Samstag, 21. Juli 2012

Das Recht auf Identität - ein Menschenrecht!?


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Neue Überarbeitung von Nikita Noemi Rothenbächer 2012


Das Recht auf Identität - ein Menschenrecht!?

A) Definition von Identität

Identität, die - [spätlateinisch identitas, zu lat. idem = derselbe]: "Echtheit einer Person oder Sache; völlige Übereinstimmung mit dem, was sie ist oder als was sie bezeichnet wird."

1. Was ist "die Echtheit meiner Person"? Das Gegenteil ist ja unecht. Bin ich ein Original oder nachgemacht oder verfälscht?

2. Was soll ich unter der völligen Übereinstimmung mit dem was ich bin verstehen? Wie kann ich sie erkennen?

3. Was bedeutet die völlige Übereinstimmung mit dem als was ich bezeichnet werde?

Bei meiner Geburt wurde ich auf Grund der geltenden Gesetze so registriert, dass ich unverwechselbar gegenüber allen Menschen dieser Erde im Geburtenbuch erscheine. Da ich mich zu meiner Identität noch nicht äußern konnte wurde ich nach optisch sichtbaren Merkmalen zugeordnet und mit einem Namen versehen. Dieser Vorgang geschieht täglich Hunderte mal, ohne dass sich die Beteiligten irgendwelche Gedanken dazu machen, oder machen müssen. Doch es gibt auch "Störfälle". Auf die Ursachen und Hintergründe für solche Fälle muss später noch eingegangen werden.

Ich stelle zunächst für mich fest, dass das 3. Kriterium von Identität, die Fremdbestimmung, als erstes festgelegt wird, von Menschen in meinem direkten Umfeld bei der Geburt, die glauben richtig zu handeln, ohne dass sie wissen können, ob die beiden anderen Kriterien erfüllt sein werden. Ich wurde also als Original definiert und mit Merkmalen beschrieben, die als unverwechselbar meine Identität beschreiben sollten. Diese fremdbestimmte "Echtheit meiner Person" wird mich mein ganzes Leben lang begleiten, in meinem Umfeld, Schule und Beruf, bei Behörden aller Art, bis am Ende meines Lebens wieder fremde Menschen bescheinigen werden, dass ich, der Tote, mit dem bei der Geburt bestimmten Original übereinstimme. Im Sterbebuch wird dann festgehalten, dass ich, das Original, nicht mehr existiere.

Für den Großteil aller Menschen wird das 3. Kriterium von Identität, die Fremdbestimmung, ihr ganzes Leben lang die einzige, stillschweigend hingenommene Definition von Identität sein und bleiben. Sie werden sich nie ernsthaft die folgenden Fragen stellen:

* Wer bin ich?
* Warum bin ich ICH?
* Warum bin ich so und nicht anders?

Diese Menschen werden nie in ihrem Leben danach suchen ob das 1. und 2. Kriterium der Definition von Identität für sie zutreffen. Sie werden gar nicht erfahren, dass es diese beiden Kriterien überhaupt gibt. Sie akzeptieren das 3. Kriterium, die Fremdbestimmung für sich ohne Wenn und Aber. Damit erfahren sie aber auch nie, dass ihre Identität von Anfang an fremdbestimmt war. Für diese Menschen spielt es auch keine oder nur eine untergeordnete Rolle, nach welchen Merkmalen ihre Identität, die Beschreibung des Originals, vorgenommen wird. Bedeutung erlangen diese Merkmale erst, wenn es sich um einen der "Störfälle" handelt, oder wenn es im späteren Leben zu "Störungen" kommt.

B) Gesetzliche Grundlage und Merkmale für die Fremdzuweisung

Der Gesetzgeber hat in Deutschland sehr enge, verpflichtende Grenzen vorgegeben, innerhalb derer die Fremdzuweisung und Registrierung eines neugeborenen Menschen zu erfolgen hat. Maßgeblich dafür ist das Personenstandsgesetz (PStG) von 1957 und hier speziell das Geburtenbuch, eines der Personenstandsbücher. Die bis 1876 geführten Kirchenbücher wurden zunächst durch die staatlich geführten Standesregister abgelöst. (Die Vereinheitlichung des Rechtes wurde erst durch den Zusammenschluss der deutschen Staaten zum Deutschen Reich von 1871 möglich.) Am 3.11.1937 wurde das Personenstandsgesetz verabschiedet, dessen Aufbau, Inhalt und Wortlaut auch Grundlage des am 18.05.1957 verabschiedeten PStG war. Die per Gesetz verpflichtend vorgeschriebenen Identitätsmerkmale für die Fremdzuweisung sind im dritten Abschnitt des PStG § 21 aufgeführt:

1. Vor- und Familiennamen der Eltern, deren Beruf und Wohnung, sowie die Staatsangehörigkeit, wenn sie nicht Deutsche sind und die ausländische Staatsangehörigkeit nachweisen können,

2. Ort, Tag und Stunde der Geburt,

3. Geschlecht des Kindes,

4. Vornamen und Familiennamen des Kindes.

Zusätzlich muss Vor- und Familienname, Beruf und Wohnort desjenigen festgehalten werden, der die Geburt anzeigt.

