Donnerstag, 24. März 2022

Transsexuellengesetz soll bis Jahresende ersetzt werden

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 Transsexuellengesetz soll bis Jahresende ersetzt werden

Es steht "viel Leidensdruck" hinter der Entscheidung für einen anderen Geschlechtseintrag stehe. Transsexualität sei "keine Modeerscheinung".

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), setzt auf eine zügige Abschaffung des als diskriminierend kritisierten Transsexuellengesetzes. Die Bundesministerien für Justiz und für Familie würden bis zum Sommer Eckpunkte für ein Selbbestimmungsgesetz vorlegen, sagte Lehmann der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch – und wiederholte damit eine Ankündigung vom Februar .. Er ergänzte jetzt, er hoffe, dass die bisherige Regelung bis zum Jahresende abgeschafft und ersetzt werde.

Die derzeitige Rechtslage verursache viel Leid, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Kölner Abgeordnete verwies darauf, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag bei den Behörden ändern wollen, sich zwei psychiatrischen Gutachten unterziehen müssen. "Da werden erniedrigende Fragen gestellt", beklagte Lehmann.

Lehmann: Transsexualität ist kein Trend

Transsexualität sei kein Trend, betonte der 42-jährige Politiker in Hinblick auf manche Medienberichte. "Es gibt vielleicht keine krassere Entscheidung, als seinen Geschlechtseintrag zu wechseln". Das sei sicherlich "keine Modeerscheinung, das macht wirklich niemand aus Spaß. Da steht viel Leidensdruck dahinter", sagte Lehmann.

Er plädiert dafür, dass Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren eine Personenstandsänderung beantragen können. "Jugendliche, die seit Jahren wissen, dass das ihnen zugewiesene Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht, müssen eine Handhabe bekommen, dass sie nicht gegen ihren Willen von der Schule oder im Sportverein mit dem falschen Namen angesprochen werden."

In der Regel sollten die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern den Antrag stellen, sagte Lehmann weiter. Wenn die Eltern ihre Kinder nicht unterstützten, sei das ein Fall für die Familiengerichte.

Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980. Es sieht unter anderem vor, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Das Gesetz ist seit Langem umstritten; große Teile der Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht bereits verworfen. Viele deutsche Nachbarländer haben bereits ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es: "Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote." (AFP/cw)

Quelltext: https://www.queer.de/detail.php?article_id=41511&fbclid=IwAR0vFuNOgKiSDS_97cedIEU6HJ5TcKMJ4qUzK0PmifiUqsXv428mRu_tzns


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