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Rothenbächer 2012
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Meine Lieben Leser
meine Damen und Herren, welche diesen Blog verfolgen, hier ein Bericht über die
Entstehung des TSG zu seiner Zeit!
Wie wir aus dem Bericht
ersehen können, war dieses TSG sehr hart und steinig Umstritten, es kam auch dank
einer Aktivistin wie „Maria Sabine Augstein“ aber auch die Ärztin“
Gerda Hoffmann“ und vielen anderen
zustande!
Dieses TSG ist in der
heutigen Zeit überholt und dringend Reform bedürftig, wie Ihr ja alle aus den
Unterschiedlichen Berichten auf dieser Seite entnehmen könnt! Die
Volljährigkeit von 21 auf 18 kam 1975, was ich nie vergessen werde da ich
Deutschland verließ!
Eine Musterung zur
Bundeswehr gibt es auch nicht mehr und eine Scheidung wegen Transsexuallität
gibt es auch nicht mehr, jedoch gibt s noch einiges zu Verbessern!!
Hier möchte ich nur
euch einige Einblicke gewähren über wie wann und wo das TSG zustande gekommen
ist und wie damals die Gesellschaftlichen normen waren,
mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
Umsteigen zum
eigenen Ich
Ein neues Gesetz soll den Transsexuellen zu ihrem Recht
verhelfen
Von der Natur in einen Zwiespalt gestürzt, von der Bürokratie
erbarmungslos darin festgehalten, leben in der Bundesrepublik tausende Menschen
in einem unlösbaren persönlichen Konflikt zwischen Leib und Seele.
Sie stehen unter dem Zwang des absolut unbeirrbaren Gefühls der Zugehörigkeit
zu dem jeweils anderen Geschlecht, im Widerspruch zu den ursprünglich
angelegten eigenen körperlichen Merkmalen: der Mann als Frau, die Frau als Mann — ein
Phänomen, das der amerikanische Sexualwissenschaftler Harry Benjamin, Verfasser
des Standardwerkes „The Transsexual Phenomenon", vor etwa vierzig Jahren
zum ersten mal eindeutig als „Transsexualismus" definierte.
Über die Probleme der von diesem, Phänomen betroffenen
Menschen erfährt der Mitbürger in der Regel nur dann, wenn wieder einmal ein
druckreifer Fall Stoff für eine Geschichte bietet.
Schlagzeilen, die auf den Anreiz des nicht oder jedenfalls
anscheinend nicht Normalen spekulieren („Wie aus dem Feldwebel Manfred eine
Manuela wurde", „Hilfe, mein Mann ist plötzlich eine Frau!"), mögen
da ihre Mitteilungen nicht immer auf sehr rücksichtsvolle Weise machen, aber
Rücksichtnahme dieser Art ist auch nicht das, was die Transsexuellen in diesem
Lande wünschen.
Was sie seit langem
wollen, ist ihr Recht: die amtliche Anerkennung ihres Anspruchs auf die eigene,
die ganz persönliche Identität; und auf dem Wege dahin hat die direkte Art
mancher Schlagzeile mit Sicherheit mehr vorangeholfen als die Hartnäckigkeit !
Mit der die amtlichen Sachwalter auf die Paragraphen und die
Rechtslage verwiesen. Es besteht Aussicht, dass sich die Rechtslage bald
ändert. Im Bundesinnenministerium ist im Januar der Entwurf eines Gesetzes
fertiggestellt worden, das darauf zielt, die schwierige Situation der
Transsexuellen zu erleichtern.
Mochte der geschlechtliche Umstieg durch Hormonbehandlung und
genitalkorrigierende Operation — einziger Ausweg des Transsexuellen aus der Not
auseinanderklaffender physischer und psychischer Geschlechtsidentität — auch
noch so perfekt gelungen sein, die Behörden in der Bundesrepublik lehnten
bisher, im Gegensatz zu den Behörden der meisten Nachbarländer und der USA,
alle Ersuchen ab, dem medizinischen auch den juristischen Umstieg folgen zu
lassen.
In einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regelung
gestanden sie lediglich die Eintragung geschlechtsneutraler Vornamen in den
Ausweispapieren zu.