Außerdem regelt das PStG im § 16, dass die Anzeige einer Geburt innerhalb einer Woche erfolgen muss und im § 20, dass der Standesbeamte die Angaben des Anzeigenden nachprüfen muss, wenn er an ihrer Richtigkeit zweifelt.

Abgesehen von dem Fall eines Findelkindes, oder der Abgabe eines Kindes in der "Babyklappe", wird es bei dem 2. Identitätsmerkmal in der Praxis selten zu Irritationen kommen. Die meisten Menschen identifizieren sich ihr ganzes Leben lang mit ihrem Geburtstag und Geburtsjahr.


C) Probleme bei der Fremd-Zuweisung!

Zunächst möchte ich nur anreißen, welche Probleme bei der Fremdzuweisung entstehen können, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und wie derzeit versucht wird sie zu "lösen", damit eine "ordentliche" Eintragung ins Geburtenbuch gemacht werden kann. Ich werde jetzt noch nicht darauf eingehen, welche Folgen dies für die selbstbestimmte Identität haben kann und wird.

Das Identitätsmerkmal "Eltern" bezeichnet Mutter, Vater und deren Beruf. Abgesehen von der Ausnahme Findelkind oder Babyklappe/anonyme Geburt ist die Mutter bekannt und im Geburtenbuch eingetragen. Dies gilt auch dann, wenn ein Baby von Anfang an zur Adoption freigegeben wird. Bei der Adoption wird aber den Adoptiveltern eine Geburtsurkunde ausgehändigt, die das Kind als ihr leibliches Kind ausweist. Es erfolgt dann von Amtswegen eine geänderte Fremdzuweisung, ohne dass diese Änderung öffentlich wird (es wird ein Auskunftssperrvermerk im Geburtenbuch gemacht).

Bei der leiblichen Mutter wird nicht selten der Beruf der Mutter falsch eingetragen, dies sogar mit Wissen des Standesbeamten.
In diesen Fällen finden wir dann die Eintragung "Hausfrau".

Hinter dieser Eintragung können stehen: Prostituierte, Nachtclubtänzerin, Bardame, aber auch Schülerin, Auszubildende, Fabrikarbeiterin, Obdachlose, ... Ursache für diese "unwahre" Eintragung ist die Vorstellung der Erwachsenen, dass der Beruf Hausfrau ja sozial anerkannt ist, der wahre Beruf der Mutter jedoch der späteren Identifizierung des Kindes mit seiner Mutter störend im Wege stehen könnte. 

Was dabei aber übersehen wird ist die Tatsache, dass schon bei der Geburt des Kindes ein Lügengebäude aufgebaut wird, an dem auch später festgehalten werden muss oder das eben später nicht nur erklärt werden muss, sondern auch noch zusätzlich zu erklären ist, warum überhaupt zunächst gelogen wurde. Übersehen wird dabei allerdings, dass Kinder von Anfang an intuitiv spüren, wenn Erwachsene ihnen etwas verschweigen oder sie von ihnen belogen werden. Ein Kind reagiert darauf und macht sich im Rahmen seiner bisherigen Erfahrung einen Reim auf das Gefühl, ohne dass dies nun wiederum von den Eltern erkannt wird.

(Dies gilt übrigens grundsätzlich für jedes Verschweigen und Lügen der Eltern gegenüber einem Kind bis etwa zum 6. Lebensjahr. Die Wissenschaft weiß, dass ein Mensch nie mehr in seinem Leben so lern- und leistungsfähig sein wird wie im Alter von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr.)

Bei der Eintragung des Vaters kommt es weitaus häufiger zu "Störfällen" einer ordentlichen Fremdzuweisung der Identität als bei der Mutter. Klassische Fälle sind:

* Der Partner oder Ehemann wird als Vater eingetragen, obwohl er nicht der Vater ist. Dies kommt ohne Wissen des eingetragenen Vaters zu Stande, manchmal aber auch mit dessen Wissen.

* Von der Mutter wird ein Vater angegeben, der weder Partner noch Ehemann ist. Der Vater akzeptiert diese Angabe, zweifelt sie später oder sofort an.

* Die Mutter kennt den Vater zwar, verweigert aber die Angabe des Vaters und behauptet ihn nicht zu kennen.

