Freitag, 8. März 2013

Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!
Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)

Nun nach einigen E-Mail hier nach mal die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)! Der Quelltext um die ganze Datei herunter zu laden habe ich bei gefügt!

Jedoch immer wieder kommt es zu den Auseinandersetzungen mit anderen Gruppen wie andest denkenden!
Im Gender Mainstreaming wird intendiert, dass jeder Mensch, ganz unabhängig vom biologischen Geschlecht, sein soziales Geschlecht frei wählen kann.

Das dieses ein guter Vorsatz sein kann, nun da stimme ich zu, jedoch führt es Unweigerlich zur Diskriminierung, ansonsten würde ich nicht so viel darüber Berichten!

In den 1970er und 80er Jahren hatten radikalfeministische Theoretiker (Frauen und Männer) dem Gender-Begriff eine neue Bedeutung gegeben. Danach hat Gender keine Anbindung mehr an das biologische Geschlecht („sex“), sondern ist frei von biologischen Vorgaben, nur „sozial konstruiert“. Gender ist deshalb jederzeit frei wählbar und veränderbar.

Jede „Zuordnung“ zu einem „Geschlecht“ ist sinnlos, denn das Wort „Geschlecht“ selbst ist bedeutungslos geworden. Es zählen nicht mehr Mann und Frau in ihrer biologischen und sozialen Gestalt als die beiden aufeinander zugeordneten Geschlechter; es zählen nur noch zahlreiche, frei wählbare Gender.
Nun wenn wir Deutschland und die Nachrichten der letzten Tage verfolgt haben, ist eine große Mehrzahl der Deutschen Staatsbürger dafür dass Gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland dieselben Rechte erhalten, wie diese „Normalen „ Eheleute!

Jedoch haben wir alt eingesessene Politiker wie diese der CSU in Bayern, welche auch in der heutigen Zeit alles Bloggen und die Freiheit der Selbstbestimmung somit Beschneiden!
Es geht soweit das gesagt wird, es müsste Verboten werden Homosexuell zu sein, auch wenn man dieses nicht verhindern könnte!

Heißt die Gleichgeschlechtlichen Paare sind gut um Steuern zu bezahlen, aber nicht gut genug Ihre Rechte als Menschen in einer Demokratie zu verlangen der Gleichstellung mit den heterosexuellen Paaren!

Obwohl wenn wir eine Volksabstimmung machen würden mehr als 62 % der Bevölkerung für eine Gleichstellung stimmen würden!

Wie ich schon in mehreren meiner Berichte aussagte, schreibe ich Trans-Gender ganz bewusst in zwei Worten!

Da Transidentische Menschen zB. mit Transvestiten zu unterscheiden sind aber auch mit vielen anderen Gruppen oder Minderheiten welche das  Gender Mainstreaming beinhaltet!

Was nun die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aussagt ist klar und deutlich, dass es auch in der heutigen Zeit nicht Umgesetzt wird, ist zumindest meiner Minderheit bewusst!
Persönlich sehe ich diese Transidentischen Menschen Welt weit mit derselben Symptomatik und denselben Problemen!

Um es zu vereinfachen, wenn ein Mensch nicht nur in Deutschland sondern in Europa ach was, Welt weit Kopfschmerzen hat, lautet Welt weit die Diagnose „Kopfschmerzen“, dagegen benennen wir eines der Medikamente gibt es Aspirin oder andere Medikamente meist mit demselben Wirkstoff!

Was nun Diskriminierung heißt ist in einem beigefügten Bericht über ein Transidentisches Wesen von Malaysia aufgeführt!

Anscheinend kennt man dort diese im Beispiel mit Kopfschmerzen bezeichnete Symptomatik nicht!
So wie dieses Beispiel gibt es in der Welt unendlich viele, sich dagegen zu wehren ist nicht einfach, da wie es immer gesagt wird, „Alleine ist man Schwach, zusammen wären wir sehr stark“!
Mich persönlich Belastet dieses sehr, denn alle Menschen dieser Welt sind nun mal Menschen, das es unterschiedliche Kulturen und Mentalitäten gibt ist uns allen klar!

