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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Wiedergutmachung für
die Opfer des Strafgesetzbuch-Paragrafen 175
Tja meine
lieben Leser diese Überschrift findet man noch heute im www und es macht mich
wirklich Wütend!
Gestern in
meinem Bericht „Sie Polarisieren sehr stark“ in welchen meine Wenigkeit über
die Verhältnisse im Jahre 1975 schrieb, wollte ich nur einen kleinen Einblick gebären
über dieses was von der Allgemeinheit kaum Wahrgenommen werden konnte und heute
wird!
Um diesen
Auszug von dem Bericht von Gestern noch mal ins Gedächtnis zu rufen:
Zur
damaligen Zeit befand ich mich auf Grund dieser Angeboren Intersexualität in
einem Heim für schwer Erziehbare Kinder, da ich zwar angeblich ein Junge war,
jedoch diese so bekannte Geschlechtsidentätsstörung hatte und mich schon immer
Weiblich empfunden habe!
Mein
damaliger Realschule Abschluss, welcher im März stattfand konnte ich nur
beenden, weil ein damaliger Erzieher die Kosten übernahm und ich im Februar
geboren war, somit das Heim mich mit der Volljährigkeit auf die Straße setzte!
Kurz
darauf Wohnhaft in einem Dorf außerhalb von Hannover, wurde ich von der
Bundeswehr zur Musterung einberufen, bei der Leibesvisite stellte sich heraus,
oh Gott das ist ja ein Zwitter!
Mit
den Worten“ mach dich vom Acker, falsche 50iger und 175iger braucht die
Bundeswehr nicht“!
Das
waren meine ersten Erfahrungen als Volljähriger Mensch in Deutschland, noch im
selben Jahr 1975 verließ ich Fluchtartig Deutschland, denn es begann eine
regelrechte Hetzjagd, welche ich nicht Begreifen konnte!
Ich
wanderte aus nach Spanien, all dieses meine Damen und Herren waren
tiefgreifende Lebenserfahrungen welche ich geb. 1957 im Jahre 1975 machte.
Es
wurde mir den Reisepass verweigert für 11 Jahre mit der Begründung der
Fahnenflucht und natürlich Verstoß gegen den Artikel 175 StGB, was bedeutet
sehr lange Zeit lebte ich Illegal in den Unterschiedlichen Ländern mit
Gefälschten Papieren.
Tja so war
es damals, dieser § 175, Er degradierte Schwule zu Verbrechern, stellte
sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und wurde erst 1994
aufgehoben: der Paragraf 175. Betroffene, die im Nachkriegsdeutschland vor
Gericht standen, wurden bislang nicht entschädigt. Eine Initiative des Berliner
Senats startet jetzt einen neuen Anlauf.
In der Nacht
dachte ich so für mich ganz alleine, wow diese Leser von meinem Blog müssen
wirklich denken, diese Nikita Noemi Rothenbächer die muss ja wirklich mit allen
Wassern der Welt gewaschen sein, wenn Sie schreibt Sie habe diese Gründe um
diesen Blog zu schreiben!
Eine Aktivistin
zu sein für Trans-Gender das kann jeder sagen!
Jedoch
liegen nun mal die Fakten wirklich änderst, selbst wenn gestern über alle Medien
dieser Neue Gesetzes Entwurf von Frankreich lief, in welchen 60% der
Bevölkerung dafür ist das die Homo–Ehe verabschiedet wird!
Ja ein Meilenstein
in der Entwicklung was die Gleichstellung von Menschen betrifft, welche einfach
mal Schwul oder Lesbisch oder Transidentisch oder im kompletten Trans-Gender
sind!
Heute im
Jahr 2013 empfinden sehr viele Trans-Gender das dieses was Sie Erleben
schrecklich und Ungerecht ist, diesem Stimme ich zu! Jedoch in meiner Kindheit
und Jugend nun da war es noch viel Schrecklicher!