Das aber ist für die Betroffenen nicht mehr als ein
Notbehelf. Noch 1973 entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Berufung auf
ein zwei Jahre zuvor ergangenes Bundesgerichtsurteil: „Die deutsche
Rechtsordnung ist in ihrer Gesamtheit von dem Grundsatz der geschlechtlichen
Unwandelbarkeit des Menschen bestimmt "
Den Transsexuellen in der Bundesrepublik Deutschland
signalisierte dieses Urteil praktisch das Ende aller Hoffnungen, in absehbarer
Zeit wenigstens von Amts wegen aus einem Leben voller Qualen, Peinlichkeiten
und Schikanen erlöst zu werden.
Dabei hatten die Bundesrichter bei ihrem Unwandelbarkeits
Spruch 1971 immerhin Verständnis für die Situation erkennen lassen, indem sie
feststellten, dass ein Transsexueller, der schicksalhaft kraft eines
unwiderstehlichen Dranges bestrebt war und ist "sich in einem
Gegengeschlecht angehörende Person umzuwandeln, und dem diese Umwandlung auch
mehr oder weniger gelungen ist, ein anerkennenswertes Bedürfnis haben kann,
auch rechtlich dem Gegengeschlecht zugeordnet zu werden. Juristische
Experten verstanden diese Worte als Anregungen für den Gesetzgeber.
Für den Alltag der Betroffenen war dies wenig hilfreich,
solange gesetzliche Konsequenzen ausblieben. Der juristische Fortschritt hielt
mit dem medizinischen nicht Schritt, obwohl eine Reihe von Politikern, an ihrer
Spitze die Hamburger SPD Bundestagsabgeordneten Claus Arndt und Rolf Meinecke,
in ihrem Bemühen um angemessene gesetzliche Regelungen immer wieder die Meinung
vertraten: Wenn die naturwissenschaftliche Forschung und Entwicklung das Gefüge
der Rechtsnormen lückenhaft werden lasse, dann seien die Rechtsprechung und der
Gesetzgeber zur Schließung dieser Lücken verpflichtet.
Immerhin gelten genitalkorrigierende Operationen, in begründeten,
eindeutigen Fällen nach gewissenhafter Prüfung vorgenommen, auch in der
Bundesrepublik inzwischen nicht mehr als „sittenwidrig". Unter
Wissenschaftlern ist es kein Streitpunkt mehr, daß die Operation nach
voraufgegangener längerer Hormonbehandlung die einzige Möglichkeit ist, einem
Transsexuellen zu einer Harmonisierung seiner Persönlichkeit zu verhelfen; alle
anderen Methoden, insbesondere die der psychotherapeutischen Behandlung, sind
gescheitert. Professor Benjamin: „Solange wir die Persönlichkeit des
Transsexuellen nicht seinem Körper anpassen können, ist es gerechtfertigt, das
Gegenteil zu versuchen und den Körper seiner Persönlichkeit anzupassen "
Dieses Unternehmen muss unvollkommen bleiben, wenn nicht dem
Menschen nach der Befreiung von den verhassten „falschen" körperlichen
Merkmalen die vorbehaltlose Integration in die Gesellschaft ermöglicht wird.
Für viele, die mit Hilfe einer Operation
die sexuelle Einheit ihres Persönlichkeitsbildes herzustellen suchten und denen
dies für ihren privaten Bereich auch gelang, begannen danach noch größere
Schwierigkeiten bei der täglichen Konfrontation mit der Umwelt.
So bekam der Hamburger Taxifahrer Martin Schlörmann, ein
Mannsbild mit Baß und Bart, regelmäßig Ärger bei Verkehrskontrollen, weil der
in seinem Führerschein hinterbliebene Vorname Marianne den Polizeibeamten
genügend Grund zum Misstrauen gab. Martin Schlörmann ist das (relativ seltene)
Beispiel eines Umstiegs von der Frau zum Mann. Vom Mann zur Frau, soweit es das
äußere Erscheinungsbild angeht, wandelte sich der Münchener Bundeswehr
Feldwebel und Hubschrauberpilot Manfred Adebahr. In Wahrheit hatte er sich zeit
seines Lebens als Frau gefühlt. Die Erkenntnis unterdrückend, hatte er sich in
eine Ehe geflüchtet, in der er Vater von drei Kindern wurde. Die Ehe wurde nach
neun Jahren geschieden.
