Donnerstag, 6. September 2012

Arbeitsalltag im falschen Körper



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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Arbeitsalltag im falschen Körper

Schlechte Witze, Jobangst, Mobbing: Trans-Menschen haben es im Berufsleben nicht einfach. Der Alltag mit Kollegen und Vorgesetzten gerät oft zum gefühlten Spießrutenlauf. Dabei soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz solche Nachteile eigentlich verhindern.

Wenn zum Kollegium am Arbeitsplatz plötzlich eine Person gehört, die sich für ein Leben im anderen Geschlecht entscheiden will, zeigt sich, wie tolerant Kollegen und Vorgesetzte sind. In einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes schildern Trans-Personen Anfeindungen, Drohungen und Belästigung. Sie ertragen Spott, Tratsch, unnötige Kritik, Ausschluss aus Kollegengruppen und müssen oft unangenehme Aufgaben übernehmen. Und wer sich im Unternehmen als Trans-Person outet, wird vom Chef auch schon mal vom Kontakt mit den Kunden abgezogen oder muss gleich um den Job fürchten.

Wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Identität darf niemand Nachteile erleiden. So schreibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Viele Trans-Personen schafften es bis zum Eintrag ihres gelebten Geschlechtes ins Personenregister. Zuvor müssen sie sich nach derzeitigem Recht sterilisieren und medizinisch-operativ angleichen lassen. Wer das nicht will, dem bleibt nur, im privaten Rahmen zu leben, was er sein möchte. Im Job und der weiteren Öffentlichkeit herrscht dann der Zwang, sich dem Eintrag des Personenstandsregisters anzupassen.

Deutliche Benachteiligungen

Die Hälfte der Trans-Personen hält am Arbeitsplatz ihr gewähltes Geschlecht aus Angst vor Nachteilen und Jobverlust geheim, ergab die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die in Europa und den USA zusammengetragenen Forschungsergebnisse zeigen, dass bis zu 54 Prozent der Trans-Personen arbeitslos sind. Bis zu einem Drittel der Befragten gaben an, ihren Job wegen des Trans-Seins verloren zu haben. Trans-Menschen verdienen deutlich weniger als Kollegen in vergleichbaren Positionen und machen seltener Karriere.

Um ihr Geschlecht anzugleichen, geben zudem viele den Arbeitsplatz auf und suchen erst wieder eine Anstellung, wenn ihre Papiere geändert sind. Oft bleibt nur die Selbstständigkeit, um der Diskriminierung am Arbeitsplatz zu entgehen. Zu den Schikanen, von denen Betroffene berichten, zählt sogar das Verbot, die Toilette des gewählten Geschlechts zu besuchen. Die Forscher hatten unter anderem in Deutschland, Österreich, Belgien, den USA und Großbritannien mehrere Tausend Trans-Personen befragt.
Unter den Grünen lösten die Befunde Betroffenheit aus: "Die Studie offenbart, wie weit verbreitet die Diskriminierung gegenüber Transsexuellen und Transgendern ist", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. "Das Sortieren in Schubladen ist tief in unserer Gesellschaft verwurzelt." Der Mensch müsse im Mittelpunkt stehen, und nicht die mit Geschlechterrollen verbundenen Vorurteile.

Veraltete Gesetzgebung

Am stärksten erschwert Trans-Personen die Arbeitssuche, dass ihr gelebtes Geschlecht nicht mit dem in den Dokumenten und im Lebenslauf ausgewiesenen übereinstimmt. "Menschen mit transsexuellem Hintergrund haben oftmals Schwierigkeiten, ihren Ausbildungs- und beruflichen Werdegang mit Dokumenten zu belegen, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen", beklagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. "Dies führt zu Diskriminierungen dieser Personen, besonders in Bewerbungsverfahren." Das Problem: Weder das Transsexuellengesetz noch das Personenstandsgesetz bilden eine praktikable Grundlage, Zeugnisse und Urkunden nach einer Geschlechtsanpassung auszustellen, sobald ein Gericht den neuen Vornamen bestätigt hat.

Das Personenregister ändern zu lassen ist in Deutschland ein mehrjähriger Prozess, wie der Verein Transinterqueer beklagt. Lüders dringt auf Abhilfe: Es sei nicht hinnehmbar, dass transsexuelle Menschen einem potenziellen Arbeitgeber ihre Geschlechtsangleichung offenbaren müssten und dann den gewünschten Arbeitsplatz möglicherweise doch nicht erhielten, sagt die Chefin der Antidiskriminierungsstelle. Eine "verbindliche und bundeseinheitliche Lösung" sei dringend erforderlich, um Urkunden rückwirkend ändern zu können.

Dass das Transsexuellengesetz "nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen" entspricht, hatten auch Union und FDP erkannt und vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag, es "auf eine neue zeitgemäße Grundlage" zu stellen. 2009 hatte die Vorgängerregierung zumindest den Zwang zur Scheidung abgeschafft, wenn ein verheirateter Partner das Geschlecht wechseln wollte. Dabei blieb es, was Transinterqueer heftig kritisiert.

