Justizministerkonferenz
Entschädigungsfonds für Trans und Inter beschlossen
Auf Bundesebene soll ein Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Personen eingerichtet werden, fordern die Justizminister*innen der Länder. TSG-Akten dürften deshalb nicht vernichtet werden.
Auf Bundesebene soll ein Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Personen eingerichtet werden, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind. Das beschloss die Justizministerkonferenz am Donnerstag bei ihrer Herbsttagung in Berlin.
"Für den Nachweis einer entsprechenden Betroffenheit können Akten über Verfahren nach dem Transsexuellengesetz von Bedeutung sein", heißt es in dem Beschluss (PDF). "Die Justizministerinnen und Justizminister bitten das Bundesministerium der Justiz, mittels Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung die Frist für die Aufbewahrung von TSG-Akten interessengerecht neu festzulegen."
"Für den Nachweis einer entsprechenden Betroffenheit können Akten über Verfahren nach dem Transsexuellengesetz von Bedeutung sein", heißt es in dem Beschluss (PDF). "Die Justizministerinnen und Justizminister bitten das Bundesministerium der Justiz, mittels Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung die Frist für die Aufbewahrung von TSG-Akten interessengerecht neu festzulegen."
Ein entsprechendes Schreddermoratorium hatte die Linke bereits im Februar gefordert.
"Das ist eine gute Nachricht für alle trans* Personen, denen durch die Anwendung des Transsexuellengesetzes in der Vergangenheit schweres Leid zugefügt wurde", kommentierte Kathrin Vogler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, den Beschluss der Justizminister*innen. Das Drama der Aktenvernichtung, das die Aufarbeitung beim Paragraf 175 so schwer gemacht habe, dürfe sich beim Transsexuellengesetz nicht wiederholen.
"Wenn das TSG, das immer wieder in Teilen vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden musste, hoffentlich bald durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird, welches die Rechte von trans* Menschen respektiert und ihre Menschenwürde anerkennt, ist die Arbeit noch nicht getan", so Vogler weiter. "Die Opfer des TSG erwarten zu Recht vom Bundestag eine Entschuldigung und eine Entschädigung für vielfaches Leid, zwangsweise Therapien und Operationen oder die Zerstörung von Ehen und Familien."
"Wenn das TSG, das immer wieder in Teilen vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden musste, hoffentlich bald durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird, welches die Rechte von trans* Menschen respektiert und ihre Menschenwürde anerkennt, ist die Arbeit noch nicht getan", so Vogler weiter. "Die Opfer des TSG erwarten zu Recht vom Bundestag eine Entschuldigung und eine Entschädigung für vielfaches Leid, zwangsweise Therapien und Operationen oder die Zerstörung von Ehen und Familien."
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