Wenn man
heute liest:
2012 Lebenslagen und
Diskriminierung von Intersexuellen und Transidentischen
Weltweit
sind viele Trans* und Inter* trotz der sich allmählich verbessernden
internationalen Menschenrechtslage nach wie vor Ziel von Diskriminierung und
Gewalt bis hin zu Kapitalverbrechen.
Gesundheit.
In den
meisten Ländern dieser Welt ist eine juristische sowie medizinische
Geschlechtsangleichung an das Identitätsgeschlecht versagt beziehungsweise ist
an hohe und entmündigende Hürden geknüpft.
Dies können
zwingend vorgeschriebene Operationen, die Sterilisation oder auch hohe
Behandlungskosten sein. Die derzeit international anerkannten
Klassifizierungssysteme für Krankheiten führen die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung"
entweder als psychische
Gesundheitsstörung (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders,
kurz: DSM) oder listen Transsexualität als Geistes- und Verhaltensstörung
(International Statistical Classification of Diseases and Related Health
Problems, kurz: ICD).
Die medizinischen
Diagnosen Transsexualität und Intersexualität werden einerseits dazu benutzt,
Transidentität und Intersexualität als abweichend und krank zu stigmatisieren.
Andererseits bildet der
Krankheitsstatus beziehungsweise der Leidensdruck an der gesellschaftlichen
Reaktion in manchen Ländern die Basis für die Kostenerstattung medizinischer
Maßnahmen. Zugang zu medizinisch überwachter und bezahlbarer Hormontherapie und
geschlechtsangleichenden Maßnahmen gibt es nur in wenigen Ländern.
Qualitätsstandards
für Operationen existieren häufig nicht.
In Ländern, in denen
keine Transidentität oder Intersexualität-spezifische gesundheitliche Betreuung
existiert, und dort, wo Transidentität und Intersexualität nicht die
Vorbedingungen für eine medizinische Behandlung erfüllen, besorgen sie sich
häufig die Hormone auf dem Schwarzmarkt und nehmen diese ohne medizinische
Betreuung ein.
Ebenso ohne
medizinische Aufsicht spritzen viele TransFrauen industrielles Silikon zum
Brustaufbau ein oder lassen Genitalanpassungen (vor allem Emaskulationen)
ausführen - mit oft gravierenden gesundheitlichen Schäden bis hin zur
Todesfolge.
In Indien
wird Transidentität häufig unterstellt, HIV-positiv beziehungsweise an AIDS
erkrankt zu sein.
Aufgrund der
so projizierten vermeintlichen Übertragungs- und Ansteckungsgefahr für andere
Menschen sind oft nur Sterilisations- beziehungsweise Kastrationsmethoden und
geschlechtsangleichende Maßnahmen außerhalb von Krankenhäusern verfügbar, die
nicht sicher sind und meist zu Komplikationen, mitunter zum Tod führen. Sind
Transidentische und Intersexuelle Menschen tatsächlich HIV-infiziert, sind sie
oft Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt.
Während Transidentische
häufig unter der Verweigerung gewollter medizinischer Behandlung leiden, werden
Intersexuelle durch Zwangsbehandlungen traumatisiert.
Sie werden
vor allem in den ausdifferenzierten Gesundheitssystemen des globalen Nordens,
aber auch vermehrt im Süden, im nicht-einwilligungsfähigen Alter ohne
tatsächliche medizinische Notwendigkeit geschlechtszuweisend operiert. Kleinkindliche
Genitale gelten bis zu einer gewissen Größe als "uneindeutig" und
werden operationstechnisch bedingt meist als weiblich angelegt.
