Donnerstag, 8. Oktober 2015

Berlin: Rot-Schwarz will Opfer des Paragrafen 175 rehabilitieren! Haste Gedacht ne ne alles Lug und Betrug wie vieles in Deutschland, es ist eine Schande!


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Paragraf 175: Kaum Hoffnung auf schnelle Rehabilitierung

Klaus Born musste 1969 wegen seiner Homosexualität sechs Wochen lang in Einzelhaft verbringen
Wegen seiner Homosexualität war er einst eingesperrt worden, am Montag traf Klaus Born Bundesjustizminister Heiko Maas Im Interview erklärt der 69-Jährige, wie das Gespräch verlaufen ist und warum er trotz positiver Signale aus der Bundesregierung nicht an eine schnelle Rehabilitierung der "175er" glaubt.
Wie war Ihre Begegnung mit dem Justizminister?

Klaus Born: Die Atmosphäre war überraschend sehr locker. Wir haben zwei Stunden mit dem Minister gesprochen. Zunächst habe ich mich bei ihm für seine Rede beim Charity-Dinner [der Hirschfeld-Stiftung] bedankt, und ich habe ihm dann meine Lebensgeschichte erzählt. Ich habe ihm erzählt, dass ich im Gefängnis gesessen habe. Ich habe ihm erzählt, dass man damals dachte, ich könnte die anderen Insassen "anstecken" – also schwul machen.

Wie bitte?

Ja, deswegen musste ich 1969 im Alter von 21 Jahren sechs Wochen Einzelhaft absitzen – keine Musik, keine Zeitung, nichts. Das ist ganz schön schwer.

Wie hat der Minister auf die Ausführungen reagiert?

Er hat ein unwahrscheinliches Interesse gezeigt. Er hat immer sehr detailliert nachgefragt, er wollte wirklich etwas wissen. Wir hatten ja auch keinerlei Zeitlimit.



Haben Sie Hoffnungen, dass diese Regierung endlich die Unrechtsurteile aufhebt?

Nein, meine Erwartungen sind praktisch bei Null. Die SPD hat ja nur 26 Prozent – und CDU und CSU haben das Sagen. Wenn die das nicht wollen, dann passiert nichts. In einer Legislaturperiode kann viel erreicht werden, aber nur, wenn man will.

Ist der Wille bei der Union Ihrer Meinung nach überhaupt nicht da?

Ich glaube nicht daran, weil es ja auch noch die Kirchen gibt, die starken Einfluss auf die christlichen Parteien haben. Alle anderen Parteien im Bundestag wollen ja die Sache mit dem Paragrafen 175 endlich aus der Welt schaffen. Vielleicht müssen wir auf eine andere Regierungskoalition warten, aber ich wünsche mir, dass es nicht so lange dauert.

Haben Sie große Hoffnungen auf eine Entschädigung?

Ich habe dem Minister zumindest ein Schriftstück von Moabit übergeben. Mein Problem ist, dass ich kein Urteil habe und dass man dieses erst suchen muss. Eine automatische Rehabilitierung oder Entschädigung wird es hier nicht geben. Und wenn, dann stehen mir nur Entschädigung für sechs Wochen Haft zu. Aber es gibt keine Entschädigung dafür, dass ich als Vorbestrafter jahrelang für wenig Geld arbeiten musste – immerhin hatte ich Arbeit gekriegt, anderen ging es noch schlechter.

Sind Sie zufrieden mit der Entwicklung der letzten Jahre?

Ja, es wird jetzt anders als früher über das Thema gesprochen. Ich hatte schon Interviews mit dem NDR, RBB und Stern TV und habe in zwei Wochen einen Termin mit dem Bayerischen Rundfunk, die ein Video drehen wollen. Aber ich bin fast der einzige, der für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ständig Videos macht, um meine Geschichte zu erzählen. Es wäre aber schön, wenn mehr Leute ihre Geschichte an die Öffentlichkeit bringen. Ich gehe davon aus, dass ich nicht der einzige noch Lebende bin, der wegen seines Schwulseins eingesperrt wurde. Aber viele trauen sich immer noch nicht mit Videos an die Öffentlichkeit. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung macht aber auch Interviews für spätere Generationen, die jetzt noch keiner zu hören kriegt. Die Leute müssen auch in Zukunft erfahren, dass man für so was mal in den Knast gekommen ist.


