Mittwoch, 5. September 2018

Das Recht, ein Zwitter zu sein /// Bis zu 1,7 Prozent der Bevölkerung sind intergeschlechtlich. Die Menschen werden noch immer in die Unsichtbarkeit gedrängt.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Das Recht, ein Zwitter zu sein

Weder Mädchen noch Junge, etwas von beidem oder irgendwo dazwischen – das nennt man intersexuell, wenn ein Mensch genetisch und/oder körperlich und hormonell zwischen beiden Geschlechtern steht. Bei der Geburt ist das häufig ein schwerer Schock für die Eltern, vielen fällt es schwer, darauf zu warten und zu vertrauen, dass ihr Kind später einmal selber entscheiden wird, ob es sich männlich, weiblich oder dazwischen fühlt. Juristisch gibt es ein „Zwischen-den-Geschlechtern“ in Frankreich nicht. Dort werden auch deshalb jedes Jahr 2000 intersexuell geborene Kinder chirurgisch „korrigiert“ – zum Jungen oder Mädchen „beschnitten“ – das ist dann irreversibel, ein Leben lang. Vincent Guillot ist intersexuell, seine Eltern entschieden, Vincent soll ein Junge sein. Heute als Erwachsener ist er damit nicht einverstanden, er fühlt sich seelisch zwischen den Geschlechtern, doch körperlich ist er zum Jungen operiert worden. Vincent kämpft für die juristische Anerkennung der Intersexuellen in Frankreich und gegen die Korrektur seiner Natur durch die Ärzte – er fühlt sich als ein Opfer staatlich verordneter Folter. 

Immerhin 106 Jahre lang nahm das „Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten“ von 1794 die Existenz von Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung zur Kenntnis: „§ 19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen. § 20. Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehntem Jahr, die Wahl frei, zu welchen Geschlecht er sich halten wolle.“

Dieser historisch bemerkenswerte Fortschritt in der juristischen Wahrnehmung menschlicher Vielfalt wurde in Deutschland am 1. Januar 1900 mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs wieder kassiert. Seitdem musste das Geschlecht des neugeborenen Kindes im Geburtenregister eindeutig benannt werden: männlich oder weiblich. Mit den Fortschritten der modernen Medizin entschieden sich vor allem ab den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts viele Eltern, ihren Säugling bei zweideutig angelegten Geschlechtsmerkmalen durch eine Operation eindeutig beschneiden zu zu lassen – und ahnten nicht, welche schweren seelischen und körperliche Folgen diese Eingriffe für ihre Kinder haben könnten.

Erst seit dem 1. November 2013 ist es in Deutschland wieder möglich, dass Eltern bei der Geburt ihres Kindes die Rubrik „Geschlecht“ ohne Angabe lassen können. Immerhin nach 113 Jahren ein winziger Fortschritt in Richtung des Preußischen Landrechts, aber noch immer viel zu wenig für die Interessenvertreter der Menschen zwischen den Geschlechtern in Deutschland. Sie kämpfen für ihre juristische und soziale Anerkennung und helfen Eltern, Kindern und Erwachsenen, die davon betroffen sind. Über 100 Jahre lang haben intersexuelle Menschen im Verborgenen leben müssen, es ist höchste Zeit, sie in ihrem Anderssein endlich wieder anzuerkennen. 


Intergeschlechtlichkeit: "Es gibt mehr als Mann und Frau"
Bis zu 1,7 Prozent der Bevölkerung sind intergeschlechtlich. Die Menschen werden noch immer in die Unsichtbarkeit gedrängt.

Als Erika Schinegger 1966 Skiweltmeisterin wird, jubelt ihr ganz Österreich zu. Doch der Jubel verklingt, als zwei Jahre später, bei einem Chromosomentestfestgestellt wird, dass Schinegger männlich ist. Die kurze Karriere zerbricht, das Leben des jungen Kärntners ist auf den Kopf gestellt (siehe Filmtipp unten).
Das ist 50 Jahre her. Intergeschlechtliche Menschen, die sich hinsichtlich innerer und äußerer Geschlechtsorgane, Chromosomen, und/oder hormoneller Struktur nicht in die Kategorien "männlich" und "weiblich" einordnen lassen, leiden aber nach wie vor darunter, dass ihre Anliegen tabuisiert werden.