Aber auch Schmerzen, Seelichezerrissenheit, Depressionen und Selbstmord Gedanken kennen keine Grenzen, diese sind uns Menschen von der Natur einfach mit auf den Weg gegeben worden!
Egal in welchem Land dieser Erde, wir als Minderheit sollten uns doch alle mal Hinterfragen ob wir nicht unsere Einstellung verändern könnten, um diese Missstände zu bekämpfen!

Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer  

Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)

Welchem Geschlecht ein Menschen bei der Geburt offiziell zugeordnet wird (männlich oder weiblich), richtet sich nach den körperlichen Merkmalen. Nicht immer stimmt jedoch das körperliche Geschlecht mit der Geschlechtsidentität überein – also damit, ob sich der betreffende Mensch als Mann oder als Frau empfindet.
Transgender sind Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht mit ihrem körperlichen Geschlecht übereinstimmt.

Transgender bringen ihre Geschlechtsidentität auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck. Um eine dauerhafte körperliche Veränderung zu erreichen, sind geschlechtsangleichende Operationen oder eine Hormontherapie möglich. Diese Eingriffe können sich über mehrere Jahre hinziehen und bedeuten nicht in jedem Fall eine vollständige Geschlechtsanpassung („Geschlechtsumwandlung“).
Die Geschlechtsidentität kann auch durch entsprechende Kleidung und Kosmetik zum Ausdruck gebracht werden („Cross-Dressing“ oder „Transvestitismus“).

Häufig sehen sich Transgender weniger aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung als vielmehr wegen ihrer Geschlechtsidentität Transphobie oder Diskriminierungen ausgesetzt. Transgender können sowohl heterosexuell als auch homosexuell oder bisexuell ausgerichtet sein.

Schutz vor Diskriminierung

Transgender sehen sich oft, insbesondere in Arbeitsverhältnissen, stärkerer Diskriminierung ausgesetzt als Lesben, Schwule und Bisexuelle. Transgender, die am Arbeitsplatz offen mit ihrer Geschlechtsidentität umgehen, werden häufiger durch Mobbing von Arbeitskollegen zum Wechsel des Arbeitsplatzes gezwungen.

Die Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU verbietet Diskriminierungen bei der Arbeit wegen des Geschlechts.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Transgender, die diskriminiert wurden, unter den Schutz des Verbots sexueller Diskriminierung gestellt werden, wenn bei ihnen eine vollständige Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder aktuell durchgeführt wird. Hierbei bleibt jedoch ungeklärt, ob andere Transgender (bei denen keine chirurgische Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder wird) ebenfalls geschützt sind.

In den Mitgliedstaaten der EU gelten unterschiedliche Ansätze:

In 12 Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, und Vereinigtes Königreich) gilt dies als Form der Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Allerdings sind Transgender in der Regel nicht ausdrücklich unter einer eigenen Kategorie geschützt; vielmehr werden sie von den nationalen Gerichten meist in die Kategorie der Diskriminierung wegen des Geschlechts einbezogen.

In 11 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern) wird die Diskriminierung von Transgendern weder als Diskriminierung wegen des Geschlechts noch als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung angesehen.

Damit ist nicht sicher, ob Transgender überhaupt vor Diskriminierung geschützt sind.

In 2 Mitgliedstaaten (Deutschland und Spanien) gilt die Diskriminierung von Transgendern als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.
In 2 Mitgliedstaaten nennt das Gesetz einen besonderen Diskriminierungsgrund: in Ungarn die „sexuelle Identität“ und in Schweden die „Transgender-Identität oder -Selbstäußerung“.

Probleme von Transgendern

Das Recht auf Änderung des Geschlechts und auf rechtliche Anerkennung !
Eine zweite Frage, von der Transsexuelle (die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen) betroffen sind, ist die Frage nach ihrem Recht, ihr Geschlecht zu ändern, und der offiziellen Anerkennung dieser Änderung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied,

• dass die Behörden gestatten müssen, chirurgische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung vornehmen zu lassen;

• dass die Behörden das geänderte Geschlecht anerkennen und die Eheschließung mit einer Person des anderen Geschlechts gestatten müssen.

Dennoch bleiben weiterhin Probleme bestehen:

• In den meisten Mitgliedstaaten gelten für chirurgische Eingriffe strikte Auflagen, die unter anderem eine Beratung und die vorherige behördliche Genehmigung vorschreiben. So ist beispielsweise in der Tschechischen Republik eine chirurgische Geschlechtsangleichung nur mit Zustimmung einer fünfköpfigen Kommission möglich, der zwei Ärzte und ein Jurist angehören müssen.