Manfred Adebahr stand die psychische Belastung des
Geschlechtsrollenkonflikts nicht durch. Vor dem Hintergrund der eigenen
Entschlossenheit, dieses Leben nicht weiterzuführen, war die Operation eine
vernünftige Alternative. Als „Manuela" Adebahr freilich existierte der
Mensch für die Behörden nicht mehr. Es gab für die Frau weder Lohnsteuerkarte,
noch Arbeit oder Arbeitslosenunterstützung.
Ein Spießrutenlaufen durch die Instanzen begann, begleitet
von hämischen Blicken der Nachbarn, die in völliger Verkennung des Phänomens
hier einen „Schwulen" vor sich zu haben meinten. Es gibt kein größeres Missverständnis
(und für viele Transsexuelle keine größere Kränkung) als die Gleichsetzung von
Transsexualität mit Homosexualität oder Transvestitismus; die Phänomene haben
absolut nichts miteinander zu tun.
Die nicht unbegründete Furcht, am
Unverständnis der Umwelt zu zerbrechen oder in der beruflichen Existenz zu
scheitern, zwingt viele Transsexuelle, obwohl das Grundgesetz freie Entfaltung
der Persönlichkeit garantiert, das ihrem eigenen personalen Selbstverständnis
entsprechende Rollenverhalten entweder ganz zu verdrängen oder auf private
Bereiche zu beschränken.
Die Nürnbergerin Kirsten Thieme, promovierte Musik- und
Erziehungswissenschaftlerin, Universitätsdozentin, erfolgreiche Komponistin mit
vielen Musikpreisen des In- und Auslandes, leistete ihre Karriere in der verhassten
Männerrolle ab. Erst rnit dem Ruhestand wagte sie den Überstieg vom Mann zur
Frau und fühlt sich nach ihren eigenen Worten mit dieser Erfahrung „glücklich
und befreit".
Wanderer zwischen den Geschlechtern zu sein, ist, wie Kirsten Thieme
an der eigenen Person erlebt hat, ein psychisch kaum ertragbares Los, eine
stete Kette grauenhafter Qualen: „Das
gilt besonders, wenn solche Menschen gezwungen sind, sich dem normativ
eingeschliffenen Denken der Umwelt zu unterwerfen. Dann kommt zwangsläufig der
Tag, wo die Widerstandskräfte, gegen das eigene Ich leben zu müssen, gebrochen
sind " Wenn der jetzt vom Bundesinnenministeriüm erarbeitete Entwurf eines
„Gesetzes über die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in bestimmten
Fällen" tatsächlich Gesetz werden sollte, werden solche Schicksale künftig
etwas erträglicher sein.
Zur Zeit grübeln die Ministerien der Bundesländer über dem
Papier; der Bundesinnenminister hat die Stellungnahmen der Länder bis zum 25.
Februar erbeten, um den Entwurf möglichst noch im April dem Bundeskabinett
vorlegen zu können.
Andreas von Schoeler, parlamentarischer Staatssekretär im
Bonner Innenministerium, ist zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf in der
vorgelegten Form im grossen und ganzen akzeptiert wird. Er hat sich in dieser
Sache stark engagiert: „Ich habe seinerzeit auch die Gerda Hoffmann
überredet, beim Rosenbauer in der Talkshow aufzutreten Das war im September
1976. Drei Monate zuvor hatte der Deutsche Bundestag einstimmig den Antrag „zur
Schaffung eines rechtlich geordneten Verfahrens" verabschiedet, der den
Anstoß gab zu dem jetzt diskutierten Gesetzentwurf.
Damals, in der Gesprächsrunde der Talkshow, machte die
Ärztin Gerda Hoffmann, ehemals Gernot Hoffmann, am eigenen Beispiel zum ersten Mal
einen großen Kreis von Menschen mit den Problemen der Transsexualität bekannt.
Wählerstimmen seien damit sicherlich nicht zu gewinnen,
glaubt der FDP Staatssekretär von Schoeler. Wer will, mag darin einen nicht
unwesentlichen Teil der Antwort sehen auf die Frage, warum es so lange gedauert
hat, bis man sich zu einer parlamentarischen Initiative für die Probleme einer
Minderheit durchringen konnte.