"Viele wissen nicht, dass es Variationen bei Geschlechtsmerkmalen gibt. Dadurch werden intergeschlechtliche Menschen in die Unsichtbarkeit gedrängt, obwohl es genug gibt, die sich dazwischen finden – es gibt mehr als Mann und Frau", sagt Tinou Ponzer vom Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Nicht eindeutig

Ponzer ist selbst intergeschlechtlich und trägt bewusst einen Namen, der nicht eindeutig männlich oder weiblich ist. "Ich habe mich in der Pubertät als Mädchen in eine Richtung entwickelt, die ich nicht erwartet habe. Es waren vermehrt männliche Hormone da, die zu starkem Bartwuchs führen." Variationen der Geschlechtsmerkmale können etwa auch Behaarung, Stimmbruch, Brustentwicklung, Körperbau und Fettverteilung betreffen.
Je nach Begriffsdefinition sind bis zu 1,7 Prozent der Bevölkerung auf die eine oder andere Weise intergeschlechtlich. Obwohl das Thema zunehmend präsenter wird, erfahren viele erst spät, dass sie einen intergeschlechtlichen Körper haben. Manche finden es nie heraus. Auch, weil oft bereits im frühen Kindesalter irreversible hormonelle oder chirurgische Eingriffe zur Anpassung an ein Geschlecht vorgenommen werden – ohne ihr Einverständnis. Dabei wird etwa die Harnröhre verlegt, ein "zu kleiner Penis" vergrößert, eine "zu große Klitoris" verkleinert oder gesunde Organe entfernt, die nicht der vermeintlichen Norm entsprechen. Die Auswirkungen der Eingriffe erfordern teilweise Folgeoperationen bis ins Erwachsenenalter sowie die lebenslange Einnahme von Hormonen, wenn Keimdrüsen entfernt wurden. Manche Eingriffe führen zu einem Verlust der sexuellen Empfindsamkeit oder der Fortpflanzungsfähigkeit.
"Diese geschlechtsmodifizierenden Maßnahmen sind medizinisch meist nicht notwendig und beschränken die zukünftige Entscheidungsfreiheit ganz erheblich. Interpersonen beschreiben ihre damit einhergehenden Erfahrungen häufig als gewaltvoll und traumatisierend", sagt Marija Petričević. Die Juristin befasste sich für ihre Dissertation mit Rechtsfragen der Intergeschlechtlichkeit und engagiert sich bei der Plattform Intersex Österreich.

Schwere Folgen

Zwar sei eine zunehmende Sensibilisierung von Eltern und Behandelnden zu beobachten, dennoch zeigen internationale Studien, dass geschlechtsmodifizierende Operationen bei Kindern und Jugendlichen immer noch stattfinden. Diese können zu lebenslangen und potenziell schwerwiegenden Folgen für das physische und psychische Wohlbefinden intergeschlechtlicher Kinder führen, wenn sie ohne ihr Einverständnis erfolgen, weiß Petričević.

"Darüber hinaus verletzen sie ihr Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit, auf körperliche Unversehrtheit und auf eine offene Zukunft." Bisher ist Malta das einzige Land weltweit, das fremdbestimmte und medizinisch nicht notwendige geschlechtsmodifizierende Eingriffe an Kindern explizit gesetzlich untersagt.
In Österreich befasst sich derzeit der Verfassungsgerichtshof damit, ob künftig im Zentralen Personenstandsregister ein drittes Geschlecht eingetragen werden kann. Einem Antrag, diese dritte Option etwa mit "inter", "anders", "unbestimmt" oder "X" zu bezeichnen, wurde in den Vorinstanzen nicht stattgegeben. In einzelnen Ländern wie Australien gibt es sie bereits.

"Nicht zwei Kasterln"
Für Betroffene ein wichtiger Schritt. Geschlechtsvielfalt soll aber auch gesellschaftlich positiv wahrgenommen werden, meint Ponzer. "Es geht nicht immer um zwei Kasterln, aber wenn nicht aufgeklärt wird, dann merken Menschen oft nicht, dass sie jemanden ausschließen, wenn sie nur von Mann und Frau sprechen."

Die Geschichte
1966 wird die Österreicherin Erika Schinegger Weltmeisterin der Damen-Abfahrt. Nach einer triumphalen Heimkehr sollen 1968 die Olympischen Spiele in Grenoble,Frankreich, folgen. Auf- grund von Hormonmissbrauch finden vor den Spielen erstmals Tests zur Geschlechtsbestimmung der Teilnehmer statt. Für Schineggerbringen sie ein lebensveränderndes Ergebnis: Er ist männlich. FilmemacherReinhold Bilgeri zeigt die Geschichte von "Erik & Erika".





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