Traumatisierende Weiterbehandlungsmethoden (etwa Bougieren, das künstliche
Weiten der Neo-Vagina) sind die Folge. Die meisten Neo-Genitale weisen -
entgegen medizinischer Machbarkeitsversprechen - keine oder keine ausgeprägte
Sensibilität auf, Unfruchtbarkeit ist oft eine weitere Konsequenz. Medizinische
Fehler oder Fehlbehandlungen können kaum nachvollzogen werden, da eine
Akteneinsicht vor allem für im Säuglingsalter vorgenommene Eingriffe oft nicht
gewährleistet ist beziehungsweise Verjährungsfristen greifen. Inter*
Aktivist_innen bezeichnen diese in vielen Ländern gängige Praxis als
Genitalverstümmelung, die den betreffenden Personen die Möglichkeit zur freien
geschlechtlichen und sexuellen Selbstentfaltung nimmt. Die wichtigste Forderung
für eine verbesserte Situation für Inter* lautet daher, gesundheitlich nicht
zwingend erforderliche medizinische Eingriffe nur im einwilligungsfähigen Alter
vorzunehmen. Nach dem Prinzip der vorherigen informierten Zustimmung sollten
Inter* selbst wählen können, ob, wann und welche geschlechtsangleichende
Maßnahmen sie durchführen lassen möchten.
Klinische
Ethikkommissionen, bestehend aus Psycholog_innen, Medizinethiker_innen,
Endokrinolog_innen und weiterem Fachpersonal, sollen neuerdings etwa in
Brasilien Eltern bei der Geburt eines als DSD klassifizierten Kindes in ihrer
Entscheidung unterstützen.
Betroffenenorganisationen
lehnen Fremdentscheidungen jedoch grundsätzlich ab.
Sie
kritisieren zudem, dass der neue medizinische Terminus DSD für Intersex darauf
ausgelegt ist, immer mehr Intersexvarianten, beispielsweise auf genetischer
Basis, zu identifizieren und unzutreffender Weise als behandlungsbedürftig
darzustellen. Es besteht auch die Befürchtung, dass mittels pränataler
Diagnostik Eltern bei DSD entweder eine pränatale Hormonbehandlung oder gar der
Schwangerschaftsabbruch nahegelegt wird.
In
Australien und Kolumbien haben Gerichtsurteile das elterliche Zustimmungsrecht
anstelle ihrer geschäftsunfähigen Kinder bei geschlechtszuweisenden Eingriffen
bereits stark eingeschränkt - aber nicht unmöglich gemacht.
Auch
in Deutschland konnte sich der Deutsche Ethikrat nicht zu dem von
Intersex-Verbänden dringend geforderten Moratorium für solche Operationen
durchringen.
Die
unkritische Einführung solch westlicher medizinischer Standards gefährdet
Inter* zunehmend auch im globalen Süden. Dies gilt vor allem für die wenigen
noch vorhandenen vorkolonialen Gesellschaften, die von der
Zweigeschlechtlichkeit abweichende sozioreligiöse Strukturen kennen, in denen
Inter* und Trans* geschützt leben können.
Es erscheint
das ich nun Abweiche von der Anfangs geführten Thematik, nein das werde ich
nicht, denn über vieles was in diesem Oben aufgeführten Bericht, haben wir hier
auf diesen Blog http://trans-weib.blogspot.de/
schon des Öfteren Berichtet!
Zurück zu
kommen auf meinen Bericht von gestern, schrieb ich auch, dass ich 23 Jahre
Deutschland nicht betreten habe, somit im Ausland da mir der Pass verweigert
wurde als Illegale meinen Beruflichen Werte gang machen konnte!
Im Jahr 2003
durch eine Fehlbehandlung zu 100% Schwerbehindert bin und eine Rente beziehe
von 205 Euro Monatlich, jedoch nicht von Ämtern oder Sozialhilfe lebe, dieses
entspricht einer Realität.
Jedoch diese
Fakten sind diesen § 175 StGB zu verdanken, denn man wurde ja Gezwungen in
einer oder anderen Weise sein Leben zu bestreiten!
Der Paragraf 175 ist zwar abgeschafft, spukt aber in vielen Köpfen weiter.
Da dieser vielen wie meiner Wenigkeit fast jegliche Lebensgrundlage genommen hat!
