussetzung für die Änderung des Vornamens und der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit notwendig seien, seit die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Juni ankündigte, Transsexualität nicht mehr als Krankheit einzustufen (queer.de berichtete). Das vom Familienministerium verfasste Papier erklärt zwar, dass Justiz- und Innenministerium "zeitnah" einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Vornamens- und Personenstandswechsel vorlegen würden; es verweist jedoch darauf, dass die WHO die neue Kodierung erst ab Mitte 2022 offiziell verwenden will. Außerdem würde eine komplette Anpassung "mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen".
Grüne: Bundesregierung "verursacht unnötiges Leid"
"Die Bundesregierung kann die Frage nicht beantworten, warum weiterhin ärztliche Gutachten verlangt werden, um den eigenen Geschlechtseintrag beim Personenstand zu ändern", so resümierte Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen im Deutschen Bundestag, die Antwort. Der Kölner Bundestagsabgeordnete forderte die Regierung auf, die Entscheidung der WHO zum Anlass zu nehmen, das bereits in mehreren Punkten für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 abzuschaffen und durch ein Gesetz zur Selbstbestimmung und Anerkennung der Geschlechtervielfalt zu ersetzen. "Andere europäische Länder wie Schweden, Dänemark oder Irland zeigen, dass dies ohne Probleme geht", so Lehmann. "Die Regierung darf damit nicht bis 2022 warten, denn das Transsexuellengesetz ist schon jetzt nicht mehr im Einklang mit den Normen der WHO und verursacht unnötiges Leid."

Die Bundesregierung war bereits von LGBTI-Organisationen scharf kritisiert worden, weil sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualitätnicht zum Anlass genommen hat, das Transsexuellenrecht umfassend zu reformieren (queer.de berichtete). Zudem fordert sie vor der Eintragung einer Person als "divers" das Vorlegen eines medizinischen Attests, was von LGBTI-Aktivisten scharf kritisiert worden war. 

Dabei verweist die Antwort der Bundesregierung selbst auf Gutachten der Humboldt-Universität und des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in denen entsprechende Reformen angemahnt wurden (queer.de berichtete). Die Regierung bekennt sich außerdem dazu, "geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken". Allerdings schränkte die Antwort auch das Engagement auf das minimal Notwendige ein: "Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu sollen umgesetzt werden."

Bundesregierung verschleppt Reform des Transsexuellengesetzes
Transsexualität als psychische Krankheit? Darauf basiert in Deutschland die Rechtslage, noch. Doch nach SPIEGEL-Informationen lässt sich die Große Koalition sehr viel Zeit bei der Änderung - Deutschland hinkt international hinterher.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Transsexualität aus dem Katalog der psychischen Krankheiten gestrichen. Es wird nun in einem neu geschaffenen Kapitel zu sexueller Gesundheit zu finden sein und unter dem Stichwort "Geschlechts-Inkongruenz" aufgeführt.

Laut dem Transsexuellengesetz in Deutschland müssen betroffene Personen bislang zwei Gutachten einholen, um ihren Vornamen ändern zu lassen. Diese Regelung basiere auf der veralteten Annahme, das Transsexualität eine psychische Krankheit sei, monieren Kritiker. Ändern will die Bundesregierung das Gesetz aber vorerst nicht.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünenhervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Da die Änderungen der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) erst ab 2022 zur Kodierung verwendet werden sollen, strebt die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung auch erst zu diesem Zeitpunkt an. Die komplette Anpassung würde mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen, heißt es in dem Papier.

Einzelne Kabinettsmitglieder sprechen sich für eine Reform aus, unter anderem Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beideSPD).

Regierung will Gesetzentwurf für "Dritte Option" für Transpersonen angleichen

Aus dem Papier geht zudem hervor, dass das bisher diskutierte Gesetz zur "Dritten Option" möglicherweise auch für transsexuelle Personen in einer ähnlichen Form gelten wird. Eine Möglichkeit zur "Dritten Option" muss laut dem Bundesverfassungsgericht bis Ende des Jahres geregelt werden. Bislang gilt der Entwurf nur für intersexuelle Menschen - also jene, die ohne ein eindeutig bestimmbares biologisches Geschlecht auf die Welt kommen.

In dem Papier heißt es nun: "Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen Gesetzesentwurf (...) vorzulegen, der Regelungen zum Vornamens- und Personenstandswechsel sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen vorsehen und damit einen weitgehenden Gleichklang der Verfahren für beide Gruppen erreichen soll." Bei dem jetzigen Entwurf zur "Dritten Option" braucht es weiterhin eine ärztliche Bescheinigung, um vorzuweisen, dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliege.
Das kritisieren die Grünen. Der LGBT-politische Sprecher Sven Lehman sagte dem SPIEGEL, die Bundesregierung könne die Frage nicht beantworten, warum weiter ärztliche Gutachten verlangt würden. "LGBT" steht für lesbisch, schwul, bi- und transsexuell.

"Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer "Dritten Option" beim Geschlechtseintrag schreibt die Bevormundung und Pathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen leider weiter fort", sagte Lehmann. Und weiter: "Wenn die Bundesregierung nun ankündigt, diese Verfahren auf transgeschlechtliche Menschen zu übertragen, ist das inakzeptabel."






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