Dienstag, 4. September 2012

Transphobie in deutschen Printmedien und Frau Christine Lüders schaut zu, Fakt!



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Bearbeitet und Geschrieben  von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!




Meine sehr geehrten Damen und Herren liebe Leser des Blog: http://trans-weib.blogspot.de/


Wie so oft in den letzten Tagen führen mich meine Recherchen immer und immer wider zu den Widersprüchen im Internet, vieles wird geschrieben auch Versprochen doch sehr wenig wird dann Umgesetzt.

Liebe Frau „Christine Lüders, Leiterin der ADS“

Wenn ich Ihre Vorstellung in deutschen Printmedien lese wie auch im Internet kommt mir auf Deutsch gesagt das „Kotzen“, dieses kommt schlicht einfach daher, das Sie Frau „Christine Lüders“ wie viele andere Politiker vieles Versprechen, was jedoch nichts weiter als Luftblasen sind, da Sie sich Ihrer Verantwortung als „Leiterin der ADS“ voll und ganz entziehen!

Als Aktivistin für meine Minderheit „Transgender“ frage ich mich was ist aus Ihren Versprechungen geworden, was haben Sie bislang gemacht noch Unternommen das diese Eklatante „Transphobie in den Medien aufhört“, nein Frau „Christine Lüders“ es ist kein subjektives Empfinden einer Aktivistin, sondern es sind Fakten welche Sie als „Leiterin der ADS“ still Schweigend hinnehmen müssen!
Haben Sie als „Leiterin der ADS“ denn Angst den Mund auf zu machen, Angst vor den  deutschen Printmedien?
Wo möglich werden dann die Bericht Erstattung über Ihre Person angezweifelt, nun Frau „Christine Lüders“ alles was Sie so schön Ausdrücken ist nichts als Schall und Rauch!

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

Herzlich willkommen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes!

Alle Menschen genießen in Deutschland Schutz vor Diskriminierung, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem 2006 ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt wurde. Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) setze ich alles daran, dieses Recht auf Gleichbehandlung bekannt zu machen.

Christine Lüders, Leiterin der ADS

Doch das reicht noch nicht aus, um eine diskriminierungsfreie Kultur zu schaffen. Deshalb machen wir konkrete Vorschläge, wie der Schutz des AGG ausgeweitet werden kann. Anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes habe ich Forderungen an den Gesetzgeber gerichtet, wie etwa, ein Klagerecht für die ADS und für Antidiskriminierungsverbände einzuführen.

Bislang müssen Menschen ihr Recht ganz allein vor Gericht erstreiten.

Darüber hinaus möchte ich, dass alle Menschen faire Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten und wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Diskriminierung erleben. In diesem Bemühen um ein faires Miteinander sind wir nicht allein. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen arbeiten wir daran, dass Deutschland ein Land wird, das von einer diskriminierungsfreien Kultur geprägt ist. Um das zu erreichen, vernetzen wir uns und bündeln unsere Kräfte. Besonders freue ich mich darüber, dass uns dabei immer mehr Unternehmen unterstützen, die Vielfalt als Bereicherung zu schätzen wissen.

Unser Internetauftritt soll Ihnen einen Einblick in die verschiedenen Aufgaben der Stelle geben. Hier finden Sie Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zu unseren Projekten sowie Rechtsprechungen, zahlreiche Studien und Handreichungen. Außerdem haben wir für Sie eine umfassende Informationsdatenbank zum Thema Diskriminierung und eine Umkreissuche für Anlaufstellen in Ihrer Nähe zusammengestellt.

Vielleicht kann die eine oder andere für Sie wichtige Frage bereits hier beantwortet werden.
Und bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot für Ihren persönlichen Fall. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir sind für Sie da!

Herzliche Grüße
Ihre
Christine Lüders

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Transphobie in deutschen Printmedien

Viele Zeitungen berichteten diese Tage über den Sohn der Sängerin Cher. Er hat sich nun als Transmann geoutet und betont, dass er schon immer wusste, dem männlichen Geschlecht zu zugehören. Keine deutsche Zeitung (selbst die deutsche Ärztezeitung nicht) hat es allerdings geschafft, hier aber die Geschlechtsientität des Sohns von Cher zu respektieren - alle haben es hier vorgezogen, lieber von "Geschlechtsumwandlung" zu schreiben, oder dass die Tochter (!) von Cher nun "ein Mann werden" würde.