Da zu dieser
Bericht:
Er
degradierte Schwule zu Verbrechern, stellte sexuelle Handlungen zwischen
Männern unter Strafe und wurde erst 1994 aufgehoben: der Paragraf 175.
Betroffene, die im Nachkriegsdeutschland vor Gericht standen, wurden bislang
nicht entschädigt. Eine Initiative des Berliner Senats startet jetzt einen
neuen Anlauf.
"Es
fing schon damit an, dass man immer einen Ausweis dabei haben musste, wenn man
ausging, denn man musste immer damit rechnen, dass Kontrolle war, und wenn man
keinen Ausweis hatte und sich nicht ausweisen konnte, dann musste man
mitkommen, damit die Personalien festgestellt wurden. Wenn man erwischt wurde
dabei, dann hatte man mit einer Anzeige zu rechnen, und so ist es mir passiert."
Damals ist
Manfred Schreiber Anfang 20. Es muss so um 1963/64 gewesen sein. Der heute
71-jährige Kölner weiß jedenfalls noch sehr gut, wie verkrampft es in dieser
Zeit zugeht und wie ihm das zum Verhängnis wird. Schreiber ist aber kein
Hallodri oder schwerer Junge, er ist einfach nur schwul.
"Da
stehen auf einmal wie aus heiterem Himmel, wie man so sagt, an jeder Seite, an
jedem Fenster ein Polizist, und da leuchtet jemand mit der Taschenlampe in
unseren Wagen rein. Dann hieß es direkt: Mitkommen. (…) Dann wurden wir aufs
Polizeirevier mitgenommen, und bis morgens um Fünf Uhr haben wir da zugebracht,
getrennt verhört. Da haben wir zum Glück festgestellt, dass wir beide gesagt
haben, wir wären nicht schwul. Ich hab dann ne Story erzählt, und er war verheiratet.
Daher hatte er sowieso gesagt, er wäre nicht schwul."
Die Polizei
lässt die beiden zwar gehen, leitet aber rechtliche Schritte ein. Manfred
Schreiber, der zu der Zeit noch bei seinen Eltern wohnt, rückt nach erstem
Zögern mit der Wahrheit heraus.
"Ich
sag', du Mutter, ich muss dir was sagen, ich bin diese Nacht mit einem Mann
aufgegriffen worden von der Polizei. Da sag' ich, ich werde wohl jetzt eine
Anzeige erwarten. Die ist bald in Ohnmacht gefallen."
Die
Familienharmonie aus den Fugen, ein Verfahren mit ungewissem Ausgang im Nacken,
schwierige Wochen für Manfred Schreiber.
"Danach
kam dann der Termin, und da kam dann, ich schätze mal 500 Mark Geldstrafe kam
da heraus. Und mit dem Nachsatz, gerade vor mir sei jemand zu Gefängnis
verurteilt worden, der jetzt zum zweiten Mal erwischt worden sei, und das
könnte mir auch blühen. Ich hatte mir schon vorgenommen, ich nehme Urlaub und
geh dann ins Gefängnis. Ich dachte, hoffentlich schaffe ich das überhaupt,
hoffentlich habe ich solange Urlaub."
Das bleibt
ihm erspart. Sein Arbeitgeber hat von der Geldstrafe nie etwas erfahren. Bis zu
seinem Ruhestand ist Manfred Schreiber bei einem großen Kölner Automobilwerk
als Einkäufer tätig. So glimpflich wie bei ihm verläuft für viele Homosexuelle
der Konflikt mit dem Staat nicht.
Grundlage
dieses Konflikts: Paragraf 175 - er stellte sexuelle Handlungen zwischen
Männern unter Strafe. Er degradierte Schwule zu Sündern und Verbrechern. Er
galt nicht für Frauen. Begründung: "Weibliches und männliches Geschlechtswesen"
seien nicht vergleichbar.