* Die Mutter kennt den Vater tatsächlich nicht.

* Die Mutter wurde vergewaltigt, der Täter ist bekannt. Einen Anspruch, dass er als Vater eingetragen wird hat der Täter jedoch nicht, es sei denn, die Mutter würde dem ausdrücklich zustimmen.

* Ein späterer Partner der Mutter ist bereit das in die Partnerschaft eingebrachte, zunächst uneheliche Kind zu adoptieren. Es erfolgt, wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, der Sperrvermerk im Geburtenbuch und die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde, die den Mann als Vater wie von Anfang an darstellt.

* Durch den "Fortschritt" der medizinischen Wissenschaft sind neue Probleme im Zusammenhang mit der Elternschaft eines Kindes entstanden und damit mit seiner Abstammung, einem Teil der Identitätsfestlegung. Wer ist der Vater, wenn der Samen aus einer Samenbank stammt? Wer ist die Mutter, wenn das Kind von einer Leihmutter ausgetragen wurde? Welche ethischen, aber auch Identitätsprobleme ergeben sich daraus?

Der Gesetzgeber verpflichtet die in die Geburtsurkunde eingetragenen Eltern nicht ihr Kind über den "Störfall" und seine wahre Identität spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt zu informieren. Ganz im Gegenteil ist mir ein konkreter Fall bekannt, bei dem das Gericht, welches von dem Kind wegen seiner Zweifel angerufen wurde, die Rechte der Mutter auf Verschweigen der Wahrheit höher eingestuft hat als das Recht des Kindes auf seine wahre Identität. In diesem Fall wurde dem Kind auch ausdrücklich verweigert Einblick in das Geburtenbuch zu nehmen, in dem ja der Sperrvermerk stand. Es gab auch andere Fälle in denen es dann zu einem Nachgeben der Eltern, also einem Vergleich kam und in denen das Gericht dem Anspruch des Kindes auf Auskunft folgte.

Für jeden ist aber damit völlig klar, dass es keinerlei Rechtssicherheit für Kinder gibt, vor allem keinen einklagbaren Anspruch. Meines Erachtens müsste aber der Anspruch des Kindes, alles was seine Identität begründet zu erfahren rechtlich abgesichert sein. Dies vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass es gerade die staatliche Ordnung ist, die auf dem Bestand der Fremdzuweisung starr als Grundlage gesellschaftlicher Ordnung beharrt.

Das vierte Identitätsmerkmal der Fremdzuweisung betrifft den Vornamen und Familiennamen des Kindes. Der Familienname des Kindes leitet sich ja direkt aus dem ersten Identitätsmerkmal ab und gibt entsprechend den gesetzlichen Regelungen Auskunft über die Herkunftsfamilie des Kindes. Insofern gilt für ihn alles was ich bisher zum ersten Merkmal ausgeführt habe.

Deutlich anders verhält es sich mit dem Vornamen des Kindes. Im Geltungsbereich des PStG muss er den Bedingungen des Namensrechtes, seinen Ausführungsbestimmungen und zugeordneten Rechtsverordnungen entsprechen. Schon seit Einführung der Standesregister im Deutschen Reich seit 1871 galt die Vorschrift, dass der Vorname so gewählt werden muss, dass aus ihm eindeutig das Geschlecht hervorging. Mit dem 1937 eingeführten PStG wurde vor allem das Namensrecht deutlich eingeschränkt.
Der Vorname musste so gewählt werden, dass das Kind auch eindeutig als deutsches Kind zu erkennen war. Erst seit der Neufassung von 1957 wurde das Namensrecht und die Auswahl der zur Verfügung stehenden Vornamen Schritt um Schritt, auch der sozialen und kulturellen Wandlung entsprechend, erweitert und angepasst.

Eine wesentliche Vorschrift ist jedoch stur erhalten geblieben. Wird für ein Kind ein Vorname gewählt der geschlechtsneutral ist oder aus dem das Geschlecht nicht eindeutig erkennbar ist, so muss ein zweiter Name gewählt werden, der dieser Bedingung entspricht. In keinem Fall darf ein Vorname gewählt werden der dem anderen Geschlecht zugeordnet ist. Die einzige Ausnahme davon bildet der Beiname Maria, der auch für Jungen zusätzlich gegeben werden darf.

