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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
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deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
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Intersexualität: Geschlecht: „anderes“
Nach Schätzungen leben 8 000 bis 10 000
intersexuelle Menschen in Deutschland. Betroffenenverbände gehen von 120 000
Personen aus. Unter 5 000 Neugeborenen ist eines, das sich aufgrund
körperlicher Besonderheiten nicht eindeutig als „männlich“ oder „weiblich“
einordnen lässt. Der Deutsche Ethikrat verwendet als medizinischen Oberbegriff
für die unterschiedlichen Besonderheiten DSD (differences of sex development),
der Einfachheit halber jedoch weiter den Begriff Intersexualität. Dieser löst
ältere Bezeichnungen wie „Zwitter“ oder „Hermaphrodit“ ab, die als
diskriminierend empfunden werden können. Zum Teil wird auch von
Intergeschlechtlichkeit oder Zwischengeschlechtlichkeit gesprochen.
Im Gegensatz dazu sind Transsexuelle mit einem eindeutigen
biologischen Geschlecht versehen, fühlen sich jedoch psychisch dem anderen
Geschlecht zugehörig.
Der Deutsche Ethikrat hat eine Stellungnahme zur Situation
intersexueller Menschen vorgelegt. Sie sollen unter anderem künftig die
Entscheidung für irreversible operative Eingriffe an den Geschlechtsorganen
selbst treffen.
Die persönlichen Schicksale haben uns sehr berührt – wir
sind überzeugt, dass intersexuelle Menschen besser vor medizinischen
Fehlentwicklungen und gesellschaftlicher Diskriminierung geschützt werden
müssen“, sagte Dr. phil. Michael Wunder, Sprecher der Arbeitsgruppe
Intersexualität des Deutschen Ethikrats. Nach eineinhalb Jahren Beratung hat
der Ethikrat jetzt seine im Auftrag der Bundesregierung erarbeitete
Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen vorgelegt. „Als Teil
gesellschaftlicher Vielfalt müssen die Betroffenen Respekt und Unterstützung
erfahren“, betonte Wunder.
Weitreichender Eingriff in die Persönlichkeit
Im Mittelpunkt der Diskussionen stand für den Deutschen
Ethikrat immer wieder die Frage, ob chirurgische Eingriffe an den
Geschlechtsorganen bei Menschen mit DSD (differences of sex development) (Kasten) insbesondere
bei betroffenen Kleinkindern zulässig sein sollten. Die Position des Ethikrats
ist eindeutig:
Irreversible medizinische Interventionen sind ein Eingriff
in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Wahrung der sexuellen
Identität und in das Recht auf eine offene Zukunft. Vor allem die geschlechtszuordnenden Interventionen
stellen einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeit des Kindes
dar. „Falsche Entscheidungen haben für die Betroffenen ein permanentes
traumatisches Erleben zur Folge“, sagte Psychotherapeut Wunder. Die
Entscheidung dazu sollten die Betroffenen selbst treffen. Sind sie noch nicht
entscheidungsfähig, empfiehlt der Ethikrat solche Eingriffe nur, wenn
sie eine schwerwiegende Gefahr für die physische Gesundheit abwenden, zum
Beispiel bei erhöhtem Tumorrisiko. Andernfalls soll bis zum Jugendalter
gewartet werden.
Wenn, wie im Fall des adrenogenitalen Syndroms, das
Geschlecht festgestellt werden kann, sollte eine frühe operative Angleichung
der Genitalien an das Geschlecht nur nach umfassender Abwägung der
medizinischen, psychologischen und psychosozialen Vor- und Nachteile erfolgen.
Maßgeblich ist auch hier das Kindeswohl. Im Zweifel sollte auch bei solchen geschlechtsvereindeutigendenEingriffen
die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen abgewartet werden.
Der Ethikrat empfiehlt weiter, die medizinische Diagnostik
und Behandlung nur in einem speziell dafür qualifizierten interdisziplinären
Kompetenzzentrum von Ärzten und Experten aus allen beteiligten Disziplinen
vorzunehmen. Betreut werden sollten Eltern und Betroffene in unabhängigen
qualifizierten Beratungsstellen, und dort auch durch andere Betroffene.
Kein Zwang zur Zuordnung im Personenstandsregister
Intersexuelle Menschen sollten nach Auffassung des
Ethikrates nicht gezwungen werden können, sich im Personenstandsregister der
Kategorie „weiblich“ oder „männlich“ zuzuordnen. Es sollte daher geregelt
werden, dass als weitere Kategorie auch „anderes“ gewählt werden kann. Um
Personen, die als „anderes“ eingetragen sind, Beziehungen zu ermöglichen,
die staatlich anerkannt und rechtlich geregelt sind, schlägt der Ethikrat
mehrheitlich eingetragene Lebenspartnerschaften vor. Ein Teil des Ethikrats
plädiert darüber hinaus dafür, Eheschließungen zu ermöglichen.
Die Vorsitzende der Intersexuellen Menschen, Lucie Veith,
dankte dem Ethikrat für den ausführlichen Dialog mit den Betroffenen und
begrüßte, „dass das Tabu endlich gelüftet ist“. Sie machte noch einmal
deutlich: „Wir sind nicht krank – wir sind eine menschliche Varianz.“
„Diese Stellungnahme setzt ein Zeichen“, sagte Julia Marie
Kriegler, Vorsitzende der XY-Frauen-Elterngruppe, und könne Eltern eines betroffenen
Neugeborenen „eine Richtung weisen“. Der Staat habe bisher keine Würdigung
intersexueller Menschen gezeigt, kritisierte Kriegler.
Das kann die Politik bei der Umsetzung der Empfehlungen des
Deutschen Ethikrats jetzt nachholen.
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