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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
Bitte kopiert den Link und gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Meine sehr
geehrten Damen und Herren liebe Leser des Blog: http://trans-weib.blogspot.de/
Wie so oft in den letzten Tagen führen mich meine Recherchen
immer und immer wider zu den Widersprüchen im Internet, vieles wird geschrieben
auch Versprochen doch sehr wenig wird dann Umgesetzt.
Liebe Frau „Christine Lüders, Leiterin der ADS“
Wenn ich Ihre Vorstellung in deutschen Printmedien lese wie
auch im Internet kommt mir auf Deutsch gesagt das „Kotzen“, dieses kommt
schlicht einfach daher, das Sie Frau „Christine Lüders“ wie viele andere
Politiker vieles Versprechen, was jedoch nichts weiter als Luftblasen sind, da
Sie sich Ihrer Verantwortung als „Leiterin der ADS“ voll und ganz entziehen!
Als Aktivistin für meine Minderheit „Transgender“ frage ich
mich was ist aus Ihren Versprechungen geworden, was haben Sie bislang gemacht
noch Unternommen das diese Eklatante „Transphobie in den Medien aufhört“, nein
Frau „Christine Lüders“ es ist kein subjektives Empfinden einer Aktivistin,
sondern es sind Fakten welche Sie als „Leiterin der ADS“ still Schweigend hinnehmen
müssen!
Haben Sie als „Leiterin der ADS“ denn Angst den Mund auf zu
machen, Angst vor den deutschen
Printmedien?
Wo möglich werden dann die Bericht Erstattung über Ihre
Person angezweifelt, nun Frau „Christine Lüders“ alles was Sie so schön
Ausdrücken ist nichts als Schall und Rauch!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
Herzlich willkommen bei der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes!
Alle Menschen genießen in Deutschland Schutz vor
Diskriminierung, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder
Weltanschauung, sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer
Behinderung. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
mit dem 2006 ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt
wurde. Als
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) setze ich alles daran,
dieses Recht auf Gleichbehandlung bekannt zu machen.
Christine
Lüders, Leiterin der ADS
Doch das
reicht noch nicht aus, um eine diskriminierungsfreie Kultur zu schaffen.
Deshalb machen wir konkrete Vorschläge, wie der Schutz des AGG ausgeweitet
werden kann. Anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes habe ich Forderungen an den Gesetzgeber gerichtet,
wie etwa, ein Klagerecht für die ADS und für Antidiskriminierungsverbände
einzuführen.
Bislang müssen Menschen ihr Recht ganz
allein vor Gericht erstreiten.
Darüber hinaus möchte
ich, dass alle Menschen faire Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten und wissen,
wohin sie sich wenden können, wenn sie Diskriminierung erleben. In diesem Bemühen um ein faires
Miteinander sind wir nicht allein. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus
Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen arbeiten wir daran, dass
Deutschland ein Land wird, das von einer diskriminierungsfreien Kultur geprägt
ist. Um das zu erreichen, vernetzen wir uns und bündeln unsere Kräfte.
Besonders freue ich mich darüber, dass uns dabei immer mehr Unternehmen
unterstützen, die Vielfalt als Bereicherung zu schätzen wissen.
Unser Internetauftritt soll Ihnen einen Einblick in die
verschiedenen Aufgaben der Stelle geben. Hier finden Sie Informationen zum
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zu unseren Projekten sowie
Rechtsprechungen, zahlreiche Studien und Handreichungen. Außerdem haben wir für
Sie eine umfassende Informationsdatenbank zum Thema Diskriminierung und eine
Umkreissuche für Anlaufstellen in Ihrer Nähe zusammengestellt.
Vielleicht kann die eine oder andere
für Sie wichtige Frage bereits hier beantwortet werden.
Und bitte
nutzen Sie unser Beratungsangebot für Ihren persönlichen Fall. Rufen Sie uns an
oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir sind für Sie da!
Herzliche
Grüße
Ihre
Christine
Lüders
Leiterin der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Transphobie in deutschen Printmedien
Viele Zeitungen berichteten diese Tage über den Sohn der
Sängerin Cher. Er hat sich nun als Transmann geoutet und betont, dass er schon
immer wusste, dem männlichen Geschlecht zu zugehören. Keine deutsche Zeitung
(selbst die deutsche Ärztezeitung nicht) hat es allerdings geschafft, hier aber
die Geschlechtsientität des Sohns von Cher zu respektieren - alle haben es hier
vorgezogen, lieber von "Geschlechtsumwandlung" zu schreiben, oder
dass die Tochter (!) von Cher nun "ein Mann werden" würde.
