Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Die
Schweiz rückt dem LGBTIQ-Diskriminierungsschutz einen Schritt näher
Deutschland
muss Trans- und Homophobie wirksamer bekämpfen
Menschen
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu
diskriminieren soll strafbar werden. Der Nationalrat befürwortete heute
Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 118 zu 60 Stimmen bei 5
Enthaltungen. Die SVP stimmte dagegen, ebenso einzelne Verteter*innen der FDP.
Nun muss der Ständerat über den Gesetzesentwurf befinden.
SP-Nationalrat
Mathias Reynard hatte die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm 2013 auf die
sexuelle Orientierung mit einer parlamentarischen Initiative gefordert.
Homophobie sei besonders unter jungen Menschen verbreitet und werde oft
kleingeredet. Mit der Anpassung des Strafgesetzbuches setze das Parlament ein
Zeichen, dass Homophobie in der Schweiz nicht toleriert werde. BDP-Nationalrat
Bernhard Guhl fügte hinzu, dass eine Diskriminierung umso mehr belastend sei,
wenn rechtlich nicht gegen sie vorgegangen werden könne
Wie die
Nachrichtenagentur sda berichtet, sei die Erweiterung um die
Geschlechtsidentität nicht unumstritten gewesen. Geschlechtsidentität sei ein
verschwommener Begriff und hänge vom subjektiven Befinden einer einzelnen
Person ab, so FDP-Nationalrat Philippe Bauer. Eine Aufnahme in die
Anti-Rassismusstrafnorm würde das Strafrecht unvorhersehbar machen.
Auch der
Bundesrat unterstützte lediglich die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes
um die sexuelle Orientierung. Im Schweizerischen Recht sei der Begriff
Geschlechtsidentität bisher unbekannt und relativ unbestimmt, sagte
Justizministerin Simonetta Sommaruga heute Dienstag. Geschlechtsidentität
entspreche einem individuellen und zutiefst intimen Gefühl. Der Nationalrat
ging mit seinem Votum also einen Schritt weiter als der Bundesrat und sprach
sich nicht nur für einen Schutz von Homo- und Bisexuellen, sondern auch von
trans Menschen aus.
Die
Schweizer LGBTIQ-Dachverbände zeigen sich in einer Medienmitteilung
«hocherfreut» über dieses Ergebnis. Eine Erweiterung der Bestimmung im
Strafgesetzbuch würde es dem Schweizer Staat ermöglichen, homo-, bi-, inter-
und transphobe Hassverbrechen effizienter zu verfolgen und damit aktiv gegen
Diskriminierung einzustehen, schreiben sie. «Der Entscheid des Nationalrates
ist seit Langem fällig», sagt auch Audrey Aegerter, Präsidentin InterAction
(Association Suisse pour les Intersexes). «Ein angemessener Schutz vor trans-,
inter-, bi- und homophoben Hassverbrechen ist dringend nötig.»
«Der nächste
nötige Schritt ist die polizeiliche Erfassung von Diskriminierung und Hassrede
gegen LGBTIQ», so Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin LOS. «Die Meldestelle für
LGBTIQ-phobe Vorfälle, die LGBT-Helpline, erfasst diese bereits partiell, doch
ist dieses Angebot bei Weitem kein Ersatz für die notwendige staatliche
Erfassung.»
Deutschland
muss Trans- und Homophobie wirksamer bekämpfen
Am Dienstag überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland den
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(UN-Sozialpakt) umgesetzt hat. Fest steht: Das Thema Kampf gegen Homo- und
Transphobie wird zu stiefmütterlich behandelt. Im Parallelbericht des Forums
Menschenrechte, zu dem auch der LSVD gehört, wird u. a. gefordert, Deutschland
müsse die Verfolgung von Hassverbrechen verbessern.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Entwicklung eines
wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit, sowie
eine bessere Gesetzgebung zur Ahndung von Hasskriminalität. Diese beiden
Forderungen habe der LSVD als Mitgliedsorganisation in den Parallelbericht des
„Forum Menschenrechte“ zur Umsetzung des UN-Sozialpakts eingebracht. (Immer werden Schwule und Lesben etwa in Berlin Opfer von
homophober Gewalt)
Worten
müssen Taten folgen
Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), weist daraufhin, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet habe und verspreche, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. Diesen Absichtserklärungen müssten nun auch Taten folgen. (Auch beim Schutz queerer Flüchtlinge in deutschen AnkER-Zentrum besteht Nachholbedarf.)
„2017 hat es die letzte Große Koalition verpasst, den Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus ausreichend um die Themenfelder Homosexuellen- und
Transfeindlichkeit zu erweitern. Die nun versprochene Weiterführung und
Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance für einen
Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, überprüfbaren Zielvorgaben und
verbindlichen Selbstverpflichtungen“, so Engels.
Die Hasskriminalitätsgesetzgebung muss nachgebessert werden!
Nachgebessert werden müsse auch die Hasskriminalitätsgesetzgebung. „In
den Bestimmungen zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch (§ 46 (2) StGB) müssen
ausdrücklich auch homosexuellen- und transfeindliche Motive benannt werden. Das
wurde bei der Reform 2015 ignoriert. Doch wenn homosexuellen- und
transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist,
fallen diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen
Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung in der Regel unter den
Tisch“, kritisierte das LSVD-Mitglied.
Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir
denn Wissen ist Macht!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen