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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Wo bleibt der selbstbestimmte
positive dritte Geschlechtseintrag?
Bundesweite Aktionswoche für selbstbestimmten dritten
Geschlechtseintrag – gegen Fremdbestimmung
Unter
Federführung des Innenministeriums hat die Regierung einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der die Möglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags
unter der Bezeichnung „divers“ vorsieht – allerdings nur für Personen, die mit
einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante
der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Der selbstbestimmte positive dritte
Geschlechtseintrag ist weiterhin nicht in Sicht.
Der bisherige
Entwurf soll am 11. Oktober 2018 im Bundestag und am 19. Oktober 2018 im
Bundesrat diskutiert werden. Er wird von der Bundesvereinigung Trans* (BVT*)
und zahlreichen weiteren Fachgesellschaften viel kritisiert – und begleitet von
einer bundesweiten Aktionswoche der Aktion Standesamt.
Inter
Menschen genauso wie alle trans Menschen, die sich weder dem männlichen noch
dem weiblichen Geschlecht zuordnen, werden ausgeschlossen
Cathrin Ramelow vom Vorstand der BVT*
kritsiert: „Während die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fast
revolutionär war, stellt sich aktuell das, was der Gesetzgeber bislang aus dem
Auftrag gemacht hat als ausschließend und pathologisierend dar. Der
Gesetzentwurf zwingt Menschen weiterhin, sich ohne Notwendigkeit medizinisch
begutachten zu lassen. Indem der Zugang zum dritten Geschlechtseintrag nur
denjenigen eröffnet wird, die bestimmte medizinische Diagnosen vorweisen
können, werden einige intergeschlechtliche Menschen genauso wie alle trans*
Menschen ausgeschlossen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht zuordnen.“
EU-Gerichtshof fasst Schutz vor
geschlechtsbezogener Diskriminierung sehr weit
Ihnen bleibe das Recht auf einen dritten Geschlechtseintrag versagt. Und dies obwohl der Beschluss des Bundeverfassungsgerichts explizit darauf verweise, dass der Gerichtshof der Europäischen Union den Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung weit fasse und auch trans* Menschen einschließe. „Wir fordern ein Gesetz, das auf Selbstbestimmung basiert und menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von inter* und trans* Menschen Rechnung trägt! Dies haben bereits einige europäische Länder wie Malta, Dänemark und Irland erfolgreich vorgemacht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine positive Verpflichtung zur Anerkennung des Geschlechts für europäische Staaten festgelegt“, so Ramelow.
Wir
lassen uns von unserem Recht auf einen selbstbestimmten positiven dritten
Geschlechtseintrag nicht abbringen!
Frank Krüger vom Beirat der BVT*
ergänzt: „Bereits über 36.000 Menschen haben unsere Unterschriftenkampagne
‚Gleiches Recht für jedes Geschlecht – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur
dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!‘ unterstützt.“
Der aktuelle Gesetzentwurf nehme weder Bezug auf die Empfehlungen der
Fachgesellschaften noch auf die Ergebnisse der interministeriellen
Arbeitsgruppe (IMAG) oder das Gutachten des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Krüger weiter:
„Wir hoffen, dass die Bearbeitung in
den Ausschüssen im Bundestag und die Bundesratsinitative zum Thema den
aktuellen Entwurf verbessern. Wir unterstützen die bundesweite Aktionswoche der
Aktion Standesamt und rufen mit dazu auf diese Woche Anträge für einen
selbstbestimmten Geschlechtseintrag oder seine Streichung bei den Standesämtern
zu stellen. Wir lassen uns von unserem Recht auf einen selbstbestimmten
positiven dritten Geschlechtseintrag nicht abbringen!“
Quelltext: http://mannschaft.com/2018/10/09/wo-bleibt-der-selbstbestimmte-positive-dritte-geschlechtseintrag/
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