Zwar wies der deutsche Presserat bereits am 6. März diesen Jahres
darauf hin, das "die Presse, in Fällen von Transsexualität bei Vokabular
und Beschreibung der Personen sorgfältig und respektvoll vorzugehen" habe.
"Der persönliche, oft mit schwierigen Umständen einhergehende Hintergrund
transsexueller Menschen sollte ernst genommen werden und nicht zu Wortspielen
und dem Benutzen falscher Begriffe führen." Doch zeigten diese Aussagen
des deutschen Presserates wenig Erfolg - vielleicht, weil sie nicht eindeutig
genug waren?
Der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht hat nun
in einem Schreiben an den Presserat Deutschlands darauf hingewiesen, dass der
mangelnde Respekt vor der Geschlechtsidentität transsexueller Menschen nicht
nur ein Verstoß z.B. gegen die internationalen Yogyakarta-Prinzipien ist,
sondern auch gegen den Deutschen Pressekodex verstößt. Zudem wurde der
Presserat dazu aufgefordert, die in Deutschland vorherrschende Transphobie
endlich einmal aktiver und stärker zu bekämpfen, als das bisher der Fall war.
Wer die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen respektiert, weiß, welche
geschlechtlichen Zuordnungen (zum Beispiel durch die Verwendung von passenden
Personalpronomen) angebracht ist. Aktiv gegen mediale Transphobie vorzugehen,
sollte auch zu den Aufgaben des Deutschen Presserates gehören.
Zusatzinfo:
Transsexualität und der deutsche Pressekodex
So schreibt
der Deutsche Presserat auf seiner Internetseite unter "Regeln für einen fairen
Journalismus": "Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist
auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen
Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln
für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen
Berufsethik sicherstellen, so z.B.: Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der
Menschenwürde, Gründliche und faire Recherche ..."
Im
Pressekodex heißt es hierzu: "Verleger, Herausgeber und Journalisten
müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit ...
bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen
und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden
Beweggründen wahr.
" Wenn Cher ihren Sohn
"Sohn" nennt, warum nennt ihn die deutsche Presse dann
"Tochter"? Das ist sicherlich nicht "unbeeinflusst von
persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen". Das ist bewusste
Falschdarstellung und praktizierte Transphobie.
Ziffer 1 des
Pressekodex lautet: "Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der
Menschenwürde:
Die Achtung
vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige
Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der
Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die
Glaubwürdigkeit der Medien."
Wenn hier tatsächlich
die Menschenwürde geachtet werden würde, dann würde auch ein
transsexueller Mann als Mann geachtet werden - und nicht als psychisch gestörte
Frau, die ein Mann sein möchte dargestellt werden. Denn aus welchem anderen
Grund sollte man zu einem transsexuellen Mann "Frau" sagen, außer aus
dem Grunde, dass man seine Selbstbeschreibung für falsch hält und dem Menschen
unterstellt selbst nicht zu wissen, was und wer er ist?
Hierzu heißt
es in Ziffer 2: "Ziffer 2 – Sorgfalt:
Recherche
ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung
bestimmte Informationen ... sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt
auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn
darf ... weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte
und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen."
Wenn Cher
ihren Sohn "Sohn" nennt, dann darf die deutsche Presse ihn als
"Frau" bezeichnen - und das soll dann "weder entstellt noch
verfälscht" sein und der "gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt"
hin gehorchen? Dies soll die Aussage von Cher und ihrem Sohn " weder
entstellt noch verfälscht" wiedergeben?
"Die
Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen." heißt es
in Ziffer 8 des Pressekodex - und das tut
sie, indem sie einen Mann als "Frau" bezeichnet?
In Ziffer 9
des Pressekodex lesen wir: "Es widerspricht journalistischer Ethik, mit
unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu
verletzen."
"Niemand darf wegen seines
Geschlechts ... diskriminiert werden." (Ziffer 12) Aber das Geschlecht
darf man einem transsexuellen Menschen absprechen?
Der deutsche Presserat sollte endlich mal seinen eigenen
Pressekodex durchlesen und dann für dessen Einhaltung sorgen - oder ihn
entsorgen, wenn sich sowieso niemand daran hält oder daran halten muss. Das Grundgesetz, im Verein mit der
Ethik, stehen schon lange im Widerspruch zum deutschen Journalismus. Will man daran ernsthaft etwas ändern?
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