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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2019
Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
It is becoming increasingly difficult to escape hatred and falsehoods such as discrimination In times of fake news, social bots and hate speech, we believe more than ever that sites like https://trans-weib.blogspot.com/ play an important role.
Ärzte in der Pflicht bei Intersexualität Ethikrat empfiehlt ein drittes Geschlecht
Die 26 Mitglieder des Ethikrats beschäftigen sich mit moralisch umstrittenen gesellschaftlichen Fragen, von Babyklappe bis Präimplantationsdiagnostik. Neben Wissenschaftlern gehören dem unabhängigen Gremium Vertreter des öffentlichen Lebens und der Kirchen an. Die Sachverständigen werden je zur Hälfte vom Bundestag und von der Bundesregierung vorgeschlagen und für vier Jahre berufen.
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2019
Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
It is becoming increasingly difficult to escape hatred and falsehoods such as discrimination In times of fake news, social bots and hate speech, we believe more than ever that sites like https://trans-weib.blogspot.com/ play an important role.
Jedes Jahr kommen in Deutschland einige Hundert Babys zur Welt, die nicht eindeutig weiblich oder männlich sind. Der deutsche Ethikrat fordert jetzt, ein drittes Geschlecht einzuführen.
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Thema Intersexualität, empfiehlt der deutsche Ethikrat unter anderem, im Personenstandsrecht eine dritte Kategorie für das Geschlecht einzuführen. Das Gremium ist der Auffassung, dass ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung vorliegt, wenn Menschen, die sich wegen ihrer körperlichen Konstitution weder dem Geschlecht weiblich oder männlich zuordnen können, rechtlich gezwungen werden, sich auf dem Standesamt einer dieser Kategorien zuzuordnen.
Der Ethikrat empfiehlt: „Es sollte geregelt werden, dass bei Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ auch „anderes“ gewählt werden kann.“ Er empfiehlt außerdem, dass kein Eintrag erfolgen muss, bis der Betroffene sich selbst entschieden hat.
Der Ethikrat empfiehlt: „Es sollte geregelt werden, dass bei Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ auch „anderes“ gewählt werden kann.“ Er empfiehlt außerdem, dass kein Eintrag erfolgen muss, bis der Betroffene sich selbst entschieden hat.
Die 26 Mitglieder des Ethikrats beschäftigen sich mit moralisch umstrittenen gesellschaftlichen Fragen, von Babyklappe bis Präimplantationsdiagnostik. Neben Wissenschaftlern gehören dem unabhängigen Gremium Vertreter des öffentlichen Lebens und der Kirchen an. Die Sachverständigen werden je zur Hälfte vom Bundestag und von der Bundesregierung vorgeschlagen und für vier Jahre berufen.
In Deutschland leben nach Schätzungen zwischen 80 000 und 120 000 Menschen, die schon als Babys nicht ins Raster passten. Ihre Chromosomen, Geschlechtsorgane, sekundären Geschlechtsmerkmale, Gene, Hormone und Keimdrüsen sind nicht alle demselben Geschlecht zuzuordnen.
In seiner 110 Seiten starken Stellungnahme geht der deutsche Ethikrat ausführlich auf das Schicksal intersexueller Menschen ein. Er veröffentlicht unter anderem zwei Berichte Betroffener. In einem Fall kam ein Junge 1965 mit nicht eindeutigem Genital zur Welt. Die Ärzte im Krankenhaus stellten zwar fest, dass er einen männlichen Chromosomensatz und Hoden im Bauchraum hatte. Trotzdem kastrierten sie das Baby im Alter von zweieinhalb Monaten ohne Einwilligung der Eltern. Sie erfuhren erst später von dem Eingriff, als die Ärzte sie anwiesen, wie das Kind zu erziehen sei: „Das Kind ist ein Mädchen und wird es bleiben, die ganze Erziehung hat sich danach zu richten. Mit niemandem außer den Eltern und dem Arzt (..) soll über die Geschlechtfrage weiter diskutiert werden.“
Lucie Veith ist Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. und wird, wie sie gegenüber FOCUS Online sagte, „als Frau wahrgenommen“. Für Lucie Veith steht fest: Es gibt ein drittes Geschlecht und das muss endlich gesetzlich anerkannt werden. „Ich erhoffe mir deshalb ein klares Signal gegen Genitalverstümmelung von intersexuellen Kindern.“
Als Genitalverstümmelung bezeichnet Lucie Veith die angleichenden Operationen nach der Geburt. Denn auch heute noch werden intersexuelle Kinder häufig rigorosen Operationen unterzogen, damit sie der Norm entsprechen. „Jährlich kommen zwischen 120 und 350 Kinder mit besonderen Genitalien zur Welt“, sagt Lucie Veith. „Meist wird diesen Kindern innerhalb einer Woche nach der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, um sie standesamtlich melden zu können.“ Noch sei es üblich, dass 90 Prozent dieser Kinder zu Frauen gemacht würden. „Es ist eben leichter ein Loch zu graben als einen Baum aufzustellen.“
Der deutsche Ethikrat gibt in seiner Stellungnahme auch klare Empfehlungen für die Behandlung Intersexueller. Er fordert, dass sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft geschützt werden müssen. Dafür solle die medizinische und psychologische Beratung von Intersexuellen und ihren Eltern sowie die Diagnostik und Behandlung nur in dafür qualifizierten Kompetenzzentren mit interdisziplinär zusammengesetzten Mitarbeitern erfolgen dürfen.