Eingeführt
hatten ihn die Preußen, die Nationalsozialisten verschärften ihn, und nach 1945
übernahm die Bundesrepublik diese NS-Version. Gelockert wurde der Paragraf erst
1969 - völlig aufgehoben sogar erst 1994. Die während der NS-Zeit Verurteilten
sind inzwischen rehabilitiert und entschädigt worden - die Männer, die im
Nachkriegsdeutschland vor Gericht standen, offiziell nicht. Entsprechende
Anträge haben im Bundestag bisher keine Mehrheit gefunden.
Über eine
Bundesrats-Initiative des Berliner Senats soll ein neuer Anlauf starten. Der
Rechtsausschuss der Ländervertretung hat sich nun damit beschäftigt.
"Ich
hoffe, dass wir jetzt im Bundesrat zu einem Durchbruch kommen, weil jetzt nicht
nur die rot-grünen Länder, sondern auch mit Berlin ein Großkoalitionäres Land
die Initiative ergriffen hat, zu sagen, die Verfolgung der Homosexuellen auch
in der frühen Bundesrepublik und in der DDR waren Unrecht, und dieses Unrecht
muss getilgt werden, in dem wir die Opfer rehabilitieren und
entschädigen."
Sagt Volker
Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Wie
Schwule aufgrund des Paragrafen 175 in der frühen Bundesrepublik diskriminiert
und verfolgt wurden, untersucht der Soziologe Rüdiger Lautmann seit Anfang der
70er-Jahre.
"Die
Polizei hat Razzien an Stellen gemacht, wo sie Homosexuelle vermuten konnte,
also in Bars, an den öffentlichen Treffpunkten. Sie hat zur Denunziation
eingeladen, jedenfalls Anzeigen von Vermieterinnen, man hatte ja damals noch
nicht so viele und große Wohnungen, entgegengenommen und bearbeitet. Sie hat
Strichjungen mit Versprechen auf Straffreiheit ausgehorcht und deren
Adressbücher durchgeguckt und dann systematisch die Leute verfolgt."
"Es gab
auch verdeckte Beobachtungen, noch in den 80er-Jahren ist in Hamburg von den
Homosexuellen aufgedeckt worden, dass es da in einer Bedürfnisanstalt so
durchsichtige Spiegel gab. Dahinter saß dann einer von der Polizei und hat die
Leute beobachtet."
Manfred
Bruns war bis 1994 Bundesanwalt am Bundesgerichtshof:
"Das
Strafmaß war erschreckend hoch. Es waren mehrjährige Gefängnisstrafen oft, und
dem Mann wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder er bekam keinen Führerschein
mehr, und na ja, er bekam auch keine Arbeit mehr. Es sind in den 50er-Jahren
verhältnismäßig viele homosexuelle Männer aus Verzweiflung über diese
Verfolgungsjagd freiwillig aus dem Leben geschieden. Es ist sogar vorgekommen,
dass Leute, die von den Alliierten aus den Konzentrationslagern befreit worden
sind, dann zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt worden
sind."
Manfred
Bruns hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Der 78-Jährige wächst in der
biederen Bundesrepublik auf, ganz in den damaligen Moralvorstellungen verhaftet.
"Ich
habe dann also meine homosexuelle Veranlagung erfolgreich unterdrückt, ich habe
mir immer gesagt, du hast ja noch keinen Kontakt mit Mädchen gehabt, wenn du
heiratest, wird sich das geben. Na ja, es hat sich nicht gegeben. Ich habe eine
sehr gute Ehe geführt und bin auch heute noch mit meiner Familie sehr gut
verbunden, mit meiner Frau und meinen Kindern, meinen Enkelkindern, aber es
ging dann in den achtziger Jahren nicht mehr."
1985
berichten die Zeitungen über ihn.
"Das
war damals noch sensationell, dass so ein hoher Beamter nun zugibt, dass er
homosexuell ist, und dann gab es natürlich auch viel Aufregung in meiner
Behörde. Damals war der Generalbundesanwalt Rebmann mein Vorgesetzter, ein
außerordentlich konservativer Mann, der damit gar nicht umgehen konnte. Ich bin
dann als Sicherheitsrisiko eingestuft worden, auf einen anderen Arbeitsplatz
versetzt worden."