Das vierte Identitätsmerkmal, der Name, steht also in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem dritten Identitätsmerkmal, dem Geschlecht. Glücklicherweise führt diese Koppelung von Name und Geschlecht in ca. 98% aller Fälle zu keinen Problemen. Für die restlichen 1,2 - 1,8% wird aber genau diese Koppelung zum Problem. Sie sind "Störfälle" der Fremdzuweisung der Identität, deren man sich auf die seltsamste Art und Weise zu entledigen versucht. Die dabei entstehenden Hauptprobleme sind:

1. Es gibt weder eine verbindlich rechtliche Definition von Geschlecht, noch gibt es eine wissenschaftliche Definition. Der Begriff Geschlecht wird lediglich dual existierend begriffen, basierend auf religiösen und kulturellen Vorstellungen (ohne gesicherten Inhalt, wie sich Freud in einer seiner frühen Schriften ausdrückte).

2. Hilfsweise wird wegen der unter 1. aufgeführten fehlenden Bedingungen das Aussehen des genitalen Geschlechtes beim Neugeborenen als einziges Kriterium für Geschlecht genommen. Ein einziges Kriterium von Geschlecht wird also zum Geschlecht eines Menschen gemacht. Ein Mann ist ein Mann weil er einen Penis hat, eine Frau ist eine Frau weil sie eine Vagina hat.

3. Das Ergebnis des Blickes der Hebamme zwischen die Beine des Babys wird zum unumstößlichen Dogma erhoben.

4. Bei genitaler Uneindeutigkeit oder genitaler Mehrdeutigkeit führt dies dazu, dass dem Kind ein Geschlecht solange vorenthalten bleibt bis es genital so weit wie irgend möglich eindeutig ist. Bei der Herstellung dieser Eindeutigkeit wird billigend in Kauf genommen, dass dies ein Eingriff in das Leben und die Gesundheit eines nichteinwilligungsfähigen Menschen ist. Auch heute noch wird dies damit begründet, dass dem Kind gesellschaftliche Ausgrenzung erspart werden soll und der Gesetzgeber ja nur die Eintragung von männlich oder weiblich ins Geburtenbuch zulasse. (Das Preußische Landrecht war da um 1835 schon weiter; man hatte begriffen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und vorgesehen, dass auch Zwitter als Geschlecht in solchen Fällen eingetragen werden darf. Durch die Reichsgründung wurde diese Einsicht wieder verworfen, wohl als Zugeständnis an katholisch dominierte deutsche Länder.)

Die überdimensionale Bedeutung, die dieser Fremdbestimmung der Identität beigemessen wird möchte ich an dieser Stelle nur an einem aktuellen Fall deutlich machen und gleichzeitig in Frage stellen. Während es relativ einfach möglich ist und gesetzlich geregelt, den Familienname später zu ändern, eben anders als er zunächst im Geburtenbuch festgelegt wurde, scheint es beim Versuch den Vornamen zu ändern unüberwindliche Hindernisse zu geben. Ich darf dazu einen aktuellen Fall darstellen (Name und Ort sind mir bekannt, hier selbstverständlich aber geändert).

Martha, ein Mädchen von jetzt 27 Jahren, hat schon mehrfach versucht ihren Vornamen in Rebecca ändern zu lassen. Hintergrund für diesen Änderungswunsch ist die Tatsache, dass sie jedes Mal, wenn sie mit diesem Namen angesprochen wird daran erinnert wird, dass sie von ihrem Vater jahrelang missbraucht wurde. Dieser Missbrauch hat schwere psychische Langzeitschäden bei ihr hervorgerufen, führte zu Lernverhinderung, Entwicklungsblockade und in Folge zu Störungen der sozialen Integrationsfähigkeit. Weitgehend respektiert ihr Umfeld das Problem mit dem Namen und nennt sie Rebecca. Doch wenn sie Post von Ämtern bekommt oder in der Sozialeinrichtung, in der sie ihren Lebensunterhalt verdient, neue Mitarbeiter auftauchen, kommt es immer wieder zur Konfrontation mit dem Namen Martha und damit mit ihrer Vergangenheit. Obwohl ein psychiatrisches Gutachten dringend rät der Änderung des Vornamens zuzustimmen wurde dies bereits in zwei gerichtlichen Verfahren als kein ausreichender Grund angesehen und der Antrag auf Änderung des Vornamens abgelehnt, da er ja für sich selbst keine diskriminierende Wirkung für die Antragstellerin bedeuten würde. Die von ihr subjektiv empfundene Diskriminierung müsse eben durch therapeutische Maßnahmen überwunden werden. Die Richter akzeptierten auch nicht, dass aus den Gutachten hervor ging, dass alle therapeutischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

Obwohl sich die junge Frau, durch das Erleben in der Vergangenheit, nicht mit dem zugewiesenen Namen identifizieren konnte, stellte der Richter die zugewiesene Identität über das Recht der Frau ihre eigene Identität zu definieren. Ob dies mit den Menschenrechten und der Würde des Menschen im Sinne des Grundgesetzes Art. 1 vereinbar ist stelle ich hier ausdrücklich in Frage.

