Samstag, 30. Juni 2012

Verbotene Liebe

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Verbotene Liebe




Überarbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer2012

 

Der Bundestag hat abgelehnt, wieder einmal. Homosexuelle bleiben Eheleute zweiter Klasse, weil homophobe Moralisten siegen. Eine Schande für unseren freiheitlichen Staat, denn es gibt kein gutes Argument gegen die Öffnung der Ehe.
Ich kann die Frage nicht mehr hören. Weil darin die ganze stinkende Essenz dieser falschen Moralisten zusammentropft, die aus irgendwelchen Gründen wissen wollen, was abseits von Dingen, die Menschen schaden, richtig und was falsch sein soll.
Darf die Marie mit der Eva, der Peter mit dem Tom? Na klar. Weil es niemandem schadet, sondern nur zwei Menschen Freude bringt. Leider ist die Bundesrepublik auch abseits speckiger Stammtische noch nicht so weit, noch nicht so frei. Der Bundestag hat gestern bewiesen, wie sehr Homophobie in ihm verankert ist – und damit zwangsläufig im Herz der Gesellschaft. Dort hatten Grüne und SPD einen Gesetzesentwurf sowie einen Antrag gestellt, wollten entweder die sofortige Öffnung der Ehe für Homosexuelle beschließen oder vereinbaren, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz erarbeitet. Zweimal „Nein“ gab es dafür, von der Union wie von der FDP.
Keine Schwulen und Lesben im Standesamt
Was für ein Irrsinn. Das Land hat mit Guido Westerwelle einen Außenminister, der Deutschland zwar in der Welt vertritt und an so weitreichenden Entscheidungen wie Krieg und Frieden beteiligt ist, von Staatswegen aber nicht heiraten darf. Ja, sogar seine eigene Partei stimmt dagegen, wobei man der FDP noch zu Gute halten kann, dass sie sich zur Ablehnung wegen ihres Koalitionspartners genötigt sah und sie nicht an Überzeugung krankt. Das macht es dann lediglich feige.
Die Ehe ist in Deutschland von der Verfassung her besonders geschützt. Mit ihr gehen diverse Pflichten, Rechte und Privilegien einher, man bürgt füreinander, zahlt weniger Steuern und einiges mehr – dürfen aber nur Männer mit Frauen und Frauen mit Männern. Gleichgeschlechtliche Paare müssen sich mit einer „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ zufrieden geben, haben einige wichtige Privilegien (Steuern) nicht und werden gezwungen, sich von einem Notar „ehelichen“ zu lassen, während das Standesamt den „richtigen“ Paaren vorbehalten ist. Offiziell als Eheleute erkennt der Staat sie nicht an. Warum?
Der Mann soll nicht bei dem Manne liegen
Bricht man die Frage nach der Gleichstellung herunter, dann gibt es nur zwei Argumente: Das erste sagt, Männer und Frauen soll die Ehe vorbehalten seinen, weil sie Kinder bekommen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht und erklärte, der Schutzbereich der Ehe gelte für „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Das Argument ist schnell entkräftet: Längst nicht alle Männer und Frauen bekommen Kinder, immer weniger Ehen sind von Dauer und prinzipiell können auch Gleichgeschlechtliche Kinder „haben“.
Es ist ja auch keine Schwierigkeit, Lebensgemeinschaften mit Kindern besonders zu fördern, wenn man hier die Bedeutung für die Gesellschaft betonen möchte. Geradezu feige ist es, wenn sich Parlamentarier des Bundestages auf das Verfassungsgericht als Kronzeugen berufen, wie es die Union gestern tat: Der Bundestag beschließt Gesetze, nicht das BVerfG. Ein Gesetz zur Ehe, das auf der Freiheit und Gleichheit aller Menschen fußt, würde vom Gericht kaum kassiert.
Alles läuft deshalb auf Argument zwei hinaus: Der Mann soll nicht bei dem Manne und das Weib nicht bei dem Weibe liegen – also irgendeine Art religiöser, „moralischer“ oder anderer, äußerst fragwürdiger Einwand. Die entsprechende Auffassung geht von einem Idealbild aus, das sagt, so soll es sein. Das darf der Staat nicht. Denn in der Bestimmung des Ideals schwingt immer auch die Vorstellung von unterschiedlicher Wertigkeit mit und die sagt hier, Homo-Paare sind weniger (schützens-)wert.
Wir stoßen auf den schmutzigen Kern des Pudels: Mit nichts lässt sich die Wertigkeit begründen als mit der Haltung, dass Homosexualität etwas außerhalb der Ordnung sei, etwas weg von der Normalität, wider der Natur.
Ein freiheitlicher Staat hat darüber nicht zu urteilen
Natur und Ordnung können jedoch kein Anwalt sein. Vielleicht ist es für eine Spezies sogar von Vorteil, wenn ein Teil der Population seine gesamte Kraft und Lebenszeit darin investiert, Weltreiche zu erobern (Friedrich der Große) Hymnen für die Ewigkeit zu schreiben (Freddie Mercury), die Literatur für immer zu prägen (Shakespeare), weltberühmte Schauspielerin zu werden (Marlene Dietrich ) oder einfach in allem genial zu sein (Leonardo da Vinci). Und nicht von den besten Jahren an mit Windelwechseln, schlechtem Schlaf und irgendwelcher Arbeit beschäftigt zu sein, weil ja Mäuler zu stopfen sind. Das wird wissenschaftlich ernst diskutiert.
Ganz gleich, ein freiheitlicher Staat hat darüber nicht zu urteilen. Jede Religionsgemeinschaft kann sich gerne Regeln geben und sich weigern, auch Lesben und Schwule zu trauen. Niemand muss einer solchen Religion beitreten. Der Staat aber hat diese Freiheit nicht. Wenn ein Paar vor das Standesamt tritt, dann ist egal, ob Mann, ob Weib – genauso egal wie schwarz oder weiß, katholisch oder evangelisch. Alles andere greift auf entwürdigende Weise in die Grundrechte ein. Nein, es gibt kein gutes Argument gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Sie abzulehnen ist entlarvend und ein Skandal.


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