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Donnerstag, 6. Juli 2023
WARNUNG von KARLSRUHE, die Entscheidung des Gerichtes, wird gerade von "Emma" manipuliert
Geht es dem „Selbstbestimmungsgesetz“ wie dem verunglückten Heizungsgesetz? Ohne eine breite Debatte im Parlament und in der Bevölkerung könnte es so kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht: Abgeordnete brauchen genügend Zeit, um sich mit Gesetzentwürfen zu befassen. Eine Warnung für die Ampel.
Ich habe die Ampel davor bewahrt, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden. Dem Klimaschutz habe ich damit eher gedient als geschadet.“ Diese Worte sprach der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, nachdem er das Heizungsgesetz per Eilantrag in Karlsruhe gestoppt hatte. Diese Worte sollten der Regierung eine Warnung sein, wenn es um das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ geht. Denn auch hier steht zu befürchten, dass ein verfassungswidriges Gesetz im Eiltempo durch den Bundestag gejagt werden soll.
Die VerfassungsrichterInnen stimmten der Beschwerde des Abgeordneten Heilmann zu: Die Parlamentarier hätten nur vier Tage nach Vorlage des endgültigen Entwurfs nicht genug Zeit gehabt, sich angemessen mit dem komplizierten Gesetzentwurf zu beschäftigen. Doch die Ampel und insbesondere die Grünen wollten das umstrittene Gesetz unbedingt auf die letzten Meter noch vor der Sommerpause durchpeitschen. Offenbar wollten sie „Habecks Heizungs-Hammer“, der für breite Proteste und ein Umfragehoch der AfD gesorgt hatte, vom Tisch haben, bevor im September der Wahlkampf in Hessen und Bayern beginnt. Dort wird am 8. Oktober gewählt.
Doch das Bundesverfassungsgericht schob dem Durchpeitsch-Versuch einen Riegel vor und verpasste so der Regierung und ihrer Missachtung des Parlaments eine veritable Klatsche.
DER ENTWURF WURDE SCHON ZUM DRITTEN MAL VON DER TAGESORDNUNG GENOMMEN
Auch das schon mehrfach verschobene sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ sollte noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Zumindest das Kabinett sollte am 5. Juli dem Entwurf zustimmen. Doch stattdessen wurde der Gesetzentwurf nun zum dritten Mal von der Tagesordnung der Ministerrunde genommen. Denn immer noch gibt es Einwände gegen den Entwurf, der irrwitzigerweise den - jährlich änderbaren - Geschlechtswechsel per Selbsterklärung auf dem Standesamt erlauben soll. Eltern können ihre Kinder ohne jede Konsultation eines Psychologen vom Mädchen zum "Jungen" erklären (und umgekehrt), ab 14 können Jugendliche ihre Geschlechtseintrag selbst ändern lassen.
Dass dies nicht nur die winzige Gruppe der Transsexuellen betreffen würde, sondern die gesamte Gesellschaft, dämmert spät, aber dennoch inzwischen auch dem Bundesinnenministerium (BMI). Es legte sein Veto ein. Aus der Verabschiedung des Entwurfs vor der Sommerpause, wie von Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) angekündigt, wird nichts.
Denn das dem BMI unterstellte Bundeskriminalamt hatte Alarm geschlagen. Die Polizei warnt vor der Gefahr des Missbrauchs, die der quasi hürdenlose Wechsel des Personenstands mit sich brächte: „Das Bundeskriminalamt hat darauf hingewiesen, dass mit dem behördlichen Entstehenlassen einer ‚neuen Person‘ und rückwirkenden Änderungen aller Dokumente für Kriminelle die Möglichkeit entstünde, sich auf diesem Weg der polizeilichen Verfolgung zu entziehen“, berichtet die Welt am Sonntag. In der Tat: Betrüger wie Bankräuber oder Sexualverbrecher könnten sich der Strafverfolgung entziehen, indem sie einfach mit einer neuen Identität untertauchen.
