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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
EU-Ministerrat fordert
Schutz für transsexuelle und intersexuelle Menschen
Der EU-Ministerrat hat eine Empfehlung an die
Mitgliedstaaten abgegeben, in der auf Diskriminierungen von homosexuellen und
transsexuellen Menschen hingewiesen wird. Das Papier ist revolutionär, weil es
einen Denkansatz präsentiert, der in dieser Form hierzulande einmalig ist.
Transsexuelle Menschen werden nicht als gestört dargestellt, im Gegenteil, den
Betroffenen wird das absolute Recht zur Selbstbestimmung zugesprochen, was ein
durch den europäischen Gerichtshof geschütztes Grundrecht ist. Neben Empfehlungen
zur Vorbeugung und Vermeidung von Diskriminierungen, HateCrimes, HateSpeeches
u.s.w. sind vorallem zwei Forderungen wesentlich, die eine betrifft
transsexuelle und die zweite vorallem intersexuelle Menschen.
Zum Einen
wird darauf hingewiesen, dass das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird,
wenn Staaten zur Anerkennung des Geschlechts medizinische Massnahmen,
Alltagstests oder Ähnliches fordern (In some countries access to gender
reassignment services is conditional upon procedures such as irreversible
sterilisation, hormonal treatment, preliminary surgical procedures and
sometimes also proof of the person’s ability to live for a long period of time
in the new gender, the so called “real life experience”. In this respect,
existing requirements and procedures should be reviewed in order to remove
those requirements which are disproportionate. It should be noted, in
particular, that for some persons it may not possible, for health reasons, to
complete every hormonal and/or surgical step required. Similar considerations
apply with respect to the legal recognition of a gender reassignment, which can
be conditional to a number of procedures and prior requirements, including
changes of a physical nature.). Damit widerspricht der Ministerrat der
gängigen Zwangstherapie und fordert die Staaten auf, diese Bedingungen zu
überprüfen und “unverhältnismässige Bedingungen” abzuschaffen. Jeder Mensch hat
das Recht, sich selbst zu sein, es ist nicht statthaft, dass dieses
Selbstbestimmungsrecht und damit die Personenstandsänderung an Bedingungen wie
Sterilisation, Alltagstest oder Psychotherapie geknüpft wird (Concerning the
conditions governing gender reassignment procedures, international human rights
law provides that no one may be subjected to treatment or a medical experiment
without his or her consent. Hormonal
or surgical treatments as preconditions for legal recognition of a gender
change should therefore be limited to those which are strictly necessary, and
with the consent of the person concerned).
Der zweite wesentliche Punkt dieser Empfehlungen ist, dass
es menschenrechtswidrig ist, wenn Kinder mittels “Verhaltenstherapien” in das
gewünschte Geschlecht konditioniert werden und noch mehr, dass mittels
medizinischen resp. chirurgischen Massnahmen irreversible Veränderungen
verursacht werden. Damit sind intersexuelle Menschen gemeint, die nach gängiger
Praxis nach der Geburt genitalverstümmelt werden, um in ein
geschlechtskonformes Schema zu passen. So irreversible medizinische Massnahmen dürfen nach Ansicht der EU-Minister
nur mit Einwilligung der Betroffenen gemacht werden, was bei Babies und Kindern
defintiiv nicht der Fall ist (Similarly, therapy to force transgender persons
to accept their birth gender should be abandoned, and states should take
appropriate measures to ensure that no child has his or her body irreversibly
changed by medical practices designed to impose a gender identity without his
or her full, free and informed consent, in accordance with his or her age and
maturity, unless such medical interferences are necessary for other health
reasons.).
Ausserdem werden Medien ermahnt, die mit ehrverletzender
Berichterstattung negative Stereotypen verbreiten. Sie werden zu Respekt und Toleranz
aufgefordert. (…. the media and the promotion of a culture of tolerance
stresses the importance of the professional practices of the media and the
responsibility they have to protect various groups and individuals from
negative stereotyping or to publicise their positive contributions to society)
Gesamthaft spricht dieses Papier eine ganz neue Sprache:
“Jeder Mensch hat ein nicht-negierbares Recht, über seinen eigenen Körper zu
entscheiden”. Transsexuellen und intersexuellen Menschen wird das Recht auf
Selbstbestimmung zugesprochen und es wird als menschenrechtswidrig betrachtet,
wenn Staaten und Behörden die Anerkennung dieser Selbstbestimmung verweigern
resp. an Bedingungen knüpfen, ohne Einverständnis der Betroffenen. Das Recht
auf Selbstbestimmung ist unumstösslich und wird gerade im Umgang mit
transsexuellen Menschen mit Füssen getreten. Im Fall von intersexuellen Kindern
werden gar gröbste Menschenrechtsverletzungen begangen. Inwiefern diese
Empfehlungen von den Ländern übernommen werden, bleibt abzuwarten. Auf jeden
Fall wirde ein Signal gesetzt, das bisherige Verfahrensweisen (Standards of
Care / Transsexuellengesetz TSG) radikal in Frage stellt.
Erklärung des EU-Ministerrates
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
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