Im Kampf gegen Kastration und operative Eingriffe haben Trans-Personen die Unterstützung der Grünen: "Zwangskastration, sogenannte geschlechtsanpassende Operationen gegen den Willen der Betroffenen und Gängelei durch Behörden und Gutachter gehören endgültig abgeschafft", verlangt Fraktionsgeschäftsführer Beck. Derartige Praktiken seien "eines modernen Rechtsstaats nicht würdig". Die Grünen legten den Entwurf eines "Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit" vor, nach dem künftig die Standesämter und nicht Gerichte das Verfahren übernehmen sollen. "In Zukunft sollen die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit entscheiden", sagt Beck.
Parlamentsvertreter der Liberalen wollen sich nun mit den Kollegen von der Union treffen, um zu sondieren, was in dieser Wahlperiode noch möglich ist. Man werde die Geschlechts-Anerkennung "würdevoller und diskriminierungsfreier gestalten", sagt Michael Kauch, Bundestagsabgeordneter der FDP. Bis 2013 ist Zeit, dann ist die nächste Wahl.

Trans*, Geschlecht und Arbeit mal Wissenschaftlich!

Aus dem Bereich sozialwissenschaftlicher und Geschlechterforschung stammen darüber hinaus qualitative Untersuchungen, die Erfahrungen von Trans*Menschen im Arbeitsleben thematisieren (Schirmer 2010; Schilt 2006; Schilt/Connell 2007; Schilt/Westbrook 2009).

Weiterhin entstanden theoretische Konzepte für Analysen von Zusammenhängen zwischen Geschlechts- bzw. Sexualitätszuschreibungen und gesellschaftlichen Positionierungen, auch im Bereich der Arbeit.
R. Connell (1999) unterscheidet verschiedene gesellschaftliche Positionen von Männlichkeit, die in Wechselwirkung mit den jeweiligen Produktionsverhältnissen einer Gesellschaft stünden. Hegemoniale Männlichkeit halte eine patriarchale Gesellschaftsordnung am effektivsten aufrecht, während untergeordnete Männlichkeiten, z.B. aufgrund nicht hegemonialer Klassen- oder ethnischer Zuschreibungen oder auch wegen nonkonformen Geschlechtsausdrucks (etwa schwule Männlichkeit), weniger autorisiert seien.

Gemeinsam sei allen Männlichkeiten die patriarchale Dividende, d.h. der Profit von Männern in einer patriarchal strukturierten Gesellschaft. Deren Höhe variiere je nach Grad der Autorisierung oder Marginalisierung der Männlichkeit (Connell 1999; Schirmer 2010). Nach Çınar/Strähle (2010) ist der Anteil von Transmännern an der patriarchalen Dividende stark von ihrem Passing abhängig. Ohne durchgehendes Passing könnten neu erworbene männliche Privilegien wieder verloren gehen.

Ein weiteres theoretisches Konzept, das trans-relevante Diskriminierungsstrukturen beschreibt, ist das der sexuellen Arbeit (Boudry et al. 1999; Lorenz/Kuster 2007). Es fokussiert Verschränkungen von Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität mit dem Bereich Arbeit. Auf mehreren Ebenen müssen danach Personen, die von normativen Erwartungen an Geschlecht und Sexualität abweichen, besondere Arbeit leisten, damit ihre Produktivität als gleichwertig anerkannt wird. Schirmer/Weckwert (2006; sowie Schirmer 2010) sprechen von geschlechtlicher Arbeit als einem besonderen beruflichen Engagement, das Trans*Personen leisten müssten, und fassen dies wie folgt zusammen:

Arbeit an der Geschlechtsdarstellung entsprechend zweigeschlechtlicher visueller Codes
Beziehungsarbeit entsprechend vergeschlechtlicher Verhaltenserwartungen, um Irritationen zu vermeiden bzw. zu überwinden

Selbstverhältnisse: Erkennen, Aushalten und Verarbeiten von abwertenden, pathologisierenden, potenziell verletzenden Bezugnahmen auf Trans* erfordert psychische Arbeit.

80  Lindemann 1997, S. 324. Auch Hirschauer plädiert für das Selbstbestimmungsrecht von Transsexuellen und fordert, dass die Indikationsstellung zu medizinischen Körperveränderungen sich nicht auf eine diagnostische Auswahlentscheidung, sondern auf eine biografische Lebensentscheidung fokussieren solle: vgl. Hirschauer 1997, S. 336. 81  Vgl. Lindemann 1997, S. 327 f. Aktuell klagen Trans*Menschen gegen die im TSG für die Personenstandsänderung vorgeschriebene Unfruchtbarkeit, vgl. Pressemitteilung von TrIQ e.V., http://www.transinterqueer.org/.  Zum Begriff „Passing“ vgl. Glossar ab Seite 94.23

Übererfüllung beruflicher Anforderungen:

Besondere fachliche Kenntnisse (Spezialisierung) eröffnen Spielräume für Trans*Personen. Transmänner erfahren patriarchale Dividende, männlichen Kompetenzbonus, wohingegen sich Transfrauen als Frauen besonders beweisen müssen.

Nach Schirmer sind Transgressionen der Zwei-Geschlechter-Ordnung in der Arbeitswelt oft nicht lebbar. Das Verlassen der Dichotomie männlich-weiblich bedeute den Verzicht auf beruflichen Aufstieg.

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