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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Transsexuelle dürfen
verheiratet bleiben
Bisher war es so, dass sich Transsexuelle nach der
Gecshlechtsumwandlung scheiden lassen müssen. Dagegen klagte jetzt allerdings
ein Mann vor dem Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Der Lesben- und
Schwulenverband Deutschland freut sich über das Urteil. Und die FDP attackiert
die Koalition.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine anderslautende
Bestimmung im Transsexuellengesetz in einem am Mittwoch veröffentlichten
Beschluss für verfassungswidrig. Die bisherige Regelung, wonach die rechtliche
Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit die Ehelosigkeit des
Transsexuellen voraussetzt, muss nach der Karlsruher Entscheidung bis zum 1.
August 2009 ersetzt werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD)
begrüßte den Richterspruch als "sehr gute Entscheidung" für die Grundrechte
von Transsexuellen. (Az. 1 BvL 10/05)
Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Beschluss einem
Transsexuellen Recht, der seit 56 Jahren verheiratet ist und mit seiner Frau
drei Kinder hat. Der Familienvater fühlte sich demnach bereits seit langem als
Frau und unterzog sich 2002 einer Geschlechtsumwandlung. Anschließend
beantragte er die juristische Anerkennung des neuen Geschlechts. Dazu hätte er
sich jedoch nach den bisherigen Rechtslage scheiden lassen müssen. Dies lehnten
der Beschwerdeführer und seine Ehefrau jedoch ab, da ihre Beziehung intakt sei.
Bei ihrer Entscheidung wogen die Verfassungsrichter den im
Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe und das ebenfalls
grundrechtlich geschützte Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten
geschlechtlichen Identität gegeneinander ab. Die Realisierung des einen
Grundrechts dürfe nicht von der Aufgabe des anderen abhängig gemacht werden,
befanden die Richter. Vor diesem Hintergrund führe die bisherige Regelung im
Transsexuellengesetz die Betroffenen in eine kaum zu lösende innere
Konfliktlage und stelle zugleich eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer
Grundrechte dar.
Nach dem Beschluss der Karlsruher Richter darf der
entsprechende Paragraf des Transsexuellengesetzes bis zum Inkrafttreten der
Neuregelung nicht mehr angewendet werden. Einzelheiten der gesetzlichen
Änderungen überließ das Gericht dem Gesetzgeber. Dieser könne durchaus an der
Forderung nach Ehelosigkeit festhalten. In diesem Fall müsse aber gewährleistet
sein, dass die bisherige Ehe des Transsexuellen als rechtlich abgesicherte
Lebensgemeinschaft fortbestehen kann. So könne die Ehe in eine eingetragene
Lebenspartnerschaft überführt werden. Dabei müssten dem Paar jedoch alle Rechte
und Pflichten aus der Ehe erhalten bleiben.
LSVD-Sprecher Manfred Bruns erklärte in Berlin, der
Gesetzgeber sei nun gefordert, diese "diskriminierende und
verfassungswidrige Regelung schnellstmöglich zu verändern". Die Karlsruher
Entscheidung mache einmal mehr deutlich, "wie unsinnig und lebensfremd die
rechtliche Hierarchisierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft ist".
Auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irmingard
Schewe-Gerigk begrüßte das Urteil als "wichtigen Durchbruch für die
Menschenrechte Transsexueller". Karlsruhe habe nun zum wiederholten Male
restriktive Regelungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig
erklärt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf die
Grünen-Politikerin vor, bisher eine umfassende Reform des Transsexuellenrechts
zu blockieren.
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz forderte ebenfalls, die
Regierung müsse endlich die Reform des Transsexuellengesetzes in Angriff
nehmen. Statt dessen habe die Koalition aber bereits angekündigt, dass damit in
dieser Wahlperiode nicht mehr zu rechnen sei. Dies sei "ein Skandal und
eine Demütigung für die Betroffenen".
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