Freitag, 2. August 2019

Saarbrücken Ein Saarbrücker Therapeut und eine Medizinerin erheben schwere Vorwürfe gegen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Saarland. Der weist die Kritik entschieden zurück. // Hexenjagd auf Transsexuelle im Saarland?

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2019

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„Hexenjagd“ auf Transsexuelle im Saarland?

Setzt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) im Saarland Transsexuelle bei ihrem Wunsch nach einer Geschlechtsangleichung Schikanen aus? Diesen Vorwurf erhebt der Saarbrücker Sexualtherapeut Gerhard Senf. Senf hat in den vergangenen 25 Jahren hunderte Transidente im südwestdeutschen Raum, Lothringen und Luxemburg behandelt. Darunter auch Transmann Finn Schlaup, den wir in unserer gestrigen Ausgabe vorgestellt haben.

Während bei dem 24-Jährigen aus Sulzbach das Genehmigungsverfahren der Geschlechtsangleichung mit dem MDK problemlos verlief, hat Senf nach eigenen Angaben viele Patienten, „die sich einer regelrechten Inquisition ausgesetzt fühlen“. Das, was häufig bei Gutachtern mit Transidenten stattfinde, erinnere an „die Hexenjagd“, dieses Verfahren aus dem Mittelalter, wo vermeintliche Hexen etwas beweisen mussten, was nicht zu beweisen war. Genauso ergehe es Transidenten. „Um die Genehmigung für eine Geschlechtsangleichung zu erhalten, sollen sie zum Beispiel beweisen, dass sie ein Mann sind. Sie stecken aber in einem weiblichen Körper. Wie soll das funktionieren? Diese Menschen müssen sich dann von Gutachtern Sätze anhören wie ,Wenn Sie sich frei machen, sehe ich keinen Mann’ oder ,Sie haben doch nur ein A-Körbchen, Sie brauchen doch keine Brustentfernung.’ Da wünsche ich mir im Jahr 2019 schon deutlich mehr Einfühlungsvermögen“, klagt Senf an. Gutachter müssten seiner Meinung nach Transidenten „mehr glauben“. Transidente hätten sonst kaum eine Chance, ihr Leid zu bewältigen. „Das“, so Senf weiter, „ist hochproblematisch, da diese Menschen ohnehin ein zerstörtes Selbstbild haben und dem Selbstmord häufig sehr nahe sind.“


„Diese Vorwürfe“, schreibt eine Sprecherin des MDK unserer Zeitung, „machen uns betroffen, insbesondere da wir um die schwierigen Umfeldbedingungen der Versicherten wissen.“ Gleichwohl weise der MDK die Anwürfe entschieden zurück. Nur im Ausnahmefall sei eine persönliche Befunderhebung und körperliche Untersuchung erforderlich, da in der Regel ausreichende Informationen für eine abschließende Beurteilung vorliegen. 2018 seien bei zwei Versicherten persönliche Befunderhebungen durchgeführt worden.

Doch Senf und die auf Hormon- und Drüsenerkrankung spezialisierte Saarbrücker Medizinerin Bettina Stamm kritisieren noch mehr an der Vorgehensweise des MDK Saarland. Fast jeder Antrag, den Transidente bezüglich geschlechtsangleichender Maßnahmen stellen (Brustvergrößerung, -entfernung, Epilation, Penoid-Aufbau) werde seit Jahren vom MDK konsequent in erster Instanz und aus nicht ersichtlichen medizinischen Gründen abgelehnt, behaupten sie.

Der MDK Saarland wehrt diese Kritik als „unzutreffend“ ab. 2018 etwa habe man 31 Anträge von Transidenten erhalten. Davon 24 Fälle in erster Instanz und sieben Fälle im Widerspruchsverfahren. Im Widerspruchsverfahren hätte man fünf der sieben Fälle befürwortet. In erster Instanz sei der Antrag in 16 von 24 Fällen ganz oder teilweise befürwortet worden, heißt es. Teilweise bedeute hier, dass der Gutachter zum Beispiel, um unnötige Wartezeiten für die Versicherten zu vermeiden, zumindest einen Teil der beantragten Leistungen durchwinke. Die zweite Leistung werde dann nachfolgend beurteilt.
Senf bleibt skeptisch: „Ich zweifle diese Statistik sehr an und lade den MDK gern zu einem Vergleich mit meiner eigenen Patienten-Statistik ein. Da komme ich für 2018 auf andere Ergebnisse“, sagt er. Hinter der Formulierung ,teilweise befürwortet’ des MDK, sagt er, verstecke sich letzten Endes auch eine Ablehnung von Leistungen.