Schon vorher
gerät Bruns zunehmend in Konflikt - persönliche Situation und Arbeit als
Staatsanwalt kann er immer weniger miteinander vereinbaren.
"Ich
habe dann bei der Bundesanwaltschaft natürlich auch Strafverfahren auf den
Tisch bekommen, die ich begutachten und wo ich Stellung zu nehmen musste, die
solche Sachen betrafen. Und, na ja, man ist an das Gesetz gebunden, das Gesetz
war vorhanden, und das haben die Leute ja auch gewusst, und da war eigentlich
nichts zu machen. (…) Es hat mich sehr belastet, aber ich konnte es auch nicht
ändern. Das, was wir dann gemacht haben, was ich ab den 80er-Jahren gemacht
habe, das war auch letztlich der Anlass dafür, dass es dann zu meinem
öffentlichen Coming-out kam, ich habe mich sehr nachdrücklich für die Änderung
der Strafvorschrift eingesetzt."
Dafür hat
Bruns lange kämpfen müssen. Der Jurist erhält morgen als erster den neu
vergebenen "Preis für das Engagement gegen Diskriminierung", den die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes verleiht.
Die
Geschichte des Paragrafen 175 geht weit zurück ins 19. Jahrhundert. Der
Soziologe Rüdiger Lautmann:
"Wir
haben das untersucht und dabei die Akten gefunden, wo der preußische König
höchst selbst eine Ordre erließ, wie genau und wie scharf die Homosexuellen zu
verurteilen sind. Das war eine sehr überraschende Entdeckung, dass sich da die
Staatsspitze eingeschaltet hat, entgegen dem Ratschlag der Fachjuristen wurde
also aus politischen Gründen dieser Paragraf so scharf eingeführt."
In Preußen
stehen ab 1872 "beischlafsähnliche Handlungen" zwischen Männern unter
Strafe. 1935 ändern die Nationalsozialisten die Vorschrift. Nunmehr ist jede
Handlung strafbar, die auf Erregung oder Befriedigung gerichtet ist, auch ohne
körperliche Berührung. Manfred Bruns:
"Das
war ideologisch begründet und hing dann auch mit der Röhm-Affäre zusammen, als
Reaktion auf die Röhm-Affäre ist das Strafrecht, die Bestrafung einvernehmlicher
sexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern erheblich verschärft
worden."
Adolf Hitler
lässt Ernst Röhm, den Führer der Sturmabteilung SA, der homosexuell war,
ermorden und sagt:
"Das
Leben, das der Stabschef zu führen begonnen hatte, war für jede
nationalsozialistische Auffassung unerträglich. Es war nicht so furchtbar, dass
er selber und sein ihm zugetaner Kreis alle Gesetze von Anstand und einfacher
Haltung brachen, sondern schlimmer noch, dass dieses Gift sich nunmehr in immer
größeren Kreisen auszubreiten begann."
Rund 15.000
Homosexuelle lässt Hitler fortan in den Konzentrationslagern ermorden. Der
Medizinhistoriker Günter Grau hat das Schicksal dieser Männer im Dritten Reich
aufgearbeitet.
"Das
war sozusagen die unterste Stufe in dieser fürchterlichen Hierarchie, also
zusammen mit den Juden und mit den während des Krieges dann eingelieferten
sowjetischen Kriegsgefangenen waren die Homosexuellen oder die als homosexuell
eingelieferten Menschen jene Männer, die die größten Demütigungen zu ertragen
hatten."