• In vier Mitgliedstaaten (Irland, Luxemburg, Lettland und Malta) werden Geschlechtsänderungen nach wie vor rechtlich nicht anerkannt oder es besteht kein Recht auf Eheschließung.

• In neun Mitgliedstaaten gelten strikte Auflagen für die Änderung des Vornamens, so wird beispielsweise ein medizinischer Nachweis verlangt.

• Über 80 % der befragten Transgender in der EU erhielten keine staatliche Unterstützung für chirurgische Eingriffe und/oder eine Hormontherapie, und über die Hälfte der Befragten gaben an, dass sie ihre Behandlung selbst bezahlt hätten.

• Viele Angehörige der Heilberufe weigern sich entweder eine entsprechende Behandlung durchzuführen, oder es fehlen ihnen die erforderlichen medizinischen Fachkenntnisse.

RECHT AUF GLEICHEN SCHUTZ

Die Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU sollte Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität ausdrücklich verbieten. Dadurch sollten alle Menschen geschützt werden, deren geschlechtliche Identität sich von ihrem körperlichen Geschlecht unterscheidet, wie beispielsweise Crossdresser und Transvestiten, und nicht nur diejenigen, bei denen eine vollständige Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder aktuell durchgeführt wird.

Die Grundlage für dieses Informationsblatt bilden zwei Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA): Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU Member States: Part 1 – Legal Analysis (Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in den EU-Mitgliedstaaten: Teil I – Analyse der Rechtslage), veröffentlicht im Juni 2008, und Homophobia Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU Member States:

Part 2 – The Social Situation (Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in den EUMitgliedstaaten: Teil II - Die soziale Lage), veröffentlicht im März 2009.
Die vollständige Fassung der Berichte ist abrufbar unter: http://fra.europa.eu
Alle Veröffentlichungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte können auf der Website der Agentur kostenlos angefordert werden.


Frau muss Männernamen behalten

Transsexuelle verliert vor Gericht
In Malaysia unterzieht sich ein muslimischer Mann einer Geschlechtsumwandlung, darf anschließend jedoch keinen weiblichen Namen annehmen. Transsexualität gilt in Malaysia als Tabuthema.

Einer Transsexuellen im muslimisch geprägten Malaysia ist es verwehrt worden, nach ihrer Geschlechtsumwandlung einen Frauennamen anzunehmen. Ein Gericht im östlichen Bundesstaat Terengganu habe entschieden, dass das Geschlecht eines Menschen per Geburt festgelegt sei, sagte der Anwalt der Transsexuellen, Horley Isaacs. Seine 25 Jahre alte Mandantin müsse daher offiziell weiter Ashraf Hafiz Abdul Aziz heißen, statt ihren Namen wie beantragt in Aleeshya Farhana umzuändern. "Ich habe Angst um sie ... die Schwierigkeiten, denen sie nun täglich begegnen wird", sagte Isaacs.

Hafiz war mit einem anormal kleinen Penis auf die Welt gekommen, 2008 unterzog sie sich im Nachbarland Thailand einer Operation zur Geschlechtsumwandlung. Ihre Familie unterstützte sie bei dem Vorhaben, ihren Namen zu ändern. "Laut ihrer Mutter waren ihre Eigenschaften von Kindesbeinen an weiblich", sagte ihr Anwalt. Seinen Angaben zufolge stellten in den vergangenen Jahren nur zwei weitere Transsexuelle einen Antrag auf Namensänderung. Einer von ihnen sei erfolgreich gewesen.

Angela M. Kuga Thas, die sich für Transsexuelle engagiert, erklärte, in Malaysia gebe es rund 50.0000 Transsexuelle. Es trauten sich aber nur wenige, damit offen umzugehen. Transsexuelle haben im Land mit andauernder Diskriminierung zu kämpfen, viele von ihnen sind gezwungen, ihren Lebensunterhalt als Prostituierte zu verdienen. Für die Muslime in Malaysia, die rund 60 Prozent der Bevölkerung ausmachen, gelten islamische Regeln, wonach es verboten ist, als Mann Frauenkleider zu tragen. In einigen Bundesstaaten stehen darauf mehrjährige Haftstrafen.


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