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Als Frau anerkannt werden!!!!!!!
Auszug aus dem GG: dieses Urteil hat Rechtskraft !!!
Überarbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012
Urteil des Bundesverfassungsgerichts –2 BvR 1833/95 2 2. Kammer des
zweiten Senats des BVG,
Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Kruis und Winter haben gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a 93b BverfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S.1473) am 15. August 1996 einstimmig beschlossen :
Auszug aus dem Urteil ( wörtlich)
1.: Art 1. Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen in der Individualität, in der er sich selbst begreift. Dieser Verfassungsgrundwert gewährleistet zugleich in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG die Freiheit des Individuums, sich seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechend zu entfalten. Aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit folgt das Gebot, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BverfGE 49, 286). Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, betrifft dabei seinen Sexualbereich, den das GG als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Art. 2 Abs. 1 i.V. Art.1 Abs.1 GG gestellt hat (vgl. BverfGE 47, 46; 60, 123: 88, 87). Jedermann kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereichs verlangen. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren.
zweiten Senats des BVG,
Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Kruis und Winter haben gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a 93b BverfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S.1473) am 15. August 1996 einstimmig beschlossen :
Auszug aus dem Urteil ( wörtlich)
1.: Art 1. Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen in der Individualität, in der er sich selbst begreift. Dieser Verfassungsgrundwert gewährleistet zugleich in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG die Freiheit des Individuums, sich seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechend zu entfalten. Aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit folgt das Gebot, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BverfGE 49, 286). Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, betrifft dabei seinen Sexualbereich, den das GG als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Art. 2 Abs. 1 i.V. Art.1 Abs.1 GG gestellt hat (vgl. BverfGE 47, 46; 60, 123: 88, 87). Jedermann kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereichs verlangen. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren.
Anmerkung:
Jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Grundsätzliche Aussage der eigentlichen Urteilsbegründung vorangestellt. Deshalb haben BVG-Urteile immer Grunsatzcharakter. Der Gesetzgeber hat in weiser Voraussicht das Persönlichkeitsrecht über das Verwaltungsrecht gestellt. Grundgesetz und Grundsatzurteile sind stets höher zu bewerten als Auslegungen des TSG, des PstG, Verwaltungsrecht und Durchführungsverordnungen. Auch Gerichte dürfen dies nicht Ignorieren.
Jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Grundsätzliche Aussage der eigentlichen Urteilsbegründung vorangestellt. Deshalb haben BVG-Urteile immer Grunsatzcharakter. Der Gesetzgeber hat in weiser Voraussicht das Persönlichkeitsrecht über das Verwaltungsrecht gestellt. Grundgesetz und Grundsatzurteile sind stets höher zu bewerten als Auslegungen des TSG, des PstG, Verwaltungsrecht und Durchführungsverordnungen. Auch Gerichte dürfen dies nicht Ignorieren.
Als Frau anerkannt werden!!!
Aber Du darfst diese Begründung doch nicht wörtlich nehmen ... hier steht nicht mehr, als dass man Dich nicht daran hindern kann, das TSG für Dich ungehindert in Anspruch zu nehmen ... mehr nicht. Es steht Dir deshalb nicht frei, Deine Geschlechtszugehörigkeit selbst und alleine zu bestimmen ...!... Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest Du Dir Urteile vom BVG und BGH am besten von einem Anwalt vorlesen lassen ...!... sowas ist nicht immer auf den ersten Blick verständlich !
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