Mittwoch, 23. März 2022

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht russischer Transgender-Frauen auf Familienleben! Diskriminierung schadet Eltern und Kindern /// European Court of Justice upholds Russian transgender women's right to family life! Discrimination harms parents and children


 Meine lieben Besucher, Danke für das kommen!

Da wir von Fecebook wie Google gespert sind, wegen angeblicher Poronographie, bitten wir Euch uns zu helfen!

Teilt diesen Blog auf euren Wegen, denn das ist gelebte "Demokratie" keine Medien-Diktatur!

Danke! 

My dear visitors, thank you for coming!

Since we are banned from Facebook and Google because of alleged pornography, we ask you to help us!

Share this blog in your ways, because this is lived "democracy" not a media dictatorship!

Thanks!

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht russischer Transgender-Frauen auf Familienleben! Diskriminierung schadet Eltern und Kindern   

 European Court of Justice upholds Russian transgender women's right to family life! Discrimination harms parents and children

Als Sieg für das Recht eines Transgender-Elternteils, den Kontakt zu ihren Kindern aufrechtzuerhalten, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 6. Juli, dass Russlands Verweigerung ihres Besuchs ihre Rechte auf Familienleben und Schutz vor Diskriminierung verletzt.

Die Frau, in Gerichtsdokumenten als AM bekannt, hatte vor ihrer Trennung zwei Kinder mit ihrem Ehepartner. Nachdem ein örtliches Gericht ihren Geschlechtswechsel rechtskräftig anerkannt hatte, sah AM ihre Kinder 17 Monate lang regelmäßig, bis ihr ehemaliger Ehepartner eine gerichtliche Entscheidung erwirkte, den Besuch abzubrechen. Der ehemalige Ehepartner argumentierte, dass jeder weitere Kontakt mit den Kindern ihre geistige Gesundheit schädigen, ihre Moral und ihr Familienbild verzerren, zu Mobbing in der Schule führen und gegen das russische Gesetz zur „Propaganda für Schwule“ verstoßen würde .

Diese verdrehte Argumentation ist aus Russland bekannt, wo Anti-LGBT-Animus regelmäßig mit Kinderschutzgründen gerechtfertigt wird. Es gibt keine Grundlage für solche Behauptungen, aber stattdessen reichlich Beweise dafür, dass Gesetze zur „Propaganda für Schwule“ Kindern schaden .

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Entscheidung, AMs Kontakt zu ihren Kindern einzuschränken, „ohne nachweisbaren Schaden für die Kinder“ getroffen wurde und nicht auf einer „ausgewogenen und angemessenen Beurteilung“ beruhte.

Recht hat das Gericht. AM wurde anders behandelt als andere Eltern, weil sie Transgender ist. „Die unausweichliche Schlussfolgerung ist, dass ihre Geschlechtsidentität stets im Mittelpunkt der sie betreffenden Überlegungen stand und in jedem Stadium des Gerichtsverfahrens allgegenwärtig war“, stellte der Europäische Gerichtshof fest. Den Kontakt von AM zu ihren Kindern aufgrund ihrer Geschlechtsidentität einzuschränken, war schlicht und einfach Diskriminierung.

Enttäuschenderweise lehnte es der Europäische Gerichtshof jedoch ab, die Ansprüche von AM im Namen des Rechts ihrer Kinder auf Familienleben zu prüfen, mit der Begründung, dass nur der sorgeberechtigte Elternteil dies tun könne. Die russische Regierung hatte nichts dagegen, dass AM diese Behauptungen aufstellte. Indem es sie aus technischen Gründen hinauswarf, berücksichtigte das Gericht die Rechte der Kinder nicht und bemühte sich nicht, ihre Meinung einzuholen.

Der Europäische Gerichtshof kann mehr tun, um die Rechte von Kindern zu schützen, deren Interessen möglicherweise im Widerspruch zu denen ihrer sorgeberechtigten Eltern stehen. Aber seine Analyse der auf dem Spiel stehenden elterlichen Rechte ist genau richtig und in diesem Fall zu Recht ein Grund zum Feiern.

Quelltext: https://www.hrw.org/news/2021/07/06/european-court-upholds-russian-transgender-womans-right-family-life


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...