Samstag, 13. Oktober 2018

LSVD fordert von Deutschland mehr Kampf gegen Homo- und Transphobie /// Bundesvereinigung Trans* kritisiert Bundesregierung

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Selbstbestimmter Geschlechtseintrag
Obgleich Berlin bei den Vereinten Nationen eine Liberalisierung für Geschlechtseintrag von Inter- und Transsexuellen unterstützt, will die Bundesregierung bislang keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) hat die Bundesregierung für ausbleibende Reformschritte kritisiert. Anlass ist das "Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren" im Genfer UN-Menschenrechtsrat am Donnerstag, in dem die Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen der UN-Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Deutschland diskutiert werden soll.

"Es ist paradox. Die Bundesregierung unterstützt offiziell Australiens Empfehlung an Deutschland für einen dritten Geschlechtseintrag für Menschen, die sich weder männlich noch weiblich identifizieren, und damit sowohl inter* Menschen als auch nicht-binäre trans* Personen meint", erklärte BVT*-Beirat Frank Krüger. "Dieselbe Bundesregierung beschließt aber einen Gesetzentwurf, der diesen Geschlechtseintrag nur für jene Menschen vorsieht, die einen medizinischen Nachweis bestimmter Formen von Intersexualität beibringen."

Das Bundeskabinett hatte im August einen Gesetzentwurf zum Intersexuellenrecht beschlossen, in dem zwar ein dritter Geschlechtseintrag vorgesehen ist, allerdings auf ein Zwangsgutachten – wie von Inter-Aktivisten gefordert – nicht verzichtet wird (queer.de berichtete). Im Transsexuellenrecht plant die Regierung in dieser Legislaturperiode überhaupt keine Reform .

BVT* droht mit weiteren Klagen in Karlsruhe

Krüger kritisierte, dass "sowohl inter- als auch transgeschlechtliche Menschen in Deutschland weiterhin pathologisiert" werden würden. Ihr Recht auf Selbstbestimmung werde damit ignoriert. Seine Organisation fordere daher Bundestag und Bundesrat auf, eine Empfehlung Israels und anderer Staaten aufzugreifen und ein "Gesetz zum selbstbestimmten Geschlechtseintrag" zu beschließen. Damit könnte das bereits in mehreren Punkten für grundgesetzwidrig erklärte Transsexuellengesetz "endlich abgelöst werden", so Krüger. "Es kann doch nicht sein, dass erst wieder Karlsruhe angerufen werden muss, um den Gesetzgeber zu grundgesetz- und menschenrechtskonformer Gesetzgebung zu zwingen."

Das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren ist ein 2007 eingeführtes Instrument des UN-Menschenrechtsrats, in dem die 193 UN-Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre regelmäßig auf ihre Menschenrechtssituation hin überprüft werden. Dabei sprechen sich die UN-Mitgliedsstaaten gegenseitig Empfehlungen zu ihrer Menschenrechtslage aus. 

Die Bundesregierung müsse endlich einen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie entwickeln und Hasskriminalität besser bekämpfen, verlangt der Verband.
Am Dienstag überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) umgesetzt hat. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert zu dem Anlass "die Entwicklung eines wirksamen Nationalen Aktionsplans gegen Homophobie und Transfeindlichkeit" sowie "eine bessere Gesetzgebung zur Ahndung von Hasskriminalität".

Wie Henny Engels, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand, erklärte, habe der LSVD diese beiden Forderungen als Mitgliedsorganisation in den Parallelbericht des "Forum Menschenrechte" zur Umsetzung des UN-Sozialpakts eingebracht.

Der Verband verweist darauf, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet hat und darin verspricht, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. "Diesen Absichtserklärungen müssen nun Taten folgen", so der LSVD im Vorfeld der 64. Sitzung des UN-Sozialpaktausschusses in Genf.

Verpasste Chancen der Großen Koalition

2017 habe es die letzte Große Koalition "verpasst", wie im damaligen Koalitionsvertrag versprochen "den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ausreichend um die Themenfelder Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu erweitern", so der LSVD. "Die nun versprochene Weiterführung und Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance für einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, überprüfbaren Zielvorgaben und verbindlichen Selbstverpflichtungen."

Nachgebessert werden müsse auch in der Gesetzgebung zu Hassverbrechen, so der LSVD: "In den Bestimmungen zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch (§ 46 (2) StGB) müssen ausdrücklich auch homosexuellen- und transfeindliche Motive benannt werden. Das wurde bei der Reform 2015 ignoriert." Damals hatte die Regierung nur in der Gesetzesbegründung darauf verwiesen, dass die im Gesetz benannten "sonstigen menschenverachtenden Beweggründe" auch die Merkmale "sexuelle Orientierung" und "sexuelle Identität" umfassen können. "Wenn homosexuellen- und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, fallen diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung in der Regel unter den Tisch", meint der LSVD.

Erst im letzten Jahr hatte die Bundesvereinigung Trans* eine Überprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen, in diesem Fall durch den Menschenrechtsrat, genutzt, um der Regierung vorzuwerfen, die Menschenrechte von trans und nicht-binären Personen zu verletzen und internationalen Verpflichtungen nicht nachzukommen. (nb/pm)

 Update  26.9., 10.15h: Auch Bundesvereinigung Trans* stellte Forderungen

Laut einer Pressemitteilung vom Mittwoch hat sich auch die Bundesvereinigung Trans* mit einem Parallelbericht an der Diskussion zur Umsetzung des Sozialpakts beteiligt. Kim Trau von der Organisation sprach persönlich vor dem Ausschuss: "In meiner Rede habe ich auf drei der wichtigsten aktuellen Herausforderungen hingewiesen, die Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten diskriminieren und die es dringend zu ändern gilt. Dabei geht es erstens um die rechtliche Anerkennung des Geschlechts, diese sollte – wie es u.a. der Europarat empfiehlt – mit schnellen, transparenten und zugänglichen Verfahren, die auf Selbstbestimmung basieren, ermöglicht werden."

Punkt zwei sei die Schaffung einer "individualisierten, zugänglichen, bedürfnisorientierten Gesundheitsversorgung und -behandlung für alle Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten", so Trau laut der Pressemitteilung. "Und drittens muss Personen, die unter Vormundschaft stehen, der Zugang zu den Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts im Falle nicht unterstützender Vormundschaft ermöglicht werden. Wir fordern Deutschland auf diese Änderungen durchzuführen und seinen internationalen Vertragsverpflichtungen nachzukommen."




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