Mittwoch, 24. August 2022

Recht und Gerechtigkeit, Transsexuelle Bundestagsabgeordnete beleidigt: Geldstrafe


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Transsexuelle Bundestagesabgeordnete beleidigt: Geldstrafe

Maintal/Hanau – Amtsrichterin Shanti Bhanja ahnt bereits im Vorfeld, dass ihr kein einfacher Hauptverhandlungstermin bevorsteht. Da sie sich auf eine hitzige Diskussion einstellt, beordert sie zwei Justizwachtmeister in den Gerichtssaal. Nur zur Sicherheit. Für einen Prozess vor dem Amtsgericht nicht gerade üblich.

Knapp zweieinhalb Stunden später können die beiden den Saal ohne Bedenken wieder verlassen. Richterin Bhanja muss allerdings noch bleiben. Ebenso wie Staatsanwalt Dr. Oliver Piechaczek und auch der Angeklagte selbst. Denn der vermeintlich „kurze Prozess“ hat zeitlich große Ausmaße angenommen.

Auf der Anklagebank sitzt der 75-jährige B.. Ihm wird vorgeworfen, auf Facebook einen beleidigenden und sexuell herabwürdigenden Kommentar abgegeben zu haben. Ein Foto der bayerischen Grünen macht da im Internet die Runde, darauf ist neben weiteren Politikerinnen die damalige bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer zu sehen. Heute sitzt die transsexuelle Frau im Bundestag. In der Facebook-Gruppe „Gemeinsam für die Heimat“ wird das Bild ebenfalls geteilt. Versehen mit der Unterschrift „Das sind die Grünen im Bayerischen Landtag. Und nein, das ist kein Scherz“. Darunter häufen sich gehässige, beleidigende und ehrverletztende Kommentare. Unter anderem einer, der von B.s Facebook-Profil kommt. „So wie der eine aussieht, so heißt der andere“, steht da, bevor weitere Beleidigungen erfolgen. Die Kommentare werden Ganserer zugespielt, sie erstattet Anzeige.

Ein Bußgeld unter Vorbehalt, also quasi auf Bewährung, wird beantragt. Doch B. hat andere Pläne. Er fordert in seiner lautstarken Art die Einstellung des Verfahrens. Denn den Kommentar, den habe er gar nicht abgegeben. Zwar sei es sein Facebook-Profil, allerdings sei er damit auf dem PC in einem Vereinsheim angemeldet, auf den auch alle anderen Vereinsmitglieder Zugriff hätten. „Das ist nicht von mir, das habe ich nie im Leben geschrieben“, beteuert der Angeklagte. Und: „Ich muss hier meine Unschuld gar nicht beweisen Euer Ehren, Sie müssen mir meine Schuld beweisen.“

Bei seiner Vernehmung bei der Polizei allerdings klang das ein wenig anders. Dort, das bestätigt die Vernehmungsbeamtin, habe er nicht gesagt, dass der Kommentar nicht von ihm sei. Vielmehr habe er erklärt, dass der Kommentar überhaupt nicht beleidigend sei und dass man mit Beleidigungen und Kritik rechnen müsse, wenn man Bilder ins Internet stelle. Der Kommentar habe niemanden persönlich beleidigt, sondern sei allgemein gehalten. Laut der Polizistin habe der Angeklagte erklärt, dass Transsexuelle nicht der vorgesehenen Lebensweise von Mann und Frau entsprächen. Und dass Homo- und Transsexualität „nichts mit dem Gedanken Gottes zu tun“ habe.

Das Vernehmungsprotokoll habe er nicht unterschrieben, da es nicht der Wahrheit entspräche, gibt er im Gerichtssaal an. B. habe bei der Vernehmung jedoch darauf bestanden, dass im Wortlaut mitgeschrieben wird – und das auch überprüft, sagt die Beamtin. Doch davon will B. jetzt nichts mehr wissen. Er sieht sich in die Zeiten der DDR-Justiz zurückversetzt, fühlt sich ungerecht behandelt. Und das, obwohl sowohl Richterin als auch Staatsanwalt viel Geduld zeigen und ihm so manchen verbalen Ausflug durchgehen lassen.

Als Ganserer selbst aussagt, schaut der Angeklagte demonstrativ in eine andere Richtung. Die Politikerin und weitere Zeugen betonen in ihren Aussagen, wie verletzend viele Kommentare im Internet seien. „Ich fühle mich in meiner Existenz infrage gestellt“, sagt Ganserer, die im Netz permanent mit Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert wird. Ihre Social-Media-Auftritte betreut sie daher gar nicht mehr selbst.

„Das sind vermeintlich harmlose Beleidigungen, die dazu führen können, dass andere angestachelt werden und es zu Schlimmerem kommt“, sagt sie. Deshalb würden sie und ihr Team konsequent gegen Hasskommentare vorgehen und diese zur Anzeige bringen.

B. . beharrt allerdings darauf, dass der Kommentar, der mit seinem Profil, aber eben nicht von ihm geschrieben wurde, keinesfalls beleidigend sei. Schließlich gebe es in Deutschland die freie Meinungsäußerung. Und diese wird er auch verteidigen. Denn das Urteil, eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 675 Euro, schmeckt B. überhaupt nicht. Noch vor Ort legt er Berufung ein und ist sich sicher, bei einem „höheren Gericht“ besser behandelt zu werden. Zudem erkundigt er sich nach der Länge der Ersatzfreiheitsstrafe, die er absitzen müsste, falls er nicht zahlt. Anderthalb Monate im Gefängnis wären die Alternative. Für einen Angeklagten, der keinerlei Einsicht zeigt, offenbar eine ernsthafte Option.

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