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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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TRANSSEXUELLE
Neues Geschlecht
Um
Transsexuelle nicht lebenslang zu diskriminieren, soll die medizinische
Geschlechtsumwandlung bald auch gesetzlich anerkannt werden.
Immer wenn der Hamburger
Taxifahrer Martin Schlörmann in eine Polizeikontrolle geriet, endete sein
Dienst mit einem Verhör auf der Wache. Denn laut Führerschein heißt der bärtige
Mann mit der kernigen Stimme Marianne. Und das, so fanden die Beamten immer
wieder, könne ja wohl nicht stimmen.
Martins Freundin Helga
trägt den Namen Herbert im Ausweis -- Grund genug für einen Hamburger
Sparkassen-Angestellten, ihr, so Helga, mit "der Überheblichkeit eines
Mannes, der eben nicht Christa heißt", Kreditschwindel vorzuwerfen.
Das Vergehen des Paares:
Martin und Helga sind Transsexuelle, Menschen also, die nach der Definition des
Frankfurter Sexualwissenschaftlers Volkmar Sigusch "die innere Gewissheit
(haben), dem Geschlecht anzugehören, das ihnen körperlich nicht gegeben
ist", und deshalb mit medizinischen Mitteln eine Geschlechtsumwandlung
herbeigeführt haben.
Bundesweite
Aufmerksamkeit für diese Gruppe erkämpfte 1976 die Ärztin Gerda Hoffmann in
einer TV-Talkshow mit Hansjürgen Rosenbauer.
Nach der überzeugend weiblichen
Plauderei im Fernsehen demonstrierten auch noch Oben-ohne-Fotos in der
Boulevard-Presse, daß der Arzt Gernot Hoffmann, wie sich die Medizinerin weiter
ausweisen muss, unwiderruflich der Vergangenheit angehörte.
Doch was die Medizin
immer perfekter ermöglicht, konnten und wollten die Behörden in der
Bundesrepublik bisher nicht nachvollziehen: Juristisch blieben Martin Marianne,
Helga Herbert, Gerda Gernot.
Rund 3000 bis 5000
Transsexuelle, schätzt Innen-Staatssekretär Andreas von Schoeler, leben so am
Rande der Gesellschaft -- mit diskriminierenden Folgen:
Bei Arbeits- und
Wohnungssuche, Ausweiskontrollen und Grenzübertritten, Versicherungsansprüchen
und Krankenschutz stoßen sie auf hartnäckiges Unverständnis.
Denn, so erklärte
das Oberlandesgericht Hamm 1973 unter Berufung auf ein Bundesgerichtsurteil:
"Die deutsche Rechtsordnung ist in ihrer Gesamtheit von dem Grundsatz der
geschlechtlichen Unwandelbarkeit des Menschen bestimmt."
Das soll nun endlich
aufhören. Fast sechs Jahre nachdem die Hamburger SPD-Bundestagsabgeordneten
Claus Arndt und Rolf Meinecke sieh erstmals um eine gesetzliche Regelung für
die Transsexuellen bemühten, und gut eineinhalb Jahre nach einem einstimmigen Beschluss
des Bonner Parlaments hat die Bundesregierung den Ländern jetzt einen entsprechenden
Gesetzentwurf zur Stellungnahme zugesandt.
Im April soll er vom Kabinett
verabschiedet werden.
Kernpunkt der geplanten
Neuregelung·. "Wer sich dem Geschlecht, das der Angabe in seinem
Geburtseintrag entspricht, seit längerer Zeit nicht mehr zugehörig empfindet,
kann die gerichtliche Feststellung beantragen, daß er dem anderen Geschlecht
zuzurechnen ist." Nach einer Gutachter-Stellungnahme kann ein Amtsgericht
danach die neue Geschlechtszugehörigkeit verfügen sowie den Vornamen und alle
Dokumente entsprechend ändern.
Als Voraussetzung für
eine solche Entscheidung fordert der Entwurf, daß der Antragsteller
"mindestens
einundzwanzig Jahre alt ist",
"sich einem sein
Geschlecht verändernden operativen Eingriff unterzogen hat" und
"nicht mehr
fortpflanzungsfähig ist".
In besonderen Fällen
soll dem Antrag auch ohne vorausgegangene Operation stattgegeben werden -- wenn
"die Irreversibilität der Geschlechtsumwandlung auf anderem Wege
festgestellt" werden kann. Bonner Gesundheitspolitiker hatten von dem juristischen
Zwang zu einem operativen Eingriff gewarnt, da die medizinische Notwendigkeit
dazu -- etwa nach Hormonbehandlungen -- nicht immer bestehe und aus Alters-
oder Krankheitsgründen auch unangebracht sein könnte. In diesem Fall muss das
Gericht jedoch mehrere voneinander unabhängige Gutachten einholen.
Eine besondere
Definition der Transsexualität sieht das Gesetz nicht vor. Sowohl in der
medizinischen Wissenschaft als auch in der juristischen Praxis hält der
Gesetzgeber eine Abgrenzung von oft fälschlich mit diesem Phänomen
verwechselten Erscheinungsformen wie Transvestitismus und Homosexualität für
leicht möglich.
Im Gegensatz zu einem
ähnlichen Gesetz in Schweden fordert der deutsche Entwurf nicht die
Ehelosigkeit des Antragstellers. Vielmehr wird jede bestehende Ehe automatisch
ungültig, sobald das Gericht den Geschlechtswechsel festgestellt hat.
Unberührt davon bleibt
ein bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis: Für den Unterhalt, das Erbrecht und die
Vaterschaftsfeststellung bleibt ein Transsexueller auch dann Vater, wenn das
Gericht ihn nachträglich zur Frau macht. Um Diskriminierung für die betroffenen
Kinder zu vermeiden, wird in ihren Urkunden ausnahmslos der Name des
Elternteils vor der Geschlechtsumwandlung angegeben.
Obwohl die Länder kaum
Widerstand gegen den Bonner Entwurf leisten werden, rechnen die Transsexuellen
mit der Möglichkeit weiterer Verschleppung. Denn "Verzögerung", das
hat auch Staatssekretär von Schoeler bei der bisherigen Behandlung des Entwurfs
gespürt, ist die Form, in der "unterschwellig Protest geltend gemacht
wird".
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