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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Diskriminierungen
insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind
verboten.
Charta der
Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)
Nun nach
einigen E-Mail hier nach mal die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel
21)! Der Quelltext um die ganze Datei herunter zu laden habe ich bei gefügt!
Jedoch immer
wieder kommt es zu den Auseinandersetzungen mit anderen Gruppen wie andest denkenden!
Im Gender
Mainstreaming wird intendiert, dass jeder Mensch, ganz unabhängig vom
biologischen Geschlecht, sein soziales Geschlecht frei wählen kann.
Das dieses
ein guter Vorsatz sein kann, nun da stimme ich zu, jedoch führt es Unweigerlich
zur Diskriminierung, ansonsten würde ich nicht so viel darüber Berichten!
In den 1970er und
80er Jahren hatten radikalfeministische Theoretiker (Frauen und Männer) dem
Gender-Begriff eine neue Bedeutung gegeben. Danach hat Gender keine Anbindung
mehr an das biologische Geschlecht („sex“), sondern ist frei von biologischen
Vorgaben, nur „sozial konstruiert“. Gender ist deshalb jederzeit frei wählbar
und veränderbar.
Jede
„Zuordnung“ zu einem „Geschlecht“ ist sinnlos, denn das Wort „Geschlecht“
selbst ist bedeutungslos geworden. Es zählen nicht mehr Mann und Frau in ihrer
biologischen und sozialen Gestalt als die beiden aufeinander zugeordneten
Geschlechter; es zählen nur noch zahlreiche, frei wählbare Gender.
Nun wenn wir
Deutschland und die Nachrichten der letzten Tage verfolgt haben, ist eine große
Mehrzahl der Deutschen Staatsbürger dafür dass Gleichgeschlechtliche Paare in
Deutschland dieselben Rechte erhalten, wie diese „Normalen „ Eheleute!
Jedoch haben
wir alt eingesessene Politiker wie diese der CSU in Bayern, welche auch in der
heutigen Zeit alles Bloggen und die Freiheit der Selbstbestimmung somit
Beschneiden!
Es geht
soweit das gesagt wird, es müsste Verboten werden Homosexuell zu sein, auch
wenn man dieses nicht verhindern könnte!
Heißt die
Gleichgeschlechtlichen Paare sind gut um Steuern zu bezahlen, aber nicht gut
genug Ihre Rechte als Menschen in einer Demokratie zu verlangen der
Gleichstellung mit den heterosexuellen Paaren!
Obwohl wenn wir eine
Volksabstimmung machen würden mehr als 62 % der Bevölkerung für eine
Gleichstellung stimmen würden!
Wie ich schon in mehreren
meiner Berichte aussagte, schreibe ich Trans-Gender ganz bewusst in zwei
Worten!
Da
Transidentische Menschen zB. mit Transvestiten zu unterscheiden sind aber auch
mit vielen anderen Gruppen oder Minderheiten welche das Gender Mainstreaming beinhaltet!
Was nun die
Charta der Grundrechte der Europäischen Union aussagt ist klar und deutlich, dass
es auch in der heutigen Zeit nicht Umgesetzt wird, ist zumindest meiner
Minderheit bewusst!
Persönlich
sehe ich diese Transidentischen Menschen Welt weit mit derselben Symptomatik
und denselben Problemen!
Um es zu vereinfachen,
wenn ein Mensch nicht nur in Deutschland sondern in Europa ach was, Welt weit
Kopfschmerzen hat, lautet Welt weit die Diagnose „Kopfschmerzen“, dagegen
benennen wir eines der Medikamente gibt es Aspirin oder andere Medikamente
meist mit demselben Wirkstoff!
Was nun
Diskriminierung heißt ist in einem beigefügten Bericht über ein
Transidentisches Wesen von Malaysia aufgeführt!
Anscheinend kennt
man dort diese im Beispiel mit Kopfschmerzen bezeichnete Symptomatik nicht!
So wie
dieses Beispiel gibt es in der Welt unendlich viele, sich dagegen zu wehren ist
nicht einfach, da wie es immer gesagt wird, „Alleine ist man Schwach, zusammen
wären wir sehr stark“!
Mich
persönlich Belastet dieses sehr, denn alle Menschen dieser Welt sind nun mal
Menschen, das es unterschiedliche Kulturen und Mentalitäten gibt ist uns allen klar!
Aber auch
Schmerzen, Seelichezerrissenheit, Depressionen und Selbstmord Gedanken kennen
keine Grenzen, diese sind uns Menschen von der Natur einfach mit auf den Weg
gegeben worden!
