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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2013
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Exhibitionismus oder Voyeurismus
Tja meine lieben Leser
meine Damen und Herren
Als Aktivistin für die
Minderheit von Trans-Gender bin ich sehr oft auf die Thematik was exhibitionistische Handlungen betrifft
eingegangen. Auch wenn wir in einer Demokratie leben in welcher vieles Erlaubt
ist, muss man jedoch über vieles Nachdenken und Gewissenhaft dementsprechend
handeln.
Allgemein gebraucht bedeutet
der Begriff eine übertrieben intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit,
etwa im Rahmen von Talkshows oder im Internet. Diese Selbstdarstellung ist
dabei nicht auf den rein körperlichen Aspekt beschränkt.
In sehr vielen
Gesprächen mit Betroffenen bei Veranstaltungen
in SHG oder bei Vorträgen kommt dieses Gespräch immer wieder zum Vorschein, der
Schaden welcher angerichtet wird in der Öffentlichkeit, durch diese
Selbstdarstellung, auch in unserer Minderheit von Transgenderist Enorm!
Anscheinend wird
Vergessen, das wie in vielen Fällen in Öffentlichen Netzwerk Räumen sind zu
welchen Kinder, Jugendliche und natürlich Erwachsene an zu treffen sind!
In einem meiner
Berichte in meinem Blog griff ich diese Thematik mehrfach auf:
Reden wir doch heute über Narzissmus was
bedeute es? Gibt es Narzissmus in der Trans-Gender Welt!
In einem anderen
Bericht. Mal eine Klarstellung über diesen Blog
Es wird genau auf
diesen Exhibitionismus geschrieben und einiges Erklärt, natürlich sind solche
Veröffentlichungen von welchen wir auch hier schreiben von den meisten ganz
Unbewusst in das www eingestellt! Jedoch das diese Veröffentlichungen dieser
Minderheit von Transgendern wirklich einen großen Schaden zufügen können mit
Sicherheit auch tun, ist den meisten nicht Bewusst!
Wenn Kinder und
Jugendliche einige der auch hier Veröffentlichungen sehen, werden diese mit Thematiken
konfrontiert, welche zu Schäden führen können!
Aber auch das
Öffentliche Bild welches wir als Minderheit abgeben ist nicht besonders gut,
denn es handelt in vielen Fällen an eine sehr grenzwertigen Darstellung mit
welcher die große Mehrzahl unserer Minderheit sich nicht Identifiziert!
Für solche Art von
Kunst der Selbstdarstellung gibt es Foren und geschlossene Gruppen es gehört in
den Privaten Bereich eines jeden Menschen!
Ich kann nur diese
Menschen auffordern, “ diese Art von Bildern oder Video Clip“ nicht mehr zu
veröffentlichen, dieses Dient der Allgemeinheit und kann auch vor Strafen
schützen
Exhibitionismus ist
eine sexuelle Neigung, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt,
von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden.
Sie stellt damit das Gegenstück zum Voyeurismus dar.
Werden die exhibitionistischen
Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um sexuellen Missbrauch von
Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von
Schutzbefohlenen nach § 174 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine
Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in
Betracht. Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein;
verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nicht. [2] Exhibitionismus
einer Frau kann aber nach § 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses - strafbar
sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in
Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz)
vorliegen.
Elementar für den
Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die
exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die
Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Die
Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die
Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die
Schuldfähigkeit des Täters muss besonders geprüft werden, da der
Exhibitionismus (sofern er dem Muster des Codes F65.2 der ICD-10 entspricht)
als „andere schwere seelische Abartigkeit“ im Sinne der §§ 20, 21 StGB
eingestuft werden kann.
Allgemein gebraucht
bedeutet der Begriff eine übertrieben intime Selbstdarstellung in der
Öffentlichkeit, etwa im Rahmen von Talkshows oder im Internet. Diese
Selbstdarstellung ist dabei nicht auf den rein körperlichen Aspekt beschränkt.
In der Umgangssprache
spricht man dann oft davon, dass jemand „exhibitionistisch veranlagt“ ist. Dies
kann sich ohne jeden sexuellen Kontext auf Handlungsweisen bestimmter Personen
(wie Schauspieler oder Politiker) beziehen, aber es können auch Menschen
gemeint sein, die sich gerne knapp bekleidet oder nackt zeigen!
Voyeurismus ist eine
Form der Sexualität, bei der ein Voyeurist (umgangssprachlich auch „Spanner“
genannt) durch das Betrachten von seiner Präferenz entsprechenden sich
entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller
Handlungen sexuell erregt wird. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das
heimliche Beobachten einer unwissenden Person, im weiteren Sinn jegliche Form
der Lust am Betrachten. Das Gegenstück zum Voyeurismus ist der Exhibitionismus.
Wissen Betrachter und ein sexuelle Handlungen ausführendes Paar voneinander,
spricht man von Candaulismus.
Mit freundlichen
Grüßen
Nikita Noemi
Rothenbächer
POWER OF MAGIC LOVE
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i like that ass
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