Donnerstag, 6. September 2012

Meine Lieben Leser und sehr geehrte Damen und Herren Das Gesetz nimmt keine Rücksicht auf seelische Nöte!



Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Meine Lieben Leser und sehr geehrte Damen und Herren

Das Gesetz nimmt keine Rücksicht auf seelische Nöte!

Wenn ich in der heutigen Zeit in den SHG oder auch den Plattformen schaue wie die Meinungen auseinander gehen über die Thematik von Transgender bin ich immer wieder erstaunt, über ein Unwohlbefinden unter den Mitgliedern!

Bemerke auch das diese angesprochen Mitglieder in der Regel immer jünger werden, was ein Zeichen von Selbstbewusstsein zu deuten wäre!
Jedoch bin ich auch der Überzeugung das sehr viele dieser jungen aus unsere Minderheit wirklich nicht Wissen wie Beschwerlich der Weg zur heutigen Zeit für unsere Minderheit war!
Viele dieser Aktivisten welche für die Rechte und die Anerkennung unserer Minderheit gekämpft haben, verweilen nicht mehr unter uns!

Wenn Ich persönlich daran denke, wie es zu meiner Jugendzeit war, würden viele dieser welche heute nur so vor Selbstbewusstsein trotzen, ein Licht aufgehen und Begreifen das die Zeit von damals zu heute Unmengen von Neuerungen und selbst ein heute Umstrittenes TSG gebracht hat!
Wenn Ihr nun den unten aufgeführten Bericht aufmerksam lest, wird wohl dem einen oder anderen ein Licht aufgehen, in wie weit der Weg war bis dato!