Irreversible Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung stellten einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Die Entscheidung über solche Eingriffe sollte deshalb grundsätzlich von den entscheidungsfähigen Betroffenen selbst erfolgen. Nur in Ausnahmen sollten andere eine Entscheidung treffen können und das nur nach ausführlicher Beratung und unter Umständen unter Einbeziehung des Familiengerichts.
Wie nachhaltig die Eingriffe der Ärzte das Leben des Betroffenen überschattete, schreibt er in seinem Erfahrungsbericht: „Ich werde jedoch mein Leben lang unter den Folgen dieser menschenverachtenden Behandlung leiden. Ich bin weder Mann, noch Frau, aber vor allem bin ich auch kein Zwitter mehr. Ich bleibe Flickwerk, geschaffen von Medizinern, verletzt, vernarbt.“
Das unfassbare Leid der Betroffenen
In seiner 110 Seiten starken Stellungnahme geht der deutsche Ethikrat ausführlich auf das Schicksal intersexueller Menschen ein. Er veröffentlicht unter anderem zwei Berichte Betroffener. In einem Fall kam ein Junge 1965 mit nicht eindeutigem Genital zur Welt. Die Ärzte im Krankenhaus stellten zwar fest, dass er einen männlichen Chromosomensatz und Hoden im Bauchraum hatte. Trotzdem kastrierten sie das Baby im Alter von zweieinhalb Monaten ohne Einwilligung der Eltern. Sie erfuhren erst später von dem Eingriff, als die Ärzte sie anwiesen, wie das Kind zu erziehen sei: „Das Kind ist ein Mädchen und wird es bleiben, die ganze Erziehung hat sich danach zu richten. Mit niemandem außer den Eltern und dem Arzt (..) soll über die Geschlechtfrage weiter diskutiert werden.“
Klares Signal gegen Genitalverstümmelung
Lucie Veith ist Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. und wird, wie sie gegenüber FOCUS Online sagte, „als Frau wahrgenommen“. Für Lucie Veith steht fest: Es gibt ein drittes Geschlecht und das muss endlich gesetzlich anerkannt werden. „Ich erhoffe mir deshalb ein klares Signal gegen Genitalverstümmelung von intersexuellen Kindern.“
Als Genitalverstümmelung bezeichnet Lucie Veith die angleichenden Operationen nach der Geburt. Denn auch heute noch werden intersexuelle Kinder häufig rigorosen Operationen unterzogen, damit sie der Norm entsprechen. „Jährlich kommen zwischen 120 und 350 Kinder mit besonderen Genitalien zur Welt“, sagt Lucie Veith. „Meist wird diesen Kindern innerhalb einer Woche nach der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, um sie standesamtlich melden zu können.“ Noch sei es üblich, dass 90 Prozent dieser Kinder zu Frauen gemacht würden. „Es ist eben leichter ein Loch zu graben als einen Baum aufzustellen.“
Der deutsche Ethikrat gibt in seiner Stellungnahme auch klare Empfehlungen für die Behandlung Intersexueller. Er fordert, dass sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft geschützt werden müssen. Dafür solle die medizinische und psychologische Beratung von Intersexuellen und ihren Eltern sowie die Diagnostik und Behandlung nur in dafür qualifizierten Kompetenzzentren mit interdisziplinär zusammengesetzten Mitarbeitern erfolgen dürfen.
Folgen einer menschenverachtenden Behandlung
Irreversible Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung stellten einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Die Entscheidung über solche Eingriffe sollte deshalb grundsätzlich von den entscheidungsfähigen Betroffenen selbst erfolgen. Nur in Ausnahmen sollten andere eine Entscheidung treffen können und das nur nach ausführlicher Beratung und unter Umständen unter Einbeziehung des Familiengerichts.
Wie nachhaltig die Eingriffe der Ärzte das Leben des Betroffenen überschattete, schreibt er in seinem Erfahrungsbericht: „Ich werde jedoch mein Leben lang unter den Folgen dieser menschenverachtenden Behandlung leiden. Ich bin weder Mann, noch Frau, aber vor allem bin ich auch kein Zwitter mehr. Ich bleibe Flickwerk, geschaffen von Medizinern, verletzt, vernarbt.“
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