Justizministerkonferenz fordert Rehabilitierung der Opfer des §175

Auf ihrer Frühjahrskonferenz setzten sich die Justizminister der Bundesländer auch für eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ein.

Die Justizminister der 16 deutschen Bundesländer haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am Mittwoch und Donnerstag in Stuttgart richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Zum einen forderten sie in einem Mehrheitsbeschluss (PDF) die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare.

Wörtlich heißt es darin: "Im Sinne einer umfassenden Gleichstellung halten sie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für angemessen und geboten." Festgehalten wurde dabei, dass dafür keine Grundgesetzänderung erforderlich sei, sondern eine einfachgesetzliche Regelung ausreiche.

Zum anderen beschloss die Justizministerkonferenz, dass die Opfer antihomosexueller Strafverfolgung durch §175 StGB und andere Bestimmungen zeitnah durch ein Bundesgesetz rehabilitiert und entschädigt werden müssen (PDF). Weiter heißt es: "Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen, dass Berlin den diesbezüglichen Entschließungsantrag vom 28. April 2015 im
Bundesrat eingebracht hat. Mit großem Interesse erwarten sie die für Ende 2015 in Aussicht gestellten Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Aufarbeitung und Dokumentation der strafrechtlichen Verfolgung und Diskriminierung homosexueller Menschen in Rheinland-Pfalz, das vom Institut für Zeitgeschichte München – Berlin in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld durchgeführt wird."

LSVD: Verfassungsrechtliche Bedenken vorgeschoben

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die beiden Beschlüsse: "Die Gegner der Öffnung der Ehe wie der Rehabilitierung verschanzen sich gerne hinter der dem Vorwand, beides sei verfassungsrechtlich nicht möglich", erklärte LSVD-Vorstand Axel Hochrein. "Es ist ein wichtiges Signal, dass die große Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister diesen vorgeschobenen rechtlichen Bedenken eine klare Absage erteilt." Der Gleichstellung und Rehabilitierung stehe nicht die Verfassung entgegen, "sondern allein der Starrsinn der CDU/CSU-Führung, die weiter diskriminieren will", so Hochrein.

Die Justizministerkonferenz ist ein regelmäßiges Treffen der deutschen Justizminister der Länder, welcher der Bundesjustizminister als Gast beiwohnt. Sie dient zur Koordination in Justizangelegenheiten und findet zumeist zweimal jährlich statt. Vorbereitet werden die Justizministerkonferenzen von vorangehenden Treffen der Staatssekretäre und Staatsräte der Landesjustizministerien. In diesem Jahr hat der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) den Vorsitz inne.


Gutachten warnt vor Rehabilitierung der §175-Opfer

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat "beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken" gegen ein Amnestiegesetz.

Rund 50.000 Männer sollen weiterhin vorbestraft bleiben, nur weil sie schwulen Sex hatten. Nach einem Bericht des "Spiegel" warnt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vor einer Aufhebung der nach 1945 gefällten Urteile nach Paragraf 175 in der Bundesrepublik bzw. Paragraf 151 in der DDR.

Wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung bestünden gegen eine pauschale Aufhebung "beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken", so das bereits Ende letzten Jahres erstellte Gutachten. Rechtmäßige Urteile aufzuheben, nur weil sie einer modernen Gesellschaft Jahrzehnte später rechtswidrig erscheinen, würde einen Präzedenzfall schaffen. Außerdem beträfen manche Urteile auch "Taten, die auch aus heutiger Sicht strafwürdige Elemente wie den Einsatz von Zwangsmitteln beinhalten".

In Auftrag gegeben wurde die Studie vom schwulen CDU-Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann, der sich für eine Rehabiltierung einsetzt. Die Fraktionsführung der Union sieht dafür jedoch keinen Handlungsbedarf. 

"Wir können nicht das gesamte Strafrecht der Nachkriegszeit aufrollen"

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im Mai 2014 im Interview mit queer.de angekündigt, eine Aufhebung der Urteile zu prüfen – seitdem ist allerdings nichts passiert. Bei einem Treffen mit verurteilten Schwulen im vergangenen Herbst hatte der SPD-Politiker die Verurteilungen homosexueller Männer als "Unrecht" und den Paragrafen 175 als "von Anfang an verfassungswidrig" bezeichnet – und damit Hoffnungen auf eine Rehabiltierung geweckt.

