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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
Bitte kopiert den Link und gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Meine Lieben
Leser und sehr geehrte Damen und Herren
Das
Gesetz nimmt keine Rücksicht auf seelische Nöte!
Wenn ich in
der heutigen Zeit in den SHG oder auch den Plattformen schaue wie die Meinungen
auseinander gehen über die Thematik von Transgender bin ich immer wieder
erstaunt, über ein Unwohlbefinden unter den Mitgliedern!
Bemerke auch
das diese angesprochen Mitglieder in der Regel immer jünger werden, was ein
Zeichen von Selbstbewusstsein zu deuten wäre!
Jedoch bin
ich auch der Überzeugung das sehr viele dieser jungen aus unsere Minderheit
wirklich nicht Wissen wie Beschwerlich der Weg zur heutigen Zeit für unsere
Minderheit war!
Viele dieser
Aktivisten welche für die Rechte und die Anerkennung unserer Minderheit
gekämpft haben, verweilen nicht mehr unter uns!
Wenn Ich
persönlich daran denke, wie es zu meiner Jugendzeit war, würden viele dieser
welche heute nur so vor Selbstbewusstsein trotzen, ein Licht aufgehen und
Begreifen das die Zeit von damals zu heute Unmengen von Neuerungen und selbst
ein heute Umstrittenes TSG gebracht hat!
Wenn Ihr nun
den unten aufgeführten Bericht aufmerksam lest, wird wohl dem einen oder
anderen ein Licht aufgehen, in wie weit der Weg war bis dato!
Weder
Mann noch Frau
Das
Gesetz nimmt keine Rücksicht auf seelische Nöte
Frankfurt am Main
Der Hessische Rundfunk hatte
sich am 18. März dieses Jahres ein problematisches Thema vorgenommen: Die
menschlichen und rechtlichen Aspekte der Transsexualität. Ein prominenter
Anwalt saß am Mikrophon, neben ihm Verwaltungsbeamte und eine Fürsorgerin. Vorher hatte der Sprecher darüber
berichtet, daß es Hunderte von diesen Fällen gebe – und jeder Dritte von diesen
seinem Leben ein Ende setze, weil er mit dem seelischen Konflikt nicht fertig
würde. Der Ministerialjurist sah allerdings mehr seine Gesetzestexte
als die menschliche Tragik. Der Anwalt kam jedoch zu dem Ergebnis: „Alle Gesetze und Paragraphen müssen noch
nicht Recht sein!“
Dem kann man nur zustimmen, wenn
man die Geschichte jenes Menschen kennt, dessen Schicksal Anlaß zu dieser
Sendung geboten hatte. Sie begann für die Frankfurter Behörden damit, daß am
27. Juli 1964 beim Standesamt Frankfurt-Mitte ein Antrag auf Namensänderung
einging. Der erste amtliche Akt war, ein Gutachten bei dem Arzt anzufordern,
der zu dem Schluß gekommen war, daß eine Geschlechtsumwandlung unvermeidbar
ist. Nachdem das Gutachten vorlag, schrieb am 23. Oktober das Standesamt an
seine vorgesetzte Dienststelle, berichtete über den Fall und kam zu dem
Ergebnis, daß man den Antrag nicht befürworten könne: „Der Antragsteller ist nach
wie vor als Mann anzusehen, wenn er sich auch soziologisch als dem weiblichen
Geschlecht zugehörig fühlt.“ Der Magistrat schloß sich dieser Auffassung an:
„Im Wege der Berichtigung kann nur etwas berichtigt werden, was von Anfang an
unrichtig war.“ Vorsorglich wolle man jedoch eine richterliche Entscheidung
beantragen. Jetzt kam das Frankfurter Amtsgericht zum Zuge. Es entschied am 15.
November 1964: „Der Eintrag im Geburtsregister ist durch Beschreibung folgenden
Randvermerkes zu berichtigen: Auf Verfügung des Amtsgerichts Frankfurt a. M.
wird berichtigend vermerkt, daß das Kind weiblichen Geschlechts ist und der
Vorname richtig „Ingrid“ zu lauten hat.“ Das Standesamt erhob Einspruch. Man
will eine höchstrichterliche Entscheidung.
Auf der Treppenleiter zur
höchstrichterlichen Entscheidung war nun das Frankfurter Landgericht an der
Reihe: Es wies am 30. Dezember 1964 den Berichtigungsantrag zurück: „Die
nachträgliche Änderung der äußerlich die Zugehörigkeit des – Menschen zu dem
einen oder anderen Geschlecht kennzeichnenden Merkmale rechtfertigt die
Berichtigung einer derartigen Eintragung nicht. Sie beruht auf einer
willkürlichen Anwendung der durch die moderne medizinische Wissenschaft
geschaffenen Operations- und Behandlungsmethoden, durch die lediglich der
Anschein einer Geschlechtsänderung erweckt, nicht jedoch eine solche
herbeigeführt werden kann.“ Medizinisch gesehen könne es empfehlenswert sein,
den Antragsteller mit Rücksicht auf dessen eigene Einordnung in die weibliche
Geschlechtsgruppe, und mit Rücksicht auf seine psychische Situation auch
äußerlich als Frau zu werten. Das rechtfertige jedoch nicht, ihn auch als
solche anzuerkennen.
