Freitag, 19. Oktober 2012

Personenstandänderung nun auch ohne Operation möglich



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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Personenstandänderung nun auch ohne Operation möglich


Das, was man ohne weiteres als Zwangskastration oder -Sterilisation bezeichnen kann, hat nun endlich ein Ende: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Mitte Januar Teile des  Transsexuellengesetzes (TSG) für verfassungswidrig erklärt und korrigiert. Das bedeutet, dass Transsexuelle von nun an auch ohne  geschlechtsangleichende Operation personenstandsrechtlich als Mann  oder als Frau anerkannt werden können.

Personenstandänderung nun auch ohne Operation möglich

Die bisherigen, von Schwulen-, Lesben und Trans-Verbänden immer  wieder scharf kritisierten Teile des Gesetzes sahen in der so genannten „großen Lösung“ vor, dass der Personenstand nur geändert wird, wenn sich die betreffende Person „einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat“. Die „kleine Lösung“ sah lediglich die  Änderung des Vornamens vor, während die Geschlechtszuordnung im Personenstandsregister erhalten blieb.
Das oberste Gericht in Karlsruhe urteilte nun, dass das TSG in der alten Form nicht mit dem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit vereinbar ist. Auch sei es nicht zumutbar, so die Richter, dass transsexuelle Personen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben, eine Ehe eingehen müssten, um ihre Partnerschaft abzusichern, da die eingetragene Partnerschaft 
nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Eine eingetragene Partnerschaft ist damit nun auch für nichtoperierte transidentische Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen möglich.

Auslöser für die Korrektur am TSG war die Verfassungsbeschwerde einer heute 62jährigen Mann-zu-Frau-Transsexuellen, die in einer lesbischen Partnerschaft lebt. Ein Berliner Standesamt verweigerte dem Paar die Eintragung als Lebenspartnerschaft, da die Frau in der in der „kleinen Lösung“ des TSG den Vornamen, nicht aber das Geschlecht im Personenstandregister ändern konnte. Um personenstandsrechtlich als Frau anerkannt zu werden, um dann in eingetragener Partnerschaft zu leben, hätte sie sich einer Geschlechtsanpassung unterziehen müssen.

1 Kommentar:

  1. Dieser Artikel macht vielleicht etwas mehr begreiflicher, wie betroffene Trans*Menschen fühlen!
    M.f.G Petra Marie ' Zurek

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