D) Der Prozess der Selbstidentifikation

Das 2. Kriterium der Definition von Identität sagt aus, dass es eine völlige Übereinstimmung mit dem, was ich bin geben muss. Woher aber weiß ein Kind, ein Jugendlicher, später der Erwachsene was er ist?

Jedem mindestens durchschnittlich gebildeten Bürger unseres Landes ist klar, dass die kulturelle, soziale und religiöse Basis auf der ein Mensch aufwächst entscheidend für seine Entwicklung und Identifikation ist. Versuchen Sie sich folgendes vorzustellen:

Sieben Paare im Alter zwischen 30 -35 Jahre treffen sich. Alle haben Englisch gelernt, so dass sie sich verständigen können. Jedes einzelne Paar ist bis dahin jedoch global gesehen relativ isoliert und im Einklang mit seinem Kulturraum aufgewachsen. Sie kommen aus Deutschland - Nord Kanada - Peru - Iran - Zentralchina - Zentralafrika - Südindien Diese Paare verbringen zwei Wochen miteinander, tauschen ihre Lebenserfahrungen aus, sprechen über ihre Perspektiven und Ziele, berichten über ihr Selbstverständnis und den Weg, den sie dabei beschritten haben und darüber, wie sie zu einem Paar wurden. (Ich überlasse es dem Leser sich Gedanken darüber zu machen, was die Paare voneinander erfahren.)
In einem zweiten Experiment sollten Sie sich vorstellen, ein Partner dieser Paare sei deutscher Abstammung, von Geburt an aber im jeweiligen Land, im Kontakt mit der Bevölkerung, aufgewachsen. Was werden die sieben Paare dann in diesen beiden Wochen von sich und übereinander erfahren?

Ich habe diese beiden Gedankenexperimente vorangestellt, damit jedem klar wird, dass der Prozess der Selbstfindung, das Erkennen der eigenen Identität, nur im Wechselspiel zwischen dem Wachsen des eigenen Bewusstseins und der Reflexion durch die Außenwelt in Gang kommt. Das, was die Außenwelt reflektiert besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten:

1. dem, was sie sieht und erlebt, stimmig oder irritierend und

2. dem, was sie auf Grund der Fremdzuweisung der Identität erwartet.

Wenn nun der einzelne Mensch die Reaktion der Außenwelt auch für sich als stimmig erlebt und sich damit entwickeln und einrichten kann, dann wird er sich selten einer eigenen Identität bewusst. Die Frage: "Wer bin ich?" wird sich ihm nicht stellen. Wird die Frage an ihn gestellt: "Wer bist Du?", so wird die Antwort lauten: "Das siehst Du doch - das steht in meinem Ausweis - o.ä.", oder es kommt sogar als Antwort: "Das weißt Du doch. Was soll die dumme Frage."

Dieser Mensch übernimmt für sich das 3. Kriterium für Identität als das einzig notwendige. Die Echtheit seiner Person und die völlige Übereinstimmung mit dem was er ist, leitet er daraus ab, ohne sich dessen bewusst zu sein, dass er bei seiner Geburt mit fremdbestimmten Identitätsmerkmalen beschrieben wurde.

Der Prozess der Selbstidentifikation, die Suche nach der eigenen Identität findet nicht statt. Warum auch sollte er stattfinden? Es gibt keine Veranlassung dafür oder der Mensch erkennt keinen Anlass um nach seiner Identität zu suchen. Ich denke, dass dies so völlig in Ordnung ist.

Es wäre aber in keinem Fall in Ordnung, wenn ein Mensch, ausgelöst aus irgendwelchen Gründen, sich auf die Suche nach seiner Identität macht und dabei entweder ausgegrenzt wird oder absichtlich behindert wird. Genau dies aber geschieht ständig in unserer Gesellschaft. Die bei der Geburt festgestellten Identitätsmerkmale werden in den Rang einer unumstößlichen Wahrheit erhoben, an der nicht gerüttelt werden darf. Dies gilt sogar für die Fälle, in denen die Feststellung der Identitätsmerkmale nicht mit den dann festgelegten Merkmalen übereinstimmt. Die Lüge im Geburtenbuch wird amtlich zur Wahrheit erhoben. Der neugeborene Mensch wurde von Anfang an, entgegen dem Gebot des Grundgesetzes, in seiner Entwicklung beeinflusst, bis hin zu behindert und belogen.

Der Art. 1 GG garantiert jedem Menschen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." und der Art. 2 GG sagt im Abschnitt 1 ausdrücklich: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ..." und im Abschnitt 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Gegen alle 3 Zusagen des GG wird auch von Amtswegen laufend verstoßen. Eine oft fadenscheinige Abwägung von Rechtsgütern und kulturelle Vorgaben sind meist die Ursache.

