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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Wird Transsexuellen
Schaden zugefügt?
Wird Transsexuellen Schaden zugefügt?
Zu prüfen ist natürlich auch die umgekehrte Fragestellung: ob
Transsexuellen durch die Gesellschaft in irgendeiner Weise Schaden zugefügt
wird.
Es kommt leider immer wieder vor, dass Transsexuelle alleine
wegen ihrem andersartigen Auftreten tätlich angegriffen werden. Darauf will ich
aber nicht näher eingehen, weil ein tätlicher Angriff oder auch eine verbale
Verunglimpfung für alle Menschen als Schaden zu betrachten ist und daher
ohnehin eine Einschränkung der Freiheit rechtfertigt.
Mein Interesse richtet sich mehr darauf, ob Transsexuelle
durch ihre spezielle Situation zu Schaden kommen, die andere Menschen
vielleicht nicht so empfinden würden, und ob deshalb eine besondere Behandlung
in gewissen Fällen angebracht sei.
Als
erstes könnten wir
die Argumente, die
gegen Transsexuelle vorgebracht
werden, umkehren und behaupten,
dass 99,9% der Bevölkerung „falsch“ leben und dass dies zu verbieten sei, weil das
Transsexuelle in ihrer Identität verunsichert.
Die zuletzt genannte Verunsicherung ist sicher Tatsache,
allerdings können Argumente dieser Art mit den gleichen
Begründungen zurückgewiesen
werden, wie wir im vorigen Abschnitt Argumente zur Einschränkung der
Äusserungsfreiheit Transsexueller zurückgewiesen haben. Dennoch ist dieses
Gedankenexperiment sehr lehrreich, zeigt es doch klar, dass so gelagerte
Argumente in erster Linie auf der Macht
der Mehrheit basieren und geradezu grotesk wirken, wenn sie von einer
kleinen Minderheit vorgebracht werden.
Es scheint mir aussichtsreicher, nach Anrechten zu suchen,
die „normale“ Menschen ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen, die
Transsexuellen aber auf Grund ihrer Situation versperrt sind.
Zum Beispiel: warum sollte man einem Menschen mit männlichem
Körper das Recht versperren, als Frau anerkannt zu werden (und
umgekehrt). Gemäß den Menschenrechten darf das Geschlecht ja in rechtlicher und
ökonomischer Hinsicht kein Diskriminierungsgrund sein.
Konsequent zu Ende gedacht müsste die Nicht-Diskriminierung
nach biologischem Geschlecht ja selbst für die soziale Geschlechtszugehörigkeit
gelten.
Was spricht also dagegen, den Willen der Person zu respektieren, als
dem selbst empfundenen Geschlecht zugehörig anerkannt zu werden?
In der Schweiz kann eine Person offiziell rechtlich im
neuen Geschlecht anerkannt werden, wenn sie durch einen operativen Eingriff
zeugungsunfähig gemacht wurde.
Aber auch schon dieser „Zwang“ verstößt im Allgemeinen
gegen die Menschenrechte!
Offenbar erwartet der Gesetzgeber von der transsexuellen
Person einen Beweis, dass sie wirklich nicht mehr ihrem Geburtsgeschlecht
angehören will.
Übrigens – und erfreulicherweise – respektieren die meisten
Menschen den Willen von transsexuellen Personen und sprechen sie gemäß deren
selbst empfundenen Geschlecht an.
Bewusste Ausnahmen davon
werden teils durch die Religion, teils durch die Gewohnheit begründet.
„Normale“ Menschen, die nicht an ihrer Geschlechtsidentität
zweifeln, leben im Bewusstsein, dass es noch viele andere Menschen wie sie gibt
und dass ihre Lebensweise akzeptiert wird.
Heißt es ist die Maße der Bevölkerung welche die “Normalität“
zur Normalität macht!
Demgegenüber fühlen sich Transsexuelle alleine, unverstanden
und ausgeschlossen. Auch das Kamm als Leid oder Schaden bezeichnet werden.
Neben dem gesellschaftlichen
und juristischen Respekt vor der
Entscheidung, im anderen
Geschlecht zu leben, scheint mir
deshalb auch eine
nicht-tendenziöse Aufklärung
geboten.
Transsexuelle haben ein Recht darauf zu erfahren, dass noch andere Menschen
ganz ähnliche Gefühle und Probleme haben, welche Möglichkeiten für das Leben
zwischen oder jenseits der traditionellen Geschlechtergrenzen es gibt und dass
ihre Lebensweise, für welche sie sich auch immer entscheiden, in Ordnung ist,
so lange sie anderen kein Leid zufügen.
Zu bemerken ist, dass es sich bei den oben angeführten
Beispielen nicht um Partikularrechte für Transsexuelle handelt, sondern die
Abwesenheit dieser Rechte würde eine faktische Ungleichbehandlung bedeuten.
Die Gleichheit der Eheleute vor dem Gesetz ist nicht allein
die einzige Art, dieses Verhältnis nach
beiden Seiten mit
der Gerechtigkeit in
Übereinstimmung zu bringen
und zu einer wahren Quelle des Glücks für beide
Seiten zu machen, sondern auch das einzige Mittel, das tägliche Leben
der Menschheit im höheren Sinne des Wortes zu einer Schule moralischer
Veredelung zu gestalten.
Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Wenn ich gefragt werde, ob mir
http://trans-weib.blogspot.de/ 10 Euro wert ist, dann sage ich: Ja, klar!
Für mich ist http://trans-weib.blogspot.de/ ganz oft der
erste Anlaufpunkt. Ich halte die Artikel für ausgewogen und oft deutlich besser
als Informationen auf anderen Webseiten. Wenn ich mich über ein Thema informieren
will und dabei auf einer Seite lande, die ich nicht kenne, dann weiß ich erst
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vertrauen? Bei http://trans-weib.blogspot.de/
habe ich diesen Vorbehalt nicht.
Ich habe da mittlerweile ein Grundvertrauen entwickelt.
Während der letzten Spendenkampagne habe ich natürlich den
Spendenaufruf des http://trans-weib.blogspot.de/ Nikita Noemi Rothenbächer ein
paar Mal gesehen:
Beim ersten Mal hab ich nicht reagiert. Beim zweiten Mal
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