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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
Die Würde
transsexueller Kinder
Wenn ein
transsexuelles Kind Hilfe sucht, wünscht es in erster Linie, dass es als es
selbst anerkannt wird. Wie aber erkennt man eindeutig, dass ein Kind transsexuell
ist? Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. sagt: Gar nicht. Muss
man aber auch nicht. Wie man transsexuelle Kinder vor psychiatrische Diagnosen
schützt und zugleich die medizinische Behandlung sicher stellt, die sich ein
Kind wünscht, haben wir in einem Elternratgeber zusammen gefasst.
Der
wichtigsten Rat, den man Eltern geben kann: Wenn ein Kind sich dagegen wehrt,
einem bestimmten Geschlecht zugeordnet zu werden, dann ist das kind nicht immer
transsexuell - aber es ist mit Sicherheit nicht psychisch krank. Wer Begriffe
wie "Gender Dysphorie" oder "Geschlechtsidentitätsstörung"
verwendet, um ein Kind zu beschreiben, das sich seiner Ansicht nach nicht
geschlechtlich "normal" entwickelt, hat nicht das Wohl des Kindes im
Sinn, sondern projiziert sein Weltbild auf einen Menschen, der vorallem eines
benötigt: Schutz vor solchen Angriffen.
In einem Papier (Report of the American Psychiatric
Association Task Force on Treatment of Gender Identity Disorder, 27. Juni 2012), das nun eine selbsternannte
DSM-"Taskforce zur Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen"
veröffentlicht hat, werden zu den Kindern, denen eine "Gender
Dysphorie" angedichtet wird, u.a. Kinder gezählt, die angeblich später
"homosexuell" oder "transsexuell" werden. In diesem Papier
wird offen zugegeben, dass Umpolungstherapien an Kindern mit
"Geschlechtsidentitätsstörungen" durchgeführt werden. Zwar seien
diese Therapien kontrovers diskutiert, das Verhindern einer homosexuellen oder
transsexuellen "Entwicklung" könne aber auf Grund der Weltanschauung
der Eltern oder aus religiösen Gründen gerechtfertigt werden, so das Papier.
Zwar gibt es innerhalb der "Taskforce" wohl auch Behandler, die das
Therapieziel einer Verhinderung von Homosexualität oder Transsexualität ablehnen,
dennoch ist sich die Taskforce einig in ihrer Idee einer "Gender
Dysphorie", die als existent behauptet wird. Wir sagen dazu: nein!
Wichtig für
Eltern ist das Wissen, dass es auch in Deutschland Psychologen gibt, die an
"Geschlechtsdysphorie" glauben und man hier vorsichtig sein muss,
wenn man sein Kind in die Hände von vermeintlichen Transsexualitäts-Experten
geben will. Ein Merksatz: Wer an die Existenz von
"Geschlechtsidentitätsstörungenen" glaubt, denkt niemals an das
Interesse des Kindes.
Noch ein Tipp
für Eltern: Die Lobby der "Gender Dysphorie"-Gläubigen kann immer
wieder Medienbeiträge plazieren, in denen es um "biologische Jungs, die
sich wie Mädchen fühlen" oder um "biologische Mädchen, die sich wie
Jungs fühlen" geht. Hören Sie auf ihr Gefühl, und lassen sie sich nicht
einreden, ihr Kind hätte eine psychische Störung namens "Gender
Dysphorie". So eine Störung gibt es nicht. Was es gibt, ist
geschlechtliche Vielfalt. Ihr Kind ist stark, seien Sie es auch!
Nur Du hast das
Recht zu sein, wer Du bist
"Seit
heute kann das Urteil im Fall des transsexuellen Mädchens aus Berlin, welches
seiner Mutter entrissen werden soll, (ein Mädchen, das ich nicht Alex nennen
will, da es nicht Alex heisst) heruntergeladen werden. Die Kernbotschaften des
Urteils: 1. Ein transsexuelles Mädchen sei "als Junge geboren" 2. Man
könne Transsexualität "induzieren" 3. Es sei völlig legitim, einem
transsexuellen Mädchen Angebote zu machen doch als Junge zu leben. Schliesslich
sei ein transsexuelles Mädchen ja als Junge geboren. Und: Man müsse einer
Mutter die ihrer Tochter hilft, das Kind wegnehmen. Und das Mädchen? Es muss
Schluss sein mit Pseudo-Biologismen, in denen transsexuelle Kinder immer noch
als nicht-existent angesehen werden!
Seit
mehreren Jahren setzt sich die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
dafür ein, endlich anzuerkennen, dass transsexuelle Menschen existieren und
sich ihre Geschlechtszugehörigkeit nicht einbilden. Nach wie ist eine
transsexuellenfeindliche Sexologie der Ansicht, dass transsexuelle Menschen
widernatürlich sind. Geschlechtliche Normabweichungen als psychische Störung,
Einbildung und Produkt falscher Erziehung darzustellen - ja, damit kennt sich
die Sexologie ja Bestens aus, waren Mediziner ja immer mitbeteiligt an der
Legitimation von Menschenrechtsverbrechen an Menschen, die aus der
geschlechtlichen Norm fallen. Und auch heute noch gilt: Wer sagt "ich bin
ein Mädchen", darf sich anhören, als Junge geboren zu sein und hat, so
meint die Sexologie noch heute, von daher nicht das Recht wie eines behandelt
zu werden - sondern bestenfalls als jemand, der "als Mädchen lebt",
ein Halbsatz, der die andere Hälfte, nämlich das "aber Du bist ja
eigentlich keines" immer mitschwingen lässt.