Zwar wies der deutsche Presserat bereits am 6. März diesen Jahres darauf hin, das "die Presse, in Fällen von Transsexualität bei Vokabular und Beschreibung der Personen sorgfältig und respektvoll vorzugehen" habe. "Der persönliche, oft mit schwierigen Umständen einhergehende Hintergrund transsexueller Menschen sollte ernst genommen werden und nicht zu Wortspielen und dem Benutzen falscher Begriffe führen." Doch zeigten diese Aussagen des deutschen Presserates wenig Erfolg - vielleicht, weil sie nicht eindeutig genug waren?

Der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht hat nun in einem Schreiben an den Presserat Deutschlands darauf hingewiesen, dass der mangelnde Respekt vor der Geschlechtsidentität transsexueller Menschen nicht nur ein Verstoß z.B. gegen die internationalen Yogyakarta-Prinzipien ist, sondern auch gegen den Deutschen Pressekodex verstößt. Zudem wurde der Presserat dazu aufgefordert, die in Deutschland vorherrschende Transphobie endlich einmal aktiver und stärker zu bekämpfen, als das bisher der Fall war. Wer die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen respektiert, weiß, welche geschlechtlichen Zuordnungen (zum Beispiel durch die Verwendung von passenden Personalpronomen) angebracht ist. Aktiv gegen mediale Transphobie vorzugehen, sollte auch zu den Aufgaben des Deutschen Presserates gehören.



Zusatzinfo:
Transsexualität und der deutsche Pressekodex

So schreibt der Deutsche Presserat auf seiner Internetseite unter "Regeln für einen fairen Journalismus": "Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so z.B.: Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde, Gründliche und faire Recherche ..."

Im Pressekodex heißt es hierzu: "Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit ... bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.

" Wenn Cher ihren Sohn "Sohn" nennt, warum nennt ihn die deutsche Presse dann "Tochter"? Das ist sicherlich nicht "unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen". Das ist bewusste Falschdarstellung und praktizierte Transphobie.

Ziffer 1 des Pressekodex lautet: "Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde:

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien."

Wenn hier tatsächlich die Menschenwürde geachtet werden würde, dann würde auch ein transsexueller Mann als Mann geachtet werden - und nicht als psychisch gestörte Frau, die ein Mann sein möchte dargestellt werden. Denn aus welchem anderen Grund sollte man zu einem transsexuellen Mann "Frau" sagen, außer aus dem Grunde, dass man seine Selbstbeschreibung für falsch hält und dem Menschen unterstellt selbst nicht zu wissen, was und wer er ist?

Hierzu heißt es in Ziffer 2: "Ziffer 2 – Sorgfalt:

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen ... sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf ... weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen."
Wenn Cher ihren Sohn "Sohn" nennt, dann darf die deutsche Presse ihn als "Frau" bezeichnen - und das soll dann "weder entstellt noch verfälscht" sein und der "gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt" hin gehorchen? Dies soll die Aussage von Cher und ihrem Sohn " weder entstellt noch verfälscht" wiedergeben?

"Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen." heißt es in Ziffer 8 des Pressekodex - und das tut sie, indem sie einen Mann als "Frau" bezeichnet?

In Ziffer 9 des Pressekodex lesen wir: "Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

"Niemand darf wegen seines Geschlechts ... diskriminiert werden." (Ziffer 12) Aber das Geschlecht darf man einem transsexuellen Menschen absprechen?

Der deutsche Presserat sollte endlich mal seinen eigenen Pressekodex durchlesen und dann für dessen Einhaltung sorgen - oder ihn entsorgen, wenn sich sowieso niemand daran hält oder daran halten muss. Das Grundgesetz, im Verein mit der Ethik, stehen schon lange im Widerspruch zum deutschen Journalismus. Will man daran ernsthaft etwas ändern?

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