Und noch ein Umstand treibt Gerhard Senf und Bettina Stamm in Sachen MDK um: „Der Dienst verlangt bei jeder neuen medizinischen Maßnahme, dass erneut alle bereits bei durchgeführten medizinischen Maßnahmen eingereichten Gutachten wieder vorgelegt werden, obwohl es sich um logische Folgemaßnahmen handelt. Bei Transmännern etwa steht zuerst die Entfernung der Brust und dann die Entfernung der Gebärmutter und der Eierstöcke an. Warum müssen dann wieder alle Unterlagen neu eingereicht werden? Dieser Papierkrieg zieht alles unnötig in die Länge – auch das Leid der Patienten“, gibt Stamm zu bedenken.
Hier beruft sich der MDK auf den Datenschutz. Er fordere keineswegs bei jeder neuen medizinischen Maßnahme erneut alle bereits eingereichten Gutachten an, „sondern nur in jenen Fällen, in denen etwa aus einem früheren Vorgang übermittelte Unterlagen aus Datenschutzgründen gelöscht wurden.“ Dies sei nun mal die Kehrseite eines verbürgten Rechts auf „Vergessen werden“, um missbräuchliche oder diskriminierende Verwendung von Daten auszuschließen, heißt es aus der Stabsstelle Unternehmensführung.

Weiterer Kritikpunkt von Seiten des Therapeuten und der Medizinerin: Der MDK verlange etwa vor dem Brustaufbau Fotos der Brust, um anhand dieser beurteilen zu können, ob die Maßnahme notwendig ist. Bettina Stamm: „Das empfinden viele Transidente als demütigend. Zumal es bei Transfrauen so ist, dass die Hormontherapie zwar zu einem Brustaufbau führt, dieser aber in nahezu allen Fällen nicht ausreichend ist, da das Erscheinungsbild des Transidenten sonst nicht stimmig wäre.“

Dazu schreibt der MDK: „Wir haben großes Verständnis für die häufig sehr schwierigen Umfeld- und Lebensbedingungen von Betroffenen. Gleichwohl wäre es nicht sachgerecht, wollte man aus reiner Emphatie die subjektive Einschätzung eines/r Antragstellers/in in Bezug auf einen Leistungsanspruch zum alleinigen Maßstab einer Leistungsbewilligung erheben.“ Und weiter: „...eine im Einzelfall angeforderte Fotodokumentation der Brust kann als ein gewichtiger Faktor zur Beurteilung der Stimmigkeit des körperlichen Bildes hilfreich sein, etwa im Hinblick auf plastisch-chirurgische Aspekte eines beantragten Eingriffs.“ Zudem seien Fotos für eine Verlaufsbeobachtung gut geeignet, um den Anspruch eines Versicherten auf eine Leistung zu stützen, „ohne dass hierin eine Demütigung zu erkennen ist“. Eine neutrale Begutachtung sei notwendig, um „den Interessen der Solidargemeinschaft gerecht zu werden“.
        
Und der schließlich letzte Kritikpunkt von Stamm und Senf: Der MDK beharre vor den Maßnahmen einer Geschlechtsangleichung auf einer 18-monatigen Psychotherapie, obwohl bekannt sei, dass im Saarland Therapeutenmangel für Erwachsene herrsche und es sich bei den 18 Monaten um eine Kann- und nicht um eine Muss-Richtlinie handelt. Senf: „18 Monate sind viel zu lange, bevor die Hauptmaßnahmen der Geschlechtsangleichung wie Hormontherapie und OP’s beginnen. Der Therapeut ist dann nur noch mit der Regulierung der psychischen Notsituation des Patienten beschäftigt, der sich in einem hochsuizidalen Zustand befindet.“

Der MDK räumt zwar mit Verweis auf die für ihn verbindlichen Richtlinien ein, dass es sich hier bei den 18 Monaten nicht um eine Muss-Regelung handelt. Er argumentiert aber, dass mindestens 18 Monate Psychotherapie sinnvoll seien, da Geschlechtsangleichungen „medizinisch unumkehrbare Vorgänge in einem sehr sensiblen Bereich“ sind. Zudem, heißt es weiter, sei kritisch zu hinterfragen, ob die Verkürzung einer Psychotherapie nicht eine eventuelle Suizidgefährdung noch vergrößern würde.

Das bezweifelt Gerhard Senf aus seiner langjährigen Erfahrung mit Transidenten. „Die Hormontherapie und die Angleichung durch Operation müssten einfach nach wenigen Monaten parallel zur Psychotherapie beginnen können, um das Leid der Menschen zu verkürzen“, sagt er.

Darüber hinaus bräuchte es seiner Meinung nach angesichts des Therapeutenmangels für erwachsene Transidente im Saarland ein spezielles Zentrum für Betroffene, in dem Hormon-Spezialisten (Endokrinologen), Psychologen und Experten aus dem sozial-therapeutischen Bereich Hand in Hand arbeiten. „So“, ist er überzeugt, „könnten wir den Betroffenen ersparen, auf der Suche nach Hilfe durch ganz Deutschland zu irren und wiederholt therapeutisch zu scheitern.“





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