Egal in
welchem Land dieser Erde, wir als Minderheit sollten uns doch alle mal
Hinterfragen ob wir nicht unsere Einstellung verändern könnten, um diese
Missstände zu bekämpfen!
Mit
freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Rothenbächer
Diskriminierungen
insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind
verboten.
Charta der
Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)
Welchem Geschlecht ein Menschen bei der Geburt offiziell
zugeordnet wird (männlich oder weiblich), richtet sich nach den körperlichen
Merkmalen. Nicht immer stimmt jedoch das körperliche Geschlecht mit der Geschlechtsidentität
überein – also damit, ob sich der betreffende Mensch als Mann oder als Frau
empfindet.
Transgender sind Menschen, deren geschlechtliche Identität
nicht mit ihrem körperlichen Geschlecht übereinstimmt.
Transgender bringen ihre Geschlechtsidentität auf
unterschiedliche Weise zum Ausdruck. Um eine dauerhafte körperliche Veränderung
zu erreichen, sind geschlechtsangleichende Operationen oder eine Hormontherapie
möglich. Diese Eingriffe können sich über mehrere Jahre hinziehen und bedeuten
nicht in jedem Fall eine vollständige Geschlechtsanpassung
(„Geschlechtsumwandlung“).
Die Geschlechtsidentität kann auch durch entsprechende
Kleidung und Kosmetik zum Ausdruck gebracht werden („Cross-Dressing“ oder
„Transvestitismus“).
Häufig sehen sich Transgender weniger aufgrund ihrer
sexuellen Ausrichtung als vielmehr wegen ihrer Geschlechtsidentität Transphobie
oder Diskriminierungen ausgesetzt. Transgender können sowohl heterosexuell als
auch homosexuell oder bisexuell ausgerichtet sein.
Schutz vor
Diskriminierung
Transgender sehen sich oft, insbesondere in
Arbeitsverhältnissen, stärkerer Diskriminierung ausgesetzt als Lesben, Schwule
und Bisexuelle. Transgender, die am Arbeitsplatz offen mit ihrer
Geschlechtsidentität umgehen, werden häufiger durch Mobbing von Arbeitskollegen
zum Wechsel des Arbeitsplatzes gezwungen.
Die
Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU verbietet Diskriminierungen bei der
Arbeit wegen des Geschlechts.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können
Transgender, die diskriminiert wurden, unter den Schutz des Verbots sexueller
Diskriminierung gestellt werden, wenn bei ihnen eine vollständige
Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder aktuell durchgeführt wird.
Hierbei bleibt jedoch ungeklärt, ob andere Transgender (bei denen keine
chirurgische Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder wird) ebenfalls
geschützt sind.
In den Mitgliedstaaten der EU gelten unterschiedliche
Ansätze:
In 12 Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei,
und Vereinigtes Königreich) gilt dies als Form der Diskriminierung wegen des
Geschlechts.
Allerdings sind Transgender in der Regel nicht ausdrücklich
unter einer eigenen Kategorie geschützt; vielmehr werden sie von den nationalen
Gerichten meist in die Kategorie der Diskriminierung wegen des Geschlechts
einbezogen.
In 11 Mitgliedstaaten
(Bulgarien, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal,
Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern) wird die Diskriminierung
von Transgendern weder als Diskriminierung wegen des Geschlechts noch als
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung angesehen.
Damit ist nicht
sicher, ob Transgender überhaupt vor Diskriminierung geschützt sind.
In 2 Mitgliedstaaten (Deutschland und Spanien) gilt die
Diskriminierung von Transgendern als Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Ausrichtung.
In 2 Mitgliedstaaten nennt das Gesetz einen besonderen
Diskriminierungsgrund: in Ungarn die „sexuelle Identität“ und in Schweden die
„Transgender-Identität oder -Selbstäußerung“.
Probleme von
Transgendern
Das Recht auf Änderung des Geschlechts und auf rechtliche Anerkennung
!
Eine zweite Frage, von der Transsexuelle (die sich einer Geschlechtsangleichung
unterziehen) betroffen sind, ist die Frage nach ihrem Recht, ihr Geschlecht zu
ändern, und der offiziellen Anerkennung dieser Änderung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied,
• dass die Behörden gestatten müssen, chirurgische Eingriffe
zur Geschlechtsangleichung vornehmen zu lassen;
• dass die Behörden das geänderte Geschlecht anerkennen und
die Eheschließung mit einer Person des anderen Geschlechts gestatten müssen.
Dennoch bleiben weiterhin Probleme bestehen:
• In den meisten Mitgliedstaaten gelten für chirurgische
Eingriffe strikte Auflagen, die unter anderem eine Beratung und die vorherige
behördliche Genehmigung vorschreiben. So ist beispielsweise in der
Tschechischen Republik eine chirurgische Geschlechtsangleichung nur mit
Zustimmung einer fünfköpfigen Kommission möglich, der zwei Ärzte und ein Jurist
angehören müssen.