Nach dem
Krieg übernimmt die Bundesrepublik den Paragrafen 175 in der verschärften
NS-Fassung. 1957 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, die Bundesrepublik
verstoße damit weder gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
Artikel 2 Grundgesetz, noch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Entscheidend sei,
so die Richter, dass die meisten Deutschen sich an den beiden großen
christlichen Kirchen orientierten, die wiederum "die gleichgeschlechtliche
Unzucht als unsittlich verurteilen." Der Soziologe Rüdiger Lautmann meint:
"Das
Urteil von 1957 war von Anfang an falsch, nämlich verfassungswidrig, es
verstieß gegen Artikel 2 Grundgesetz. Das ist auch gesagt worden, aber die
Stimmen haben sich nicht durchsetzen können. Das Urteil war sehr bedeutsam,
denn hinfort war jede juristische Überprüfung der Homosexuellen-Bestrafung
ausgeschlossen."
Die DDR
führt 1950 den Paragrafen in der entschärften preußischen Fassung ein. So werden
Homosexuelle in der DDR zwar weniger strafrechtlich verfolgt als in
Westdeutschland, aber, so der Historiker Günter Grau:
"In der
Bundesrepublik sind also zwischen 1946 und 1969 etwa 50.000 Männer
strafrechtlich verurteilt worden, während wir für die DDR keine verbindlichen
Zahlen haben. Die Zahlen wurden nicht veröffentlicht, weil ja absurderweise die
DDR der Meinung war, das heißt die Partei und Regierung der Meinung waren, das
sei ein Relikt der Bourgeoisie und habe in der Arbeiterklasse keine Grundlage,
insofern sei es auch nicht notwendig, das in der Öffentlichkeit weiter zu
repräsentieren."
Erst 1969
verbessert sich auch die rechtliche Situation für schwule Männer in
Westdeutschland. Paragraf 175 wird gelockert. Doch insgesamt kann von Gleichstellung
Homosexueller nicht die Rede sein. Ein Beispiel der 80er-Jahre: Die
Kießling-Affäre. Bundeswehrgeneral Günter Kießling wird unterstellt, er sei
homosexuell, damit ein Sicherheitsrisiko und müsse gehen. Der weist die
Vorwürfe empört zurück. Gerüchte erweisen sich als haltlos. Kießling wird
später rehabilitiert. Der Fall zeigt, wie es um die Rechte der Schwulen
bestellt ist.
Joschka
Fischer, damals hessischer Landtagsabgeordneter der Grünen:
"Merkt
keiner von den regierenden Saubermännern, welche moralischen Verwerfungen diese
Affäre vor allem für Homosexuelle hinterlassen wird. Kein Wort der
Entschuldigung, keine Ehrenerklärung. Die teilweise Aufhebung dieses Paragrafen
war eine große zivilisatorische Leistung der bundesrepublikanischen Demokratie.
Seine endgültige Streichung steht noch an."
Schneller
als die Streichung des Paragrafen 175 kommt die Vereinigung Deutschlands. Für
kurze Zeit gelten unterschiedliche Regelungen: Was Schwulen in Ostberlin
erlaubt ist, wird in Westberlin bestraft. Erst 1994 fällt der Strafparagraph
endgültig weg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, damals schon einmal liberale
Bundesjustizministerin, im Bundestag:
"Das
ist heute doch ein historischer Tag. Denn endlich kommen wir heute dazu, den
historisch belasteten Paragrafen 175 StGB abzuschaffen. Ab jetzt gibt es nicht
nur mehr Freiraum für homosexuelle Handlungen. Der Staat macht auch deutlich,
dass ihn gewaltfreie und einverständliche sexuelle Handlungen zwischen
Erwachsenen und fast Erwachsenen nichts angehen."
Im Jahr 2002
hebt der Bundestag die zwischen 1933 und 1945 gefällten Urteile des NS-Regimes
auf und rehabilitiert die verurteilten Homosexuellen. Sie können Entschädigung
beantragen. Doch die Opfer der Nachkriegszeit gehen leer aus. Der Bundestag
bedauert im Jahr 2000 lediglich, dass Schwule jahrzehntelang kriminalisiert
worden sind. Die Bundesrats-Initiative des Berliner Senats will das nun erneut
in Angriff nehmen. Volker Beck von den Grünen unterstützt diesen Vorstoß.
