Mittwoch, 13. Juni 2012

Unterschied zu Transgender und Transsexualität

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Unterschied zu Transgender und Transsexualität

Abzugrenzen ist die Definition von Intersexualität von Transgender und Transsexualität: Transgender sind Menschen, die sich mit ihrem zugewiesenen Geschlecht falsch oder unzureichend beschrieben fühlen oder auch jede Form der Geschlechtszuweisung- bzw. -kategorisierung grundsätzlich ablehnen. Manche, aber keineswegs alle, intersexuellen Menschen sind Transgender. Während in einigen Organisationen und Bündnissen Transgender und intersexuelle Menschen zusammenarbeiten, da viele Gemeinsamkeiten gesehen werden, lehnen andere intersexuelle Menschen jede Zusammenarbeit mit Transgendern ab.

Für die medizinische Diagnose „Transsexualität“ hingegen ist Intersexualität formal ein Ausschlusskriterium. Die Diagnose „Intersexualität“ kann nur durch Chromosomenanalyse erfolgen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass intersexuelle Menschen, welche die Geschlechtsrolle wechseln, gar nicht erfahren, dass sie eigentlich intersexuell sind, und daher medizinisch und auch juristisch (Transsexuellengesetz, kurz TSG) wie transsexuelle Menschen behandelt werden.



Kastration

Der Begriff Entmannung ist einerseits eine Einengung des Begriffs Kastration, danach aber in einem umfassenderen Sinn als dieser selbst zu verstehen. Manchmal bezeichnet Entmannung eine Kastration, die mit einer Penektomie einher geht.
Während „Entmannung“ als veralteter medizinischer Begriff für die Kastration des Mannes mit der Entfernung der männlichen Keimdrüsen steht, stellt die Kastration selbst einen geschlechtsneutralen Begriff dar und ist somit bei Entfernung der weiblichen Keimdrüsen auch auf Frauen anwendbar.
Andererseits ist die Entmannung des Mannes mehr als eine Kastration, zumal darunter oft die gewaltsame Entfernung des Penis – wie bei Uranos und Agdistis in der griechischen und phrygischen Mythologie – als mehr oder weniger umfassende Entmachtung – oder im Falle von Agdistis, auch als Wandlung – zu verstehen ist.
In tiefenpsychologischem Sinn muss der Mann mit der Entmannung auf alles verzichten, was sein „Vermögen“ und seine Herrschaftsansprüche anbelangt
Unter einer Kastration (lat.: castrao, castratus für schwächen, berauben, entnehmen, entkräften) wird üblicherweise die operative Entfernung der Geschlechtsdrüsen verstanden.
Als Kastration wird auch die Zerstörung der Hoden, zum Beispiel durch ionisierende Strahlung (benötigt wird eine Gesamtdosis von ca. 10-12 Gray), oder die Unterdrückung der Hormonproduktion durch Pharmaka („chemische Kastration“ beispielsweise durch Cyproteronacetat) bezeichnet.
Bei Menschen ist die Verwendung des Begriffes „Kastration“ bei Frauen nur umgangssprachlich üblich. In der Medizin ist darunter eine Entfernung der Eierstöcke zu verstehen (Ovariektomie). In der Tiermedizin ist der Ausdruck auch für weibliche Tiere üblich.

