Donnerstag, 27. September 2018

Die Schweiz rückt dem LGBTIQ-Diskriminierungsschutz einen Schritt näher /// Deutschland muss Trans- und Homophobie wirksamer bekämpfen


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

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Die Schweiz rückt dem LGBTIQ-Diskriminierungsschutz einen Schritt näher
Deutschland muss Trans- und Homophobie wirksamer bekämpfen

Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu diskriminieren soll strafbar werden. Der Nationalrat befürwortete heute Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 118 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die SVP stimmte dagegen, ebenso einzelne Verteter*innen der FDP. Nun muss der Ständerat über den Gesetzesentwurf befinden.

SP-Nationalrat Mathias Reynard hatte die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm 2013 auf die sexuelle Orientierung mit einer parlamentarischen Initiative gefordert. Homophobie sei besonders unter jungen Menschen verbreitet und werde oft kleingeredet. Mit der Anpassung des Strafgesetzbuches setze das Parlament ein Zeichen, dass Homophobie in der Schweiz nicht toleriert werde. BDP-Nationalrat Bernhard Guhl fügte hinzu, dass eine Diskriminierung umso mehr belastend sei, wenn rechtlich nicht gegen sie vorgegangen werden könne

Wie die Nachrichtenagentur sda berichtet, sei die Erweiterung um die Geschlechtsidentität nicht unumstritten gewesen. Geschlechtsidentität sei ein verschwommener Begriff und hänge vom subjektiven Befinden einer einzelnen Person ab, so FDP-Nationalrat Philippe Bauer. Eine Aufnahme in die Anti-Rassismusstrafnorm würde das Strafrecht unvorhersehbar machen.

Auch der Bundesrat unterstützte lediglich die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes um die sexuelle Orientierung. Im Schweizerischen Recht sei der Begriff Geschlechtsidentität bisher unbekannt und relativ unbestimmt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga heute Dienstag. Geschlechtsidentität entspreche einem individuellen und zutiefst intimen Gefühl. Der Nationalrat ging mit seinem Votum also einen Schritt weiter als der Bundesrat und sprach sich nicht nur für einen Schutz von Homo- und Bisexuellen, sondern auch von trans Menschen aus.

Die Schweizer LGBTIQ-Dachverbände zeigen sich in einer Medienmitteilung «hocherfreut» über dieses Ergebnis. Eine Erweiterung der Bestimmung im Strafgesetzbuch würde es dem Schweizer Staat ermöglichen, homo-, bi-, inter- und transphobe Hassverbrechen effizienter zu verfolgen und damit aktiv gegen Diskriminierung einzustehen, schreiben sie. «Der Entscheid des Nationalrates ist seit Langem fällig», sagt auch Audrey Aegerter, Präsidentin InterAction (Association Suisse pour les Intersexes). «Ein angemessener Schutz vor trans-, inter-, bi- und homophoben Hassverbrechen ist dringend nötig.»

«Der nächste nötige Schritt ist die polizeiliche Erfassung von Diskriminierung und Hassrede gegen LGBTIQ», so Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin LOS. «Die Meldestelle für LGBTIQ-phobe Vorfälle, die LGBT-Helpline, erfasst diese bereits partiell, doch ist dieses Angebot bei Weitem kein Ersatz für die notwendige staatliche Erfassung.»

Deutschland muss Trans- und Homophobie wirksamer bekämpfen

Am Dienstag überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) umgesetzt hat. Fest steht: Das Thema Kampf gegen Homo- und Transphobie wird zu stiefmütterlich behandelt. Im Parallelbericht des Forums Menschenrechte, zu dem auch der LSVD gehört, wird u. a. gefordert, Deutschland müsse die Verfolgung von Hassverbrechen verbessern.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Entwicklung eines wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit, sowie eine bessere Gesetzgebung zur Ahndung von Hasskriminalität. Diese beiden Forderungen habe der LSVD als Mitgliedsorganisation in den Parallelbericht des „Forum Menschenrechte“ zur Umsetzung des UN-Sozialpakts eingebracht. (Immer werden Schwule und Lesben etwa in Berlin Opfer von homophober Gewalt)

Worten müssen Taten folgen

Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), weist daraufhin, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet habe und verspreche, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. Diesen Absichtserklärungen müssten nun auch Taten folgen. (Auch beim Schutz queerer Flüchtlinge in deutschen AnkER-Zentrum besteht Nachholbedarf.)

„2017 hat es die letzte Große Koalition verpasst, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ausreichend um die Themenfelder Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu erweitern. Die nun versprochene Weiterführung und Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance für einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, überprüfbaren Zielvorgaben und verbindlichen Selbstverpflichtungen“, so Engels.
Die Hasskriminalitätsgesetzgebung muss nachgebessert werden!

Nachgebessert werden müsse auch die Hasskriminalitätsgesetzgebung. „In den Bestimmungen zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch (§ 46 (2) StGB) müssen ausdrücklich auch homosexuellen- und transfeindliche Motive benannt werden. Das wurde bei der Reform 2015 ignoriert. Doch wenn homosexuellen- und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, fallen diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung in der Regel unter den Tisch“, kritisierte das LSVD-Mitglied.








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