Im Zusammenhang mit dem Prozess zur Selbstidentifikation möchte ich noch ein paar Gedanken anreißen, wissend, dass damit das Thema natürlich nicht erschöpfend betrachtet ist. Identität bedeutet ja die völlige Gleichheit zweier oder mehrerer Dinge. Jeder einzelne Mensch der zurzeit lebt, je gelebt hat und in Zukunft leben wird, ist aber ein unverwechselbares Unikat. Es ist ausgeschlossen, dass es je zwei völlig identische Menschen geben wird. Von der Wissenschaft wurde behauptet, dass die Möglichkeit des Klonens identische Wesen hervorbringt. Wenn ich hier den Fall des Klonschafes Dolly anführe, angeblich ein Duplikat ihrer Mutter, dann führt genau dieser Fall die Behauptung der Wissenschaft ad absurdum. Wäre Dolly ein identisches Duplikat ihrer Mutter, dann müsste Dolly auch heute noch leben. Sie tut es aber nicht! Die Wissenschaft überschätzt sich in ihrer Fähigkeit die Schöpfung zu überlisten oder selbst zu schöpfen doch erheblich. Auf der anderen Seite aber sucht sie bei ihren Fehlschlägen ausschließlich im Bereich technischer oder stofflicher Dinge.

An dieser Stelle erinnere ich mich an eine Aussage, die ich schon vor Jahren einmal gemacht habe. "Die medizinischen und psychologischen Wissenschaften, vor allem in ihrer immer stärker werdenden Spezialisierung, könnten hervorragende Wissenschaften sein, wenn sie es nicht ständig mit einem erheblichen Störfaktor zu tun hätten, dem Menschen. In seiner Individualität lässt er sich eben nur sehr eingeschränkt normieren, so dass die Anwendung von Forschungsergebnissen nur individuell angepasst erfolgen kann und es dabei sogar zu paradoxen Ergebnissen kommen kann."

Jeder einzelne Mensch ist ein Unikat, aber nicht jeder Mensch ist in der Lage mit dieser absoluten Individualität umzugehen.
Es ist völlig natürlich, dass ein Mensch lernt mit zugewiesenen und erwarteten Rollen umzugehen. Fühlt er sich dabei wohl, dann wird ihm nicht bewusst, dass es eine Rolle ist, die er selbst als sein Leben begreift.

Wird er in seiner Rolle von der Umwelt akzeptiert und darin bestärkt, dann wird er sie ausbauen. Der Mensch kann dann auch eintauchen in die Gemeinschaft derer, die diese oder eine dazu passende Rolle leben und muss sich nicht als Individuum behaupten.

Sein ICH-Gefühl braucht sich nicht zu entwickeln, denn das WIR-Gefühl gibt den nötigen Halt. Der Mensch baut einen unsichtbaren Zaun um seine Welt und sein Lebensverständnis. Die Gruppe und der Zaun geben ihm den nötigen Halt. Es entsteht ein von der Gruppe geschaffenes Bild von der Lebensrealität, das aber eben nur ein kleiner Ausschnitt der schier unendlichen Vielfalt der Wahrheit des Seins ist. Wer an diesem imaginären Zaun rüttelt, an dem Bild der Gruppe kratzt, wird als Störer, Außenseiter oder sogar Kranker bezeichnet, bis hin zu ausgegrenzt.

Dieser ausgegrenzte Mensch wird nun seinerseits eine Gruppe suchen, die seiner Rolle entspricht oder er steht vor der Frage: "Wer oder was bin ich? Was ist an mir falsch? Was muss ich an mir ändern, damit ich nicht ausgegrenzt werde?" Es kann aber auch sein, dass dieser Mensch erkennt was an ihm anders ist als es die Gruppe erwartet und was entsprechend dieser Erkenntnis am Bild der Gruppe falsch ist. Wird diese Erkenntnis der Gruppe vorgehalten, so kann es sehr schnell zu Konflikten kommen. Es besteht aber auch, leider nur in den seltensten Fällen, die minimale Chance, dass die Gruppe ihr Bild von der Welt und dem Leben überprüft. Wenn nun aber Gruppen oder Einzelne versuchen ihre Bilder zu verwischen und dadurch ähnlich zu machen, dann führt dies weder zu einer nachhaltigen Konfliktlösung, noch dazu, dass der Mensch einen Schritt näher an seine Selbstidentifikation kommt. Es entstehen lediglich neue Zäune, die eben wieder nur einen Ausschnitt des Lebens einschließen und nun andere Menschen ausgrenzen.