Auch damit war die Behörde noch
nicht zufrieden. Sie wollte es ganz genau wissen, und so wurde auch noch das Oberlandesgericht
in Frankfurt als letzte Instanz bemüht. Dort bestätigten die Richter im
wesentlichen die vorangegangenen Entscheidungen und verwarfen die Beschwerde.
„Erst durch operativen Eingriff ist eine körperliche Mißbildung künstlich
geschaffen worden.“ Ungerührt stellten die Richter fest: „Die durch die
Nichtanerkennung des Antragstellers als Frau sich möglicherweise ergebenden
seelischen Nöte sowie Schwierigkeiten in seinem gesellschaftlichen und
beruflichen Leben können keine Berücksichtigung finden, da
Billigkeitserwägungen auf diese Entscheidung ohne Einfluß sind.“
Trotz dieser harten Schläge
wurde der Kampf nicht aufgegeben. Am 4. Mai 1966 ging beim Amt für
Namensänderung der Stadt Frankfurt ein Antrag ein, einen geschlechtsneutralen
Vornamen tragen zu dürfen. Dem wurde auch entsprochen – aber nicht anstatt des
bisherigen Namens, sondern zusätzlich. Doch dieser Kompromiß wird vom
Frankfurter Sozialamt, das die Verwaltungsgebühr von 200 Mark übernehmen soll,
abgelehnt – mit einem neutralen Namen sei niemandem geholfen.
In einem Schreiben an das
hessische Innenministerium wird daraufhin der Sachverhalt vorgetragen und am 9.
November 1966 sichert Wiesbaden eine Überprüfung zu. Ein Vierteljahr später
wird von Frankfurt aus angefragt, wie es nun damit stände – bis heute keine
Antwort. Jetzt wurde ein neuer Antrag beim Amt für Namensänderung eingereicht.
Ergebnis: Abgelehnt, mit den bekannten Argumenten.
Damit geht der Nervenkrieg nun
in das vierte Jahr. Alles erscheint ausweglos. Der Bürger unseres Staates hat
nach der Verfassung ein Recht auf unantastbare Menschenwürde, er hat das Recht
auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf freie Berufswahl.
So steht es im Grundgesetz. Aber das Leben sieht anders aus. Behörden
verweigern einem „solchen“ Menschen die Legitimierung. Ohne Legitimation keine
Menschenwürde, kein Persönlichkeitsrecht und keine Chance, ohne Papiere einen
ordentlichen Beruf auszuüben. Und um einen ordentlichen Beruf geht es hier, für
einen Menschen mit Hochschulbildung, der endlich in Ruhe sein Leben leben will.
Nicht um einen Fall für das Showgeschäft, nicht um billige Effekte.
In dem Urteil des Frankfurter
Landgerichts heißt es: „Da der Richter an das Gesetz gebunden ist, kann der
Antragsteller auf dem von ihm gewählten Weg sein Ziel nicht erreichen.“ Da kann
man nur fragen: Auf welchem Weg dann überhaupt?
Nun meine
Lieben, denke dieser Bericht gibt einen Einblick über die Verhältnisse welche
in der Vergangenheit in Deutschland geherrscht haben.
Persönlich
kann und möchte ich noch anfügen, das selbst diese Schreiberin Deutschland
fluchtartig verlassen musste im Jahr 1975, der Grund war der damalige heute
Gott sei Dank abgeschaffte § 175 StGB! Dieser wurde aus dem StGB Anfang der
80iger Jahre endgültig verbannt!
„23 Jahre“
dauerte diese Flucht vor Verfolgung nur weil man einer Minderheit wie dieser
der Transgender angehört, ob diese Zeit im Ausland gut oder schlecht war, liegt
im Auge des Betrachters, auf jeden Fall besser als in Deutschland jegliche
Unterdrückung zu durch leben!
Vieles habe
ich in diesen Zeiten über diese Minderheit erfahren können und dürfen, selbst
bin ich Aktivistin Zeit vielen Jahren. Habe in diesen Jahren auch Bemerkt, das
sehr sehr viele sich kaum oder wenig mit dieser Minderheit identifizieren,
alles ist subjektiv bei den meisten hängt auch noch ein gewisses Mitleidsgefühl
was ich für Schrecklich empfinde!
Keinem
Menschen auf dieser Welt wird etwas Geschenkt, alles hat seinen Preis, wenn wir
nun schon aus welchem Grund auch immer dieser Minderheit angehören, nun dann
sollten wir aus dieser Tatsache etwas machen!
Mit freundlichen
Grüßen
Nikita Noemi
Rothenbächer
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