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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Hetze von rechts
Der Landtagsabgeordnete
Thomas Rudy findet, dass "Tunten, Homosexuelle oder Transen" die
Bundeswehr "ruinieren" – die Staatsanwaltschaft Gera sieht darin
weder Volksverhetzung noch Beleidigung.
Transfeindliche Hetze bleibt in Deutschland noch immer ohne
Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Gera hat es abgelehnt, gegen den
thüringischen AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Rudy ein Ermittlungsverfahren
wegen Volksverhetzung oder Beleidigung einzuleiten. Dies teilte Staatsanwalt
Andreas Petzel am 28. September der queer.de-Leserin Manuela Schneider mit, die
nach unserer Berichterstattung über transfeindliche Äußerungen Rudys Anzeige
gegen den Politiker erstattet hatte.
Im vergangenen Monat hatte sich der Abgeordnete aus Gößnitz auf Facebook, zusammen mit anderen AfD-Politikern, über eine transsexuelle Soldatin der Bundeswehr lustig gemacht und diese öffentlich vorgeführt. "Früher hat die Welt vor deutschen Soldaten gezittert, ich denke, dass die Bundeswehr nun unseren Nachbarn keine Angst mehr machen", sondern "eher Mitleid erzeugen" werde, schrieb der 59-Jährige in dem sozialen Netzwerk.
Im vergangenen Monat hatte sich der Abgeordnete aus Gößnitz auf Facebook, zusammen mit anderen AfD-Politikern, über eine transsexuelle Soldatin der Bundeswehr lustig gemacht und diese öffentlich vorgeführt. "Früher hat die Welt vor deutschen Soldaten gezittert, ich denke, dass die Bundeswehr nun unseren Nachbarn keine Angst mehr machen", sondern "eher Mitleid erzeugen" werde, schrieb der 59-Jährige in dem sozialen Netzwerk.
Mehrfach beklagte er, dass transsexuelle Menschen dem
Ansehen der Bundeswehr schaden würden: "Wer unserer potentiellen Gegner
hätte noch Achtung vor unserer Armee, wenn die (männlichen) Kommandeure mit
Lippenstift schön geschminkt, mit Rock, Stöckelschuhen und Pferdeschwanz die
Truppenparade abnehmen?" Offen rief Rudy zum Widerstand auf: "Warum
macht ihr denn nicht den Mund auf gegen diese unfähige Verteidigungsministerin,
die die Truppe ruiniert und islamisiert?" Er selbst habe aber gar nichts
gegen "Tunten, Homosexuelle oder Transen", behauptete Rudy auf
Facebook.
Staatsanwalt: Hetze durch Meinungsfreiheit gedeckt
Dem AfD-Politiker sei "kein strafbares Verhalten
vorzuwerfen" und seine Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt, befand
die Staatsanwaltschaft Gera. "Der Beanzeigte hat in erster Linie Kritik an
der Bundeswehr und deren Ansehen im Ausland geübt", heißt es in dem
Schreiben (PDF) an die queer.de-Leserin zum Vorwurf der
Volksverhetzung. "Ein tatbestandsgemäßer Angriff auf die Menschenwürde
durch Beschimpfung, böswilliges verächtlich machen bzw. Verleumdung ist
insoweit nicht ersichtlich."
Zwar räumte Staatsanwalt Petzel ein, dass eine "Abwertung der betroffenen Personen bzw. Personengruppe erkennbar" sei, dennoch sei auch der Straftatbestand der Kollektivbeleidigung nicht erfüllt: "Indes bezieht sich diese Kritik offenkundig in erster Linie auf die politisch Verantwortliche für das Ansehen der Bundeswehr durch z.B. männliche Soldaten in Röcken und erst in zweiter Linie auf die insoweit betroffenen Menschen."
Ein Teil der Soldaten als "Tunten" oder "Transen" zu bezeichnen, sei nur "auf den ersten Blick für die Betroffenen herabwürdigend", meinte der Staatsanwalt in seinem Gedankenspagat. "Indes beziehen sich die Werturteile nicht auf die Menschen und deren Sexualität als solche, sondern lediglich in deren beruflicher Funktion als Soldaten in Uniform und damit als 'Bild des Bundeswehrsoldaten' im In- und Ausland."
Zwar räumte Staatsanwalt Petzel ein, dass eine "Abwertung der betroffenen Personen bzw. Personengruppe erkennbar" sei, dennoch sei auch der Straftatbestand der Kollektivbeleidigung nicht erfüllt: "Indes bezieht sich diese Kritik offenkundig in erster Linie auf die politisch Verantwortliche für das Ansehen der Bundeswehr durch z.B. männliche Soldaten in Röcken und erst in zweiter Linie auf die insoweit betroffenen Menschen."
Ein Teil der Soldaten als "Tunten" oder "Transen" zu bezeichnen, sei nur "auf den ersten Blick für die Betroffenen herabwürdigend", meinte der Staatsanwalt in seinem Gedankenspagat. "Indes beziehen sich die Werturteile nicht auf die Menschen und deren Sexualität als solche, sondern lediglich in deren beruflicher Funktion als Soldaten in Uniform und damit als 'Bild des Bundeswehrsoldaten' im In- und Ausland."
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