"Wenn
alle Parteien im Bundestag, die an der Bundesratsinitiative beteiligt sind,
dafür stimmen, dann haben wir eine große Mehrheit. Also es ist im Bundesrat
offensichtlich mehr Bewegung gegenwärtig in dieser Debatte als im Bundestag. Da
wird das anhand der Fraktionsgrenzen diskutiert. Ich glaube, das sollten wir
bei einem solchen Thema überwinden."
Doch bislang
stehen sich zwei Positionen unvereinbar gegenüber. Im Gegensatz zu Grünen und
Linken sehen die Regierungsparteien und die SPD juristische Schwierigkeiten,
die Urteile nachträglich aufzuheben. Christine Lambrecht, stellvertretende
SPD-Fraktionsvorsitzende:
"Ich
denke, Gewaltenteilungsprinzip hat seine Begründung, dass es eben Gerichte
gibt, die aufgrund der Gesetze entscheiden und der Gesetzgeber in Urteile nicht
eingreifen soll. Der kann ja für die Zukunft Veränderungen vornehmen, das ist
ja auch passiert. Aber die Frage ist, ob er quasi auch rückwirkend in
Rechtsprechung eingreifen sollte. Ich glaube, dass ist nicht nur fraglich,
sondern davon sollten wir die Finger weglassen, also dieses Prinzip, das hat ja
seine Begründungen."
"Die
Hauptschuld bei diesen Unrechtsurteilen liegt eindeutig beim Parlament, und
deshalb meine ich, dass das Parlament auch seine Verantwortung wahrnehmen muss,
die Gesetze sind nun weg, also die kann man nicht mehr aufheben, und deshalb
muss man sagen, wir heben die Urteile auf und diese Gesetze hatten niemals eine
rechtlich-legitime Wirkung."
Sagt der
Grüne Volker Beck. Doch die SPD sucht eine Möglichkeit, den Opfern zu ihrem
Recht zu verhelfen, ohne die Urteile formal aufzuheben. Wie, ist in der Partei
noch offen. Viele SPD-regierte Länder unterstützen jedenfalls den Antrag,
wonach der Bundestag die Sache prüfen soll. Klaus Jetz vom Lesben- und
Schwulenverband in Deutschland hofft daher auf neuen Schwung.
"Das
wäre ein wichtiges Zeichen in die Gesellschaft hinein für mehr Akzeptanz von
Homosexuellen. Es würde über die individuelle Wiedergutmachung hinaus ein
Zeichen geben, dass eben Homophobie heutzutage immer noch ein großes Problem
ist, dass dagegen angegangen werden muss. Es ist ja auch im Bereich rechtlicher
Gleichstellung noch längst nicht alles verwirklicht, im
Lebenspartnerschaftsrecht ist noch einiges an Baustellen zu Ende zu bringen,
also eingetragene Lebenspartnerschaften werden ja immer noch benachteiligt im
Vergleich zu Ehepaaren."
"Ich
bin schwul, und das ist auch gut so, liebe Genossinnen und Genossen."
Klaus
Wowereits Bekenntnis auf dem SPD-Parteitag - inzwischen legendär. Doch den
Schritt von Berlins Regierendem Bürgermeister scheuen nach wie vor viele
Homosexuelle, weiß Andreas Wahl-Ulm vom Völklinger Kreis, dem Bundesverband
schwuler Führungskräfte.
"Das
merken Sie schon daran, dass es in DAX-Unternehmen keinen einzigen geouteten
Homosexuellen gibt, ich könnte auch niemandem empfehlen, in der jetzigen
Situation sich zu outen, weil ich glaube, dass dann die Karriere relativ
schnell am Ende ist. Das ist noch ein sehr männlich dominierter Bereich, in dem
man Frau und Kinder haben muss."
Der Paragraf
175 ist zwar abgeschafft, spukt aber in vielen Köpfen weiter. Die Aufhebung der
alten Urteile könnte helfen, diesen Spuk zu beenden.
Verbleibe
wie immer mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Rothenbächer
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