 Folgen
Eine Kastration ist in jedem Fall ein schwerwiegender Eingriff mit weitreichenden Folgen für den Menschen oder ein Tier, sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechtes.
  • In allen Fällen (bei beiden Geschlechtern) führt die Kastration zu Unfruchtbarkeit.
Am schwerwiegendsten ist der Eingriff, wenn er vor der Pubertät vorgenommen wurde. Die Folgen bei einem Knaben sind beispielsweise:
Bei Kastration im Erwachsenenalter bleiben diese Wirkungen aus, aber es kann kommen zu
Die Kastration von Frauen (Ovariektomie) durch operative oder radiologische Ausschaltung der Eierstöcke beziehungsweise ihrer Funktion wirkt sich genauso stark aus, allerdings mit anderer Ausprägung.
[Möglicherweise erwünschte Folgen einer Kastration
Medizinische Anwendung beim Prostatakrebs
Die operative oder chemische Kastration kann in der Behandlung des Prostatakarzinoms angewendet werden. Da Prostatakarzinome in vielen Fällen testosteronabhängig sind, kommt es nach der Entfernung der Hoden (Orchiektomie) oder der chemischen Kastration mit LHRH-Analoga meist zu einem deutlichen Rückgang bzw. Stillstand der Krankheit, so dass der Patient meist über Jahre vor der Krankheit wieder Ruhe hat. Als „unerwünschte Effekte“ können die oben genannten Folgen auftreten, die nur teilweise medizinisch behandelt werden können.
Historisches
Die Kastration an Männern wurde in der gesamten Geschichte und vielen Kulturen durchgeführt: an Feinden zur Demütigung und um ihnen leichter ihre Frauen nehmen zu können und an Sklaven – besonders solchen, die einen Harem bewachen sollten (siehe Eunuch).
Erwachsene Kriegsgefangene oder Sklaven wurden überdies kastriert, um sie nicht nur zu erniedrigen, sondern auch fügsamer zu machen, da durch die starke Reduzierung des Testosterons die Aggressionsbereitschaft nachlässt.
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden auch Knaben zur Erhaltung ihrer hohen Stimme kastriert, eine Praktik, die noch bis vor 150 Jahren regelmäßig in Italien angewandt wurde. Ein berühmtes Beispiel ist Carlo Broschi, genannt Farinelli, der italienische Kastratensänger.
Laut verschiedener Quellen soll die mythische assyrische Königin Semiramis eine der ersten Herrscherinnen gewesen sein, die die Kastration von gefangenen Feinden befahl.
Die Priester der antiken Göttin Kybele (Galli, auch Galloi) waren Eunuchen. Der Kult hatte sich aus Kleinasien über das gesamte Römische Reich verbreitet. Jedes Jahr zur Zeit des Frühlingsfestes fanden rauschhafte Feste statt, bei denen sich Anhänger des Kultes selbst verstümmelten. Sie schnitten sich mit einem Zeremonienschwert oder auch einem scharfkantigen Gegenstand die Genitalien ab und warfen diese in die Menge der Zuschauer. Der Betreffende musste den Eunuchen-Neuling mit Frauenkleidern versorgen. Viele Eunuchen-Priester litten infolge der stümperhaft durchgeführten Kastration unter Infektionen der Harnröhre und unter dauerhafter Blasenschwäche.
Im Kaiserreich China wurden noch bis zur Gründung der Republik 1912 Knaben von ihren Eltern als Palasteunuchen an den Kaiserhof verkauft und in einer lebensgefährlichen Prozedur von dafür ausgebildeten Leuten kastriert.
Jedoch gibt es von jeher auch Kulturen, welche die Kastration strikt ablehnen, als Beispiel sei das Judentum genannt; orthodoxe Juden kastrieren auch keine Tiere.
Der frühchristliche Theologe Origenes hatte sich selbst entmannt, um ideal ehelos zu leben (Matthäus 19, 11 f.), scheint das aber später als Irrweg angesehen zu haben. Die Kirche missbilligte eine solche Verstümmelung, aber erst Papst Sixtus V. sprach ein klares Verbot aus (7. Juni 1587), (siehe auch: Eunuchen für das Himmelreich).
Der irreversible Eingriff der chirurgischen Kastration wurde oft bei wiederholt rückfälligen und anders nicht beeinflussbaren Sexualstraftätern vorgenommen. Die (reversible) hormonelle Kastration durch Antiandrogene wird in einzelnen Bundesstaaten der USA weiterhin bei Sexualstraftätern (mit deren Einwilligung) vorgenommen. Jedoch ist diese Therapie wesentlich weniger wirksam, als vielfach in der Öffentlichkeit angenommen wird: Es hat eine ganze Reihe von Fällen gegeben, wo chemisch oder körperlich Kastrierte dennoch weiterhin Sexualstraftaten begingen.
Recht
Eine ohne Einwilligung am Menschen vorgenommene Kastration ist strafbar als schwere Körperverletzung. Die Einwilligung kann bei Körperverletzung jedoch gegen die guten Sitten verstoßen und daher für die Rechtswidrigkeit der Tat bedeutungslos sein. Die Kastration Minderjähriger ist verboten (§ 1631 c BGB) wird jedoch bei intersexuellen Menschen mit der Begründung einer Heilbehandlung auch an Kleinkindern und Jugendlichen durchgeführt.
Die Kastration kann dazu führen, dass ein Sexualstraftäter, gegen den Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet ist, nicht mehr als gefährlich anzusehen ist. Gemäß § 67 d Abs. 2 StGB kann dann eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht kommen.
In Österreich ist die Kastration – außer bei medizinischer Indikation – verboten. In sie kann auch nicht eingewilligt werden (§ 90 Abs 3 StGB).
Entfernt ein Arzt seiner Patientin bei einer Operation den Eierstock ohne ihre Einwilligung und noch dazu ohne Notwendigkeit die Gebärmutter, steht der Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. Angemessen sind dafür 10.000 Euro (Az.: 9 O 12563/02, LG München).
Kastration in heutiger Zeit
In der heutigen Zeit wird die Kastration in den meisten Kulturen grundsätzlich und einhellig abgelehnt. Eine Kastration Minderjähriger zur Bewahrung der Stimme ist – wie oben beschrieben – verboten.
Eine freiwillige Kastration Erwachsener (über 25 Jahre) ist in Deutschland durch das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG[1]) vom 15. August 1969 geregelt. Bei Einwilligungsunfähigen ist jedoch die Kastration auch durch Einwilligung des Betreuers und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Rahmen dieses Gesetzes möglich. Das andere Gesetz nachdem „freiwillige Kastrationen“ durchgeführt werden ist das TSG nach dem transsexuelle Menschen ihr Geschlechtswechsel ermöglicht werden soll. In Deutschland muss sich z. B. ein verheirateter Mensch, der sich einer „Geschlechtsanpassung“ unterziehen will, scheiden und kastrieren lassen, um die volle rechtliche Gleichstellung im anderen Geschlecht zu erhalten. Auch bei intersexuellen Menschen ist eine Kastration möglich.
Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht. Eine Änderung an der „sexuellen Orientierung“ wird nicht erwartet, sondern der verminderte Drang (bzw. Leidensdruck) diese „sexuelle Orientierung“ in die Tat umzusetzen. Eine Alternative ist eine medikamentöse Kastration mit Antiandrogenen
Mfg eure Moderatorin
Nikita Noemi

2 Kommentare:

  1. Ich lasse mich freiwillig kastrieren und habe bereits den Termin und die Uro Klinik Ärzte wo dies auf eigen Wunsch an mir ausführen.

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    1. Für alles was Dir gut tut, viel Erfolg und Selbstbewusstseins mfg Nikita Noemi

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