Mittwoch, 5. September 2012

"Transsexuelle brauchen einen Kündigungsschutz"


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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2012
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Hallo liebe Leser meines Blog http://trans-weib.blogspot.de/ welchen ich jedoch als Zeitschrift verstehe, in welcher Zusammenfassungen neu Überarbeitet in einem Blog den Damen und Herren zur Verfügung gestellt werden!
Schon gestern habe ich einen Bericht über“ Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) soll Menschen schützen, die aufgrund der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität Benachteiligungen erfahren. Es schafft die rechtliche Grundlage, wonach Diskriminierung verboten ist“.

Auch die dafür zuständige Person darauf hingewiesen das von viel Reden nichts übrig bleibt als Schall und Rauch!

Auch stellte ich den Bericht über "Neues Geschlecht, neuer Job" in diesem Blog und veröffentlicht diesen, dass es dabei einige Kritik gegenüber Zeit Online gab, war und ist nicht verwunderlich geblieben!

Der Punkt der Aussprache ist eine Verletzung der Menschenwürde, welche in den GGB verankert ist. „ Die Würde des Menschen ist Unantastbar“, Zeit Online berichtet „Warum ist es falsch, von einer transsexuellen Frau zu sagen, dass sie früher einmal ein Mann war“?

Richtig ist jedoch und das ist ein Fakt: Eine transsexuelle Frau ist kein Mann, sondern eine Frau.

"Transsexuelle brauchen einen Kündigungsschutz"

Transsexualität darf nicht als Störung missverstanden werden, sagt Kim Schicklang, Vorsitzende eines Transsexuellen-Vereins.

Sie fordert mehr Schutz vor Diskriminierung.


Eine Aussprache zwischen Zeit Online und „KIM SCHICKLANG“

„Kim Schicklang ist Vorsitzende des Vereins Aktion Transsexualität und Menschenrecht und arbeitet als Produzentin und Moderatorin in Süddeutschland“.

ZEIT ONLINE: Frau Schicklang, Sie haben die Begriffsverwendung in unserem Artikel "Neues Geschlecht, neuer Job" stark kritisiert. Warum ist es falsch, von einer transsexuellen Frau zu sagen, dass sie früher einmal ein Mann war?

Kim Schicklang: Weil man damit die Identität dieses Menschen aberkennt. Eine transsexuelle Frau ist kein Mann, sondern eine Frau. Man sollte die Deutungshoheit über sich selbst den Betroffenen überlassen. Leider herrscht das Missverständnis vor, eine transsexuelle Frau sei ein Mann, der sich als Frau fühle. Das macht es Transsexuellen so schwer, von der Umwelt akzeptiert zu werden, besonders im Berufsleben.

ZEIT ONLINE: Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle stellt fest, dass Transsexuelle überdurchschnittlich häufig arbeitslos und nach ihrem Outing nicht mehr beruflich integriert sind. Ist das auch Ihre Beobachtung?

Schicklang: Das trifft sicher zu. Denn die Kollegen und den Chef kann man sich in der Regel nicht aussuchen – und auch nicht ihr Verhalten nach dem Outing. Die Geschichten ähneln sich doch alle sehr. Die wenigsten Arbeitgeber reagieren mit offener Diskriminierung auf das Outing, das läuft deutlich subtiler ab. Der transsexuelle Mitarbeiter wird plötzlich nicht mehr ernst genommen, seine Ideen finden in Konferenzen kein oder weniger Gehör, irgendwann wird er versetzt. Meist ist so eine Versetzung mit einer Abstufung verbunden, oft gibt es auch weniger Geld. Da wird natürlich nicht gesagt, dass das aufgrund der Transsexualität passiert, sondern es werden betriebliche Gründe vorgeschoben. Das macht es für den Betroffenen so schwer. Mit offener Diskriminierung lässt sich viel leichter umgehen, sie lässt sich ja auch viel einfacher beweisen.

ZEIT ONLINE: Könnte unterschwellige Diskriminierung nicht oft aus reiner Unsicherheit heraus geschehen?

Schicklang: Ja und nein. Natürlich kann die Unsicherheit der Kollegen und des Chefs zu Diskriminierung führen. Denken wir mal an die transsexuelle Frau, die als Beraterin bei der Sparkasse arbeitet. Sie wird von den Kunden und Kollegen als Mann gesehen. Im besten Fall nimmt das Umfeld sie als einen Mann mit einer Geschlechtsidentitätsstörung wahr, also als einen Kerl mit einem psychischen Problem. Man könnte auch zuspitzend sagen: Sie wird als verrückter Mann gesehen. Und weil sie am Schalter aber Seriosität und Vertrauenswürdigkeit für die Bank repräsentieren soll, ihre Transsexualität aber missverstanden wird und die Menschen überfordert, gibt es Probleme. Da heißt es dann, dass sie nicht mehr am Schalter arbeiten kann. Und man versetzt sie irgendwohin, wo sie keinen direkten Kundenkontakt mehr hat. Oder denken wir nur mal an die Frage, welche Toilette die transsexuelle Kollegin benutzen darf.

"Das Geschlecht sagt nichts über die Fähigkeiten aus"

ZEIT ONLINE: Aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ermöglicht es doch, sich dagegen zu wehren.

