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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
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Rentenanspruch nach operativer
Geschlechtsumwandlung eines Transsexuellen
Der Europäische
Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob ein Mann nach einer Geschlechtsumwandlung
zur Frau auch die Ruhestandsrente einer Frau beziehen könne.
Im entschiedenen Fall
hatte sich ein Mann mit britischer Staatsangehörigkeit nach Diagnose einer
Geschlechtsdysphorie zur Frau operieren lassen.
Danach beantragte er
mit 60 Jahren eine Ruhestandsrente, also in dem Alter, in dem Frauen nach
britischem Recht in den Ruhestand gehen können. Der Antrag wurde mit der
Begründung abgelehnt, dass Rentenanträge von Männern in Großbritannien erst
nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt werden können.
Der dagegen
gerichteten Klage des Transsexuellen gab der Europäische Gerichtshof statt. Der
erteilte Bescheid verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern
und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit. (Urteil vom 27. April 2006, Az.
: C-423/04)
Fazit:
Der Grundsatz der
Gleichbehandlung gemäß der EG-Richtlinie 79/7 bezieht sich nicht nur auf
Diskriminierungen, die sich aus der Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen
Geschlecht ergeben können. In Anbetracht ihres Gegenstandes und der Rechte, die
sie schützen soll, gilt die Richtlinie auch bei Diskriminierungen, die ihre
Ursache in der Geschlechtsumwandlung eines Betroffenen haben.
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