"Ich
bin ein Mädchen" - "Biologisch bist Du ein Junge". Der Streit
zwischen jemandem, der seine Geschlechtszugehörigkeit kennt und dem
Allwissenden Experten beginnt nun. In Deutschland ist klar geregelt: Nicht ein
Mensch selbst hat das Recht über sein eigenes Wissen, sondern ein Aussenstehender.
Dieser Aussenstehende wird dann einem Mädchen, das er für einen "geborenen
Jungen" hält, erst dann den Willen lassen, als "Mädchen zu
leben", wenn dieser "biologische Junge" wirklich, aber auch gar
wirklich, nicht davon ablässt, dass er ein Mädchen ist. Denn dann ist er ein
Junge mit Geschlechtsidentitätsstörung, sagt die psychoanalytische Sexologie
nun zu diesem Mädchen. Ein Kind mit "Gender Dysphorie".
Das sehen
sie in Berlin so, in Hamburg, in Frankfurt, etc. Und weil diese
Transsexuellenfeindlichkeit common sense bei Sexologen ist, die transsexuelle
Mädchen für geborene/biologische Jungs halten, kann ein Gericht in Berlin auch
solche Urteile fällen. Denn solange in sexologischen Büchern steht, dass man
"transsexuell werden" kann, und die Sexualwissenschaften der Ansicht
sind, dass dieses "werden" bedeutet, dass ein transsexuelles Mädchen,
welches die Sexologie als "biologischer Junge" bezeichnet, "als
Mädchen leben" muss und hier erst dann als Mädchen bezeichnet wird, wenn
das als "geborener Junge" bezeichnete Mädchen, seine Mädchenprüfung,
die dann durch die Diagnose "Gender Identity Disorder" bzw.
"Gender Dysphorie" bestätigt wird, bestanden hat. Aber nur, wenn
dieses Mädchen artig ist und ein lieber Onkel Doktor, dann zu diesem Ergebnis
kommt. Wenn Du aber nicht artig genug bist, und glaubst, selbst äussern zu
dürfen, dass Du ein Mädchen bist, ohne dass ein Experte dich geschlechtlich
fremdbestimmt hat, und wenn dir dann deine Mutter hilft dabei, Du selbst zu
sein - dann wird die Sexologie böse. Denn was ein richtig deutscher Sexologe
ist, der lässt sich seine Macht, die er ausüben kann, über Menschen, die er mal
so richtig fremdbestimmen kann, nicht nehmen. Nicht in Berlin, nicht in
Frankfurt, nicht in Hamburg.
Soll das so
weiter gehen? Nein. Das Gericht in Berlin konnte nur so ein
menschenverachtendes Urteil sprechen, da das Kind nicht zu Wort gekommen ist.
Folgt man den ewigen Wiederholungen und den aufgeplusterten Ausführungen der
Richter, dann wird schnell klar, dass man aus diesem transsexuellenfeindlichen
Luftballon ganz schnell die Luft herauslassen kann: Indem das Mädchen selbst zu
Wort kommt. Denn dieses könnte ganz schnell klar machen, was sie will und wer
sie ist. Genau hier ist die kritische Öffentlichkeit gefragt. Hier braucht es
Menschen, die dem Mädchen die Chance geben, sich selbst zu äussern. Auch wenn
das Gericht hier indirekt im Nicht-Ganz-So-Kleingedruckten gedroht hat, dass
die Leute, die transsexuellen Menschen helfen, doch lieber damit aufhören
sollen (transsexuelle Menschen sind es gewohnt, dass man sie bedroht und ihnen
den Mund verbieten will), ist genau diese Äusserung des Berliner Gerichtes der
eigentliche Hinweis auf die Achillesverse eines psychoanalytisch-sexologisch
geprägten und transsexuellenfeindlich eingestellten Machtapparates. Man muss
nur genau hinschauen, dann weiss man, was zu tun ist: Transsexuelle Menschen
müssen sich selber äussern.
Liebe Du,
die wir nicht Alex nennen wollen, weil wir wissen, dass Du so nicht heisst: In
der UN-Kinderrechtskonvention ist verankert, dass Du das Recht hast dich zu
informieren, dich mitzuteilen und gehört zu werden. Du bist es, der das Recht
hat zu sagen, wer Du bist. Kein Berliner Gericht, kein Sexologe, kein Verein,
keine Initiative und keine andere Person ausser Du hat das Recht dazu. Wenn Du
sagst, wer Du bist, dann hat kein Mensch der Welt das Recht dazu, deine
Selbstaussage über dein Geschlecht anzuzweifeln. Wer es tut, ist ein
Menschenrechtsverbrecher."
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