BKA: KRIMINELLE KÖNNTEN SICH GANZ EINFACH EINE NEUE IDENTITÄT VERSCHAFFEN
In Berlin gab es bereits einen solchen Fall. Hier hatte ein Betrüger behauptet, transgeschlechtlich zu sein, und in mehreren Bürgerämtern gleich mehrere neue Personaldokumente bekommen, die ihn als Frau auswiesen. Damit hob er, so berichtet die Berliner Zeitung, Geld ab, schloss Mobilfunkverträge ab und kaufte auf Online-Portalen ein. Und das, obwohl eigentlich noch die alte Rechtslage gilt, nach der für den Wechsel des Geschlechtseintrags zwei Gutachten notwendig sind. Die forderten die Bürgerämter aber offenbar nicht ein. Aus Angst, als „transfeindlich“ zu gelten?
„Es gibt leider jetzt schon Menschen, die die stetige Angst der Kollegen vor Diskriminierungsvorwürfen ausnutzen“, erklärt der Pressesprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro. Mit dem „Selbstbestimmungsgesetz“ würde es Kriminellen noch leichter gemacht. Auf Nachfrage von EMMA erklärt der GdP-Sprecher: „Es muss eine Nachverfolgbarkeit geben. Die Polizei muss sehen können, dass der Geschlechtseintrag geändert wurde und die alte Identität erkennen können.“ Das „Selbstbestimmungsgsetz“ dürfe nicht „zum Sicherheitsrisiko werden“.
Auch beim Thema geschützte Frauenräume zeigt sich schon jetzt, wie undurchdacht das Gesetz ist. Gerade erstattete eine Transfrau in Pforzheim Anzeige gegen den Besitzer eines Lokals, weil er sie gebeten hatte, statt der Damentoilette die Toilette für das Personal und behinderte Menschen zu benutzen. Die Mutter einer Tochter hatte sich über die männlich anmutende "Benutzerin" der Damentoilette beschwert.
WEDER ABGEORDNETE NOCH BEVÖLKERUNG HABEN DIE FOLGEN DES GESETZES VERSTANDEN
Wie Justizminister Buschmann (FDP) erklärt, gelte in solchen Fällen das Hausrecht des Lokalbesitzers. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, widerspricht jedoch und verweist auf das Antidiskriminierungsgesetz. Wegen seiner "Geschlechtsidentität" dürfe niemandem der Zugang verwehrt werden. Was denn nun?
Von den jungen Menschen ab 14, die sich von der Trans-Propaganda dazu verführen lassen, Pubertätsblocker oder Hormone zu nehmen oder sich gar operativ die Brüste entfernen und die Genitalien verstümmeln lassen, ganz zu schweigen. Wer schützt diese jungen Menschen in der Pubertät vor übereilten, irreversiblen Schritten?
Wie also geht es weiter? Im Gegensatz zu Bundestag und Bundesrat, die erst wieder im September zusammenkommen, trifft sich das Kabinett jeweils mittwochs in der Sommerpause weiter. Sollte es den Referentenentwurf zum „Selbstbestimmunsgesetz“ - über das weder die Abgeordneten noch die Bevölkerung wirklich aufgeklärt wurden - noch in den nächsten Wochen verabschieden, ginge er ab September in den Bundesrat und in den Bundestag. Es bleibt zu hoffen, dass der Warnschuss der Obersten Richter beim Heizungsgesetz der Regierung endlich eine Lehre ist. Denn auch beim „Selbstbestimmungsgesetz“ dürften weder die Mehrheit der Abgeordneten noch die Bevölkerung die gewaltigen Dimensionen und Folgen des geplanten Gesetzes verstanden haben. Es braucht noch einige Zeit zur Information und Aufklärung.
Mit einer breiten gesellschaftlichen Debatte, dem Stopp dieses Gesetzentwurfs und einer vernünftigen, angemessenen Reform des Transsexuellengesetzes wäre auch transsexuellen Menschen, um die Worte des Abgeordneten Heilmann zu verwenden, „eher gedient als geschadet“.
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