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Transsexualität ist eine geschlechtliche Variation.
Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012
Ziel dieser Seite ist die gesellschaftliche Anerkennung von Transsexualität als geschlechtliche Variation und der Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung. Das Angebot stützt sich dabei auch auf Untersuchungen aus den Bereichen Humangenetik und Neurowissenschaft und bezieht dabei eindeutig Stellung: Auslöser für sowohl medizinische als auch gesellschaftliche Diskriminierung ist die falsche Sichtweise, die aus transsexuellen Menschen Personen machen will, die "psychisch gestört" sind, was nach dem offiziellen Katalog der zu behandelnden Krankheiten der WHO immer noch Stand der Dinge ist. Damit werden auch im Jahr 2010 Menschen, die behaupten, dass sie "im falschen Körper" geboren worden sind (bezogen auf den Geschlechtskörper) immer noch von Anhängern eines transphoben Weltbildes zu Lügnern und Nicht-Existenten Wesen erklärt. Diese Sichtweise als falsch zu entlarven, Diskriminierungen aufzuzeigen und Klischees zu bekämpfen soll genauso Ziel dieser Seite sein, wie die Erfüllung folgender Aussage:
Jeder Mensch hat ein Recht zu existieren.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Transsexualität ist eine geschlechtliche Variation, eine Abweichung körperlicher Merkmale vom angeborenen Geschlecht.
"Viele Leute machen einen klaren und manchmal sehr lautstarken Unterschied zwischen Intersexualität und Transsexualität. Der meiste Widerstand gegen die Verknüpfung dieser beiden Konzepte oder Kategorien kommt von von den intersexuellen Menschen, die annehmen ihre eigene Situation würde in den Augen der Öffentlichkeit durch diese Verknüpfung herabgewürdigt werden. Das ist bedauerlich. Beide geschlechtliche Minderheiten werden in der Gesellschaft stigmatisiert und ich denke, sie sollten nicht nur eher Verbündete in ihrem Kampf gegen Diskriminierung sein, sondern auch daran denken, dass sie Dinge gemeinsam haben. Ich behaupte, dass Transsexualität eine Form der Intersexualität ist. Ich schließe das aus meiner eigenen klinischen Erfahrung, meiner eigenen experimentelle Forschung und meinem Wissen über die Forschung von anderen. Ich akzeptiere, dass meine Gedanken zu diesem Thema die Ansicht einer Minderheit unter den Kollegen sowie Kolleginnen und Wissenschaftlern ist.
Ich glaube, dass Transsexuelle genauso intersexuell in ihren Gehirnen sind wie andere das vielleicht mehr offensichtlich so in ihren Gonaden, Genitalien, ihrem hormonellen Charakter, ihren Rezeptoren, enzymatischen oder chromosomalen Konstitution sind."
"Viele Leute machen einen klaren und manchmal sehr lautstarken Unterschied zwischen Intersexualität und Transsexualität. Der meiste Widerstand gegen die Verknüpfung dieser beiden Konzepte oder Kategorien kommt von von den intersexuellen Menschen, die annehmen ihre eigene Situation würde in den Augen der Öffentlichkeit durch diese Verknüpfung herabgewürdigt werden. Das ist bedauerlich. Beide geschlechtliche Minderheiten werden in der Gesellschaft stigmatisiert und ich denke, sie sollten nicht nur eher Verbündete in ihrem Kampf gegen Diskriminierung sein, sondern auch daran denken, dass sie Dinge gemeinsam haben. Ich behaupte, dass Transsexualität eine Form der Intersexualität ist. Ich schließe das aus meiner eigenen klinischen Erfahrung, meiner eigenen experimentelle Forschung und meinem Wissen über die Forschung von anderen. Ich akzeptiere, dass meine Gedanken zu diesem Thema die Ansicht einer Minderheit unter den Kollegen sowie Kolleginnen und Wissenschaftlern ist.
Ich glaube, dass Transsexuelle genauso intersexuell in ihren Gehirnen sind wie andere das vielleicht mehr offensichtlich so in ihren Gonaden, Genitalien, ihrem hormonellen Charakter, ihren Rezeptoren, enzymatischen oder chromosomalen Konstitution sind."
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