Doch offensichtlich wird Maas auch vom eigenen Ministerium ausgebremst. Seine Mitarbeiter sehen ein Amnestiegesetz kritisch, da der sogenannte Schwulen-Paragraf 1957 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform erklärt wurde und bisher kein anderslautendes Urteil vorliegt. In der Justizverwaltung wird darüber hinaus befürchtet, dass auch andere Verurteilte Rehabilitierung fordern könnten, etwa die Vermieter, die noch in den 1960er-Jahren wegen "Kuppelei" verurteilt wurden, weil sie unverheiratete Paare bei sich wohnen ließen. "Wir können nicht das gesamte Strafrecht der Nachkriegszeit aufrollen", zitiert der "Spiegel" einen hochrangigen Regierungsbeamten.

Volker Beck hält die Bedenken für vorgeschoben

Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hält die Bedenken dagegen für vorgeschoben: "Niemand wird gegen ein Rehabilitierungsgesetz klagen: es ist eine verfassungspolitische Entscheidung, die nichts als politischen Willen erfordert", erklärte der Oppositionspolitiker. "Der demokratische Rechtsstaat hat die Stärke, Fehler zu erkennen, und die Aufgabe, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu entschädigen und ihnen ihre Ehre wieder zurückzugeben."

Bundesjustizminister Heiko Maas sei "feige und kuscht vor der Union", so Beck. "Jetzt ist endlich mal Mut zur Entscheidung gefragt."


Berlin: Rot-Schwarz will Opfer des Paragrafen 175 rehabilitieren

Die Berliner Stadtregierung setzt sich auf Bundesebene für eine Aufhebung der in der Bundesrepublik und der DDR gefällten "Unrechtsurteile" gegen schwule Männer ein.

Der Senat von Berlin setzt sich dafür ein, alle Urteile gegen schwule Männer aufzuheben, die nur wegen ihrer sexuellen Orientierung bestraft wurden. Am Dienstag hat die Stadtregierung eine dementsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Darin soll der Bund aufgefordert werden, die Urteile nach Paragraf 175 in Westdeutschland und nach Paragraf 151 in der DDR aufzuheben.

Zwischen 1945 und 1994 wurden zehntausende Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt. In der DDR traf es zwischen 1969 und 1989 in einer abgeschwächten Version auch lesbische Frauen.

"Der Paragraf 175 war von Anfang bis Ende ein Unrechtsparagraf. Es ist beschämend, dass die bis 1994 ergangenen Urteile bis heute nicht aufgehoben wurden", erklärte dazu CDU-Fraktionsvize Stefan Evers. "Wenn die Große Koalition in Berlin dieses Thema so beherzt und hartnäckig angeht, dann muss das auch im Bund möglich sein! Die von einigen Bundestagskollegen immer wieder vorgetragenen Bedenken entbehren nach meiner festen Überzeugung jeder rechtlichen und moralischen Grundlage."

Die schwarz-rote Koalition in Berlin hatte bereits 2012 einen ähnlichen Antrag initiiert, der auch vom Bundesrat mehrheitlich beschlossen wurde (queer.de berichtete). Allerdings hat die Bundesregierung bislang nicht gehandelt. 

Bundesregierung prüft noch

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat zwar bereits vor rund einem Jahr im Interview mit queer.de versprochen, eine Aufhebung der Urteile zu prüfen. Es gibt aber noch "beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken", wie es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes heißt (queer.de berichtete). Rechtmäßige Urteile aufzuheben, nur weil sie einer modernen Gesellschaft Jahrzehnte später rechtswidrig erscheinen, würde einen Präzedenzfall schaffen, warnen Kritiker der Initiative.

Zwar hat der Bundestag bereits 2002 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP die Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175 beschlossen, allerdings betraf das nur Urteile aus der Zeit der NS-Herrschaft. Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte damals, dass das Parlament die Urteile nach 1945 unangetastet ließ, obwohl der Paragraf 175 in Westdeutschland noch bis 1969 in der Nazi-Fassung beibehalten wurde.

Mehrere andere Bundesländer hatten sich zuletzt für die Aufhebung der Urteile eingesetzt: So forderte Schleswig-Holstein vor gut vier Monaten die Rehabilitierung schwuler Männer und entschuldigte sich für die Verfolgung


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