• In vier Mitgliedstaaten (Irland, Luxemburg, Lettland und
Malta) werden Geschlechtsänderungen nach wie vor rechtlich nicht anerkannt oder
es besteht kein Recht auf Eheschließung.
• In neun Mitgliedstaaten gelten strikte Auflagen für die
Änderung des Vornamens, so wird beispielsweise ein medizinischer Nachweis
verlangt.
• Über 80 % der befragten Transgender in der EU erhielten
keine staatliche Unterstützung für chirurgische Eingriffe und/oder eine
Hormontherapie, und über die Hälfte der Befragten gaben an, dass sie ihre
Behandlung selbst bezahlt hätten.
• Viele Angehörige der Heilberufe weigern sich entweder eine
entsprechende Behandlung durchzuführen, oder es fehlen ihnen die erforderlichen
medizinischen Fachkenntnisse.
RECHT AUF GLEICHEN
SCHUTZ
Die
Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU sollte Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität
ausdrücklich verbieten. Dadurch sollten alle Menschen geschützt werden, deren
geschlechtliche Identität sich von ihrem körperlichen Geschlecht unterscheidet,
wie beispielsweise Crossdresser und Transvestiten, und nicht nur diejenigen,
bei denen eine vollständige Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder
aktuell durchgeführt wird.
Die
Grundlage für dieses Informationsblatt bilden zwei Berichte der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte (FRA): Homophobia and Discrimination on
Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU Member States: Part
1 – Legal Analysis (Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in den EU-Mitgliedstaaten: Teil I –
Analyse der Rechtslage), veröffentlicht im Juni 2008, und Homophobia
Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU
Member States:
Part 2 – The
Social Situation (Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in den EUMitgliedstaaten: Teil II -
Die soziale Lage), veröffentlicht im März 2009.
Die
vollständige Fassung der Berichte ist abrufbar unter: http://fra.europa.eu
Alle
Veröffentlichungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte können
auf der Website der Agentur kostenlos angefordert werden.
Quelltext:
http://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/1228-Factsheet-homophobia-transgender_DE.pdf
Frau muss
Männernamen behalten
Transsexuelle verliert
vor Gericht
In Malaysia unterzieht
sich ein muslimischer Mann einer Geschlechtsumwandlung, darf anschließend
jedoch keinen weiblichen Namen annehmen. Transsexualität gilt in Malaysia als
Tabuthema.
Einer Transsexuellen im
muslimisch geprägten Malaysia ist es verwehrt worden, nach ihrer
Geschlechtsumwandlung einen Frauennamen anzunehmen. Ein Gericht im östlichen
Bundesstaat Terengganu habe entschieden, dass das Geschlecht eines Menschen per
Geburt festgelegt sei, sagte der Anwalt der Transsexuellen, Horley Isaacs.
Seine 25 Jahre alte Mandantin müsse daher offiziell weiter Ashraf Hafiz Abdul
Aziz heißen, statt ihren Namen wie beantragt in Aleeshya Farhana umzuändern.
"Ich habe Angst um sie ... die Schwierigkeiten, denen sie nun täglich
begegnen wird", sagte Isaacs.
Hafiz war mit einem
anormal kleinen Penis auf die Welt gekommen, 2008 unterzog sie sich im
Nachbarland Thailand einer Operation zur Geschlechtsumwandlung. Ihre Familie
unterstützte sie bei dem Vorhaben, ihren Namen zu ändern. "Laut ihrer
Mutter waren ihre Eigenschaften von Kindesbeinen an weiblich", sagte ihr
Anwalt. Seinen Angaben zufolge stellten in den vergangenen Jahren nur zwei weitere
Transsexuelle einen Antrag auf Namensänderung. Einer von ihnen sei erfolgreich
gewesen.
Angela M. Kuga Thas,
die sich für Transsexuelle engagiert, erklärte, in Malaysia gebe es rund
50.0000 Transsexuelle. Es trauten sich aber nur wenige, damit offen umzugehen.
Transsexuelle haben im Land mit andauernder Diskriminierung zu kämpfen, viele
von ihnen sind gezwungen, ihren Lebensunterhalt als Prostituierte zu verdienen.
Für die Muslime in Malaysia, die rund 60 Prozent der Bevölkerung ausmachen,
gelten islamische Regeln, wonach es verboten ist, als Mann Frauenkleider zu
tragen. In einigen Bundesstaaten stehen darauf mehrjährige Haftstrafen.
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