Dienstag, 26. März 2013

Exhibitionismus oder Voyeurismus


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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!


Exhibitionismus oder Voyeurismus


Tja meine lieben Leser meine Damen und Herren
Als Aktivistin für die Minderheit von Trans-Gender bin ich sehr oft auf die Thematik was  exhibitionistische Handlungen betrifft eingegangen. Auch wenn wir in einer Demokratie leben in welcher vieles Erlaubt ist, muss man jedoch über vieles Nachdenken und Gewissenhaft dementsprechend handeln.

Allgemein gebraucht bedeutet der Begriff eine übertrieben intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit, etwa im Rahmen von Talkshows oder im Internet. Diese Selbstdarstellung ist dabei nicht auf den rein körperlichen Aspekt beschränkt.

In sehr vielen Gesprächen mit Betroffenen bei  Veranstaltungen in SHG oder bei Vorträgen kommt dieses Gespräch immer wieder zum Vorschein, der Schaden welcher angerichtet wird in der Öffentlichkeit, durch diese Selbstdarstellung, auch in unserer Minderheit von Transgenderist Enorm!

Anscheinend wird Vergessen, das wie in vielen Fällen in Öffentlichen Netzwerk Räumen sind zu welchen Kinder, Jugendliche und natürlich Erwachsene an zu treffen sind!

In einem meiner Berichte in meinem Blog griff ich diese Thematik mehrfach auf:

Reden wir doch heute über Narzissmus was bedeute es? Gibt es Narzissmus in der Trans-Gender Welt!


In einem anderen Bericht. Mal eine Klarstellung über diesen Blog


Es wird genau auf diesen Exhibitionismus geschrieben und einiges Erklärt, natürlich sind solche Veröffentlichungen von welchen wir auch hier schreiben von den meisten ganz Unbewusst in das www eingestellt! Jedoch das diese Veröffentlichungen dieser Minderheit von Transgendern wirklich einen großen Schaden zufügen können mit Sicherheit auch tun, ist den meisten nicht Bewusst!
Wenn Kinder und Jugendliche einige der auch hier Veröffentlichungen sehen, werden diese mit Thematiken konfrontiert, welche zu Schäden führen können!

Aber auch das Öffentliche Bild welches wir als Minderheit abgeben ist nicht besonders gut, denn es handelt in vielen Fällen an eine sehr grenzwertigen Darstellung mit welcher die große Mehrzahl unserer Minderheit sich nicht Identifiziert!

Für solche Art von Kunst der Selbstdarstellung gibt es Foren und geschlossene Gruppen es gehört in den Privaten Bereich eines jeden Menschen!
Ich kann nur diese Menschen auffordern, “ diese Art von Bildern oder Video Clip“ nicht mehr zu veröffentlichen, dieses Dient der Allgemeinheit und kann auch vor Strafen schützen 



Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden. Sie stellt damit das Gegenstück zum Voyeurismus dar.

Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nicht. [2] Exhibitionismus einer Frau kann aber nach § 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses - strafbar sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) vorliegen.

Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Schuldfähigkeit des Täters muss besonders geprüft werden, da der Exhibitionismus (sofern er dem Muster des Codes F65.2 der ICD-10 entspricht) als „andere schwere seelische Abartigkeit“ im Sinne der §§ 20, 21 StGB eingestuft werden kann.

Allgemein gebraucht bedeutet der Begriff eine übertrieben intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit, etwa im Rahmen von Talkshows oder im Internet. Diese Selbstdarstellung ist dabei nicht auf den rein körperlichen Aspekt beschränkt.
In der Umgangssprache spricht man dann oft davon, dass jemand „exhibitionistisch veranlagt“ ist. Dies kann sich ohne jeden sexuellen Kontext auf Handlungsweisen bestimmter Personen (wie Schauspieler oder Politiker) beziehen, aber es können auch Menschen gemeint sein, die sich gerne knapp bekleidet oder nackt zeigen!

Voyeurismus ist eine Form der Sexualität, bei der ein Voyeurist (umgangssprachlich auch „Spanner“ genannt) durch das Betrachten von seiner Präferenz entsprechenden sich entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller Handlungen sexuell erregt wird. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das heimliche Beobachten einer unwissenden Person, im weiteren Sinn jegliche Form der Lust am Betrachten. Das Gegenstück zum Voyeurismus ist der Exhibitionismus. Wissen Betrachter und ein sexuelle Handlungen ausführendes Paar voneinander, spricht man von Candaulismus.


Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

2 Kommentare:

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