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Rothenbächer 2012
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“Staatlich
angeordnete Geschlechtsangleichung”
Presseaussendung zur „staatlich angeordneten
Geschlechtsangleichung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Monaten wird in den österreichischen Medien
vermehrt über Transgenderpersonen berichtet, die den Wunsch hegen, auch ohne
Genital-Angleichung ihren gesetzlichen Personenstand, sowie den dazugehörenden
geschlechtsspezifischen Geburtenbucheintrag ändern lassen zu wollen. In diesem
Zusammenhang kommt es des öfteren zu Berichterstattungen, die auf betroffene
transsexuelle Menschen sehr diskriminierend wirken. So wurde zum Beispiel am
01.02.2010 vom ORF eine Reportage zu genau diesem Thema mit dem Titel
“Transsexuelle: Angeordnete Geschlechtsumwandlung” ausgestrahlt, bei der es um
den Fall der “Michaela P” ging. Diese Person lebt nach eigenen Angaben bereits
seit zwanzig Jahren in der sozialen Rolle einer Frau, beklagt sich aber, dass
ihr bislang vom österreichischen Innenministerium aufgrund der fehlenden
Genital-Angleichung an das entsprechende Geschlecht eine Änderung des
geschlechtsspezifischen Geburtenbucheintrags verweigert wurde. In dieser
Reportage erklärte der Anwalt dieser Michaela P.: “Meine Mandantin hat gesagt:
Ich will mich nicht staatlich verordnet verstümmeln lassen”
Verehrte Damen und Herren der österreichischen und deutschen
Presse. Dieser unglückliche, falsche Vergleich einer staatlich verordneten
Verstümmelung bewog uns (ehemalige, bzw. noch in körperlicher Angleichung
befindliche transsexuelle Menschen) uns an Sie zu wenden, mit der Bitte, sich
unserem Anliegen anzunehmen und eine Gegendarstellung, bzw. Richtigstellung
dieser Falschdarstellungen einer Genital-Angleichung aus der Sicht von wirklich
betroffenen Menschen zu veröffentlichen.
Diese verzerrte Falschdarstellung einer Verstümmelung
entspricht schlichtweg nicht den Tatsachen und diskriminiert in höchstem Maße
betroffene transsexuelle Menschen. Bei der Mann-zu-Frau-Genital-Angleichung
wird das bestehende Genital optisch und funktionell der Vulva einer Frau
angeglichen. Sogar die Orgasmusfähigkeit wird erhalten. Betroffenen
transsexuellen Frauen wird so unter anderem endlich eine Möglichkeit geboten,
eine normale, weibliche Sexualität ausleben zu können. Tausenden transsexuellen
Frauen in ganz Europa ermöglicht man mit solchen Operationen ein würdigeres und
lebenswerteres Leben, ein bisschen mehr Normalität, ganz zu schweigen von dem
passenden, dazugehörenden Körpergefühl. Welche Frau mag schon freiwillig mit
männlichen Geschlechtsteilen und Gonaden leben wollen?
Keine dieser Frauen würde auf die Idee kommen, eine Vulva
als staatlich verordnete Verstümmelung zu bezeichnen. All diese Frauen
empfinden es als ungeheuerliche Qual, mit einem männlichem Genital und
männlichen Gonaden leben zu müssen. Für diese transsexuellen Frauen ist es
unvorstellbar und nicht nachvollziehbar, wie jemand Frau sein will, eine Vulva
aber als staatlich verordnete Verstümmelung betrachtet. Das weibliche Genital
mit einer Verstümmelung gleichzusetzen, ist absolut abzulehnen. Auch kann das
weibliche Geschlechtsteil nicht nachrangig zum männlichen Geschlechtsorgan
betrachtet werden.
Bei der Genital-Angleichung einer
Mann-zu-Frau-Transsexuellen werden die männlichen Genitalien auch nicht etwa
entfernt oder amputiert, wie öfters von nicht wirklich betroffenen,
uninformierten Menschen behauptet und verbreitet wird. Bei einer
Genital-Angleichung wird das bestehende Material operativ in ein gefühlsvolles,
sensibles, weibliches Genital umgeformt, optisch und funktionell passend zu
einer Frau. Eine solche Genital-Angleichung wird in der Regel von betroffenen
transsexuellen Frauen angestrebt. Sie wollen ja nicht als körperliche
Zwischenwesen ihr Leben fristen, entstellt und für immer und ewig als Freak
lebend, halb-und-halb. Nein, diese transsexuellen Frauen bemühen sich,
möglichst Normalität in ihr Leben zu bringen. Das Äußere muss natürlich auch
zum Inneren passen. Deshalb lassen sie eine Genital-Angleichung an sich
vornehmen. Sie machen das freiwillig, weil sie eben Frauen sind. Keine dieser
betroffenen Frauen würde auf die Idee kommen, von staatlich verordneter
Verstümmelung zu sprechen. Diese betroffenen Frauen sind im Gegenteil dankbar,
dass es diese chirurgischen, medizinischen Maßnahmen heutzutage gibt. Die
Möglichkeit der operativen Genital-Angleichung hat bisher schon viele, viele
Menschenleben gerettet.
Deshalb ist es eine Diskriminierung, im Zusammenhang mit
einer Genital-Angleichung von einer staatlich verordneten Verstümmelung zu
sprechen. Es ist auch falsch, wenn man Begrifflichkeiten wie Zwangsoperationen
verwendet. Eine solche Wortwahl wurde bislang nur mit den abscheulichen
Verbrechen der Nazis und einigen totalitäre Staaten in Zusammenhang gebracht.
Für wirklich betroffene transsexuelle Menschen ist dieser Vergleich einfach nur
skandalös.
Eine solche Wortpolemik dient wohl einzig und alleine dazu,
das österreichische Innenministerium unter Druck zu setzen. Eine Aufweichung
der staatlichen, personenstandsrechtlichen Gesetze würde im übrigen unsere
gesellschaftliche, bipolare Geschlechterordnung ad Absurdum führen. Ist unsere
Gesellschaft dafür wirklich bereit?
Diese Presseaussendung ging an:
Die Presse, Kurier, Neue Kronenzeitung, Oberösterreichische
Nachrichten, Kleine Zeitung, Niederösterreich Nachrichten, Salzburger
Nachrichten, Neues Volksblatt, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten,
Wiener Zeitung, STANDARD, Verlagsgruppe NEWS, Austria Presse Agentur,
dieStandard.at, ORF, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerin Gabriele
Heinisch-Hosek
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