Schicklang: In der Theorie ja, aber selten in der Praxis. Zum einen müssten Sie die Diskriminierung auch beweisen können, was schwer ist, wenn sie subtil abläuft. Und zum anderen dürfen Sie auch nicht vergessen, dass mit dem Outing ein langer, anstrengender Prozess verbunden ist. Wenn Sie eine rechtliche Anerkennung möchten, müssen Sie umfangreiche psychiatrische Untersuchungen und Begutachtungen über sich ergehen lassen. Da prüfen dann Psychiater, ob Sie sich ihrer Geschlechterrolle entsprechend verhalten, und ein Richter entscheidet schließlich auf Basis dieses Gutachtens darüber, ob Sie als der Mensch leben dürfen, der Sie sind. Letztlich haben wildfremde Menschen die Deutungshoheit über Ihr Leben. Das fordert enorme Kräfte. Da bleibt wenig Kapazität für Rechtsstreitereien mit dem Arbeitgeber
.
ZEIT ONLINE: Haben Sie selbst Diskriminierung erlebt?

Schicklang: Ich bin relativ glimpflich davongekommen. Ich habe beim Privatrundfunk gearbeitet, wo ich für eine Abteilung zuständig war. Nach meinem Outing wurden sukzessive meine Verantwortungsbereiche verkleinert. Meine Vorschläge sind nicht mehr umgesetzt worden. Das war eine frustrierende Erfahrung. Aber letztlich kann ich nicht genau sagen, ob das wirklich mit meinem Outing zusammenhing oder mit Umstrukturierungen beim Sender.

ZEIT ONLINE: Was haben Sie dann gemacht?

Schicklang: Ich habe mich dazu entschieden, den privaten Rundfunk zu verlassen und noch einmal ein Studium aufgenommen. Ich widme mich seither auch journalistisch den Themen Transsexualität und Menschenrechte.

ZEIT ONLINE: Was müsste Ihrer Meinung nach geschehen, um Diskriminierung in Zukunft zu verhindern?

Schicklang: Das Antidiskriminierungsgesetz müsste reformiert werden. Transsexuelle Menschen brauchen einen Kündigungsschutz und besondere Förderungen durch Arbeitsämter. Es ist ja teilweise so, dass transsexuelle Menschen aufgrund ihrer Transsexualität als "nicht vermittelbar" eingestuft werden. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte und eine Aberkennung der Würde und Intelligenz der Betroffenen. Das Geschlecht sagt nichts über die Fähigkeiten eines Menschen aus.

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) soll Menschen schützen, die aufgrund der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität Benachteiligungen erfahren. Es schafft die rechtliche Grundlage, wonach Diskriminierung verboten ist.

Hauptsächliche Anwendung findet das AGG in der Arbeitswelt. Das bezieht beispielsweise Auswahlkriterien bei Bewerbungsverfahren, berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Höhe der Arbeitsvergütung mit ein. Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für Situationen im Alltag, in denen Diskriminierung stattfinden kann, beispielsweise bei Einkäufen, Gaststätten- oder Diskothekenbesuchen, sowie bei Rechts-, Versicherungs- und Bankgeschäften.

Ein Kommentar welcher wirklich Beeindruckt:

Bitte nicht alles verwechseln

Es geht bei Transsexualismus nicht um "sexuelle Identität“, sondern um "Geschlechts-Identität"

Diese Geschlechts-Identität, sagt uns "Du bist ein Mann" oder "Du bist eine Frau" und sie entsteht im Hirn. Zum Problem kommt es, wenn diese Geschlechts-Identität vom Phänotyp des primären Geschlechtsmerkmals abweicht

Hierzu ein Gedankenexperiment:

Ein Neugeborenes verfügt über keine eindeutigen primären Geschlechtsmerkmale. Das heißt, es ist irgendwie fehlgebildet. Also ein Hermaphrodit? Intersexuell?
Nun besteht der Gesetzgeber aber darauf, dass bei der Geburt ein eindeutiges Geschlecht angegeben wird und so entscheiden der Arzt und die Eltern, dass es ein Bub sein soll

Operiert werden "muss" ja sowieso, also wird das Geschlecht als Männlich hergerichtet. Es stellt sich heraus, dass tatsächlich Hoden da sind, die sich in der Leiste befinden. Die werden rausgeholt...Und die Schnippelei am Penis wird dem Kind später als Zirkumzision verkauft. Und was weiß ich, was noch alles. Es bleiben ein paar Narben

Im Hirn unseres Kleinen ist es jedoch als Mädchen verdrahtet. Das sieht allerdings keiner

Später verhält sich unser Bub komisch. In der Pubertät wird's richtig schwierig, aber unsere Eltern sind beinhart und machen "ihm" schon verständlich, dass aus ihm unabänderlich ein Mann wird

Nochmal später wird unserem Mehr oder weniger jungen Mann nichts anderes übrig bleiben, als sein Coming Out als Mann-zu-Frau Transsexuelle zu haben, obwohl sie das gar nicht ist!

Jedoch viele andere Kommentare, welche auf die Bericht Erstattung folgten, wurden von der „Redaktion des Zeit Online Magazins“ gelöscht oder entfernt, die Frage lautet dann, „ Warum“?
Die Meinungsfreiheit ist auch für Transgender und Verankert im Artikel 5 des GGB, somit gilt diese für jeden Bürger! Oder sollte man verstehen, das Transgender nicht ein Teil dieser Gesellschaft sind??
Fraglich fraglich……………………

mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer

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