Ich habe auch häufig eine andere Möglichkeit erlebt, und auch selbst jahrelang so betrieben, wie ausgegrenzte oder zumindest abgegrenzte Menschen mit eine Gruppe umgehen ohne sich jedoch dabei selbst zu finden. Sie wählen einen Teilaspekt sozial anerkannten und erwünschten Rollenverhaltens, mit dem sie sich identifizieren können und treiben diesen Teilaspekt zur Perfektion. Dieser perfektionierte Teilaspekt wird in den Dienst der Gruppe gestellt und es kommt scheinbar zur Anerkennung in der Gruppe.

Bei genauer Betrachtung ist es jedoch häufig lediglich eine argwöhnisch beobachtete Duldung
.
Diese Erkenntnis ist wie einen Schock. Dieser Schock ist auch der Motor,  auf dem Weg zu meiner Identität wieder ein Stück voran brachte. Zumindest machte er mir klar, dass ich mich in der Phase der 2. Definition von Identität befinde, dem Prozess der Selbstidentifikation.

E) Ich bin ich - die Echtheit meiner Person

1. Wie sieht mich meine Umwelt?

2. Wie möchte ich, dass meine Umwelt mich sieht?

3. Wie sehe ich mich selbst?

Erst wenn jeder dieser Blöcke in viele, teilweise banale Einzelfragen aufgelöst ist und diese Einzelfragen sich entsprechend angepasst in jedem Block wiederfinden, besteht über die Antworten eine mehr oder weniger reale Chance sich dem eigenen Ich zu nähern.
Diese Fragenblöcke und die darin enthaltenen Einzelfragen stellen sich uns täglich, mehr oder weniger bewusst. Meist beantwortet sich der Einzelne die Fragen gar nicht oder verwirft die Antwort bewusst. Nicht selten reagiert er mit noch mehr Anpassung oder Auflehnung.

Die Suche nach dem ICH ist das schwierigste Problem das ein Mensch in seinem ganzen Leben hat. Die einfachste Lösung dieses Problems, und sie wird von den meisten Menschen gewählt, besteht darin es als unlösbar zu akzeptieren und dann alles zu vermeiden, dass diese Frage jemals wieder auftaucht.

Aus diesem Verhalten heraus erklärt sich weitgehend warum es zu Konflikten kommt wenn ein Mensch sich auf die Suche nach seiner Identität macht. Er stört die Ruhe all jener, die diese Suche für sich selbst nicht wollen.

* Zur Suche nach der Identität gehören die Suche nach den Wurzeln und das Hinterfragen der Vorgaben durch die Fremdzuweisung der Identität.

* Die Suche nach der Identität stellt unter Umständen kulturelle und religiöse Vorgaben, die weitgehend stillschweigend als richtig angenommen werden, in Frage.

* Die Suche nach der Identität stört oder zerstört unter Umständen soziale Gefüge.

* Die Suche nach der Identität kann u.U. den Umgang mit Gesetzen oder sogar Gesetze selbst in Frage stellen.

* Die Suche eines Menschen nach seiner Identität kann aber auch eine große Chance für alle sein, wenn sie nicht von vornherein als Gefahr betrachtet wird.

Wer bin ich? - Das Recht auf Identität ist ein Menschenrecht. Damit ist aber auch die Suche nach der eigenen Identität ein Menschenrecht. Dieses Recht darf auch nicht nur deshalb eingeschränkt werden, weil die Mehrheit der Menschen mit der Fremdzuweisung einer Identität gut leben können, zumindest nach außen den Eindruck erwecken sie würden es können. Wenn das Ergebnis der Suche nach Identität von dem Ergebnis der Fremdzuweisung abweicht, dann ist die Fremdzuweisung zu korrigieren. Es verstößt eindeutig gegen die Menschenwürde und das Grundgesetz, wenn die Fremdzuweisung höher gewertet wird als die Selbstbestimmung.


Wenn die Suche nach der Identität als krankhaft eingestuft wird und die Wissenschaft für diese Einstufung sogar Krankheitsbegriffe erfindet, dann handelt es sich nicht um Wissenschaft sondern um kulturell und gesellschaftlich eingeengte Dummheit.
Wenn dann sogar noch Leitlinien erfunden werden unter deren Beachtung die Suche erlaubt sei, dann ist dies nur als Perversion von "Expertenmeinungen" zu betrachten.

Wenn einem Menschen bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eintragung in seine Geburtsurkunde vom zuständigen Standesbeamten, häufig auch dann von einem angerufenen Gericht verweigert wird Einblick in das Geburtenbuch zu nehmen, dann wird diesem Menschen eindeutig das Recht auf Identität verweigert.

