Dienstag, 7. August 2012

EU-Ministerrat fordert Schutz für transsexuelle und intersexuelle Menschen


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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

EU-Ministerrat fordert Schutz für transsexuelle und intersexuelle Menschen

Der EU-Ministerrat hat eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten abgegeben, in der auf Diskriminierungen von homosexuellen und transsexuellen Menschen hingewiesen wird. Das Papier ist revolutionär, weil es einen Denkansatz präsentiert, der in dieser Form hierzulande einmalig ist. Transsexuelle Menschen werden nicht als gestört dargestellt, im Gegenteil, den Betroffenen wird das absolute Recht zur Selbstbestimmung zugesprochen, was ein durch den europäischen Gerichtshof geschütztes Grundrecht ist. Neben Empfehlungen zur Vorbeugung und Vermeidung von Diskriminierungen, HateCrimes, HateSpeeches u.s.w. sind vorallem zwei Forderungen wesentlich, die eine betrifft transsexuelle und die zweite vorallem intersexuelle Menschen.

Zum Einen wird darauf hingewiesen, dass das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird, wenn Staaten zur Anerkennung des Geschlechts medizinische Massnahmen, Alltagstests oder Ähnliches fordern (In some countries access to gender reassignment services is conditional upon procedures such as irreversible sterilisation, hormonal treatment, preliminary surgical procedures and sometimes also proof of the person’s ability to live for a long period of time in the new gender, the so called “real life experience”. In this respect, existing requirements and procedures should be reviewed in order to remove those requirements which are disproportionate. It should be noted, in particular, that for some persons it may not possible, for health reasons, to complete every hormonal and/or surgical step required. Similar considerations apply with respect to the legal recognition of a gender reassignment, which can be conditional to a number of procedures and prior requirements, including changes of a physical nature.). Damit widerspricht der Ministerrat der gängigen Zwangstherapie und fordert die Staaten auf, diese Bedingungen zu überprüfen und “unverhältnismässige Bedingungen” abzuschaffen. Jeder Mensch hat das Recht, sich selbst zu sein, es ist nicht statthaft, dass dieses Selbstbestimmungsrecht und damit die Personenstandsänderung an Bedingungen wie Sterilisation, Alltagstest oder Psychotherapie geknüpft wird (Concerning the conditions governing gender reassignment procedures, international human rights law provides that no one may be subjected to treatment or a medical experiment without his or her consent. Hormonal or surgical treatments as preconditions for legal recognition of a gender change should therefore be limited to those which are strictly necessary, and with the consent of the person concerned).

Der zweite wesentliche Punkt dieser Empfehlungen ist, dass es menschenrechtswidrig ist, wenn Kinder mittels “Verhaltenstherapien” in das gewünschte Geschlecht konditioniert werden und noch mehr, dass mittels medizinischen resp. chirurgischen Massnahmen irreversible Veränderungen verursacht werden. Damit sind intersexuelle Menschen gemeint, die nach gängiger Praxis nach der Geburt genitalverstümmelt werden, um in ein geschlechtskonformes Schema zu passen. So irreversible medizinische Massnahmen dürfen nach Ansicht der EU-Minister nur mit Einwilligung der Betroffenen gemacht werden, was bei Babies und Kindern defintiiv nicht der Fall ist (Similarly, therapy to force transgender persons to accept their birth gender should be abandoned, and states should take appropriate measures to ensure that no child has his or her body irreversibly changed by medical practices designed to impose a gender identity without his or her full, free and informed consent, in accordance with his or her age and maturity, unless such medical interferences are necessary for other health reasons.).

Ausserdem werden Medien ermahnt, die mit ehrverletzender Berichterstattung negative Stereotypen verbreiten. Sie werden zu Respekt und Toleranz aufgefordert. (…. the media and the promotion of a culture of tolerance stresses the importance of the professional practices of the media and the responsibility they have to protect various groups and individuals from negative stereotyping or to publicise their positive contributions to society)

Gesamthaft spricht dieses Papier eine ganz neue Sprache: “Jeder Mensch hat ein nicht-negierbares Recht, über seinen eigenen Körper zu entscheiden”. Transsexuellen und intersexuellen Menschen wird das Recht auf Selbstbestimmung zugesprochen und es wird als menschenrechtswidrig betrachtet, wenn Staaten und Behörden die Anerkennung dieser Selbstbestimmung verweigern resp. an Bedingungen knüpfen, ohne Einverständnis der Betroffenen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist unumstösslich und wird gerade im Umgang mit transsexuellen Menschen mit Füssen getreten. Im Fall von intersexuellen Kindern werden gar gröbste Menschenrechtsverletzungen begangen. Inwiefern diese Empfehlungen von den Ländern übernommen werden, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall wirde ein Signal gesetzt, das bisherige Verfahrensweisen (Standards of Care / Transsexuellengesetz TSG) radikal in Frage stellt.
Erklärung des EU-Ministerrates
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.

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