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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
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Personenstandänderung nun auch ohne Operation möglich
Das, was man ohne weiteres als Zwangskastration oder
-Sterilisation bezeichnen kann, hat nun endlich ein Ende: Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Mitte Januar Teile des Transsexuellengesetzes (TSG) für verfassungswidrig
erklärt und korrigiert. Das bedeutet, dass Transsexuelle von nun an auch
ohne geschlechtsangleichende Operation
personenstandsrechtlich als Mann oder
als Frau anerkannt werden können.
Personenstandänderung nun auch ohne Operation möglich
Die bisherigen, von Schwulen-, Lesben und Trans-Verbänden
immer wieder scharf kritisierten Teile
des Gesetzes sahen in der so genannten „großen Lösung“ vor, dass der
Personenstand nur geändert wird, wenn sich die betreffende Person „einem die
äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat“.
Die „kleine Lösung“ sah lediglich die
Änderung des Vornamens vor, während die Geschlechtszuordnung im
Personenstandsregister erhalten blieb.
Das oberste Gericht in Karlsruhe urteilte nun, dass das TSG
in der alten Form nicht mit dem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und
körperliche Unversehrtheit vereinbar ist. Auch sei es nicht zumutbar, so die
Richter, dass transsexuelle Personen, die in gleichgeschlechtlicher
Partnerschaft leben, eine Ehe eingehen müssten, um ihre Partnerschaft
abzusichern, da die eingetragene Partnerschaft
nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Eine
eingetragene Partnerschaft ist damit nun auch für nichtoperierte
transidentische Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen möglich.
Auslöser für die Korrektur am TSG war die
Verfassungsbeschwerde einer heute 62jährigen Mann-zu-Frau-Transsexuellen, die
in einer lesbischen Partnerschaft lebt. Ein Berliner Standesamt verweigerte dem
Paar die Eintragung als Lebenspartnerschaft, da die Frau in der in der „kleinen
Lösung“ des TSG den Vornamen, nicht aber das Geschlecht im
Personenstandregister ändern konnte. Um personenstandsrechtlich als Frau
anerkannt zu werden, um dann in eingetragener Partnerschaft zu leben, hätte sie
sich einer Geschlechtsanpassung unterziehen müssen.
Dieser Artikel macht vielleicht etwas mehr begreiflicher, wie betroffene Trans*Menschen fühlen!
AntwortenLöschenM.f.G Petra Marie ' Zurek