Obwohl der Staat auf der einen Seite das Geburtenbuch als so wichtigen Beleg für die Einzigartigkeit eines Menschen betrachtet, dass er es sogar mit Strafe bedroht, wenn die Eintragung nicht innerhalb einer festgelegten Zeit erfolgt oder falsche Angaben gemacht werden, lässt er auf der anderen Seite zu, dass verfälschte bis hin zu unwahren Eintragungen gemacht werden. Er schreibt auch ausdrücklich vor, dass Änderungen unter ein Ausforschungsverbot gestellt werden. Würde dieses Ausforschungsverbot zum Schutze des Betroffenen dienen, wäre es ja noch in Ordnung und nachvollziehbar. Es kommt aber auch zu Änderungen und dem Ausforschungsverbot, das sich ausdrücklich gegen den betroffenen Menschen richtet. Wie soll ein normal denkender Bürger diese Doppelzüngigkeit eines Gesetzes verstehen?

Besonders gravierend und gegen den Menschen gerichtet sind aber die Fälle als Verstoß gegen die Würde des Menschen zu sehen, wenn, wie im Beispiel der Geschlechtszuweisung bei Uneindeutigkeit oder Mehrdeutigkeit, gegen das Gebot des GG Art.2 Abs. 2, das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen und staatlich dieser Verstoß sogar legitimiert wird. Am deutlichsten lässt sich dieser Verstoß am Beispiel eines Hermaphroditen, allgemein als Zwitter bekannt, nachvollziehen.

Wenn bei der geschlechtlichen Differenzierung im Stadium des Embryos von der Natur beide genitalen Geschlechter angelegt werden, dann geschieht diese Anlage nicht nur im Bereich der sichtbaren Genitale, sondern es werden auch die entsprechenden hirnorganischen Verbindungen hergestellt. Beide Geschlechter sind dann nicht nur zwischen den Beinen und eventuell, mehr oder weniger ausgebildet, auch bei den inneren Geschlechtsorganen vorhanden, sondern auch im gesamten emotionalen und vegetativen Steuerungsbereich des Menschen. Der Mensch ist mit beiden Geschlechtern ein vollständiges, gesundes Wesen. Sobald dieses Baby aber auf die Welt kommt wird es als unnormal und krank bezeichnet. Das Baby ist aber ein Individuum, mit dem Anspruch auf seine unverwechselbare Identität. Doch genau diese Identität wird im Abgesprochen.

Das Gesetz verweigert die Eintragung des Babys ins Geburtenbuch wenn es nicht eindeutig männlich oder weiblich festgelegt wird. Den Eltern wird eingeredet, dass sie sich entsprechend der Machbarkeit der "modernen" Medizin festlegen sollen und zu einer sofortigen oder baldigen Behandlungsmaßnahme ihre Zustimmung geben müssten.

Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem sich die Eltern weigerten dem "Rat" der Ärzte auf eine sofortige Behandlung - besser gesagt einer Geschlechtszuweisung, die aber in Wirklichkeit eine Verstümmelung ist - einzugehen. Das Kind kommt nun bald in die Schule und hat heute noch keinen amtlich bestätigten Namen, da es keine geschlechtliche Eindeutigkeit nachweisen kann und deshalb auch keinen Namen haben kann. Dem Kind wird seine Identität von staatlicher Seite vorenthalten. Natürlich hat es eine Identität, und soweit ich von dem Fall Kenntnis habe hat es sich auch sehr gesund entwickelt. Eine amtliche Dokumentation seiner Identität wird ihm aber verweigert.

Noch schlimmer sind die Fälle, bei denen die Zuweisung erfolgte und später, wenn den Betroffenen Zweifel an ihrer Identität kommen, ihnen jeglicher Einblick in medizinische Dokumente oder staatliche Unterlagen verweigert wird.

Vom Verschleierungsversuch bis hin zur erneuten glatten Lüge - "ihre Unterlagen sind leider durch einen Wasserschaden im Archiv verloren gegangen" - habe ich schon alles erlebt. Spätestens seit einer Anhörung bei der familienpolitischen Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen im Febr. 2002 wissen wir, sehr zögerlich von einer eingeladenen Ärztin ausdrücklich bestätigt, dass es auch heute noch vorkommt, dass Geschlecht zuweisende Eingriffe an Babys auch ohne Einwilligung und ohne spätere Information der Eltern vorkommen.

Patientenrechte und Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Diese Ärzte sollten gezwungen werden ihre eigene Identität zu überprüfen und zu erforschen bevor sie je wieder einen Patienten zu Gesicht bekommen. Sie müssen verurteilt werden sich mit der Frage auseinander zu setzen:

"Wer bin ich eigentlich, dass ich mir dieses Recht, über das Leben und die Identität anderer Menschen zu bestimmen, anmaße?"

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