Weder Mann noch Frau
Das Gesetz nimmt keine Rücksicht auf seelische Nöte
Frankfurt am Main
Der Hessische Rundfunk hatte sich am 18. März dieses Jahres ein problematisches Thema vorgenommen: Die menschlichen und rechtlichen Aspekte der Transsexualität. Ein prominenter Anwalt saß am Mikrophon, neben ihm Verwaltungsbeamte und eine Fürsorgerin. Vorher hatte der Sprecher darüber berichtet, daß es Hunderte von diesen Fällen gebe – und jeder Dritte von diesen seinem Leben ein Ende setze, weil er mit dem seelischen Konflikt nicht fertig würde. Der Ministerialjurist sah allerdings mehr seine Gesetzestexte als die menschliche Tragik. Der Anwalt kam jedoch zu dem Ergebnis: „Alle Gesetze und Paragraphen müssen noch nicht Recht sein!“
Dem kann man nur zustimmen, wenn man die Geschichte jenes Menschen kennt, dessen Schicksal Anlaß zu dieser Sendung geboten hatte. Sie begann für die Frankfurter Behörden damit, daß am 27. Juli 1964 beim Standesamt Frankfurt-Mitte ein Antrag auf Namensänderung einging. Der erste amtliche Akt war, ein Gutachten bei dem Arzt anzufordern, der zu dem Schluß gekommen war, daß eine Geschlechtsumwandlung unvermeidbar ist. Nachdem das Gutachten vorlag, schrieb am 23. Oktober das Standesamt an seine vorgesetzte Dienststelle, berichtete über den Fall und kam zu dem Ergebnis, daß man den Antrag nicht befürworten könne: „Der Antragsteller ist nach wie vor als Mann anzusehen, wenn er sich auch soziologisch als dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt.“ Der Magistrat schloß sich dieser Auffassung an: „Im Wege der Berichtigung kann nur etwas berichtigt werden, was von Anfang an unrichtig war.“ Vorsorglich wolle man jedoch eine richterliche Entscheidung beantragen. Jetzt kam das Frankfurter Amtsgericht zum Zuge. Es entschied am 15. November 1964: „Der Eintrag im Geburtsregister ist durch Beschreibung folgenden Randvermerkes zu berichtigen: Auf Verfügung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. wird berichtigend vermerkt, daß das Kind weiblichen Geschlechts ist und der Vorname richtig „Ingrid“ zu lauten hat.“ Das Standesamt erhob Einspruch. Man will eine höchstrichterliche Entscheidung.
Auf der Treppenleiter zur höchstrichterlichen Entscheidung war nun das Frankfurter Landgericht an der Reihe: Es wies am 30. Dezember 1964 den Berichtigungsantrag zurück: „Die nachträgliche Änderung der äußerlich die Zugehörigkeit des – Menschen zu dem einen oder anderen Geschlecht kennzeichnenden Merkmale rechtfertigt die Berichtigung einer derartigen Eintragung nicht. Sie beruht auf einer willkürlichen Anwendung der durch die moderne medizinische Wissenschaft geschaffenen Operations- und Behandlungsmethoden, durch die lediglich der Anschein einer Geschlechtsänderung erweckt, nicht jedoch eine solche herbeigeführt werden kann.“ Medizinisch gesehen könne es empfehlenswert sein, den Antragsteller mit Rücksicht auf dessen eigene Einordnung in die weibliche Geschlechtsgruppe, und mit Rücksicht auf seine psychische Situation auch äußerlich als Frau zu werten. Das rechtfertige jedoch nicht, ihn auch als solche anzuerkennen.
Auch damit war die Behörde noch nicht zufrieden. Sie wollte es ganz genau wissen, und so wurde auch noch das Oberlandesgericht in Frankfurt als letzte Instanz bemüht. Dort bestätigten die Richter im wesentlichen die vorangegangenen Entscheidungen und verwarfen die Beschwerde. „Erst durch operativen Eingriff ist eine körperliche Mißbildung künstlich geschaffen worden.“ Ungerührt stellten die Richter fest: „Die durch die Nichtanerkennung des Antragstellers als Frau sich möglicherweise ergebenden seelischen Nöte sowie Schwierigkeiten in seinem gesellschaftlichen und beruflichen Leben können keine Berücksichtigung finden, da Billigkeitserwägungen auf diese Entscheidung ohne Einfluß sind.“
Trotz dieser harten Schläge wurde der Kampf nicht aufgegeben. Am 4. Mai 1966 ging beim Amt für Namensänderung der Stadt Frankfurt ein Antrag ein, einen geschlechtsneutralen Vornamen tragen zu dürfen. Dem wurde auch entsprochen – aber nicht anstatt des bisherigen Namens, sondern zusätzlich. Doch dieser Kompromiß wird vom Frankfurter Sozialamt, das die Verwaltungsgebühr von 200 Mark übernehmen soll, abgelehnt – mit einem neutralen Namen sei niemandem geholfen.
In einem Schreiben an das hessische Innenministerium wird daraufhin der Sachverhalt vorgetragen und am 9. November 1966 sichert Wiesbaden eine Überprüfung zu. Ein Vierteljahr später wird von Frankfurt aus angefragt, wie es nun damit stände – bis heute keine Antwort. Jetzt wurde ein neuer Antrag beim Amt für Namensänderung eingereicht. Ergebnis: Abgelehnt, mit den bekannten Argumenten.
Damit geht der Nervenkrieg nun in das vierte Jahr. Alles erscheint ausweglos. Der Bürger unseres Staates hat nach der Verfassung ein Recht auf unantastbare Menschenwürde, er hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf freie Berufswahl. So steht es im Grundgesetz. Aber das Leben sieht anders aus. Behörden verweigern einem „solchen“ Menschen die Legitimierung. Ohne Legitimation keine Menschenwürde, kein Persönlichkeitsrecht und keine Chance, ohne Papiere einen ordentlichen Beruf auszuüben. Und um einen ordentlichen Beruf geht es hier, für einen Menschen mit Hochschulbildung, der endlich in Ruhe sein Leben leben will. Nicht um einen Fall für das Showgeschäft, nicht um billige Effekte.
In dem Urteil des Frankfurter Landgerichts heißt es: „Da der Richter an das Gesetz gebunden ist, kann der Antragsteller auf dem von ihm gewählten Weg sein Ziel nicht erreichen.“ Da kann man nur fragen: Auf welchem Weg dann überhaupt?

Nun meine Lieben, denke dieser Bericht gibt einen Einblick über die Verhältnisse welche in der Vergangenheit in Deutschland geherrscht haben.

Persönlich kann und möchte ich noch anfügen, das selbst diese Schreiberin Deutschland fluchtartig verlassen musste im Jahr 1975, der Grund war der damalige heute Gott sei Dank abgeschaffte § 175 StGB! Dieser wurde aus dem StGB Anfang der 80iger Jahre endgültig verbannt!

„23 Jahre“ dauerte diese Flucht vor Verfolgung nur weil man einer Minderheit wie dieser der Transgender angehört, ob diese Zeit im Ausland gut oder schlecht war, liegt im Auge des Betrachters, auf jeden Fall besser als in Deutschland jegliche Unterdrückung zu durch leben!

Vieles habe ich in diesen Zeiten über diese Minderheit erfahren können und dürfen, selbst bin ich Aktivistin Zeit vielen Jahren. Habe in diesen Jahren auch Bemerkt, das sehr sehr viele sich kaum oder wenig mit dieser Minderheit identifizieren, alles ist subjektiv bei den meisten hängt auch noch ein gewisses Mitleidsgefühl was ich für Schrecklich empfinde!

Keinem Menschen auf dieser Welt wird etwas Geschenkt, alles hat seinen Preis, wenn wir nun schon aus welchem Grund auch immer dieser Minderheit angehören, nun dann sollten wir aus dieser Tatsache etwas machen!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...