Schließlich, hatten schon 1958 Richter am Hamburger
Landgericht die fortschrittliche Auffassung vertreten, es sei „nun wirklich
nicht einzusehen, warum ein Mensch, der sowieso ein bedauernswertes Schicksal
hat, aus formell rechtlichen Erwägungen unglücklich gemacht werden soll, ohne
dass irgendjemandem damit gedient ist". Nun also soll sich die bessere
Einsicht durchsetzen.
Im einleitenden Kernsatz des neuen Gesetzes heißt es schlicht: „Wer
sich dem Geschlecht, das der Angabe in seinem Gebürtseintrag entspricht, seit
längerer Zeit nicht mehr zugehörig empfindet, kann die gerichtliche
Feststellung beantragen, dass er dem anderen Geschlecht zuzurechnen ist "
Der Entwurf sieht vor, dass dem Antrag dann stattzugeben
ist, wenn der Antragsteller 1 mindestens einundzwanzig Jahre alt ist, 2 sieh
einem sein Geschlecht verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, 3 nicht
mehr fortpflanzungsfähig ist.
Diese drei Voraussetzungen sind ausgerichtet auf die
Irreversibilität der Entscheidung. Zurück gehts nicht mehr.
Die Festsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre wird mancher
Betroffene skeptisch sehen im Hinblick auf mögliche Bundeswehr Verpflichtungen.
Andreas von Schoeler erläutert, dass man hier den Experten folgte, die dazu
rieten, zunächst den Abschluss der pubertären Entwicklung abzuwarten und ihm
einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren folgen zu lassen. Das Risiko eines
Irrtums soll ausgeschlossen bleiben.
Im Unterschied zum schwedischen Vorbild sieht der deutsche Entwurf den
operativen Eingriff als Voraussetzung vor für eine Änderung des Rechtsstatus
von solcher Bedeutung. Den meisten Transsexuellen dürfte dies
selbstverständlich sein, da sie sich davon ja wesentliche Besserung ihrer Situation
erhoffen. Ausnahmen sollen unter bestimmten Umständen möglich sein.
Von dem Tage an, an dem das Gericht die Feststellung trifft,
dass eine Person dem anderen Geschlecht zuzurechnen ist, richten sich deren
Rechte und Pflichten nach dem neuen Geschlecht.
Ist der Betroffene verheiratet, so ist seine Ehe mit dieser
gerichtlichen Feststellung aufgelöst. Die mit dem Vorgang verbundene Änderung
der Vornamen lässt ein bestehendes Eltern Kind Verhältnis zwischen dem Betroffenen
und seinen Kindern unberührt.
Insbesondere sollen die Kinder nicht verpflichtet sein, bei
Angaben über ihre Eltern die Änderung der Vornamen zu offenbaren.
Alle diese Punkte wären mit einer einfachen Änderung des
Personenstandsrechts, also einer bloßen Änderung der Vornamen, nicht zufriedenstellend
zu regeln gewesen Die Gesetzesmacher haben sich deshalb, so Andreas von
Schoeler, zu der „großen Lösung" entschlossen. Es ist eine Lösung, die
sich an neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, wonach die
Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen nicht allein durch die äußeren
körperlichen Merkmale des Geschlechts im Zeitpunkt der Geburt, sondern
entscheidend auch durch andere zu diesem Zeitpunkt nicht oder noch nicht
erkennbare Faktoren bestimmt oder mitbestimmt wird.
Was Transsexualität sei, muss der Gesetzgeber nicht
definieren; das Wort kommt deshalb im Gesetzestext nicht vor. Kirsten
Thieme, die sich ein Leben lang mit dem Problem hat beschäftigen müssen, ist
ohnehin der Meinung, der Begriff „Transidentifikation" sei zutreffender,
denn es gehe wirklich nur am Rande um Sexualität. Mit welchem Namen
auch immer das Phänomen genannt wird — der Kampf ums personale
Selbstverständnis wird dadurch nicht leichter. Manche lernen dabei ihren
eigenen Geburtstag hassen. Kirsten Thieme zum Beispiel hat nie einen gefeiert:
„Zum Tag meiner Geburt kann mir beim besten Willen keiner gratulieren",
gestand sie einer Reporterin.
Welches Ausmaß von Betroffenheit spricht
aus solchen Worten.
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